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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8666 Wohnort: Bayern
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17.11.2017 15:03
von Merlinor
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BlinkyBill hat Folgendes geschrieben: | Kann man nicht einfach eine klare Antwort haben, ohne irgendwelche Links.
Kann mir jetzt nicht einfach einer sagen wie viele Jahre es sind |
Hm ...
Nein, das kann Dir keiner "einfach sagen", weil es so einfach eben nicht geht! Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ...
Du hast von den Usern genug Information erhalten, um zur Gestaltung Deines Plots selbst vernünftige Entscheidungen treffen zu können.
Es ist also Zeit für Dich, einmal selbst zu denken ...
Gruß Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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17.11.2017 16:11
von Willebroer
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Der Vorteil ist doch: Keiner kann hinterher behaupten, es hätte NICHT so ablaufen können.
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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17.11.2017 19:59
von BirgitJ
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Also, es ist hilfreich, die zitierten Vorschriften mal genau zu lesen. Für die Verjährung kommt es nämlich nicht darauf an, zu welcher Strafe man verurteilt wurde (die Verjährung der Straftat beginnt lange vor der Verurteilung, entweder mit Verübung oder Entdeckung der Tat - das weiß ich jetzt nicht so genau). Die Verjährung richtet sich nach dem höchsten Strafmaß, was für die Tat möglich ist. Das höchste Strafmaß steht im Gesetz.
Steht im Gesetz z. B.: Die Tat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft, ist zwei Jahre das Höchstmaß und danach richtet sich die Verjährung.
Besten Gruß von BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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finis Klammeraffe
F
Beiträge: 577 Wohnort: zurück
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Tjana Reißwolf
Alter: 63 Beiträge: 1786 Wohnort: Inne Peerle
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18.11.2017 02:55
von Tjana
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finis hat Folgendes geschrieben: |
Wenn mich nicht alles täuscht, beginnt die Verjährungsfrist mit Begehung der Tat zu laufen. Sinn der Vorschrift ist es ja, irgendwann Rechtsfrieden einkehren zu lassen und nicht etwa ab der Tatentdeckung die Ermittlungen zu beschleunigen. Deswegen verjährt Mord ja auch nicht.
LG finis |
Genauso ist es
_________________ Wir sehnen uns nicht nach bestimmten Plätzen zurück, sondern nach Gefühlen, die sie ins uns auslösen
In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten (Albert Einstein) |
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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22.11.2017 00:53
von Nina C
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Da hab ich doch auch mal eine Frage:
Gesetzt dem Fall meine Protagonistin würde – wohlgemerkt ohne (!) Drehgenehmigung oder etwas Vergleichbares – an beispielsweise diesen Orten filmen:
- Gebuchtes Hotelzimmer
- Gemieteter Ort wie ein Schloss oder Gutshof (wie für Firmenfeiern oder Hochzeiten)
- Staatlicher Forst
- Verlassenes Fabrikgelände (ohne zusätzliche Sachbeschädigung)
Und den Film kommerziell verwerten. Menschen wären nicht ohne ihr Einverständnis zu sehen. Könnte das in einem der Fälle rechtliche Konsequenzen gaben? In welchem und warum? Welche Konsequenzen (schlimmstenfalls)?
Danke im Voraus
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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22.11.2017 02:00
von Willebroer
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Nina C hat Folgendes geschrieben: | Da hab ich doch auch mal eine Frage:
Gesetzt dem Fall meine Protagonistin würde – wohlgemerkt ohne (!) Drehgenehmigung oder etwas Vergleichbares – an beispielsweise diesen Orten filmen:
- Gebuchtes Hotelzimmer
- Gemieteter Ort wie ein Schloss oder Gutshof (wie für Firmenfeiern oder Hochzeiten)
- Staatlicher Forst
- Verlassenes Fabrikgelände (ohne zusätzliche Sachbeschädigung)
Und den Film kommerziell verwerten. Menschen wären nicht ohne ihr Einverständnis zu sehen. Könnte das in einem der Fälle rechtliche Konsequenzen gaben? In welchem und warum? Welche Konsequenzen (schlimmstenfalls)?
Danke im Voraus
Nina |
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Stichwort heißt "Panoramafreiheit", näher erklärt z. B. hier:
https://www.rechtambild.de/2010/09/die-panoramafreiheit/
Wichtig ist dabei besonders diese Aussage:
Zitat: | Nicht von der ,Panoramafreiheit‘ umfasst sind also Fotografien, die von privatem Grund aus gemacht werden. In diesem Bereich wirkt das Recht des Grundstückeigentümers und er kann jede Handlung auf seinem Grund und Boden untersagen. |
Deshalb braucht man auch eine Drehgenehmigung bzw. Verwertungsgenehmigung vom Hotel, Gutshof usw., im Prinzip auch vom verlassenen Farbrikgelände (wenn es einen Kläger gibt). Das fängt aber schon mit dem Betretungsrecht an.
Wälder dagegen sind öffentlich. Da wäre das Problem höchstens, ob man für die Dreharbeiten vom Weg abweicht, Pflanzen beschädigt oder das Wild stört.
Für umfangreiche Aktionen würde man sich also auch an die Fortbehörde bzw. den Privatwaldbesitzer wenden, wird auch von Naturfotografen empfohlen. In anderen Ländern (auch mit Wildnis, die eigentlich keinem "gehört") kann das aber deutlich komplizierter sein, oft gilt man da als "Profi" (= Zahlungspflichtiger), wenn man ein Stativ oder langes Tele benutzt.
Rechtliche Konsequenzen: vor allem Veröffentlichungsverbot bzw. nachträgliche Nutzungsentgelte (kann teuer werden). Ins Gefängnis wird man wohl selten kommen.
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3221 Wohnort: Frankenberg/Eder
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22.11.2017 13:44
von Taranisa
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Vor längerer Zeit sah ich mal einen öffentlich zugänglichen Video-Clip, gefilmt in einem verlassenen und von den Erben vernachlässigten Privathaus. Da die Besucher nichts beschädigten und auch die Adresse nicht nannten, schien es wohl rechtlich in Ordnung zu sein. Von den Kommentaren konnte man ableiten, dass es wohl Liebhaber solcher verlassener Orte gibt, die davon Portraits erstellen.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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22.11.2017 15:01
von Willebroer
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Rein rechtlich ist schon das Betreten fremder Gebäude (auch wenn sie verlassen wirken) nicht erlaubt. Diese Motive sind schon ein eigenes Metier, wie Trainspotter, Papparazzi oder Naturfotografen. Ob das verfolgt wird, hängt weniger von der rechtlichen Situation ab, sondern davon, ob man erwischt wird, ob jemand Interesse daran hat und wie weit das Foto/Video verbreitet ist. Bei den Suchprogrammen, die einige Spezialanwälte schon benutzen, ist das Risiko eher gestiegen.
In den meisten Fällen wird aber wahrscheinlich gar nichts passieren. Anders bei intakten Gebäuden: Im Rathaus oder Kirche oder in einer Sparkassenfiliale (die ja eigentlich der Öffentlichkeit zugänglich sind) wird man nicht einfach ein Video drehen können. Nicht legal.
Es gibt übrigens eine ziemlich abgedrehte HdR-Parodie, die in Moskau gedreht wurde, u. a. in der Universität und der großen Bibliothek. Natürlich ohne zu fragen. Später hätte man sich das nicht mehr getraut - wie ich von den Filmemachern hörte.
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3221 Wohnort: Frankenberg/Eder
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23.11.2017 13:15
von Taranisa
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@Willebroer: daher schrieb ich "scheinbar"
Ich gehe mal davon aus, dass bei solchen unbewohnten Objekten, die eh von den Eigentümern derart vernachlässigt werden, auch kein Interesse besteht, solche "Besucher" anzuzeigen. Dann müsste man sich ja mit dem Thema "Haus/Ruine" beschäftigen.
Ich selbst würde so eine Bauruine allein aus Sicherheitsgründen nicht betreten. Wer weiß, wie stabil Zwischendecken und Treppen noch sind, vor allem, wenn es reinregnet?
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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23.11.2017 13:48
von Willebroer
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Taranisa hat Folgendes geschrieben: | Ich gehe mal davon aus, dass bei solchen unbewohnten Objekten, die eh von den Eigentümern derart vernachlässigt werden, auch kein Interesse besteht, solche "Besucher" anzuzeigen. |
Ja, in den meisten Fällen wird das auch so sein. Der Haken: Der Besitzer ist immer noch verantwortlich. Wenn dort jemand verunglückt, bekommt er womöglich Schwierigkeiten.
Das kann übrigens - trotz gutem Willen - auch in gepflegten oder offiziell gemieteten Gebäuden passieren, wenn man nicht vorgesehene Nutzungen duldet. Ein Grund, NICHT zu fragen, weil der Besitzer sonst etwas verbieten müßte, obwohl er gar nichts dagegen hätte.
Wir leben eben nicht nur in einem Rechtsstaat, sondern auch in einer Versicherungsgesellschaft.
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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25.11.2017 00:33
von Nina C
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@Willebroer
Danke! Die Punkte Panoramafreiheit und Naturschutz kannte ich, bloß war ich mir über die Konsequenzen im Unklaren. Würde der Film z.B. 10.000 Euro einspielen (durch Werbeeinnahmen, Verkauf der Datei etc.) und jemand feststellen, dass es sich um das Hotelzimmer xy handelt, mit was wäre da so zu rechnen?
@Taransia
War das zufällig die italienische Villa? Die war schick (also das Video). Gelegentlich Urbexen gehe ich selbst, veröffentliche aber normalerweise nichts davon. Wenn das Gelände ungenutzt ist und man nichts zerstört, wird man normalerweise nur rausgeworfen, falls einen jemand erwischt. Im schlimmsten Fall zählt es als „unbefugtes Betreten“ (nicht als Hausfriedensbruch, wie oft gedacht). Was die Sicherheit angeht, halte mich da an sehr strenge persönliche Regeln (und den gesunden Menschenverstand).
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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25.11.2017 01:42
von Willebroer
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Nina C hat Folgendes geschrieben: | Würde der Film z.B. 10.000 Euro einspielen (durch Werbeeinnahmen, Verkauf der Datei etc.) und jemand feststellen, dass es sich um das Hotelzimmer xy handelt, mit was wäre da so zu rechnen?
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Da würde ich mich auf GAR KEINE Schätzung einlassen. Einen (fiktiven) Gewinnanteil einzuklagen ist nur eine Variante. Auch wenn es die wahrscheinlichste ist.
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3221 Wohnort: Frankenberg/Eder
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25.11.2017 18:47
von Taranisa
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@Nina: Nein, es war ein altes Haus mit noch eingerichteter Arztpraxis in Bad Wildungen. Besonders leid hat es mir um die Bücher getan, und ein Klavier stand auch noch vergammelnd darin. In dem vor einigen Jahren erstellen Filmchen war erkennbar, dass es dort mal einen größeren Wasserschaden gegeben hatte.
Ich war durch einen Beitrag in unserer Tageszeitung darauf gestoßen. Bei den Kommentaren der Online-Version gab es auch einiges für und wider bezüglich der "Besuche".
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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29.11.2017 03:06
von Nina C
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@Willebroer
Mh...mist. Es hätte ja sein können, dass es irgendwo bereits ein Gesetz oder wegweisendes Urteil dazu gibt (ich habe aber selbst auch keines gefunden). Aber was soll’s, das lässt mir dann halt künstlerische Freiheit =).
@Taransia
Ah, ok, das Andere war gerade vor wenigen Wochen mit sehr schönen Bildern in einer größeren Onlinezeitung, daher hatte es nahegelegen
Für mich selbst betrachte ich es so wie einen Nationalpark: Nichts zerstören, nichts hinterlassen, nichts mitnehmen (Fotos ausgenommen). Und natürlich Vorsicht walten zu lassen. Denn die Menschen, denen an derartigen Orten etwas passiert ist, haben sich meiner Erfahrung nach fast ausnahmslos dumm benommen (auf’s Dach einer Ruine steigen und so Scherze...). Aber letztlich ist das natürlich auch absolut Geschmackssache und ob man sich das traut oder es überhaupt interessant findet, ist ja doch eine sehr persönliche Sache.
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3221 Wohnort: Frankenberg/Eder
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29.11.2017 15:21
von Taranisa
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Statt in einem verlassenen Haus wandere ich viel lieber in Burgruinen herum. Manche sind in Privatbesitz (und dann nicht immer frei zugänglich) oder gehören einem Verein. Ich fotografiere dort sehr gerne, aber sollte ich davon etwas mit kommerzieller Absicht veröffentlichen wollen, würde ich in jedem Fall nachfragen.
Hm, bei unseren Burgbelagerungen mit dem Mittelalterverein wurden wir von vielen Leuten abgelichtet. Privataufnahmen: OK, Fotos für den Artikel über die Veranstaltung in der Zeitung: OK, aber bei allem anderen hätten die uns fragen müssen. Aber das dann erst mal herausfinden
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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07.12.2017 00:55
von Nina C
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@Taranisa
OT: Och, du, das sehe ich nicht so eng: Burgruinen sind auch irgendwie verlassene Häuser, oder? Irgendwann will ich mal sehr dringend ins Chateau La Mothe-Chandenier in Frankreich, werde mich aber dafür sehr beeilen müssen... und hab mir extra dafür ein Schlauchboot zugelegt
Ansonsten schätze, dass ihr solche Angelegenheiten wie beschrieben eher im Rückwärtsgang angehen müsstet, sprich, nachdem ein Bild von euch irgendwo in den Medien auftaucht, die Verantwortlichen ansprechen.
Liebe Grüße,
Nina
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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10.04.2018 01:00
von Pütchen
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Wie hoch könnte eine Strafe für einen radikalen Umweltschützer sein, der Wiederholungstäter ist (Einbruch, Beschädigung fremden Eigentums, Widerstand gegen die Staatsgewalt), was auch immer man unterstellt.
Wären 1,5 Jahre Gefängnisaufenthalt glaubhaft/angemessen?
(Ich hatte bei Sachbeschädigung etwas von 3 Jahren gefunden, aber der Rest darf auch gern auf Bewährung sein. Würde das passen?)
Edit: Ich hatte eineinhalb Jahre für gewaltlose Walschützer gefunden.
Herzlichen Dank im Voraus!
_________________ ****************************************************************
"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
**************************************************************** |
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jaeani Leseratte
Beiträge: 138
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07.11.2018 16:03
von jaeani
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Hallo,
Ich suche nach einer Möglichkeit, die Einwohner eines Dorfes davon abzuhalten, in der Erde rumzubuddeln. Damit meine ich größere Löcher, sagen wir mal ab ein Meter Tiefe. Dieses Verbot soll sowohl auf öffentlichem, als auch privatem Grund gelten. Im Internet finde ich nur Grabungsverbote die sich auf öffentliche Plätze, Wege usw. beziehen.
Deshalb meine Frage: Kann eine Gemeinde für ein Privatgrundstück ein Grabungsverbot aussprechen? Alternativ könnte das Verbot auch einer Person erteilt werden.
Bin gespannt auf eure Antworten,
jaeani
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Tjana Reißwolf
Alter: 63 Beiträge: 1786 Wohnort: Inne Peerle
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09.11.2018 01:10
von Tjana
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Hallo jaeani,
im öffentlichen Recht bin ich nicht so sehr bewandert, aber um Grabungen auf Privatgrundstücken zu verbieten, müssten schon sehr starke Gründe vorliegen. Ich denke dabei an Instabilität - Einsturzgefahr für Nachbarhäuser oder so. Immer muss es ein Gesetz geben, das jemanden (Nachbarn) oder etwas (Bäume) schützt, sonst darf der Staat das immerhin auch starke Recht "Eigentum" nicht beeinträchtigen.
Vielleicht hilft dir das ja. Vielleicht kannst du irgendeine Gefahr konstruieren? Viel Erfolg!
_________________ Wir sehnen uns nicht nach bestimmten Plätzen zurück, sondern nach Gefühlen, die sie ins uns auslösen
In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten (Albert Einstein) |
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jaeani Leseratte
Beiträge: 138
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09.11.2018 10:16
von jaeani
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Hallo Tjana,
Vielen Dank für deine Antwort. So etwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht...
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Mika Schachtelkönig
Alter: 42 Beiträge: 1046 Wohnort: NRW
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23.11.2018 20:18
von Mika
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Hmmm, ich versuchs hier auch mal eben mit meiner Frage, meine beiden Polizeijoker zucken sich im Moment nicht und ich komm ohne diese Info nicht so recht weiter.
Wer WM kennt, weiß ja bereits: Meine Protas sollten ja ein leerstehendes Haus und die Umgebung untersuchen und das protokollieren. Dazu haben sie von der Einsatzleitung bzw ihren Ausbildern zwei Digicams mitbekommen.
Die Fotos haben sie - anfangs - ja auch brav gemacht, danach den Umständen entsprechend eher nicht mehr.
Unabhängig vom Ausgang des Abends geh ich davon aus, dass die Fotos darauf später ausgewertet werden, wenn die ganzen Beweise und alles mögliche der Spurensicherung vorliegen.
Jetzt die Frage: Ist es irgendwie für die Protas (also meine Rekruten) möglich, nach ein paar Wochen an eine Kopie der Fotos zu kommen?
Also auf legale Weise, wenn sie zB einfach danach fragen? Oder braucht man da Connections?
Es geht quasi um Fotos eines Hauses von Innen und Außen.
Einer meiner Protas braucht die jetzt. Kommt er da einfach so dran oder ist sowas von der Obrigkeit dann unter Verschluss - selbst wenn er sie selbst geknipst hat?
_________________ "If you don't know it's impossible it's easier to do."
- Neil Gaiman |
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