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Bine1966 Gast
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30.08.2007 11:36 Gewerbe, Freiberufler oder privat ? von Bine1966
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Hallo,
ich habe mich jetzt schon mehrfach bei Euch im Forum durchgelesen, aber leider irgendwie noch nicht die richtige Antwort auf meine Fragen gefunden.....
Ich habe ein EBook geschrieben. Dieses möchte ich gerne über meine private Homepage verkaufen. 2/3 der Einnahmen sollten für mich sein, 1/3 möchte ich gerne an eine Hilfsorganisation spenden.
Ich denke nicht, dass viele mein E-Book kaufen werden, muss auch gar nicht sein, es war nur aus Spass an der Freude, daher stellt sich für mich die Frage: Muss ich dafür dann schon ein Gewerbe anmelden oder bin ich ein Freiberufler ( ich arbeite nur noch in einem 400 Euro Job ).
Soll ich einfach erst einmal schauen, wieviele Bestellungen eingehen und wenn es zuviele sind ( ab wann ist das ? ) dann als Freiberufler tätig werden oder ein Gewerbe anmelden ?
Und wie ist das als Freiberufler? Muss ich dann nur alle Einnahmen aufschreiben und einmal im Jahr bei der Steuererklärung angeben ? Muss man dazu auch aufs Gewerbeamt Bescheid geben ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch Hilfestellung geben könnte, ich weiß nicht, wie ich am besten jetzt weiter vorgehe....
Vielen Dank
Bine1966
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Hektograf Eselsohr
Beiträge: 221
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30.08.2007 11:48
von Hektograf
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*info ohne garantie*
Ein Gewerbe solltest du nicht anmelden, ich weiss dass das steuerlich ein großer Nachteil ist. Schriftsteller melden (glaube ich) nie ein Gewerbe an.
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Bine1966 Gast
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30.08.2007 11:55
von Bine1966
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Hallo,
danke für die Antwort. Ich denke auch, dass es zu Anfang kein Gewerbe ist, ich will ja einfach nur mal versuchen das Buch zu verkaufen....
Aber wo hört das Versuchen auf ?
Und ihr Autoren, wie macht ihr das denn, wenn ihr ein Ebook verkaufen möchtet ? Ist das immer noch alles privat bei Euch ?
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Hektograf Eselsohr
Beiträge: 221
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30.08.2007 12:07
von Hektograf
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ich glaube auch wenn du ein buch erfolgreich verkauft hast ist es kein gewerbe
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Hektograf Eselsohr
Beiträge: 221
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30.08.2007 12:10
von Hektograf
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Bei Illustrationen ist es jedenfalls so.
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Bine1966 Gast
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30.08.2007 12:21
von Bine1966
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Ich war grad mal auf deiner HP. Sieht ja toll aus. Bin ganz begeistert.
Aber du verkaufst deine Angebote doch auch nicht alle Privat, oder ? Du hast auch eine Steuernummer angegeben und irgendwie musst du das ja gewerblich machen denke ich....
Es geht um ein Sachbuch bei mir über Hundeerziehung. Es ist auch bebildert. Das möchte ich über meine HP anbieten. Wenn es jemand kauft, freu ich mich, wenn nicht war es ein schönes Kapitel in meinem Leben zum Schreiben....
Gelte ich denn damit als Freiberufler ?
Ach manno, ich weiß einfach nicht, wie ich weiter vorgehen sollte.....
LG Sabine
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Ninchen Wortedrechsler
Alter: 43 Beiträge: 70 Wohnort: NRW
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30.08.2007 12:23
von Ninchen
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Ein bisschen Geduld, Bine Hier kommen heute bestimmt noch einige vorbei, die dir eine konkrete Antwort geben können.
LG, Ninchen
_________________ "Wir brauchen dringend einige Verrückte. Guckt euch an, wo uns die Normalen hingebracht haben."
George Bernard Shaw (1856-1950), ir. Schriftsteller |
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Enfant Terrible alte Motzbirne
Alter: 30 Beiträge: 7278 Wohnort: München
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30.08.2007 12:25
von Enfant Terrible
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Meines Wissens (und ich weiß, dass ich nichts weiß) ist die Definition von "Freiberufler" folgende: Du verdienst Geld, hast aber kein regelmäßiges Einkommen, das gleich bleibt, bist auch nirgends fest angestellt und somit unabhängig. Hoffe, ich konnte damit weiterhelfen. Wenn nicht, ist dieser Link vielleicht sehenswert: http://www.freiberufler.net/ Und natürlich der Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
_________________ "...und ich bringe dir das Feuer
um die Dunkelheit zu sehen"
ASP
Geschmacksverwirrte über meine Schreibe:
"Schreib nie mehr sowas. Ich bitte dich darum." © Eddie
"Deine Sprache ist so saftig, fast möchte man reinbeißen." © Hallogallo |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6407 Wohnort: 50189 Elsdorf
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30.08.2007 15:45
von Ralphie
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Das ist nicht ganz richtig. Ich bin fest angestellt, sogar verbeamtet, aber für das Finanzamt gelte ich als Freiberufler. Das hat einige Vorteile. Ihr könnt eure Telefon- und Internetkosten komplett absetzen, jedes Buch, jede Zeitschrift, jede Reise. Denkt an die Heizkosten für euer Büro, an Papier, Kugelschreiber, Druckerpatronen usw. usw. Wenn ihr ins Restaurant geht, lasst euch Rechnungen geben, das sind halt Arbeitsessen. Ins Museum, in den Zoo, ins Kino? Eintrittskarten aufbewahren.
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6407 Wohnort: 50189 Elsdorf
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30.08.2007 16:02
von Ralphie
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Und denkt daran, euch bei VG Wort anzumelden. Dort gibt's jedes Jahr noch zusätzliche Knete.
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scriptor Eselsohr
S
Beiträge: 255
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S 30.08.2007 16:28
von scriptor
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Sobald Verkäufe getätigt werden, entstehen Umsätze - das ist m. E. entscheidend - und das wird das Finanzamt interessieren...
...insofern ist m.E. ein Gewerbeschein schon notwendig (nicht wegen des Schreibens, sondern wegen des Verkaufes)...
Die Anmeldung des Gewerbescheins ist ja ohnehin nicht die Welt, der kostet ca. 20 € - und dann meldet die Kommune das weiter an das Finanzamt; dort muss man halt überlegen, wie man die Umsätze angibt; ein paar Jahre guckt ein Finanzamt in der Regel zu, ob mit dem angemeldeten Gewerbe auch nennenswerte Umsätze (also Gewinne) entstehen; in dieser Phase kann man auch Verluste quasi abschreiben; aber irgendwann werden sie ungeduldig und spielen dieses Spiel nicht mehr mit (meine Erfahrung jedenfalls)...
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Boro Sebigbos
Administrator Alter: 54 Beiträge: 3974 Wohnort: Gröbenzell
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30.08.2007 16:46
von Boro
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Hi,
im Prinzip ist das ganz einfach: Wenn Du Geld aus einer Nicht-Anstellung verdienst, bist Du selbstständig und musst, je nach Umsatz und Berufsstand, am Ende des Jahres entweder eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung oder aber eine Bilanz abliefern.
Dein Berufsstand ist entweder gewerblich oder freiberuflich.
Als gewerblich Selbstständiger mußt Du
- ein Gewerbe bei Deiner Gemeinde anmelden (Gewerbeschein)
- regelmäßige Besuche der Gewerbeaufsicht tolerieren
- am Ende des Jahres Gewerbesteuer zahlen
- ab einem bestimmten Umsatz bilanzieren
- Dich bei der passenden Berufsgenossenschaft anmelden
Als freiberuflich Selbstständiger mußt Du
- Dich weder anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen, noch bilanzieren.
- dem Finanzamt plausibel darlegen, warum Du als Freiberufler giltst.
Ob Du nun das große Los gezogen hast und als Freiberufler auftreten darfst entscheidet das Einkommensteuergesetz § 18 EStG:
Freiberufler ist man, wenn man selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausübt oder in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig ist.
Katalogberufe nach § 18 EStG sind:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
- naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
- Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
cu
Boro
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Probber Blütenprinzessin
Beiträge: 6717 Wohnort: zz9 plural z alpha
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03.09.2007 11:29
von Probber
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Hi,
auf diesem link http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml habe ich unter Punkt 8. etwas gefunden, das sich Anlage GSE nennt. Das ist wohl zu vergleichen mit der Anlage N, die beim Finanzamt vorgelegt wird.
Als kleiner Nebenerwerb dürfte das eigentlich kaum was ausmachen.
Schöne Grüße,
Probber
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Gretchen Gänsefüßchen
Alter: 46 Beiträge: 43
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03.09.2007 12:53
von Gretchen
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Man kann sich nebenberuflich als "Freiberuflicher Schriftsteller" beim Finanzamt anmelden, dazu braucht man keinen Gewerbeschein. Sollten die Einnahmen widererwarten hoch sein, kann man sich dann sogar komplett selbständig machen.
Ansonsten ist nur wichtig, das die Einnahmen versteuert werden und dem Finanzamt darüber Rechnung getragen wird.
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Bine1966 Gast
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17.09.2007 15:53
von Bine1966
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Hallo,
lieben Dank für Eure vielen Antworten. Ich habe jetzt noch mal genau beim Finanzamt angefragt, die haben mir folgendes gesagt:
Ich solle erst mal ein paar Ebooks verkaufen und dann schauen wieviele es sind. Bis zu 17.500 Euro ( kann ich gar nicht glauben ) wäre es ein Nebenverdienst und ich bräuchte kein Gewerbe anzumelden.
Ich muss aber am Ende des Jahres eine Anlage zusätzlich zur Einkommenssteuer machen und dort genau alle Verkäufe also Einnahmen-Ausgaben angeben.
Sollte ich über die 17.500 Euro kommen, dann wäre es Gewerbe.....hmm
Wie sieht es denn aber aus, wenn man von einem Verlag eine Zusage bekommt, dass das Buch gedruckt wird ? Wenn es doch im Verkauf ist ( bei den buchhandlungen oder Amazon oder so ) denke ich, dann verdient man doch auch ein bisschen mehr....
LG Bine
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