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Hände weg vom Katastrophen Verlag

 
 
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Pablo
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Beiträge: 44
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Beitrag03.02.2010 13:30
Hände weg vom Katastrophen Verlag
von Pablo
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Habt bitte Verständnis, dass ich den tatsächlichen Namen des Verlages im Moment noch nicht der Öffentlichkeit preisgeben möchte. Am 31.01.2010 war erst meine letzte Mahnung zur Zahlung der Tantiemen abgelaufen.

Teil I

Ende 2003 stolperte ich in die Falle des Katastrophen Verlages.
Durch die ins Internet gestellte Suche nach Manuskripten, er suchte insbesondere Manuskripte von Erstautoren, wurde ich auf diesen Verlag neugierig. Im Verlagskonzept warnt der Verlagsleiter vor DKZV, die Unsummen ihren Autoren abknöpfen, dafür aber nur schlechte Qualität liefern würden. Nach meinem ersten Telefonat mit dem Verlagsleiter Herrn Habgier war ich überzeugt, dass der Katastrophen Verlag ein seriöses Unternehmen sei. Ich schickte dem Verlag mein Manuskript auf einer CD zur Ansicht. Bereits zwei Tage später erhielt ich einen Rückruf und Herr Habgier teilte mir mit, dass mein Manuskript sehr gut wäre und der Stoff in sein Verlagsprogramm passe. Ich war begeistert, so unkompliziert und schnell einen Verlag gefunden zu haben. All meine Bedenken schob ich beiseite. Im März 2004 unterschrieb ich diesen Autorenvertrag.

Ein Auszug davon:

1. Die Auflagenhöhe: 500 Exemplare

2. Die Auflagenhöhe jeder weiteren Auflage liegt im Ermessen des Verlegers.
    Die Kosten für jede weitere Auflage übernimmt der Verlag. Es müssen keine weiteren
    Pflichtexemplare abgenommen werden.
    Der Verlag behält sich das Recht vor, nach dem Verkauf der ersten Auflage das Buch
    weiterhin als Taschenbuch im Programm zu führen. Hierfür entstehen für den Autor
    keinerlei neue Kosten.

14. Es sind auch Teilzahlungen möglich, für eine Finanzierungsgebühr von 120,- Euro plus MwSt.
     
15. Der Autor erhält bis auf die Bücher unter 11. und 12. auf alle Bücher des Katastrophen Verlags-Programms bis 30 Exemplare 20% Rabatt und ab 30 Exemplare 30% Rabatt.

17. Wenn das Buch vergriffen ist und innerhalb von 6 Monaten keine weitere Auflage erfolgt,
      gehen alle Nebenrechte und Rechte an den Autor zurück.
      Der Verlag hält sich die Option offen, jederzeit eine Auflage einzustellen und den Vertrag mit
      einer dreimonatigen Frist zu kündigen.

20. Vor Fertigstellung des Buches erhält der Autor einen Probedruck seines Textes, um
Korrekturen vorzunehmen. Falls noch letzte Grammatik- und Rechtschreibfehler zu beheben sind,
werden hierfür je Korrekturdurchgang je nach der Seitenzahl des Buches je 150,- Euro bis 250,- Euro berechnet. Deshalb empfiehlt es sich auf Punkt 24 zu achten. Der erste Korrekturdurchgang ist kostenlos.

23. Die Honorar-Abrechnung erfolgt jeweils am Ende einer Auflage.     


Dass dieser Vertrag nur ein Abschöpfungsvertrag war, erkannte ich erst später.

Im April 2004 konnte ich mein gedrucktes Exemplar in Händen halten. Beim lesen einiger Seiten haute es mich fast aus den Pantoffeln. Verlagsfehler über Verlagsfehler.
An Stelle meiner Binde- und Gedankenstriche standen plötzlich Fragezeichen und ergaben keinen Sinn. Sätze erschienen doppelt, andere waren in der Zeilenmitte abgerissen und wurden auf der nächsten Zeile fortgeführt. Der gesamte Roman war als Blocksatz erstellt, einige Seiten waren jedoch plötzlich linksbündig. Auch der Name eines Protagonisten war mehrfach falsch geschrieben. Empört stellte ich telefonisch Herrn Habgier zur Rede und er entschuldigte sich mit den Worten:

Zitat: Das tut mir leid Herr ….. , das konnte nur durch meinen alten PC verursacht worden sein. Ich habe jetzt einen neuen, da kann so etwas nicht mehr passieren.

Ich listete die Fehler auf, schickte sie per Einschreiben ab und bestand auf eine kostenlose Korrektur.  

Daraufhin schrieb mir Herr Habgier:

Zitat: nach unserem Telefongespräch vom 5.5.2004, indem wir es von Fehlern in Ihrem Buch hatten, waren Sie damit einverstanden, dass Sie diese Fehler hinnehmen, und meine
beiden Verbesserungsvorschläge nicht wünschen.
      1. Die ca. fünf bis sieben Seiten auf denen Fragezeichen anstatt Bindestriche sind,
          auszutauschen, ohne das für Sie dafür Kosten entstehen würden.
      2. Denn gesamten Buchblock neu zu drucken so dass auch die übrigen Fehler
          behoben werden. Die kosten hierfür wären für Sie 550,- Euro.

Somit haben Sie nach Lieferung der Bücher keinen Grund zur Reklamation.
(die Rechtschreibfehler stammen nicht von mir)                                                                                                                                                                                                                                                                                                

Die Behauptung, dass ich die Fehler hinnehme, ist eine unverschämte Lüge. Ich mache mir doch nicht die Mühe, picke aus dem gesamten Buch alle Verlagsfehler heraus um sie anschließend zu akzeptieren. Für seinen fabrizierten Schrott sollte ich nun auch noch zusätzlich 550,- Euro berappen, was ich kategorisch ablehnte. Vierzehn Tage später bekam ich meine 150 Zwangsabnahmen mit beigelegter Rechnung in Höhe von 4276,20 Euro, jedoch ohne die von mir geforderte Korrektur.

Am 28. September 2004 ging dieses Schreiben bei mir ein:

Zitat: Sehr geehrter Herr …..,
         ich habe jetzt schon Bücher Ihres Titels nachdrucken lassen. Die Fehler sind nun soweit behoben.
           

Dass der Verlag in vier Monaten die erste Auflage verkauft und der Vertrieb der zweiten Auflage angelaufen sei, übertraf erst einmal all meine Erwartungen.

Fortsetzung folgt

Mit freundlichen Grüßen

Pablo[/b]
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1x1x1x1
Gast






Beitrag03.02.2010 14:21

von 1x1x1x1
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Das liest sich ja  Shocked  Ich bin sprachlos. Ich vermute fast,die zweite Auflage wurde nicht gestartet, weil die erste weg war,sondern damit er dann mehr hat die er dir andrehen kann.
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Pablo
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Beitrag03.02.2010 14:52

von Pablo
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Buffybeast, du hast leider nur einen Treffer, deine Vermutung liegt knapp daneben.

Gruß Pablo
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Leon
Leseratte


Beiträge: 151



Beitrag03.02.2010 14:55

von Leon
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Ist ja ein Ding. Ich hab ja schon so einiges gelesen und gehört, aber das ein Autor freiwillig Fehler übernimmt, ist mir neu. Auch die Ausrede des Verlages mit dem alten PC, währe bereits einen Oskar wert.
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Hardy-Kern
Kopfloser

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Beitrag03.02.2010 16:22

von Hardy-Kern
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Ach, die erste Auflage liegt in dessen Keller, das ist es.

Hardy
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Pablo
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Beitrag03.02.2010 16:25

von Pablo
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Abwarten Leon, im II. Teil wird es lustiger.  

Gruß Pablo
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Pablo
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Beitrag03.02.2010 16:28

von Pablo
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Hardy, du hast ein 1/2 Bingo.

Gruß Pablo
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Harald
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Beitrag03.02.2010 17:26

von Harald
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Ich glaube,ich liege besser!

Es wurden gar keine Bücher in dieser Auflagenhöhe gedruckt (ist inzwischen offenes Geheimnis) um nicht die - bezahlten - Druckkosten am Bein zu haben wenn der Autor einem Vergleich zustimmt respektive nicht in der Lage ist, weitere Zahlungen zu leisten.

LG

Harald


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Pablo
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Beitrag03.02.2010 18:04

von Pablo
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Harald, du hättest einen Volltreffer landen können, wenn, ja wenn er mir nicht gesagt hätte, dass die gesamte Auflage bereits gedruckt und gebunden wäre.
Das bestätigte er ja auch mit Schreiben vom 05.05. unter Punkt 2. Wenn er es nicht getan hätte, für was wollte er dann zusätzlich noch 550,- Euro? Meine Zwangsabnahmen hatte er mir ja schon geschickt.

Gruß Pablo
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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

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Beitrag03.02.2010 18:37

von Harald
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Ist aber so im Verlagsgeschäft der DKZV.

Die Großen machen das schon eine ganze Weile.

Man setzt eine Auflage von 1000 Exemlaren voraus "um günstig Drucken lassen zu können", lässt einige wenige (unter 100 Exemplare) drucken, alles wird bei Amazon, Libri, Buchhandel gelistet, völlig korrekt, der Autor bekommt  xx Exemplare mit Autorenrabatt, geworben wird auf der Verlags - HP, wie versprochen, sonst aber nirgendwo, Vorstellung bei Buchmessen müssen gesondert bezahlt werden - und schlussendlich werden einige Bücher tatsächlich über den Handel verkauft.

Wenn nun ein Jahr herum ist kommt die Stunde der Verlage:

Man stellt den Autoren anheim, sämtliche (offiziell) gedruckten Bücher zum Autorenrabatt selbst zu kaufen und zu vermarkten

oder  

die (offiziell) gedruckten Bücher zu makulieren (vernichten), natürlich gegen eine Abstandszahlung des  Autoren,

in beiden Fällen gehen damit die Buchrechte an den Autor zurück!

Wenn die Autoren, so wie meine Bekannte, auf diesen Handel nicht eingehen werden auf die (offiziell) gedruckten Bücher Lagerkosten erhoben bis sie abverkauft sind, bzw die letzten vom Autor abgenommen.

Das Perfide dabei:

Der Verlag lässt dann die Bücher nachdrucken, die am Ende  die Gesamtauflage von 1000 Exemplaren ergeben!

Das Gleiche gilt übrigens für die sofortige Abnahme aller georderten Exemplare um aus dem Vertrag zu kommen.

Am liebsten dürfte den Verlagen das Makulieren sein, man hat ca 100 Bücher gedruckt, den DKZ für 1000 Bücher kassiert und lässt sich die Vernichtung von 900 nicht gedruckten Exemplaren noch mal gut bezahlen.

Ganz nebenbei, die Kollegin hat die dritte Möglichkeit gewählt und sieht inzwischen "Licht am Ende des Tunnels", will heißen, die inzwischen verkauften Bücher versetzen sie in die Lage, die Restbestände zu ordern!

Noch Fragen?

LG

Harald


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Harald
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Beitrag03.02.2010 18:49

von Harald
Antworten mit Zitat

Ach ja, bei dem erwähnten Fall handelt es sich um eine Verlagsgruppe in einer deutschen Großstadt ganz in meiner Nähe.

Die haben es übrigens dabei noch fertig gebracht, ein fertig lektoriertes Werk, offensichtlich von einer/einem recht einfach gestrickten Mitarbeiter/in anhand einer Rechtschreibeprüfung so zu verschlimmbessern, dass alle, dem Programm nicht bekannten Worte, teils aus dem althochdeutschen, teils wenig gebräuchliche Fremdwörter, mit dem erstbesten Vorschlagswort ersetzt wurden und dann ging alles in den Druck ohne Korrekturansicht durch die Autorin!

LG

Harald


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Murmel
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Beitrag03.02.2010 19:23

von Murmel
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Harald hat Folgendes geschrieben:
Ach ja, bei dem erwähnten Fall handelt es sich um eine Verlagsgruppe in einer deutschen Großstadt ganz in meiner Nähe.

Die haben es übrigens dabei noch fertig gebracht, ein fertig lektoriertes Werk, offensichtlich von einer/einem recht einfach gestrickten Mitarbeiter/in anhand einer Rechtschreibeprüfung so zu verschlimmbessern, dass alle, dem Programm nicht bekannten Worte, teils aus dem althochdeutschen, teils wenig gebräuchliche Fremdwörter, mit dem erstbesten Vorschlagswort ersetzt wurden und dann ging alles in den Druck ohne Korrekturansicht durch die Autorin!

LG

Harald


Was ja noch mehr Geld einbringt.

Schaut: der erste Korrekturlauf ist kostenfrei. DANN finden sich plötzlich Fehler. Ooops! Ja klar, leg noch ein paar Hunderter drauf und dann gibts die korrigierte Version.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass Fehler mit Absicht hineinfabriziert werden... oder?

Schadet der Druckerei nicht die Bohne, denn die hat den Autoren als Geldeinnahmequelle, nicht den Leser.


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Pablo
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Beitrag03.02.2010 20:43

von Pablo
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Hallo Harald,

ich teile im großen und ganze deine Meinung. Für meinen Verlag trifft das zu 50% zu. Das frevelhafte daran ist, dass mein Verleger abstreitet ein DKZV zu sein. Er verteufelt ja geradezu die unseriösen Verlage, die ihren Autoren nur abzocken und dafür auch noch schlechte Qualität liefern würden. Seine Qualität ist ja aus den obigen Zitaten zu erlesen.

Gruß Pablo
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Harald
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Beitrag03.02.2010 21:02

von Harald
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OK,

über DKZV und Dienstleister kann man streiten.

Wenn dein einziges Risiko die Pflichtabnahme der 150 Exemplare gewesen wäre und die auch noch mit den - bei dieser Menge üblichen - 40 Prozent Rabatt an dich gegangen wären,

wenn die Korrektur kostenfrei und korrekt gemacht worden wäre

und wenn du eine detaillierte jährliche Abrechnung deiner Tantiemen, gerne mit dem inzwischen üblichen Zusatz, dass Beträge unter 10 Euro im nächsten Jahr verrechnet würden,bekommen hättest,

dann würde ich diesen Verlag als Dienstleister bezeichnen!

Da aber alles, was wir gelesen haben und offensichtlich noch lesen werden Anderes vermuten lässt kann man diesen Verlag wohl mit Fug und Recht zu den Abzockern zählen und somit zu den Verlagen, die sich die Bezeichnung DKZV gefallen lassen müssen.

LG

Harald


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Beitrag03.02.2010 21:22

von Pablo
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Hallo Murmel,

Zitat: Es drängt sich der Verdacht auf, dass Fehler mit Absicht hineinfabriziert werden... oder?

Das gilt nicht für meinen Verlag. Mein Verleger ist geistig und fachlich     nicht in der Lage, Grammatikfehler von Richtigkeit zu unterscheiden.
Das ich nicht übertreibe kannst du in den zwei Sätzen unter Punkt 2. der Zitate nachlesen. Allen dort findest du zwei plumpe Rechtschreibfehler in nur zwei Sätzen.

Mit freundlichem Gruß

Pablo
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Harald
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Beitrag04.02.2010 12:30

von Harald
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Vielleicht hat es ja eine/r der Tippsen geschrieben, die sonst "lektorieren", will heißen, dafür zuständig sind, einwandfreie MS zu "verschlimmbessern", um dan ein zweites, kostenpflichtigges Lektorat anzubieten - und dann die Ursprungfassung, richtig korrigiert, zu nehmen?

Ich traue denen inzwischen alles zu!

LG

Harald


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Harald

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Beitrag04.02.2010 13:36

von Pablo
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Hallo Harald,

da ich den Vertrag unterschrieben hatte, kann ich im Nachhinein nicht über den Druckkostenzuschuss und die Pflichtabnahmen jammern. Wäre die Abwicklung des Vertrages nach deinen Kriterien abgelaufen, hätte ich mich nach 2004 nie wieder mit diesem Lügenbaron befasst.

Da der größte Teil der DKZV es ehrlich mit ihren Autoren meinen, trifft diese Firmenbezeichnung auf meinen Verlag nicht zu. Im eigentlichen Sinne ist das auch kein Verlag, es ist nur eine Druckerei mit integrierter Buchbinderei. Es gab damals keine festangestellte Schreibkraft,  keinen Lektor und auch keine exakte Buchführung.
Unter Dienstleistungsbetrieb verstehe ich etwas Anderes. Der Name dieser Firma müsste also noch erfunden werden. Ich denke dabei an Münchhausen Verlag.

Gruß Pablo
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Pablo
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Beitrag05.02.2010 15:12

von Pablo
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Teil II

In den nächsten Wochen wartete ich vergeblich auf das Honorar.
Was ich jedoch 2005 und 2006 bekam waren 150 Plastik Lesezeichen mit Werbung für den Verlag, die ich in jedes  Buch einlegen sollte. Des Weiteren wurden mir diverse Werbeartikel und die Teilnahme an Autorenschulungen, darunter eine zweitägige Werbe- und Verkaufsschulung für 650,- € Teilnahmegebühr angeboten. Auch ein kostengünstiges Angebot für die Erstellung meiner Homepage im Verlag wurde mir empfohlen:
Zitat:
1. 10 Seiten und bis zu 15 Bilder für nur  595,- Euro,
2. 20 Seiten und bis zu 30 Bilder für nur  995,- Euro,
3. 30 Seiten und bis zu 45 Bilder für nur 1495,- Euro.

Anschließend bekam ich dieses verlockende Angebot:
Zitat: heute möchte ich Ihnen eine besondere Innovation unterbreiten.
          Jedes Jahr veröffentliche ich in unterschiedlichen Literaturzeitschriften Anzeigen um neue
          Autoren zu finden, die in das Verlagsprogramm des Verlages passen.
          Damit auch Sie einen Nutzen von diesen Anzeigen bekommen, biete ich Ihnen an, ab der nächsten
          Anzeigenstaffel mit Ihrer Internetadresse vertreten zu sein.
          Wie das geht? Ganz einfach!
          Ihre Internetadresse wird in einer Gemeinschaftsanzeige (Poolwerbung) veröffentlicht. Dadurch
          können Sie Tausende von Leserinnen und Lesern auf einmal erreichen. Dafür brauchen Sie
          lediglich 345,- Euro plus MwSt. zu investieren. Das ist ein Vielfaches weniger, als wenn Sie in
         diesen Zeitschriften selbst annoncieren würden.

So, und so ähnlich, ging es rege weiter. Gewarnt sprang ich auf seinen verführerischen Werbefeldzug nicht auf. Schließlich stellte er seine Köderungsversuche ein. Drei Jahre war nun Funkstille zwischen uns. Ich hatte inzwischen das Buch, die Tantiemen und den Verlag abgehakt.

In einer Eisdiele lernte ich 2009 zwei Studentinnen kennen. Beide studieren Germanistik und schreiben gemeinsam an einen Roman. Wir kamen schnell ins Gespräch und ich erzählte von meinem Reinfall. Sie rüttelten an mein Gewissen und baten mich, mit dieser Story an die Öffentlichkeit zu gehen und so junge Autoren vor diesen Verlag zu warnen.  Zu Haus sah ich diese Mädels immer wieder vor mir. Sie hatten es geschafft, dass ich mich wieder mit dem Verleger zu beschäftigen begann.

Am 28. September 2009 schickte ich per Einschreiben eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung ab. Hoffnung auf Erfolg hatte ich nicht, doch ich war wie ein Flitzbogen gespannt, wie er darauf reagieren würde. Er zeigte mir jedoch nur die kalte Schulter und antwortete nicht.
So langsam fing meine Wut in mir zu brodeln an. Ich überlegte, wie ich diesen Gauner aus der Reserve locken kann. Mir war klar, dass ich es mit höflichen Worten und weiteren Mahnungen nicht schaffen werde. Es musste also ein stärkeres Geschütz her.

Am 08.01.2010 schickte ich diese Mail ab:

Dass Sie auf mein Einschreiben vom 30. September 2009 nicht reagieren würden und auch meine Tantiemen nicht überweisen werden, damit hatte ich gerechnet.
Durch Ihre undurchsichtigen Geschäftspraktiken bestätigen Sie meine Vermutung, dass der Vertrag zwischen uns nur ein Abschöpfungsvertrag sein sollte. Sie hatten von vornherein nie die Absicht ein Honorar auszuzahlen.  Mittlerweile ist ja Ihr Verlag als DKZV bekannt. Nachzulesen im Internet, u. a. im  Autorenforum Montségur.

Sollte bis 31.Januar 2010 noch immer kein Geld geflossen sein, werde ich Strafanzeige wegen Betrug und Verletzung des Urheber- und Verlagsrecht stellen.
Des Weiteren behalte ich mir vor, meine Erfahrung mit Ihnen im Internet zu veröffentlichen.  
Unter dem Motto;
                               Hände weg vom Katastrophen Verlag,
werde ich Autoren in den einschlägigen Foren vor ihrem Verlag warnen.
Wie schädigend sich dies auf Ihr Image, vor allem aber auf Ihren Betrieb auswirken wird, können Sie sicher ermessen. Ich bin gespannt, wie die Öffentlichkeit auf Ihr Zweites Gesicht reagieren wird.
  
Ich bedaure, dass es so kommen musste, aber Sie lassen mir keine andere Wahl. Auf mein Honorar werde ich jedenfalls nicht verzichten, auch wenn sich die Gerichtsprozesse über Jahre hinziehen sollten und viel Geld kosten werden.

Weitere Mahnschreiben folgen nicht.
 
Als Anlage im Anhang:
Beendigung des Autoren- und Verlagsvertrages


Der am 29.03.2004 unterzeichnete Autoren- und Verlagsvertrag zwischen dem
Autor ……….., wohnhaft in ………………

und dem …… Verlag, vertreten durch Herrn …………, Firmensitz in ….  

wird, mit sofortiger Wirkung, durch den Autor aufgelöst.

Begründung: Der Verlag hat wissentlich gegen den Autorenvertrag und geltendem Verlagsrecht in eklatanter Weise verstoßen. Mit Schreiben vom 28.09.2004 teilte der Verleger dem Autor mit, dass die erste Auflage bereits verkauft wäre und der Verlag mit dem Nachdruck begonnen hat.
Der Roman ……………………war bei Amazon fünf Jahre gelistet. Seit Ende 2009 steht dort:                                         
Derzeit nicht verfügbar.
  Ob und wann dieser Artikel wieder vorrätig sein wird, ist unbekannt
Bis dato wurden dem Autor weder die Stückzahl des Nachdruckes mitgeteilt, noch die im Vertrag vereinbarten Tantiemen aus der 1. Auflage gezahlt.
Durch diesen Tatbestand ist das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben und das Vertragsverhältnis für den Autor unzumutbar geworden.
Mit dieser Kündigung verlangt der Autor alle Haupt- und Nebenrechte zurück. Die offenen Verbindlichkeiten aus der Vertragszeit bleiben bestehen. Der Autor behält sich das Recht vor, Schadensersatzleistungen wegen Nichteinhaltung des Vertrages einzuklagen.

Dieser Schuss verfehlte seine Wirkung nicht. Noch am gleichen Tag kam die Antwort.
Zitat: Ihre Auflage wurde damals eingestellten nicht verkauft. Laut der Lagerliste haben sich von Ihrem Buch 8 Exemplare verkauft, eine weitere Nachfrage ist nicht entstanden.
Einen kalkulierten Einkaufspreis eines Buches errechnet sich aus den allgemeinen Betriebskosten und sind somit nicht so einfach aufzuschlüsseln, wozu ich vertraglich auch nicht verpflichtet bin.
Gerne würde ich mit ihnen eine Einigung finden und dass Ihnen zustehende Autorenhonorar zu bezahlen. Das Honorar errechnet sich je verkauftes Exemplar, das sich direkt über den Verlag verkauft hat. Aber wahrscheinlich sind Sie auch mit dieser Aussage nicht zufrieden. So bitte ich Sie mir Ihre Honorar Vorstellung mitzuteilen. An dieser Stelle möchte ich noch bemerken, dass ich Sie in keiner Weise für naiv halte und Sie auch nicht um die Nase herumführen möchte, wenn Sie dennoch diesen Eindruck haben würde ich dies bedauere ich dies.
So würde ich mich freuen, wenn mir baldmöglichst eine friedliche Lösung finden würden.
(Rechtschreibung ist original)

Meine Antwort:
Ich wollte von Ihnen keine Aufschlüsselung über Ihre Kalkulation. Sie sollten mir lediglich Ihren kalkulierten Einkaufspreis mitteilen, der laut Vertrag die Basis und unerlässlich zur Honorarabrechnung ist.
Dass ein zu ermittelnder Einkaufspreis sehr zeitaufwendig und eine betriebswirtschaftliche Wissenschaft für sich ist, habe ich, in meiner dreißigjährigen Selbständigkeit, tagtäglich erfahren müssen.

Ich erfüllte seinen Wunsch und schickte ihm meine Forderung

Ausgangspunkt ist der Ladenpreis                                              21,80 €  
Abzüglich 7% MwSt.                                                                                        1,43 €
Zwischensumme (Nettopreis)                                                                            20,37 €
Davon  30 %  Betriebskosten                                                                            6,11 €
Zwischensumme                                                                                               14,26 €
davon   8% für die erste Auflage                                                                          1,14 €
davon 10% für die zweite Auflage                                                                        1,43 €

350 Bücher   1,14 €                                                                                   399,00 €
   8 Bücher   1,43 €                                                                                     11,44 €
Gesamt Honorar                                                                                              410,44 €
========================================================

Da der Verlag für die Herstellung der Bücher keine Dienstleistungen von Fremdfirmen in Anspruch nimmt, also Druck, Bindung und Verkauf in seiner Hand liegen, fallen die üblichen Händler- und Lagerkosten sowie Ausgaben für Werbung nicht an.  
Seine Betriebskosten für Material, Energie, Miete, Versicherung, Beantragung der ISBN usw. müssten bei etwa 30 % des Nettopreises liegen.

Am 20.01.2010 erhielt ich diese Mail:

sehr geehrter Herr ….. ,
die erste Auflage hat sich nicht verkauft, ich habe die fehlerhafte
Exemplare damals entsorgt und dann nachdrucken lassen. Somit hat Ihr
Buch keine zweite Auflage erreicht und es haben sich lediglich acht
Exemplare verkauft. Ich denke dass Sie diese Aussage skeptisch
gegenüberstehen, aber ich versichere Ihnen dass sie stimmt.
Damit wir zu einem Abschluss kommen wäre mein Vorschlag, das ich Ihnen
ein Pauschalhonorar von 100 Euro bezahle. Bitte teilen Sie mir mit ob
sie damit einverstanden sind?
Damit ich Ihnen das Geld überweisen kann, wäre es nett, wenn Sie mir
Ihre Bankverbindung mitteilen würden. (Rechtschreibung ist original)

Auf dieses Schreiben habe ich bis jetzt noch nicht geantwortet. Übrigens hatte er meine Bankverbindung und Kontonummer bereits mit Schreiben vom O8.01.2010 erhalten.
Wenn ich bedenke, dass er für meine 150 Bücher 4276,20 € von mir bekommen hat und er mir ein Pauschalhonorar von 100,- € anbietet, habe ich ein gutes Schnäppchen gemacht. Meine Kündigung des Vertrages hat er wenige Stunden später angenommen und mir alle Haupt- und Nebenrechte zurückgegeben.
 
Pablo
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2x2x2x2
Gast






Beitrag05.02.2010 15:28

von 2x2x2x2
Antworten mit Zitat

Hallo Pablo,

es gibt nicht nur solche Abzockverlage, sondern auch solche Literaturagenturen. Über eine wird auf Renate Blaes Homepage ausführlich diskutiert. Es ist so, dass sich eine Gruppe zusammen geschlossen hat und gegen ihn staatanwaltschaftlich vorgeht.

Vielleicht findest du noch andere Autoren, die auch auf den Katastrophenverlag reingefallen sind. In der Gruppe kann man gegen die Pseudoverlage und PseudolitAgs effektiver angehen.

Liebe Grüße

Jamila
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Ricci
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

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Beiträge: 27
Wohnort: Panama


Beitrag05.02.2010 18:41

von Ricci
Antworten mit Zitat

Es ist einfach so furchtbar - mit was fuer schrecklichen Dingen versucht wird, Geld zu verdienen.

Pablo es tut mir so leid fuer Dich und ich hoffe, druecke wirklich die Daumen, das Du da noch etwas managen kannst.

Ich kann wirklich nur den Kopf schuetteln.

 Evil or Very Mad
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Pablo
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P
Beitrag05.02.2010 21:56

von Pablo
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Hallo Jamila,

hab erst einmal Dank für deinen Tipp. Den in die Tat umzusetzen ist leider nicht so einfach. Mir fallen im Moment auch nur zwei Möglichkeiten dazu ein.

1. Der Name müsste genannt werden und im Netz ein Aufruf erfolgen. Das schließe ich aus Rechtsgründen vorerst aus.

2. Die Autoren ausfindig zu machen, die in diesem Verlag schon veröffentlicht haben, sollte nicht das Problem sein. Wen spricht man davon aber an. Alle wurden sicherlich nicht über den Tisch gezogen. Wenn ich als Betroffener bei denen Anrufe und nachfrage, ob sie mit ihrem Verlag zufrieden sind, werde ich immer die gleiche Antwort erhalten: „Wer ist schon mit seinem Verlag zufrieden?“ Viel mehr werden sie nicht preisgeben.
Vielleicht fällt mir noch was anderes ein.

Mit freundlichen Grüßen

Pablo
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Pablo
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 84
Beiträge: 44
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P
Beitrag05.02.2010 22:00

von Pablo
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Hallo Ricci,

ich freue mich sehr über dein Mitgefühl, doch so tragisch wie du sehe ich meinen kleinen Reinfall nicht. Folgenschwerer für mich waren gleich nach der Wiedervereinigung die Betrugsfälle, bei denen ich mit meiner Firma auf etlichen großen, nicht bezahlten Rechnungen sitzen geblieben bin. Das ging dann schon so manches Mal an die Existenz.  
Diese Sache ist ein klacks dagegen und macht mir langsam Freude. Wenn ich mir nicht in den Kopf gesetzt hätte diesem Scharlatan einen Denkzettel zu verpassen, hätte ich auch nicht weiter in dieser Suppe gerührt. Vielleicht kann der eine oder andere Jungautor aber davon profitieren.
 
Eigentlich bin ich überrascht, dass meine gemachten Fehler bisher nicht zur Sprache kamen. Lesen denn alle nur oberflächlich?

Übrigens habe ich gestern ein wenig bei dir rumgeschnüffelt. Leider hatte ich nicht viel Zeit mich intensiver mit deinen Seiten zu befassen. Das hole ich aber schnellstens nach.

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende

Freundliche Grüße

Pablo
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