P 03.02.2010 13:30 Hände weg vom Katastrophen Verlag von Pablo
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Habt bitte Verständnis, dass ich den tatsächlichen Namen des Verlages im Moment noch nicht der Öffentlichkeit preisgeben möchte. Am 31.01.2010 war erst meine letzte Mahnung zur Zahlung der Tantiemen abgelaufen.
Teil I
Ende 2003 stolperte ich in die Falle des Katastrophen Verlages.
Durch die ins Internet gestellte Suche nach Manuskripten, er suchte insbesondere Manuskripte von Erstautoren, wurde ich auf diesen Verlag neugierig. Im Verlagskonzept warnt der Verlagsleiter vor DKZV, die Unsummen ihren Autoren abknöpfen, dafür aber nur schlechte Qualität liefern würden. Nach meinem ersten Telefonat mit dem Verlagsleiter Herrn Habgier war ich überzeugt, dass der Katastrophen Verlag ein seriöses Unternehmen sei. Ich schickte dem Verlag mein Manuskript auf einer CD zur Ansicht. Bereits zwei Tage später erhielt ich einen Rückruf und Herr Habgier teilte mir mit, dass mein Manuskript sehr gut wäre und der Stoff in sein Verlagsprogramm passe. Ich war begeistert, so unkompliziert und schnell einen Verlag gefunden zu haben. All meine Bedenken schob ich beiseite. Im März 2004 unterschrieb ich diesen Autorenvertrag.
Ein Auszug davon:
1. Die Auflagenhöhe: 500 Exemplare
2. Die Auflagenhöhe jeder weiteren Auflage liegt im Ermessen des Verlegers.
Die Kosten für jede weitere Auflage übernimmt der Verlag. Es müssen keine weiteren
Pflichtexemplare abgenommen werden.
Der Verlag behält sich das Recht vor, nach dem Verkauf der ersten Auflage das Buch
weiterhin als Taschenbuch im Programm zu führen. Hierfür entstehen für den Autor
keinerlei neue Kosten.
14. Es sind auch Teilzahlungen möglich, für eine Finanzierungsgebühr von 120,- Euro plus MwSt.
15. Der Autor erhält bis auf die Bücher unter 11. und 12. auf alle Bücher des Katastrophen Verlags-Programms bis 30 Exemplare 20% Rabatt und ab 30 Exemplare 30% Rabatt.
17. Wenn das Buch vergriffen ist und innerhalb von 6 Monaten keine weitere Auflage erfolgt,
gehen alle Nebenrechte und Rechte an den Autor zurück.
Der Verlag hält sich die Option offen, jederzeit eine Auflage einzustellen und den Vertrag mit
einer dreimonatigen Frist zu kündigen.
20. Vor Fertigstellung des Buches erhält der Autor einen Probedruck seines Textes, um
Korrekturen vorzunehmen. Falls noch letzte Grammatik- und Rechtschreibfehler zu beheben sind,
werden hierfür je Korrekturdurchgang je nach der Seitenzahl des Buches je 150,- Euro bis 250,- Euro berechnet. Deshalb empfiehlt es sich auf Punkt 24 zu achten. Der erste Korrekturdurchgang ist kostenlos.
23. Die Honorar-Abrechnung erfolgt jeweils am Ende einer Auflage.
Dass dieser Vertrag nur ein Abschöpfungsvertrag war, erkannte ich erst später.
Im April 2004 konnte ich mein gedrucktes Exemplar in Händen halten. Beim lesen einiger Seiten haute es mich fast aus den Pantoffeln. Verlagsfehler über Verlagsfehler.
An Stelle meiner Binde- und Gedankenstriche standen plötzlich Fragezeichen und ergaben keinen Sinn. Sätze erschienen doppelt, andere waren in der Zeilenmitte abgerissen und wurden auf der nächsten Zeile fortgeführt. Der gesamte Roman war als Blocksatz erstellt, einige Seiten waren jedoch plötzlich linksbündig. Auch der Name eines Protagonisten war mehrfach falsch geschrieben. Empört stellte ich telefonisch Herrn Habgier zur Rede und er entschuldigte sich mit den Worten:
Zitat: Das tut mir leid Herr ….. , das konnte nur durch meinen alten PC verursacht worden sein. Ich habe jetzt einen neuen, da kann so etwas nicht mehr passieren.
Ich listete die Fehler auf, schickte sie per Einschreiben ab und bestand auf eine kostenlose Korrektur.
Daraufhin schrieb mir Herr Habgier:
Zitat: nach unserem Telefongespräch vom 5.5.2004, indem wir es von Fehlern in Ihrem Buch hatten, waren Sie damit einverstanden, dass Sie diese Fehler hinnehmen, und meine
beiden Verbesserungsvorschläge nicht wünschen.
1. Die ca. fünf bis sieben Seiten auf denen Fragezeichen anstatt Bindestriche sind,
auszutauschen, ohne das für Sie dafür Kosten entstehen würden.
2. Denn gesamten Buchblock neu zu drucken so dass auch die übrigen Fehler
behoben werden. Die kosten hierfür wären für Sie 550,- Euro.
Somit haben Sie nach Lieferung der Bücher keinen Grund zur Reklamation. (die Rechtschreibfehler stammen nicht von mir)
Die Behauptung, dass ich die Fehler hinnehme, ist eine unverschämte Lüge. Ich mache mir doch nicht die Mühe, picke aus dem gesamten Buch alle Verlagsfehler heraus um sie anschließend zu akzeptieren. Für seinen fabrizierten Schrott sollte ich nun auch noch zusätzlich 550,- Euro berappen, was ich kategorisch ablehnte. Vierzehn Tage später bekam ich meine 150 Zwangsabnahmen mit beigelegter Rechnung in Höhe von 4276,20 Euro, jedoch ohne die von mir geforderte Korrektur.
Am 28. September 2004 ging dieses Schreiben bei mir ein:
Zitat: Sehr geehrter Herr …..,
ich habe jetzt schon Bücher Ihres Titels nachdrucken lassen. Die Fehler sind nun soweit behoben. |