18 Jahre Schriftstellerforum!
 
Suchen
Suchabfrage:
erweiterte Suche

Login

Jetzt erhältlich! Eine Anthologie von und mit unseren Usern. Jetzt bestellen! Die erste, offizielle DSFo-Anthologie! Lyrikwerkstatt Das DSFo.de DSFopedia


Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
RECHERCHE Polizei und Recht: Fragen und Antworten


 
 
Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 30, 31, 32 ... 41, 42, 43  Weiter
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
 Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  « | »  
Autor Nachricht
Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6399
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag07.11.2019 19:31

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Das Versetzenlassen ist nicht so einfach. Ich denke, dass deine Kommissarin sich auf eine Dienstpostenausschreibung in Bremen beworben und Erfolg hatte.
Nun stellt sich die Frage, ob es in Bonn überhaupt möglich ist, Amtsblätter aus Bremen zu lesen. Aber die Stelle in Bremen kann bundesweit ausgeschrieben sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanaC
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
J

Alter: 63
Beiträge: 53
Wohnort: Niedersachsen


J
Beitrag08.11.2019 14:05

von JanaC
Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis. Das habe ich noch gar nicht bedacht.

_________________
Liebe Grüße
JanaC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6399
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag08.11.2019 16:27

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Schreib doch einfach, dass sie ein Haus in Niedersachsen geerbt und sich deshalb hat versetzen lassen. Das Versetzungsgesuch wurde genehmigt, weil ihre politischen Ansichten nicht mit denen des Polizeidirektors übereinstimmen.

So kannst du deinen Heimatort und ggf. deine Straße in deine Geschichte einbauen, ohne dich großartig nach einem Schauplatz umzusehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hippo1612
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
H

Alter: 30
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin


H
Beitrag11.11.2019 16:47

von Hippo1612
Antworten mit Zitat

Ich hätte da noch eine Frage zu einem Thema, was vermutlich ein Dauerbrenner ist...

Wie ist der Verhältnis der meisten Polizeibeamten zu Privatdetektiven?

Der Protagonist ist nämlich ein solcher Detektiv und die Polizeibeamten nehmen ihn eher als lästigen Fremdkörper wahr. Gleichzeitig tun diese ihn aber auch nicht als Spinner ab, sondern nehmen das ein oder andere durchaus ernst.
Insgesamt treten sie jedoch eher kritisch auf.

Ist das so realistisch wiedergegeben?

Und an dieser Stelle... der Detektiv hat nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch. Kann er also strafrechtlich belangt werden, wenn er sich auf die Gefahr im Verzug beruft, wenn er:

a) wie ein Verrückter mit Blaulicht von Ebay (eigentlich Amtsanmaßung und Verkehrsgefährdung) durch die Gegend rast, um ein Opfer zu retten und er die Polizei während der Fahrt alarmiert (ohje, Handy am Steuer, das wäre dann das Nächste..)?
b) Türen eintritt, wenn er vermutet, dass sich dahinter eine gefangene Person befindet?
c) Sich als anderer Mensch (z.B. Versicherungsvertreter oder Drogendealer) ausgibt, um wichtige Informationen zu erhalten?
d) Informationen ggü. den ermittelnden Beamten verschweigt?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag12.11.2019 04:39

von Nina C
Antworten mit Zitat

Ich versuche mal mein Glück – alle Angaben ohne Gewähr:

a) Es würde auf jeden Fall bestraft, ob er dabei die Jungs ruft oder nicht.
b) Wäre schon gut für ihn, wenn die Person dann da wäre. Dann gäb’s vielleicht bisschen „dudu!“ aber sicherlich nichts sonst. Schlechte Presse und so. Bei einer Sachbeschädigung an einer privaten Tür + Hausfriedensbruch würde eher kein öffentliches Interesse vorliegen, käme also darauf an, ob der, dem die Tür gehört, Anzeige erstattet. Wenn ja, wird er sicherlich bestraft, wenn er aber glaubhaft begründen kann, was Gutes gewollt zu haben, wird die Strafe wohl recht milde ausfallen. Tür ersetzen wäre wohl immer.
c) Kommt darauf an als wer. Wenn es ein Beamter ist, ist es Amtsanmaßung, aber als Drogendealer darf sich erst mal jeder ausgeben (ob’s ne gute Idee ist, ist wohl eine andere Frage). Bei der Beamtensache ist natürlich von Interesse, ob derjenige, dem gegenüber er sich als solcher ausgibt, überhaupt Anzeige erstattet (der Dealer würde das wohl unterlassen, aber Oma Kleinmann findet das vielleicht zurecht nicht so witzig).
d) Käme auf die Informationen und die Folgen des Verschweigens an. Er muss sich nicht selbst belasten, er muss keine Ehepartner oder direkte Verwandte belasten. Außerdem ist es meistens schwer zu beweisen, dass und wann jemand was wusste. Er kann behaupten, er habe eine Information z. B. für einen Scherz gehalten. Wenn es aber strafrechtlich relevant und beweisbar ist, dazu ev. noch Folgen hat, dürfte das schon eine Anzeige nach sich ziehen.

Habe fertig, mal gucken, wer mir wiederspricht Very Happy

Liebe Grüße

Nina


_________________
Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6399
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag12.11.2019 07:14

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Der Beruf eines Privatdetektivs ist wohl nicht, Kriminalfälle zu bearbeiten. Das ist Kintopp. Diese Leute verdienen ihr Geld, indem sie fremdgehende Ehefrauen observieren und fotografieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hippo1612
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
H

Alter: 30
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin


H
Beitrag12.11.2019 12:08

von Hippo1612
Antworten mit Zitat

Ralphie hat Folgendes geschrieben:
Der Beruf eines Privatdetektivs ist wohl nicht, Kriminalfälle zu bearbeiten. Das ist Kintopp. Diese Leute verdienen ihr Geld, indem sie fremdgehende Ehefrauen observieren und fotografieren.


Das stimmt, wobei das Gros der Fälle im Bereich der Wirtschaft anfällt. Was seine eigentlichen Aufgaben sind, wird natürlich auch hinreichend in den Kapiteln dargelegt, vom Realitätsniveau des Kinos möchte ich mich schon abheben. Aber ein Detektiv als Protagonist in Krimis muss zwangsweise seine Kompetenzen überschreiten, um wirklich entscheidend im Fall mitzuwirken. Daher ist es auch interessant, welche Konsequenzen im realen Leben drohen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag12.11.2019 13:04

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Das unbefugte Nutzen eines Blaulichts ist erstaunlich günstig. Die Strafe beträgt 20€. Allerdings könnte ggf. eine Anzeige wegen Amtsanmaßung hinzukommen, welche deutlich härter bestraft wird.

Türen eintreten geht nur bei absoluter Gefahr im Verzug, sonst ist es Einbruch.

Sich als jemand anderer ausgeben, ist nicht strafbar, so lange es kein Beamter ist oder man unbefugt eine Uniform trägt.

Der Polizei Informationen vorenthalten, ist ebenfalls nicht strafbar, da man nicht zur Denuntiation verpflichtet ist. Vor Gericht allerdings muß man aussagen, wenn man als Zeuge geladen wird.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hippo1612
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
H

Alter: 30
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin


H
Beitrag12.11.2019 18:43

von Hippo1612
Antworten mit Zitat

Danke für alle bisherigen Antworten.

Bei der Raserei ist es wohl eine Ermessenssache. Hab ich eine Person in höchster Not (Verblutende, Frau die ihr Kind bekommt, etc.) im Auto und der Rettungswagen ist noch nicht unterwegs oder ist weit weg (gerade in ländlichen Gebieten) kann das wohl folgenlos bleiben... Wer hingegen angibt, es war Druck auf der Blase, wird belangt werden. Schwierig.

Aber nun weiß ich näher, welche Grauzonen ein Detektiv betreten kann, ohne unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
finis
Klammeraffe
F


Beiträge: 577
Wohnort: zurück
Die lange Johanne in Bronze


F
Beitrag12.11.2019 19:57

von finis
Antworten mit Zitat

Hi Hippo1612,

Angaben natürlich ohne Gewähr.

a) Raserei. Ist so pauschal schwierig. Kommt im Einzelfall darauf an. Faustregel: Die Straßenverkehrsdelikte sind konkrete Gefährdungsdelikte, d.h. du brauchst für eine vollendete Tat eine Gefahr für Leben/Gesundheit (lies 315 b, 315 c StGB). Das einfache Übertreten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Autorennen sind mittlerweile strafbar (315 d StGB), das wäre bei einer Verfolgungsjagd evtl. relevant.

b) Türen eintreten ist grundsätzlich strafbar (Sachbeschädigung 303 StGB, Hausfriedensbruch 123 StGB). Wenn er jemanden retten wollte, hat er sich Umstände vorgestellt, unter denen er gemäß 34 StGB gerechtfertigt wäre, sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Die rechtl. Konsequenzen sind strittig, i. d. R. aber bleibt er straflos. (Mit Gefahr im Verzug hat das NICHTS zu tun! Der Begriff gehört ins Polizeirecht, bzw. Strafprozessrecht.)

c) Amtsanmaßung ist denkbar. Wenn er eine konkrete Identität verwendet o. Ausweis fälscht hast du Probleme mit Urkundenfälschungsdelikten, Ausspähen v. Daten etc. Also sollte dein Detektiv keine echten Personen verwenden.

d) Das ist so pauschal auch schwierig. Bei der Polizei keine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage. Kann aber strafbar sein, wenn er damit die Bestrafung von jemandem ganz oder teilweise verhindert (258 stgb).

Kommt halt immer drauf an. Hoffe das hilft dir.

LG. finis


_________________
"Mir fehlt ein Wort." (Kurt Tucholsky)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hippo1612
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
H

Alter: 30
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin


H
Beitrag12.11.2019 20:13

von Hippo1612
Antworten mit Zitat

finis hat Folgendes geschrieben:
Hi Hippo1612,

Angaben natürlich ohne Gewähr.

a) Raserei. Ist so pauschal schwierig. Kommt im Einzelfall darauf an. Faustregel: Die Straßenverkehrsdelikte sind konkrete Gefährdungsdelikte, d.h. du brauchst für eine vollendete Tat eine Gefahr für Leben/Gesundheit (lies 315 b, 315 c StGB). Das einfache Übertreten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Autorennen sind mittlerweile strafbar (315 d StGB), das wäre bei einer Verfolgungsjagd evtl. relevant.

b) Türen eintreten ist grundsätzlich strafbar (Sachbeschädigung 303 StGB, Hausfriedensbruch 123 StGB). Wenn er jemanden retten wollte, hat er sich Umstände vorgestellt, unter denen er gemäß 34 StGB gerechtfertigt wäre, sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Die rechtl. Konsequenzen sind strittig, i. d. R. aber bleibt er straflos. (Mit Gefahr im Verzug hat das NICHTS zu tun! Der Begriff gehört ins Polizeirecht, bzw. Strafprozessrecht.)

c) Amtsanmaßung ist denkbar. Wenn er eine konkrete Identität verwendet o. Ausweis fälscht hast du Probleme mit Urkundenfälschungsdelikten, Ausspähen v. Daten etc. Also sollte dein Detektiv keine echten Personen verwenden.

d) Das ist so pauschal auch schwierig. Bei der Polizei keine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage. Kann aber strafbar sein, wenn er damit die Bestrafung von jemandem ganz oder teilweise verhindert (258 stgb).

Kommt halt immer drauf an. Hoffe das hilft dir.

LG. finis



Das hilft mir definitiv, denn es gibt mir konkrete Hinweise, wo ich nachlesen kann, wenn es dann an den konkreten Sachverhalt im Buch geht. Wenngleich ich im Zivilrecht nicht unbewandert bin - Strafrecht hatte ich leider nie, und umso mehr schätze ich eure Hilfsbereitschaft, die mir wohl stundenlanges Kommentarlesen erspart.
Für mich muss ein Buch, welches eine fiktionale Geschichte zum Zweck der Unterhaltung erzählt, nun auch nicht 100% juristisch akkurat sein, ein gesundes Maß an Realitätsnähe ist aber schon mein eigener Anspruch, wir sind hier ja nicht bei Alarm für Cobra 11.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanaC
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
J

Alter: 63
Beiträge: 53
Wohnort: Niedersachsen


J
Beitrag14.10.2020 14:56

von JanaC
Antworten mit Zitat

Weiß Jemand, ob die Mordkommission irgendeine Genehmigung braucht, um bei der Bank Kontobewegungen einsehen zu dürfen? Ich denke dabei an das Konto des Opfers als auch das Konto einer Verdächtigen (Schwester).

_________________
Liebe Grüße
JanaC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6399
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag14.10.2020 15:34

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Per Gerichtsbeschluss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag14.10.2020 17:58

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ich glaube, den braucht es seit der Abschaffung des Bankgeheimnises nicht mehr. Das Sozialamt und die Steuerbehörde darf auch alle Bankdaten einsehen ohne einen Gerichtsbeschluß. Es werden mittlerweile sogar Bankdaten standardmäßig mit dem Ausland geteilt. Es könnte allenfalls sein, daß man einen Unterschied zwischen der Art und dem Umfang der Datenabfrage macht.

_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abari
Geschlecht:männlichAlla breve

Alter: 43
Beiträge: 1838
Wohnort: ich-jetzt-hier
Der bronzene Durchblick


Beitrag14.10.2020 18:17

von Abari
Antworten mit Zitat

Die Einzigen, die in Deutschland außer der Polizei mit Gerichtsbeschluss Zugang zu sensiblen Daten des Bankwesens haben, ist das Finanzamt, das eine Einbahnstraße ist. Allen anderen muss die/der Betreffende alles selbst erbringen, zB um Leistungen zu erhalten.

Ganz so schlimm ist es noch nicht.


_________________
Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.

LG
Abari
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rodge
Geschlecht:männlichKlammeraffe


Beiträge: 847
Wohnort: Hamburg


Beitrag15.10.2020 08:58

von Rodge
Antworten mit Zitat

nein, das Bankgeheimnis wurde meines Wissens nach noch nicht vollständig abgeschafft. Bei der Bankauskunft für Privatpersonen (bei Unternehmen ist das anders) gibt es zwei Stufen.

1. Bankauskunft gem. §24, KWG
Alle, die dazu berechtigt sind (z. B. Finanzamt) können sehen, welche Konten eine Person hat. Hierfür muss jede Bank entsprechende Informationen abrufbar halten (das machen die meisten über einen Dienstleister). Zu diesen Informationen gehören aber nicht der Kontostand und die Kontobewegungen

2. Detailliertere Kontoauskünfte, z. B. Abgabenordnung (AO) oder Erbschaftssteuergesetz, Strafprozessordnung
Hier ist eine vollkommene Offenlegung möglich, der genaue Rahmen hängt davon ab, auf welches Gesetz man sich mit welcher Legitimation berufen kann. Ermittlungsbehörden brauchen i.d.R. einen Gerichtsbeschluss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanaC
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
J

Alter: 63
Beiträge: 53
Wohnort: Niedersachsen


J
Beitrag19.10.2020 12:31

von JanaC
Antworten mit Zitat

Ich danke euch für die Antworten. Smile

_________________
Liebe Grüße
JanaC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stenzeljulia
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 22
Beiträge: 18
Wohnort: Tübingen


Beitrag09.12.2020 20:02

von stenzeljulia
Antworten mit Zitat

Hallöchen,


ich hätte da auch eine Frage.

Es geht darum, dass ein Charakter tot aufgefunden wird, mit einem Abschiedsbrief an der Seite. Die Waffe neben ihm und die Wunden an seinem Körper zeugen davon, dass es sich um Selbstmord handeln könnte. Die Freunde und die Familie werden befragt, alle weisen auf die depressive Vergangenheit des Verstorbenen hin und jeder hat ein Alibi.

Wie schnell wird aber von der Polizei grünes Licht für diese Feststellung "Selbstmord" gegeben? Gibt es noch weitere Schritte bevor man den Fall abhakt oder würden Krankheit und Abschiedsbrief schon reichen?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir das beantworten könntet.

Herzliche Grüße
Julia


_________________
"Gebt mir den Mann, den seine Leidenschaft / Nicht macht zum Sklaven" - Hamlet von Shakespeare (III,2)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag10.12.2020 16:03

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Bei gewaltsamen Todesfällen wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Auch der Fundort wird untersucht, fotografiert und vermessen.
Dabei schaut man nach Indizien wie Fingerabdrücken auf der Waffe, Schmauchspuren, Schußkanal, Blutspritzer usw. Man kann dabei leicht erkennen, ob das Opfer die Waffe selber in der Hand hielt oder ein anderer. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich, hängt sicher auch von der Auslastung und Personalausstattung der Ermittlungsbehörden ab.

Kleiner Tip: Wenn du dich für solche Untersuchungen interessierst, schau die mal die Reihe "Medical Detectives" an. Das läuft meist bei VOX im Nachtprogramm. Die Fälle sind zwar schon älter, zeigen aber recht gut, was man durch gründliche Tatortanalyse so alles herausfinden kann und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stenzeljulia
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 22
Beiträge: 18
Wohnort: Tübingen


Beitrag10.12.2020 17:24

von stenzeljulia
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Bei gewaltsamen Todesfällen wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Auch der Fundort wird untersucht, fotografiert und vermessen.
Dabei schaut man nach Indizien wie Fingerabdrücken auf der Waffe, Schmauchspuren, Schusskanal, Blutspritzer usw. Man kann dabei leicht erkennen, ob das Opfer die Waffe selber in der Hand hielt oder ein anderer. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich, hängt sicher auch von der Auslastung und Personalausstattung der Ermittlungsbehörden ab.


Ich schiebe hier mal ein kurzes Dankeschön in die Zeilen, so schnell eine Antwort zu bekommen habe ich nicht geglaubt.

Das klingt logisch, klar. Auf anderen Seiten habe ich auch immer wieder gelesen, dass die Polizei bei Selbstmord gerufen werden muss, da es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt (ist auch verständlich).
Ich denke bei meinem Fall ist es dann wohl ein wenig einfacher, denn die Waffe ist ein Messer und die Person hat es tatsächlich selbst getan, nur unter Zwang. Ganz ähnlich zu Sokrates, der zum Tode verurteilt wurde, aber den Schierlingsbecher selbst nahm und (laut Überlieferung) vollständig trank. Das würde doch sicher schneller abgehakt werden, oder?


_________________
"Gebt mir den Mann, den seine Leidenschaft / Nicht macht zum Sklaven" - Hamlet von Shakespeare (III,2)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag10.12.2020 17:55

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Wenn es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung gibt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Die haben auch genug zu tun und sind froh, um jeden Fall, den sie abhaken können. Wie lange das dauert, kann ich aber nicht sagen.

_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag10.12.2020 17:59

von Willebroer
Antworten mit Zitat

stenzeljulia hat Folgendes geschrieben:

Ich denke bei meinem Fall ist es dann wohl ein wenig einfacher, denn die Waffe ist ein Messer und die Person hat es tatsächlich selbst getan, nur unter Zwang.

Wenn ein Messer im Spiel war, dürfte die Selbstmorddiagnose nicht so trivial sein - da würde ich eher eine Untersuchung erwarten. Das fängt schon bei der Frage an, ob das Messer dem Opfer gehörte, ob andere Personen anwesend waren/gewesen sein könnten usw. Wie es ausgeht, kann man allerdings kaum vorhersagen. Hängt sehr von den Umständen ab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 31 von 43 Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 30, 31, 32 ... 41, 42, 43  Weiter

Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 Foren-Übersicht Gehe zu:  


Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Plot, Handlung und Spannungsaufbau
Gliederung, Strukturierung und zeitli...
von BerndHH
BerndHH Plot, Handlung und Spannungsaufbau 1 20.04.2024 07:10 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rezensionen
,,Die Ärztin“- ein Theaterstück m...
von Oneeyedpirate
Oneeyedpirate Rezensionen 0 19.04.2024 22:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Trash
Von Aalen und Verdauungsproblemen
von Admiral Aal
Admiral Aal Trash 0 19.04.2024 13:32 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Roter Teppich & Check-In
Hallo an alle und eine kleine Vorstel...
von Oneeyedpirate
Oneeyedpirate Roter Teppich & Check-In 2 18.04.2024 22:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Trash
Heute Morgen, zwischen neun und halb ...
von Longo
Longo Trash 0 11.04.2024 20:25 Letzten Beitrag anzeigen

EmpfehlungEmpfehlungBuchEmpfehlungBuchBuchEmpfehlungBuchEmpfehlungEmpfehlung

von zwima

von V.K.B.

von Klemens_Fitte

von Maria

von V.K.B.

von Fistandantilus

von anuphti

von fancy

von Scritoressa

von Enfant Terrible

Impressum Datenschutz Marketing AGBs Links
Du hast noch keinen Account? Klicke hier um Dich jetzt kostenlos zu registrieren!