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Gewerbe, Freiberufler oder privat ?

 
 
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Bine1966
Gast






Beitrag30.08.2007 11:36
Gewerbe, Freiberufler oder privat ?
von Bine1966
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich jetzt schon mehrfach bei Euch im Forum durchgelesen, aber leider irgendwie noch nicht die richtige Antwort auf meine Fragen gefunden.....

Ich habe ein EBook geschrieben. Dieses möchte ich gerne über meine private Homepage verkaufen. 2/3 der Einnahmen sollten für mich sein, 1/3 möchte ich gerne an eine Hilfsorganisation spenden.

Ich denke nicht, dass viele mein E-Book kaufen werden, muss auch gar nicht sein, es war nur aus Spass an der Freude, daher stellt sich für mich die Frage: Muss ich dafür dann schon ein Gewerbe anmelden oder bin ich ein Freiberufler ( ich arbeite nur noch in einem 400 Euro Job ).



Soll ich einfach erst einmal schauen, wieviele Bestellungen eingehen und wenn es zuviele sind ( ab wann ist das ? ) dann als Freiberufler tätig werden oder ein Gewerbe anmelden ?

Und wie ist das als Freiberufler? Muss ich dann nur alle Einnahmen aufschreiben und einmal im Jahr bei der Steuererklärung angeben ? Muss man dazu auch aufs Gewerbeamt Bescheid geben ?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch Hilfestellung geben könnte, ich weiß nicht, wie ich am besten jetzt weiter vorgehe....

Vielen Dank
Bine1966
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Hektograf
Eselsohr


Beiträge: 221



Beitrag30.08.2007 11:48

von Hektograf
Antworten mit Zitat

*info ohne garantie*

Ein Gewerbe solltest du nicht anmelden, ich weiss dass das steuerlich ein großer Nachteil ist. Schriftsteller melden (glaube ich) nie ein Gewerbe an.
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Bine1966
Gast






Beitrag30.08.2007 11:55

von Bine1966
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. Ich denke auch, dass es zu Anfang kein Gewerbe ist, ich will ja einfach nur mal versuchen das Buch zu verkaufen....

Aber wo hört das Versuchen auf ?

Und ihr Autoren, wie macht ihr das denn, wenn ihr ein Ebook verkaufen möchtet ? Ist das immer noch alles privat bei Euch ?
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Hektograf
Eselsohr


Beiträge: 221



Beitrag30.08.2007 12:07

von Hektograf
Antworten mit Zitat

ich glaube auch wenn du ein buch erfolgreich verkauft hast ist es kein gewerbe
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Hektograf
Eselsohr


Beiträge: 221



Beitrag30.08.2007 12:10

von Hektograf
Antworten mit Zitat

Bei Illustrationen ist es jedenfalls so.
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Bine1966
Gast






Beitrag30.08.2007 12:21

von Bine1966
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich war grad mal auf deiner HP. Sieht ja toll aus. Bin ganz begeistert.

Aber du verkaufst deine Angebote doch auch nicht alle Privat, oder ? Du hast auch eine Steuernummer angegeben und irgendwie musst du das ja gewerblich machen denke ich....


Es geht um ein Sachbuch bei mir über Hundeerziehung. Es ist auch bebildert. Das möchte ich über meine HP anbieten. Wenn es jemand kauft, freu ich mich, wenn nicht war es ein schönes Kapitel in meinem Leben zum Schreiben....

Gelte ich denn damit als Freiberufler ?

Ach manno, ich weiß einfach nicht, wie ich weiter vorgehen sollte.....

LG Sabine
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Ninchen
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 43
Beiträge: 70
Wohnort: NRW


Beitrag30.08.2007 12:23

von Ninchen
Antworten mit Zitat

Ein bisschen Geduld, Bine  smile  Hier kommen heute bestimmt noch einige vorbei, die dir eine konkrete Antwort geben können.

LG, Ninchen


_________________
"Wir brauchen dringend einige Verrückte. Guckt euch an, wo uns die Normalen hingebracht haben."
George Bernard Shaw (1856-1950), ir. Schriftsteller
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Enfant Terrible
Geschlecht:weiblichalte Motzbirne

Alter: 30
Beiträge: 7278
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Ein Fingerhut voller Tränen - Ein Gedichtband
Beitrag30.08.2007 12:25

von Enfant Terrible
Antworten mit Zitat

Meines Wissens (und ich weiß, dass ich nichts weiß) ist die Definition von "Freiberufler" folgende: Du verdienst Geld, hast aber kein regelmäßiges Einkommen, das gleich bleibt, bist auch nirgends fest angestellt und somit unabhängig. Hoffe, ich konnte damit weiterhelfen. Wenn nicht, ist dieser Link vielleicht sehenswert: http://www.freiberufler.net/ Und natürlich der Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

_________________
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ASP

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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6407
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Beitrag30.08.2007 15:45

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Das ist nicht ganz richtig. Ich bin fest angestellt, sogar verbeamtet, aber für das Finanzamt gelte ich als Freiberufler. Das hat einige Vorteile. Ihr könnt eure Telefon- und Internetkosten komplett absetzen, jedes Buch, jede Zeitschrift, jede Reise. Denkt an die Heizkosten für euer Büro, an Papier, Kugelschreiber, Druckerpatronen usw. usw. Wenn ihr ins Restaurant geht, lasst euch Rechnungen geben, das sind halt Arbeitsessen. Ins Museum, in den Zoo, ins Kino? Eintrittskarten aufbewahren.  Wink
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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6407
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag30.08.2007 16:02

von Ralphie
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Und denkt daran, euch bei VG Wort anzumelden. Dort gibt's jedes Jahr noch zusätzliche Knete.  smile extra  smile extra
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scriptor
Geschlecht:männlichEselsohr
S


Beiträge: 255



S
Beitrag30.08.2007 16:28

von scriptor
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Sobald Verkäufe getätigt werden, entstehen Umsätze - das ist m. E. entscheidend - und das wird das Finanzamt interessieren...
...insofern ist m.E. ein Gewerbeschein schon notwendig (nicht wegen des Schreibens, sondern wegen des Verkaufes)...

Die Anmeldung des Gewerbescheins ist ja ohnehin nicht die Welt, der kostet ca. 20 € - und dann meldet die Kommune das weiter an das Finanzamt; dort muss man halt überlegen, wie man die Umsätze angibt; ein paar Jahre guckt ein Finanzamt in der Regel zu, ob mit dem angemeldeten Gewerbe auch nennenswerte Umsätze (also Gewinne) entstehen; in dieser Phase kann man auch Verluste quasi abschreiben; aber irgendwann werden sie ungeduldig und spielen dieses Spiel nicht mehr mit (meine Erfahrung jedenfalls)...
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Boro
Geschlecht:männlichSebigbos

Administrator
Alter: 54
Beiträge: 3974
Wohnort: Gröbenzell
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Beitrag30.08.2007 16:46

von Boro
Antworten mit Zitat

Hi,

im Prinzip ist das ganz einfach: Wenn Du Geld aus einer Nicht-Anstellung verdienst, bist Du selbstständig und musst, je nach Umsatz und Berufsstand, am Ende des Jahres entweder eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung oder aber eine Bilanz abliefern.

Dein Berufsstand ist entweder gewerblich oder freiberuflich.
Als gewerblich Selbstständiger mußt Du
- ein Gewerbe bei Deiner Gemeinde anmelden (Gewerbeschein)
- regelmäßige Besuche der Gewerbeaufsicht tolerieren
- am Ende des Jahres Gewerbesteuer zahlen
- ab einem bestimmten Umsatz bilanzieren
- Dich bei der passenden Berufsgenossenschaft anmelden
Als freiberuflich Selbstständiger mußt Du
- Dich weder anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen, noch bilanzieren.
- dem Finanzamt plausibel darlegen, warum Du als Freiberufler giltst.

Ob Du nun das große Los gezogen hast und als Freiberufler auftreten darfst entscheidet das Einkommensteuergesetz  § 18 EStG:

Freiberufler ist man, wenn man selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausübt oder in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig ist.

Katalogberufe nach § 18 EStG sind:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
- naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
- Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

cu

Boro
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Probber
Geschlecht:männlichBlütenprinzessin


Beiträge: 6717
Wohnort: zz9 plural z alpha
DSFo-Sponsor


Beitrag03.09.2007 11:29

von Probber
Antworten mit Zitat

Hi,
auf diesem link http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml habe ich unter Punkt 8. etwas gefunden, das sich Anlage GSE nennt. Das ist wohl zu vergleichen mit der Anlage N, die beim Finanzamt vorgelegt wird.
Als kleiner Nebenerwerb dürfte das eigentlich kaum was ausmachen.
Schöne Grüße,
Probber
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Gretchen
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 46
Beiträge: 43



Beitrag03.09.2007 12:53

von Gretchen
Antworten mit Zitat

Man kann sich nebenberuflich als "Freiberuflicher Schriftsteller" beim Finanzamt anmelden, dazu braucht man keinen Gewerbeschein. Sollten die Einnahmen widererwarten hoch sein, kann man sich dann sogar komplett selbständig machen.
Ansonsten ist nur wichtig, das die Einnahmen versteuert werden und dem Finanzamt darüber Rechnung getragen wird.
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Bine1966
Gast






Beitrag17.09.2007 15:53

von Bine1966
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,
lieben Dank für Eure vielen Antworten. Ich habe jetzt noch mal genau beim Finanzamt angefragt, die haben mir folgendes gesagt:

Ich solle erst mal ein paar Ebooks verkaufen und dann schauen wieviele es sind. Bis zu 17.500 Euro ( kann ich gar nicht glauben ) wäre es ein Nebenverdienst und ich bräuchte kein Gewerbe anzumelden.
Ich muss aber am Ende des Jahres eine Anlage zusätzlich zur Einkommenssteuer machen und dort genau alle Verkäufe also Einnahmen-Ausgaben angeben.
Sollte ich über die 17.500 Euro kommen, dann wäre es Gewerbe.....hmm

Wie sieht es denn aber aus, wenn man von einem Verlag eine Zusage bekommt, dass das Buch gedruckt wird ? Wenn es doch im Verkauf ist ( bei den buchhandlungen oder Amazon oder so ) denke ich, dann verdient man doch auch ein bisschen mehr....

LG Bine
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