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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Agenten, Verlage und Verleger
Diskussionen zum Leitfaden 'Vom Exposé bis zum Buch'

 
 
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pna
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Paterson
Beitrag06.04.2012 16:01

von pna
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Wir könnten uns ja darauf einigen, dass es bei regulären Verlagen vorkommt, dass sie dem Autor einen Vorschuss anbieten können - dass sich daraus aber keineswegs ableiten lässt, dass Verlage, die dies nicht tun, deshalb weniger regulär, ordentlich oder weiß der Geier was sonst noch sind.

Natürlich kann man das Spiel mit der Aufdröselung bis zur Erschöpfung spielen und sich die Bälle zuwerfen: "Hach hier stört mich noch was, und huch, da hab ich auch noch ein Wehwechen, also das geht ja nicht, dass man da auch präsent sein soll, und überhaupt krieg ich bei dem nur fünf Autorenexemplare, ist denn das REGULÄR??? Und hui ich sags Dir, der Dingens hat ja jetzt auch wieder irgendwo in soner billigen Trümmerliteraturbude veröffentlicht, na nix wie peinlich und so weiter und so fort bis in alle Ewigkeit."

Es müsste doch so einfach sein, einen Verlag von einem Autorendienstleister anhand sachlicher Argumente unterscheiden zu können, ohne sich Hintertürchen mit sollte, könnte, würde, hätte, täte offenzuhalten.

lg/Peter

PS: debruma: Du schreibst, dass ein Vorschuss kein Muss, aber ein Indikator dafür sei, dass ein Verlag am Buch verdiene und nicht am Autoren.
Das ist, mit Verlaub, hanebüchen. Sobald ein Verlag die wirtschaftliche Verantwortung für die Produktion, Herstellung und für Vertrieb und Marketing eines Buches trägt, kann er nur noch am Buch verdienen, und dadurch natürlich am Autoren - der ja das Buch verfasst hat.

Die rund fünfhundert Euro, die ein Verlag einem Autoren bei einer Druckmenge von rund fünfhundert Büchern ausbezahlen könnte, machen das Kraut auch nicht fett. Da versauf ich an einem Wochenende mehr ...  Shocked
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Gast







Beitrag06.04.2012 16:35

von Gast
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Zitat:
Es müsste doch so einfach sein, einen Verlag von einem Autorendienstleister anhand sachlicher Argumente unterscheiden zu können


Genau das ist so gut wie unmöglich. Mit dem BoD-Verfahren kam ein grundlegender Wandel - denn Druck + Lagerung als Risikofaktor entfallen.
Damit entstanden insb. in den letzten zwei Jahren massiv Verlage, die genau nach dem hanebüchenen Geschäftsmodell verfahren:

Wir verlegen kostenlos = wir sind ein Verlag.
Wir verkaufen kein Buch selbst, das macht der Autor, aber was dadurch für uns abfällt, reicht. Masse + geringe Kosten = na, passt schon.

Die Anthos, die nur davon leben, dass sie von den Autoren selbst gekauft werden, kannst man auch gleich dazu rechnen. (Und es brauch keine Pflichtexemplare, damit sich das lohnt.)

Rechnen wir mal:

Dank PoD - kostet Büchlein erst, wenn es auch verkauft ist. Richtig?

Bleibt Lektorat: macht Verleger (oder macht man intern) selbst = Zeit
Cover/Satz: dito
Marketing? Tja - da hopst der Frosch auch bei großen dicken fetten Verlagen ins Wasser und riskiert sein Leben bei lol2

Also was der Verlag investiert ist: Zeit und die Kosten für eine ISBN.
Hm. Wenn jetzt der Autor 100 Bücher verkauft - selbst und allein. Und der Verlag 10 --> was ist der Verlag dann? Dienstleister oder Verlag?

Und genau das lässt sich eben NICHT in schwarz und weiß einteilen. Muss man m.E. auch gar nicht - es sei denn, es geht eigentlich nur darum, das Stigma des self publishing um jeden Preis zu vermeiden.
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pna
Geschlecht:männlichGrauzonenjunkie

Alter: 59
Beiträge: 1603
Wohnort: Wien, Ottakring


Paterson
Beitrag06.04.2012 17:13

von pna
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debruma hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Es müsste doch so einfach sein, einen Verlag von einem Autorendienstleister anhand sachlicher Argumente unterscheiden zu können


Genau das ist so gut wie unmöglich.


Wenn diese Aussage der allgemeine Kanon zu diesem Thema ist, frage ich mich, warum man es noch immer und so vehement versucht.

Kurze Abschweiferei meinerseits: Ich habe durch meine Freude an der Musik von Max Richter zwei andere Komponisten entdeckt, die ähnliche Sachen machen, und beide veröffentlichen bei einem kleinen Independent Label: Erased Tapes (http://www.erasedtapes.com/store/index/ERATP037/) Klein, unabhängig und innovativ. Die gefallen mir. Tolle Website, moderne Präsentation der Musiker, Marketingmetastasen in so ziemlich allen sozialen Netzwerken. Und es funktioniert auch.

Ich verstehe nicht, warum das in der Musik geht, und in der Literatur automatisch den Beigeschmack des Scheiterns hat, des "Self Publishers", der sonst nirgendwo unterkommt, und dann auch noch in einem nicht regulären Kleinverlag, der keinen, ich wiederhole, keinen Vorschuss bezahlt.

Mir wäre nicht bekannt, dass man Independent Labels in regulär und nicht ganz so regulär zerfleddert.

Natürlich ist bekannt, dass kleine Verlage einen Teil des unternehmerischen Risikos auf den Schriftsteller abwälzen, in dem sie ihn dazu verpflichten, selbst Marketing zu betreiben, selbst Bücher anzukaufen (ZUM AUTORENPREIS!!!) und die Werbetrommel auf allen Rezensionsplattformen zu rühren. Und damit hätten wir doch schon die Unterscheidung zwischen (meinetwegen) Verlag und "seriösen" Verlag: bei beiden entstehen dem Schriftsteller keine Kosten in Form von Buchabnahme, Zuschuss oder Gottseibeiuns Bezahlung des kompletten Pakets. Der "Verlag" bindet den Schriftsteller ein, auf Facebook und in den Foren zu werben, Flyer drucken zu lassen, etc pipapo, der "seriöse" Verlag unternimmt all das selbst, weil es zu seinen Aufgaben gehört.

Das Problem dabei ist dann wohl, dass auch große Verlage ihre Autoren zu Lesereisen zwangsverpflichten, zu Autogrammstunden schubsen, Zeit für Werbetätigkeiten abverlangen.

Ich würde es halt gerne sehen, dass man Kleinverlage nicht über einen Kamm schert, weil sie klein sind, und ich würde es nicht verstehen können, wenn man die Unterscheidung zwischen regulären und weniger bis nicht regulären Verlag da zieht, wo Vorschuss bezahlt oder nicht bezahlt wird. Denn da bleibt, wie oben schon mehrfach erwähnt, auf der Seite der regulären Kleinverlage nichts mehr über.

lg/Peter

PS: Wir gleiten da schon wieder ein bißchen in eine Grundsatzdiskussion hinein. Meine Frage zum Thema bleibt, was die DSFO Erklärung verlöre, wenn man den Passus mit dem Vorschuss ersatzlos striche.
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Merlinor
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Beitrag06.04.2012 17:21

von Merlinor
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Hallo

Wie bereits angedeutet, habe ich persönlich bezüglich des Verlagswesens recht strikte Ansichten und hätte es lieber, wenn auf dem Gebiet per Definition sauberere Unterscheidungen möglich wären, als das bislang der Fall ist.
Natürlich gilt alles, was ich in den folgenden Zeilen schreibe, nur für mich persönlich. Es stellt keine offizielle Stellungnahme des DSFo-Forums dar.
Die haben wir unter anderem in unserem Text zur Fairlag-Erklärung abgegeben. Selbstverständlich kann und soll dieses Statement dem jeweiligen Stand der Diskussion hier im Forum angepasst werden, sobald dazu Bedarf besteht.
Deshalb diskutieren wir darüber ja in diesem Thread.

Zum Topic: Einen Verlag zu gründen ist Deutschland denkbar einfach: Man geht auf das Rathaus seiner Heimatgemeinde, meldet für 25 Euro ein entsprechendes Gewerbe an und schon ist man Verleger.
 
Ab dann interessiert sich staatlicherseits eigentlich nur noch das Finanzamt für das, was man als Verleger so alles treibt, genauer gesagt auch nur dafür, was man dabei als Verleger so umsetzt.
Inhaltlich hingegen ist so gut wie nichts reglementiert: Verleger kann sich laut Definition jeder nennen, der Werke der Literatur, Kunst, Musik, Unterhaltung oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet.
Ende der Durchsage.

Niemand fragt nach dem zugrunde liegenden wirtschaftlichen Konzept, nach der Einhaltung eines irgendwie gearteten Anforderungsprofiles oder gar nach besonderen Qualifikationen.
Der Beruf des Verlegers ist im wahrsten Wortsinn nicht geschützt.

Also ist der Markt voll mit den unterschiedlichsten Firmenkonstrukten und alle nennen sich in froher Eintracht völlig zu Recht „Verlag“.
Für Autoren wäre es allerdings schon von Bedeutung, zu wissen, an was für eine Art „Verlag“ sie jeweils geraten sind.
Eine leicht verständliche, saubere Nomenklatura wäre also durchaus hilfreich, um sich in dem herrschenden Dickicht der Verlagswelt leichter zurecht zu finden.

Denn da herrscht im Augenblick ja schon verbal das große Hauen und Stechen: Da gibt es Kleinverlage, Großverlage, Bezahlverlage, Publikumsverlage, Druckkostenzuschussverlage, Verlagsdienstleister und viele mehr. Alle sind sie entweder „Gut“ oder „Böse“ je nachdem, wer gerade über sie spricht.
Denn jeder, der das Wort „Verlag“ zu irgendeinem Zweck in den Mund nimmt, tut dies auf seine eigene, ganz spezielle Weise, allerdings zumeist gewürzt mit viel Polemik gegenüber denjenigen, die „anders“ darüber sprechen, als man selber es für gut und angemessen hält.
Es ist ein Krieg der Worte ...

Und der nervt mich offen gestanden gewaltig, denn da geht es oft schon komisch zu.

Sobald ein Dienstleister auch nur einen Cent von einem Autor verlangt, wird er schon lautstark in die Ecke der „bösen“ DKZV geschoben und als Abzocker beschimpft. Kaum jemand schaut dann noch danach, ob die Preis-Leistung des Angebotes korrekt ist und welche Art von Büchern da hergestellt werden sollen.
Wenn ein anderer Dienstleister von einem Autor zwar kein Geld verlangt, aber weder Lektorat, noch eine ordentliche Druckvorbereitung, von der Erstellung eines Seitenlayouts und des Cover-Designs gar nicht zu reden, zu leisten imstande ist und überdies den gesamten Vertrieb des Werkes ebenfalls auf die Schultern des Autor lädt, dann wird er von den gleichen Stimmen munter als wackerer „Verleger“ gepriesen.

Da spiele ich nicht mit! Da stelle ich andere Kriterien in den Mittelpunkt.

Ich erwarte von einem „regulären“ Verlag, dass er das gesamte verlegerische Risiko übernimmt und ein Buch sowohl produziert als auch vermarktet und dafür dem Autor ein ordentliches Geld bezahlt.
Immer, wenn irgendetwas davon nicht eintritt, spreche ich nicht mehr vom regulären Verlag, sondern vom Verlagsdienstleister.

Der reguläre Verlag ist also zum Einen in der Lage, ein Buch ordentlich zur Publikation vorzubereiten. Das bedeutet zuerst ein professionelles Lektorat. Dann ein professionelles Layout und eine professionelle Cover-Gestaltung. Dann den Druck einer ersten Auflage. (Eine reine Print-on-Demand-Publikation zähle ich nicht zu den regulären Veröffentlichungen. Dazu ist das Verfahren noch zu teuer und damit nicht Marktgerecht.)
Danach muss der Verlag in der Lage sein, das Buch wirksam zu vertreiben. Er muss also ein brauchbares Marketingkonzept haben und einen Apparat, der das effektiv umsetzen kann. Wenn mit Büchern Geld verdient werden soll, dann bedeutet das, dass der Verlag das Buch erfolgreich im Handel platzieren können muss. Das mag in einer Sparte sein, wie z.B. dem Bahnhofsbuchhandel oder einer Kaufhauskette usw., oder ganz allgemein im Präsenzbuchhandel bzw. über Buchclubs und ähnlichen Vertriebswegen.

Wenn er das nicht kann, kann er mit einem Buch auch nicht ausreichend Geld verdienen, um die eigene Existenz zu sichern. Dann muss er das Geld aus anderen Quellen holen und dann ist er in meinen Augen auch kein regulärer Verlag mehr.

Dabei erwarte ich von genau diesem regulären Verlag – der ja meiner Meinung nach das gesamte Risiko der Verlegung zu tragen hat – dass er dem Autor einen angemessenen, nicht rückzahlbaren Vorschuss für dessen Arbeit auszahlt.
Warum? Weil sich das in meinen Augen einfach so gehört!

Der Verlag bezahlt schließlich auch seine Angestellten, den Lektor, den Grafiker, den Cover-Gestalter und den Drucker ohne zu murren. Auch die Vertreter und andere Vertriebsmitarbeiter werden nicht unbezahlt an die Arbeit geschickt.
Nein, darüber gibt es im Verlag ganz sicher keinerlei Diskussion. Die würden nämlich alle miteinander keinen Finger krumm machen, wenn der Verleger nicht anstandslos mit dem Geld rüberkommt.
Da gibt es kein: „Und wenn das Buch sich nicht verkauft, liebe Leute, dann gibt es eben kein Geld für Euch ...“ Nein, das traut sich der Verleger ganz sicher nicht. Dann kann er nämlich zusperren. Denn das ist kein Geschäftsgebaren.

Aber der Autor, der sich monatelang, ja möglicherweise sogar jahrelang geschunden hat, der soll im Zweifelsfall ohne Honorar auskommen.
Das gilt dann also schon als korrektes Geschäftsverhalten. Weil der arme Verlag doch so klitzeklein ist ...

Das ist Lächerlich.

Wenn der Verlag zu klein ist, um das zu stemmen, dann soll er es halt lassen.
Dann ist er in meinen Augen jedenfalls kein vollwertiger Verlag, sondern eben auch ein Verlagsdienstleister.
In aller Regel hat er dann ohnehin auch keinen ordentlichen Vertrieb und fehlt es an allerlei anderen Stellen ebenso. So what?

Dagegen ist nichts einzuwenden: Gerne darf er den Autor am Risiko der Verlegung beteiligen.
Aber dann soll er sich eben auch Dienstleister nennen.
Aber natürlich: So lange er das dem Gesetz nach darf, wird er sich auch als „Verleger“ titulieren.

Womit wir wieder am Anfang meines Schreibens wären.
Das sicher ein wenig polemisch geraten ist. Aber mich packt einfach die kalte Wut, wenn ich sehe, in welchem Umfang immer öfter die Autoren – ohne die es gar keine Bücher gäbe – in die Haftung genommen werden, dafür dass sie die Arbeit gemacht haben.

Wie gesagt: Mit mir nicht! Wenn mir ein Verleger keinen Vorschuss zahlen will, dann soll er es halt lassen.
Mich aber auch, denn mit ihm gehe ich keinen Meter.

LG Merlinor


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Gast







Beitrag06.04.2012 17:24

von Gast
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Nur ganz kurz: Dein letztes Posting halte ich für ein sehr, sehr wichtiges - ich hoffe, wir kommen nach Ostern nochmal in Ruhe darauf zurück.

edit: huch, der merli hat sich dazwischen --> das oben geht an pna
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Nemo
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Beitrag06.04.2012 17:41

von Nemo
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Hallo miteinander,

ich möchte mich gerne Peters Standpunkt anschließen. Merlinors "Argument":
Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Warum? Weil sich das in meinen Augen einfach so gehört!

ist mir da viel zu schwach auf der Brust.

Ich arbeite mit einem Kleinverlag zusammen, der ein intensives und kompetentes Lektorat betreibt, Bücher als Hardcover auflegt, Lesungen und Präsentationsstände für die Autoren organisiert u.a. bei Buchmessen, dessen Mitarbeiter sich Zeit nehmen, um bei den Veranstaltungen einen Verkaufsstand aufzubauen und zu betreiben, die Pressearbeit betreiben, Rezensionsexemplare verschicken, sich mit viel Einsatz in sozialen Netzwerken präsentieren, Vertreter mit Büchern in die Buchhandlungen schicken und wirklich alles tun, um sprichwörtlich mit dem Hintern an die Wand zu kommen, und die immer für ihre Autoren da sind, faire Verträge (nach dem Börsenverein des Buchhandels) mit gängigem Honorar abschließen und keinen Cent vom Autor nehmen. Aber sie zahlen eben auch keinen Vorschuss, sondern das Honorar nach Jahresabschluss.

Merlinor, solche Leute haben es einfach nicht verdient, dass man ihr redliches Bemühen ignoriert und sie mit allen anderen in die Ecke der "Verlagsdienstleister" stellt. Der Vorschuss bildet ein zu grobes Kategoriensystem, was aus meiner Sicht nur einen begrenzten Orientierungswert hat. Dass ein Unternehmen es lieber bleiben lassen sollte, wenn es seinen Autoren keinen Vorschuss leisten kann, führt ja dorthin, dass nur die finanzstarken Unternehmen, die sich das leisten können, eine Berechtigung für ihre Tätigkeit hätten, was ich mit Hinblick auf die Vielfalt der Branche sehr bedenklich fände.


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pna
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Paterson
Beitrag06.04.2012 17:57

von pna
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Lieber Merlinor,

wie nicht anders zu erwarten, hast Du einen tollen Diskussionsbeitrag geliefert. Danke!

Und damit wir jetzt wissen, wovon wir reden, kopiere ich die aktuelle Honorarempfehlung des Verbands deutscher Schriftsteller hier herein:

2. Buchveröffentlichungen

Honorar für die Originalausgabe

Es wird empfohlen, für Original-Buchveröffentlichungen folgende Honorarsätze nicht zu unterschreiten:

Hardcover und andere gebundene Ausgaben:

Grundvergütung von der ersten Auflage an:
10% vom Nettoladenpreis
Staffelung bei weiteren Auflagen nach Anzahl der verkauften Exemplare.
Taschenbuch (Original)

Grundvergütung von der ersten Auflage an:
6 % vom Nettoladenpreis
Staffelung bei weiteren Auflagen nach Anzahl der verkauften oder gedruckten Exemplare.

Bei Erstveröffentlichungen wird meist ein Taschenbuch produziert, und der Verlag wird sich an die Empfehlung halten, also dem Autor 6 Prozent des Nettopreises bezahlen. Bei Klein- Mittelverlagen ist eine erste Druckauflage von 500 - ungefähr 1000 Stück üblich. Kannst Du mir dem soweit zustimmen?

Gut, weiter. Gehen wir davon aus, dass der Verlag voll und ganz vom Verkaufserfolg des Buches überzeugt ist, dann kann er ja dem Autor das gesamte Honorar als nicht zurückzahlbaren Vorschuss überweisen. Das wäre im kleinen Fall also das Honorar für fünfhundert Bücher. Sagen wir mal juxhalber, das Buch kostet 13 Euro, dann wären das nach Adam Riese: 390 Euro.

Wenn ein Autor schon einige Male bei einem Kleinverlag veröffentlicht hat und die Bücher sich verkaufen, wird das Honorar erfahrungsgemäß angehoben, bei mir sinds derzeit rund 12 % vom Nettopreis (Ich rede jetzt vom Himmelstürmer Verlag). Himmelstürmer produziert in fünfhunderter Auflagen (zumindest bei mir) und ich bekomme zweimal im Jahr mein Geld überwiesen. Derzeit von sieben Büchern. Ein achtes kommt im Herbst.

Ich stelle mir vor, ich wäre Jungautor und würde aufgrund dieser Diskussionen hier steif und fest auf einen Vorschuss bestehen. Weil das die Leute vom DSFO so als "Soll" Regel in den Raum stellen. Ich finde einen Verlag, der macht mein Buch, lektoriert, vermarktet und tut, wie er soll, und ich hab ganz toll meinen Vorschuss von 390 Euro rausgeschunden. Mein gesamtes Honorar. Und dann verkauft sich das Buch nicht, weil der Markt eben nicht so will wie er soll. Es wurden ja auch schon zig Millionen für Filme versenkt, die nicht einmal ihre Produktionskosten einspielten.
Wie oft glaubst Du, kann ich dieses Vorschuss-Spiel denn spielen? Ist mir als Schriftsteller wirklich dadurch geholfen?

Ich finds ehrlich ziemlich lächerlich, die Trennlinie zwischen regulären und nicht regulären Verlagen wegen einer Summe von rund 400 Euro zu ziehen. Überhaupt dann, wenn der Vorschuss ein Prozentteil des zu erwartenden Honorars darstellt. 20 % beispielsweise. Herrgott, da reden wir über 80 Euro, die über gut und schlecht unterscheiden?

Weißt Du was? Da häng ich mich nicht so weit aus dem Fenster, staub zweimal im Jahr mein Autorenhonorar ab und genieße mein Leben.
Und nein, ich bin kein Angestellter des Verlags, will ich auch gar nicht sein, never. Ich verkaufe ein Produkt zu Konditionen, wie sie in der Verlagswelt üblich sind und bekomme zuverlässig mein Geld dafür.

lg/Peter
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MosesBob
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Beitrag06.04.2012 18:02

von MosesBob
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Ich möchte nicht, dass anhand unserer Stellungnahme der Eindruck entsteht, dass ein Verlag, der keinen Vorschuss zahlt, kein regulärer Verlag ist.

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(James Herbert)

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt untergeht, wird die eines Experten sein, der versichert, das sei technisch unmöglich.
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Der Weise lebt still inmitten der Welt, sein Herz ist ein offener Raum.
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Murmel
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Beitrag06.04.2012 18:14

von Murmel
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Ich glaube, dass wir das Thema, wie Verlage zu unterscheiden sind, in dem DSFopedia Beitrag Verlag hervorragend gelöst haben. Sollte dem nicht so sein, bitte melden.

Danke, Peter, ich werde deinen Hinweis über Honorare in die Pedia mitaufnehmen.


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pna
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Paterson
Beitrag06.04.2012 18:29

von pna
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Liebe Murmel,

anbei ein paar Links, die sich mit der Thematik Autorenhonorar befassen:

Honorarempfehlungen des Verbandes deutscher Schriftsteller: http://www.vs-in-leipzig.de/index.php?option=com_content&view=article&id=62&Itemid=58

Vergütungsregelung: http://vs.verdi.de/urheberrecht/angemessene_verguetungen/veguetungsregeln_belletristik

Vertrag Vergütung Belletristik: http://vs.verdi.de/urheberrecht/angemessene_verguetungen/veguetungsregeln_belletristik/data/Vertrag_Belletristik.pdf

lg/Peter
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Murmel
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Beitrag06.04.2012 18:40

von Murmel
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Ausgezeichnet!

Werde mich später drum kümmern.  Daumen hoch


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derSibirier
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D
Beitrag07.04.2012 06:18

von derSibirier
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Ich möchte noch ein Beispiel einbringen:

Auch größere Verlage leisten nicht immer den finanziellen Vorschuss, wie er im üblichen Sinne einer "Vorlage" entspricht.
Letztes Jahr unterschrieb ein guter Freund von mir bei einem der angesehen Verlage.
Bei den Vertragsverhandlungen sprach das Verlagshaus von Sparmaßnahmen, und dass der Markt im Allgemeinen derzeit nicht gerade rosig aussehe. Für sein Werk wäre ein Vorschuss von 3 000 Euro vorgesehen gewesen, aber sie baten ihn, ihm diesen Betrag mit 150 Stück seines gedruckten Werkes abzugelten, die er auf Lesungen zu seinen Gunsten verkaufen dürfe. Er war einverstanden. Das Buch kostet 20 Euro. Die 150 Stück hatte er sehr schnell verkauft, denn der Verlag organisierte die Lesungen und übernahm auch die Kosten der Anfahrtreisen und andere Spesen. Bald war der Vorschuss zur Gänze eingebracht.
Der Autor arbeitete also mit seinem Verlag.
So sollte es sein.     

Grüße
Sibirier
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Merlinor
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Beitrag07.04.2012 10:24

von Merlinor
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Hm ...

Ich lese hier offen gestanden keinen plausiblen Grund, warum nicht auch der seriöse Kleinverleger seinen Autoren einen nicht rückzahlbaren Vorschuss auf ihr Honorar auszahlen sollte.

Sicher, bei kleinen Auflagen wird das auflaufende Gesamthonorar nicht besonders üppig ausfallen.
Lassen wir es beispielsweise 400,- bis 500,- Euro sein.
Warum zur Hölle soll der Kleinverlag dem Autor davon nicht bereits bei Vertragsabschluss einen Vorschuss von 300,- bis 400,- Euro auszahlen?
Warum soll er nicht, ähnlich wie der große Publikumsverlag, diesen Vorschuss in das Projekt investieren und eben auch riskieren?

Und bitte: Bei den großen Publikumsverlagen ist ein Vorschuss auch heute noch durchaus üblich.
Wenn ein solcher Verlag seine Autoren mit Büchern bezahlt, die diese dann selbst vertreiben sollen, ist eine Grenze überschritten, die mich zu schnellstmöglichem Wegrennen unter lautstarkem Fluchen animieren würde. Zu sonst aber auch wirklich nichts ...

Warum also soll ein kleiner Verlag nicht im Kleinen tun, was ein großer im großen Maßstab macht?
Weil er so klein ist? Weil er so „viel“ Geld nicht hat? Oha ...
Den Lektor, den Drucker, den Grafiker, den Vertrieb und die Werbemaßnahmen bezahlt er in jedem Fall sofort, daran kommt er nämlich nicht vorbei. So viel Geld muss er also in jedem Fall aufbringen können.
Nur seinen Autor bezahlt er nicht gleich. Der soll mit ihm das Risiko teilen.
Weil er so nett ist vermutlich ...

Eine belastbare Begründung für ein solches Verhalten finde ich in den ganzen obigen Stellungnahmen eigentlich nicht:
Es diene dem Schutz des Autors, heißt es da unter anderem, denn der würde ja vom Verlag verstoßen, wenn das Buch floppt, denn dann sei das als Vorschuss ausgezahlte Geld schließlich weg und daran würde der arme Kleinverlag bitter leiden.
Stimmt!
Und wenn das passiert, bekäme der Autor von diesem Verlag keine zweite Chance.
Stimmt auch ...

Allerdings bekommt der Autor diese zweite Chance auch dann nicht, wenn er keinen Vorschuss erhalten hat, denn dann ist trotzdem das Geld für den Drucker, den Grafiker, die Werbung und vieles mehr weg.
Der Verlag ist also nicht minder unzufrieden mit dem Autor und wird mit ihm kein weiteres Buchprojekt riskieren.
Einziger Unterschied: Der Autor bekommt am Ende des Projektes so gut wie überhaupt nichts ausgezahlt.  

Nein es tut mir Leid: Für mich ist das kein akzeptables Geschäftsgebaren.
Da wird das verlegerische Risiko zu einem guten Teil auf den Autor ausgelagert. Das aber ist für mich untrügliches Kennzeichen eines Verlagsdienstleisters.

Doch wie schon erwähnt: Verleger darf sich in Deutschland jeder nennen, der sich einen entsprechenden Gewerbeschein besorgt. Der Begriff ist nicht geschützt, also ist alles erlaubt.
Und das wird weidlich ausgenutzt.

LG Merlinor


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Isabelle34
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I
Beitrag07.04.2012 10:50

von Isabelle34
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Ich verfolge diese Diskussion schon eine Weile, möchte mich jetzt aber doch mal einklinken. Der Verlag, bei dem ich veröffentliche ist kein Klein-, sondern ein Kleinstverlag mit langsam wachsendem Autorenstamm.

Schon für meinen ersten Roman habe ich einen Vorschuss bekommen, der für meinen neuesten beträgt 1000 Euro und ist damit höher, als der erste und der zweite. Die Auflage ist ebenso gewachsen, von anfänglich 2000 auf inzwischen 3000 Exemplare.

Der Verlag veröffentlicht aktuell nur drei Romane pro Jahr (wobei nach Möglichkeit jedes Jahr eine Veröffentlichung mehr dazu kommen soll). Das ist nicht viel, aber für diese drei Bücher tun die Leute dort alles, die Erstauflagen sind in der Regel binnen sechs Monaten verkauft.

Ich möchte nicht behaupten, dass alle Verlage, die keinen Vorschuss zahlen, unseriös sind. Aber ich muss mich Merlinor anschließen. Alle anderen werden sofort und garantiert für ihre Arbeit bezahlt. Deswegen denke ich, muss ich als Autor auch bezahlt werden, wenn der Verlag meinen Roman haben möchte.

Vertrauen in einen Verlag ist ja schön und gut, aber eine kleine Garantie, in Form eines Vorschusses, ist besser.
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pna
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Paterson
Beitrag07.04.2012 10:51

von pna
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Lieber Merlinor,

Zusammengefasst könnte man also sagen, Deiner persönlichen Meinung nach ist ein Verlag, der keinen Vorschuss bezahlt und sich ansonsten an die vertraglichen Pflichten, wie sie Fairlag und Verdi mittragen, kein Verlag, sondern ein Vertragsdienstleister ist - und zwar ausschließlich aufgrund der gewährten oder nicht gewährten Vorschusszahlung. Autorenverbände und Gewerkschaft sehen das nicht so. Sonst stände es in deren Musterverträgen und Erklärungen.

Damit kann ich leben, da Deine Ansicht zu der Sache ja keine irgendwie verbindliche Definition darstellt.
Es kann also sein, dass Deine Argumentation gut formuliert und in sich schlüssig ist; sie widerspiegelt nur nicht die Realität.

Jetzt stellt sich halt die Frage, ob diese nicht den realen Gepflogenheiten entsprechende Klausel in der DSFO-FairLag Erklärung stehen muss. Allein schon, weil sich möglicherweise der Großteil der DSFO Mitglieder nicht damit identifizieren kann.

Deshalb meine ich ja auch, man sollte sich doch mal schlau machen, wieviele der DSFO User, die bereits publiziert wurden, ohne einen wie auch immer gearteten Betrag an den Verlag(Dienstleister) zu zahlen, für ihre Publikation einen Vorschuss erhalten haben - und ob es wirklich zielführend ist, diesen Publikationen die Seriösität abzusprechen, weil sie ja - Deiner Meinung nach - in nicht regulären Verlagen sondern bei Verlagsdienstleistern zustande kamen. Bei der von so vielen Literaturboards eingeimpften Sensibilisierung der Schriftsteller kommt dies eigentlich einer Beleidigung der Autoren gleich.

Jemand postet in der Rubrik Publikationen, er habe dieses und jenes Buch veröffentlicht, Glückwünsche, Bussi, Gratulation ... und dann kommt einer und fragt: Hast Du nen Vorschuss gekriegt? Nein? Na geh, dann ist das ja gar keine seriöse Publikation sondern nur so eine Sache bei einem Autorendienstleister.

Ob das klug ist, solchen Streitargumentationen Vorschub zu leisten, in dem man sie in die Erklärung eines Literaturboards schreibt?

lg/Peter
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Nemo
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Beitrag07.04.2012 11:54

von Nemo
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Lieber Merlinor,
Merlinor hat Folgendes geschrieben:

Da wird das verlegerische Risiko zu einem guten Teil auf den Autor ausgelagert. Das aber ist für mich untrügliches Kennzeichen eines Verlagsdienstleisters.


Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Nur seinen Autor bezahlt er nicht gleich. Der soll mit ihm das Risiko teilen.


Ich kann diese Formulierungen in keiner Weise nachvollziehen. Welches Risiko teile ich denn bitte mit dem Verlag, wenn ich keinen Cent bezahle, sondern die finanziellen Mittel für Lektorat, Druck, Vermarktung und Werbung alleine der Verlag übernimmt? Abgesehen davon sprechen wir hier von einem "Vorschuss" auf die zu erwartenden Einnahmen. Du tust so, als würde der Autor gar nicht bezahlt, wenn er keinen Vorschuss bekäme. Du verteidigst hier den Standpunkt, der Verlag solle den prognostizierten Gewinn anteilig als Vorschuss ausbezahlen und sprichst den Verlagen den regulären Status ab, die eben nicht auf Prognose hin bezahlen, sondern entsprechend der realen Verkäufe. Das erste System hat lediglich den Vorteil für mich als Autor, dass ich eventuell mehr Geld einstreichen kann, als es die tatsächlichen Verkäufe hergeben. Aber lieber Merlinor, wenn sich das Buch entsprechend verkauft, bekomme ich als Autor auch beim zweiten Modell mein mir zustehendes Honorar raus. Ob es ein Verlag oder ein Verlagsdienstleister ist, machst Du damit lediglich daran fest, ob ich sofort oder später bezahlt werde. Dabei ist doch das wirklich entscheidende, ob ich überhaupt bezahlt werde. Was du als "geteiltes Risiko" bezeichnest, ist nichts anderes als das Recht auf einen prognosebasierten Vorschuss, den die schließlich erzielten Verkaufserlöse nicht hergeben, also das Recht darauf, dem Verlag ein Produkt für einen Preis zu verkaufen, den das Produkt letztlich nicht rechtfertigt. Deine Lösung: Pech für den Verlag, der hätte das schließlich erkennen müssen, dass es sich nicht verkaufen wird. Hätte er mich eben nicht verlegt. Auch ein sehr freundliches Geschäftsgebahren ...  Rolling Eyes


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MosesBob
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Beitrag07.04.2012 13:13

von MosesBob
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Moin zusammen!

Völlig unabhängig davon, ob man nun die Auffassung vertritt, dass ein Verlag einen Vorschuss auszahlen muss beziehungsweise sollte oder eben nicht, denke ich, dass diese Änderung einen guten Kompromiss schafft:

dsfo hat Folgendes geschrieben:
Von einem vollständigen und damit „regulären“ Verlag erwarten wir, dass er das volle wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Buchveröffentlichung übernimmt, ohne diese Lasten ganz oder teilweise auf die Autoren abzuwälzen. Das Ausbezahlen eines substanziellen, nicht rückzahlbaren Vorschusses bei Abschluss des Verlagsvertrages ist darüber hinaus möglich, aber nicht selbstverständlich. Die Autoren sind in ihrem Verhältnis zu einem regulären Verlag einzig und alleine für das Verfassen und gegebenenfalls die Überarbeitung des Werkes zuständig und für sonst nichts.
Selbstverständlich kann es, bezüglich der Auszahlung eines Vorschusses, bei kleinen, nicht sehr finanzstarken Verlagen gelegentlich zu Ausnahmeregelungen kommen.


Mir ist es wichtig, hier einen Kompromiss zu schaffen, der beide Parteien zufriedenstellt. Ganz gleich, welchem Lager man sich nun zugehörig fühlt – Vorschuss ja oder Vorschuss nein – steht unterm Strich unser gemeinsames "Fick dich" gegen die Ausbeuterverlage. Das ist der Tenor unserer Erklärung. Ich möchte die Diskussion hier nicht ausbremsen. Ich möchte mit unserer dsfo-Erklärung nur nicht den Eindruck entstehen lassen, dass wir von Verlagen abraten, die keinen Vorschuss zahlen, während sie aber sämtliche Kosten übernehmen.

Was sagt ihr dazu?

Beste Grüße,

Martin


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pna
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Paterson
Beitrag07.04.2012 13:35

von pna
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Passt von mir aus.

lg/Peter
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derSibirier
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Beitrag07.04.2012 14:05

von derSibirier
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Zitat:
Das Ausbezahlen eines substanziellen, nicht rückzahlbaren Vorschusses bei Abschluss des Verlagsvertrages ist darüber hinaus möglich, aber nicht selbstverständlich.


das schwächelt.
Das DSFo möchte doch nicht in die Welt rufen: "Wenn ihr lieben Verlage keinen Vorschuss bezahlen möchtet, dann bezahlt ihr eben keinen."
Verdammt, das ist immer noch ein Geschäft.

Vorschlag: "Das Ausbezahlen eines substanziellen, nicht rückzahlbaren Vorschusses bei Abschluss des Verlagsvertrages ist üblich, aber nicht immer selbstverständlich."

Grüße
Sibirier
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pna
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Paterson
Beitrag07.04.2012 15:02

von pna
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Hi Sibirier,

woher weißt Du, dass das üblich ist? So insgesamt gesehen? Außerdem zweifle ich sehr daran, dass sich Verlage verbindlich der DSFO Erklärung unterwerfen Smile

Irgendwie, udn es ist nicht ersichtlich, warum, hast Du Deine Überzeugung bezüglich Verlage und Vorschüsse innerhalb zwei Threadseiten um 360 Grad gedreht. Wie geht denn das?

lg/Peter
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derSibirier
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Beitrag07.04.2012 15:34

von derSibirier
Antworten mit Zitat

Lieber Peter, ich habe meine Meinung nicht geändert. Wenn ich sage, etwas ist "üblich", dann muss alles andere doch nicht falsch sein.

Zitat:
woher weißt Du, dass das üblich ist? So insgesamt gesehen?

Ich kenne nicht nur einige Verlagsleiter, sondern auch Lektoren und eine noch größere Anzahl an Autoren. Man tauscht sich aus, so einfach ist das.

Zitat:
Außerdem zweifle ich sehr daran, dass sich Verlage verbindlich der DSFO Erklärung unterwerfen

Hier geht es nicht darum, was die Verlage denken, sondern das DSFO möchte sein Denken über die Verlagswelt darlegen.

Grüße
Sibirier
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pna
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Paterson
Beitrag07.04.2012 16:02

von pna
Antworten mit Zitat

Mein Eindruck war, dass Du der Meinung bist, dass der Vorschuss Passus aus der Erklärung rausgehört. Jetzt klingt es so, als wärst Du dafür, dass er drin steht. Oder verstehe ich Dich da jetzt vollkommen falsch?

Übrigens haben wir eine weitere Ausformung der Vorschuss-Ja-Nein-Debatte noch gar nicht abgehandelt. Was ist, wenn ein Verlag grundsätzlich Vorschüsse bezahlt, aber bei einem Neuautoren keinen Vorschuss bezahlt, weil das Publikationsprojekt eine querfinanzierte Herzensangelegenheit ist? So etwas kommt oft genug vor - also dass nicht die reine Verkaufsprognose die Annahme eines Manuskripts bestimmt, sondern sehr wohl auch der literarische Wert, der, wie wir ja wissen, nur sehr selten in Verkaufszahlen zu fassen ist. Soll der Schriftsteller einen solchen Vertrag dann ablehnen, weil ja, wie man hier bei uns im DSFO lesen kann, bedeutsame Stimmen meinen, ein Verlag, der keinen Vorschuss bezahlt, sei kein regulärer Verlag? Was, wenn ich unbedingt bei einem speziellen Verlag publizieren will, weil ich mich dort in bester Gesellschaft wähnte? Weil der Verlag einen guten Stand auf dem Markt hat oder dafür bekannt ist, literarisch interessante Bücher herauszubringen. Soll ich all diese Vorteile hintanstellen, weil irgendwer quäkt: Was, kein Vorschuss? Vergisses!

lg/Peter
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