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6. Fairlag-Erklärung vom Aktionsbündnis für faire Verlage

 
 
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D
Beitrag04.05.2008 17:19
6. Fairlag-Erklärung vom Aktionsbündnis für faire Verlage
von DSFo
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Fairlag-Erklärung deutscher, österreichischer und schweizerischer Autorenverbände


Gefahren einer Veröffentlichung in sog. Druckkostenzuschussverlagen / Selbstzahlerverlagen bzw. Pseudoverlagen

Mit großer Besorgnis über die unlauteren Praktiken von Verlagen, deren Verlagstätigkeit auf der Finanzierung ihrer Verlagsprodukte durch die von ihnen verlegten Autorinnen und Autoren beruht, und über die damit einhergehenden Auswirkungen weit über deren eigenes unmittelbares Tätigkeitsfeld hinaus wenden sich die unterzeichnenden Autorenverbände und literarischen Einrichtungen mit dieser gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit. Immer öfter sehen sich Autoren-Interessenvertretungen mit Problemen konfrontiert, die aus der Zusammenarbeit von Autoren mit den in Deutschland als „Druckkostenzuschussverlage“ bezeichneten, in Österreich und der Schweiz als „Selbstzahlerverlage“ bekannten Verlagen entstehen, die gegenüber ihren Autoren gerne als „Dienstleister“ bzw. Verlage im üblichen Sinn auftreten und ihre von den Autoren selbst zu bezahlenden Dienstleistungen oft als branchenübliche Verlagsarbeit darstellen.

Zudem geht von solchen Verlagen, die im Angelsächsischen „Vanity Press“ (Eitelkeitsverlage) genannt werden, die große Gefahr der Aufweichung rechtlicher und qualitativer Standards aus. Denn die übliche Risikoteilung (für den Autor bei der Verfassung des Manuskripts, für den Verlag bei der Herstellung des Buchs und dessen Vertrieb und Bewerbung) gilt für sie nicht und die Zahlungsfähigkeit ihrer Autoren stellt das einzige Qualitätskriterium für das Zustandekommen ihrer Verlagsprogramme dar. Schlechte oder fehlende Lektoratsarbeit ist häufig zu beklagen. Für die Zahlung der geforderten Summen bieten die Verlage ihren Autoren oftmals nur ungenügende Gegenleistungen: Manuskripte werden gar nicht oder nur mangelhaft lektoriert, Gestaltung und Aufmachung der publizierten Werke sind unzulänglich, der Einsatz für ihren Vertrieb ist häufig praktisch gleich null.

Entsprechend wird der Ruf dieser Verlage eingeschätzt: „Nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen“ (vgl. LG Stuttgart, Az. 17 O 338/06).

Dessen ungeachtet werden junge und unerfahrene Autoren durch solche Verlage zu kostenpflichtigen Veröffentlichungen angeworben, für die bis zu fünfstellige Eurobeträge verlangt werden. Es soll ihnen nicht nur der Traum von einem schnellen Erfolg am Buchmarkt „ermöglicht“ werden, sondern es wird ihnen zugleich viel Geld für ein äußerst fragwürdiges Projekt abverlangt. Selbst durch einen Online-Gedichte-Generator erzeugte Manuskripte (vgl. ZDF-Sendung WISO vom 19.12.2006) wurden bereits angenommen, als „eindeutig empfehlenswert“ (unter Beilegung des Kostenangebots) eingestuft und zur Veröffentlichung empfohlen. Autoren wird aufgrund ihrer „erkauften Veröffentlichung“ oft die Chance genommen, auf dem Literaturmarkt und bei anderen Verlagen Fuß zu fassen. Sie sehen sich jeder Möglichkeit enthoben, ein eigenständiges literarisches Renommee zu entwickeln und sind aufgrund solcher Veröffentlichungen von manchen seriösen Literaturwettbewerben und Förderungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

Als Neulingen in der Literaturbranche sind sich viele der in solchen Verlagen publizierenden Autoren der Auswirkungen einer derartigen Publikation nicht bewusst. Wie selbstverständlich werden sie von den Verlagen, in denen ihre eigenfinanzierten Bücher erscheinen, über die Gefahren derartiger Publikationen auch nicht aufgeklärt. Die Unterzeichner, denen als Interessenvertreter von Autoren der Schutz von jungen und unerfahrenen Autoren nicht weniger wichtig ist als der ihrer etablierten Kollegen, sehen es als ihre Pflicht an, gegen diese Geschäftspraktiken unmissverständlich Stellung zu beziehen und junge und unerfahrene Autoren und die Öffentlichkeit auf diese Gefahren hinzuweisen. Dabei weisen die Unterzeichner darauf hin, dass eine Veröffentlichung in einem Druckkostenzuschussverlage völlig unabhängig von der literarischen Qualität der Publikation zu sehen ist. Es geht also darum, dass ein Autor, der nicht bei einem renommierten Publikumsverlag angenommen wird und deshalb in Kauf nimmt seine eigene Publikation zu bezuschussen, noch lange kein schlechter Autor ist. Allerdings machen sich die von uns kritisierten Verlage den Veröffentlichungswunsch eines Autors willkürlich zu Nutzen. Dies stößt auf unmissverständliche Kritik.

In einem auch auf diesem Sektor zunehmend umkämpften „Markt“ haben neue Technologien, insbesondere die digitalen Dienstleistungsmöglichkeiten (Print on demand, Electronic Publishing) in den vergangenen Jahren zu verstärkten Werbeaktivitäten der Druckkostenzuschussverlage bzw. Selbstzahlerverlage geführt. Die Unterzeichner stellen deren sehr zielbewusstes Werben in renommierten Tageszeitungen und auf Buchmessen um Autoren fest. Im Internet sind ihre Anzeigen auf den verschiedensten Foren, auf Websites und sogar bei Mailboxprovidern kaum zu übersehen. Kritische Äußerungen über sie werden nicht selten sofort mit juristischen Abmahnungen, Klagen, Einstweiligen Verfügungen bis hin zu Bestrafungsanträgen verfolgt.


Einschüchterung von Autorenverbänden, Verlagen und Schriftstellern

Wenngleich die Klagebegehren oft abgewiesen werden bzw. nicht erfolgreich sind, gehen mit ihnen nicht nur Arbeitsbelastungen einher, sondern sollen auch Autorenverbände, Verlage und Schriftsteller, die sich kritisch zu den Praktiken von Selbstzahlerverlagen bzw. Druckkostenzuschussverlagen äußern, eingeschüchtert werden. Es werden nicht selten Ängste um die Existenz  von sich betrogen fühlenden Betroffenen bzw. Kritikern geschürt. In Einzelfällen haben heimliche Telefonaufzeichnungen und fingierte Anfragen Kritiker an den Rand des finanziellen Ruins getrieben bzw. „mundtot“ gemacht. Die Unterzeichner wenden sich entschieden gegen diese Einschüchterungstaktiken, die nach dezidierter Auffassung der Unterzeichner mit den Grundregeln des demokratischen Zusammenlebens unvereinbar sind.

Kritische Berichte in Internet-Verbraucherforen (sog. kommerzielle Verbraucher-Communities) werden nicht nur (im harmloseren Fall) durch Pseudo-User abgewertet, sondern oft durch Anwälte angegriffen. In diesem Fall geben die Forenbetreiber meist klein bei und sperren die Berichte. Dadurch wird eine öffentliche Auseinandersetzung selbst im Internet wirksam unterbunden. Die als „Bauernfängerei“ (ZDF) und „unlautere Machenschaften“ (FAZ) bezeichneten Geschäftspraktiken mancher Unternehmen sind jungen und unerfahrenen Autoren nicht sofort ersichtlich und eine Aufklärung wird auf diese Weise verhindert.

Indes werden junge Autoren sogar mit Gratis-Buchbänden versorgt, die aus der Irreführung von arrivierten Schriftstellern („Unlautere Machenschaften“, FAZ vom 28.4.1999), die dafür Beiträge zur Verfügung gestellt haben, herrühren. Die Unterzeichner kritisieren bereits seit vielen Jahren, dass sich die betreffenden Verlage zum Teil mit sehr renommierten Namen schmücken und in einzelnen Fällen sogar die Ansiedlung in die örtliche Nähe zu bedeutenden Literaturinstitutionen für ihre Zwecke nutzen. Auch mit täuschend ähnlichen Emblemen etwa zu renommierten Verlagen und vergleichbaren Mitteln wird an die Verdienste namhafter Literaten und Verlage sowie an große Traditionen und bekannte Namen angeknüpft – um „neue“ Autoren anzuwerben.


Fruchtbares Umfeld

Noch problematischer stellt sich die Situation dar, wenn dazu ein organisatorisches Umfeld geschaffen worden ist (vgl. Landgericht Frankfurt am Main vom 17.5.2005, Az: 2-03 O 730/04), in dem jungen und unerfahrenen Autoren die kostenpflichtige Veröffentlichung in solchen Verlagen empfohlen wird. Ähnlich funktioniert ein sogenanntes „freies Portal für Autoren“ im Internet, auf dem für selbstfinanziertes Publizieren in diesen Verlagen geworben wird, das aber dem Inhaber der beworbenen Verlage selbst gehört. Ferner fällt es Neulingen im Literaturbetrieb naturgemäß schwer zu beurteilen, welche Absichten hinter einem angeblich unabhängigen Schriftstellerverein stehen, der in großen Tages- und Wochenzeitungen Anzeigen schaltet und kostenlose Beratungen in Urheberrechts- und Vertragsfragen anbietet, der jedoch über kaum Mitglieder im Vergleich zu etablierten Autorenverbänden verfügt.

Druckkostenzuschussverlage/Selbstzahlerverlage und im besonderen Pseudoverlage kehren das Verlagsprinzip um. Die Unterzeichner verwahren sich ausdrücklich gegen Behauptungen, selbst Dichterfürsten und bekannte Schriftsteller hätten einst ihre Erstlingswerke selbst finanziert. Soweit dies überhaupt der Fall war, täuscht diese Ansicht über die von Autoren und Autorenverbänden in den letzten Jahrhunderten und Jahrzehnten hart erkämpften Rechtsnormen und Mindeststandards hinweg. „Verlegen“ kommt von „Vorlegen“. Wer etwas schreibt, hat es verdient, Geld dafür zu bekommen, und nicht, dafür zahlen zu müssen.

Die Unterzeichner betonen, dass nicht jeder Verlag, der mit Zuschüssen publiziert, schon ein Druckkostenzuschussverlag bzw. Selbstzahlerverlag im Sinne der in dieser Erklärung beschriebenen Verlagstätigkeiten ist, und dass es ihnen nicht darum geht, die unterschiedlichen Buchfinanzierungsmodelle auf ihre moralische Vertretbarkeit hin zu überprüfen. Sie sehen es jedoch als ihre Pflicht an, junge und unerfahrene Autoren auf die Problematik der Folgen für ihre beabsichtigte und/oder weitere schriftstellerische Tätigkeit und die breite Öffentlichkeit auf die problematische Qualität der Verlagsprodukte aus Druckkostenzuschuss- bzw. Selbstzahlerverlagen aufmerksam zu machen. Die Unterzeichner können nur ausdrücklich davor warnen, für Buchpublikationen bei solchen Verlagen Geld auszugeben. Das Verhältnis der Autoren zu ihren Verlegern und Lesern, die Errungenschaften von Autoren- und Verlagsrechten sowie von professioneller Verlagsarbeit und qualifizierten Produkten dürfen nicht durch Spekulationen dieser Verlage, die auf der Unerfahrenheit ihrer Autoren beruhen, aus den Angeln gehoben werden.
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Beitrag24.10.2010 11:23

von DSFo
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