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KFKA


 
 
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Gast







Beitrag31.12.2006 17:19
KFKA
von Gast
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Kurze Fragen , kurze Antworten.
Damit man nicht für jeden Mist einen eigenen Thread aufmachen muss, hier ein allgemeiner Thread.

So habe ich mich zum Bleistift während des Schreibens gefragt:
1. Wie nennt man diese Mäntel, die bis zu den Schuhen gehen (so a la Matrix)?
2. Wie nennt man Pullover mit Kapuzen? Kapuzenpullover?  Rolling Eyes Ist das zu umgangssprachlich?
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MosesBob
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Beitrag31.12.2006 17:22
Re: KFKA
von MosesBob
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Krevin hat Folgendes geschrieben:
1. Wie nennt man diese Mäntel, die bis zu den Schuhen gehen (so a la Matrix)?

Mäntel. Oder auch Matrix-Mäntel. Trenchcoats gibt´s auch noch (Columbo).

Krevin hat Folgendes geschrieben:
2. Wie nennt man Pullover mit Kapuzen? Kapuzenpullover?  Rolling Eyes Ist das zu umgangssprachlich?

Kapuzenpullover. Gerne auch Kapuzenpulli.

 Rolling Eyes


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(James Herbert)

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt untergeht, wird die eines Experten sein, der versichert, das sei technisch unmöglich.
(Sir Peter Ustinov)

Der Weise lebt still inmitten der Welt, sein Herz ist ein offener Raum.
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Gast







Beitrag31.12.2006 17:25

von Gast
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ok, danke Wink
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Grinsekatze
Gänsefüßchen
G


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G
Beitrag01.01.2007 11:48

von Grinsekatze
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Ich kenne noch Hoody für Kapuzenpulli.

Und Gehrock für Mäntel. Ist ja auch was für Männer (Sherlock Holmes)


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Fast ist nicht viel, fast kann ich das auch!
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MosesBob
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Beitrag01.01.2007 18:48

von MosesBob
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So, jetzt habe ich auch mal eine Frage.

Im Falle einer Terrorbedrohung in Deutschland: In welches Muster werden die Alarmstufen eingeteilt? 1, 2, 3? Gelb, orange, rot? Ernst, kritisch, Apokalypse?

Trotz fleißigem Gegoogel habe ich keine Hinweise darauf gefunden. Hier wird von Zahlen gesprochen, da von Farben, anderswo von Begriffen.

Antworten bitte wenn möglich mit Quellenangabe.

Mille grazie.


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Pat
Gast






Beitrag01.01.2007 19:06

von Pat
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DeathCom 1,2,3 was smile
Sowas gibts in Deutschland wohl nicht schätze ich.
Ich schätze es wird  "nur" einen Ausnahmezustand geben.
Allerdings bin ich recht sicher( bei dem Sicherheitswahn der letzten Jahen) das inoffiziell durchaus von Dingen Apokalypse gesprochen werden würde, wenn denn mal eine Kleinigkeit passiert:)

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
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MosesBob
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Beitrag01.01.2007 19:11

von MosesBob
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Pat hat Folgendes geschrieben:
DeathCom 1,2,3 was smile
Sowas gibts in Deutschland wohl nicht schätze ich.
Ich schätze es wird  "nur" einen Ausnahmezustand gibt.
Allerdings bin ich recht sicher( bei dem Sicherheitswahn der letzten Jahen) das inoffiziell durchaus von Dingen Apokalypse gesprochen werden würde, wenn denn mal eine Kleinigkeit passiert:)

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

Schätzungen bringen mich nicht weiter  Wink  Wink  Wink

Ja, über den Ausnahmezustand habe ich mich auch schon informiert. Der wird in meinem Buch aber erst ausgerufen, wenn die Kacke nicht mehr nur am Dampfen ist, sondern lichterloh brennt  Laughing

Danke trotzdem!

Grüße


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Flo_the_G
Gast






Beitrag01.01.2007 19:17

von Flo_the_G
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich meine mich vage daran erinnern zu können dass man uns bei der Grundausbildung beigebracht hat dass Alarmstufen in Zahlen angegeben werden, wobei 1 die höchste Alarmstufe ist.  Darauf will ich mich aber nicht festnageln lassen, ist auch schon ne Weile her.

Wiki hat mir aber verraten (Stichwort Verteidigungsfall) dass ein terroristischer Angriff auf die Bundesrepublik _nicht_ Grundlage für die Erklärung des Verteidigungsfalles sein kann, jedenfalls nicht nach aktueller Gesetzeslage. Die Bundeswehr ist also so oder so raus wenn es um Terroristen geht, also sind deren Alarmstufen auch egal. Very Happy
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MosesBob
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Beitrag01.01.2007 19:20

von MosesBob
Antworten mit Zitat

Flo_the_G hat Folgendes geschrieben:
Ich meine mich vage daran erinnern zu können dass man uns bei der Grundausbildung beigebracht hat dass Alarmstufen in Zahlen angegeben werden, wobei 1 die höchste Alarmstufe ist.  Darauf will ich mich aber nicht festnageln lassen, ist auch schon ne Weile her.

Wiki hat mir aber verraten (Stichwort Verteidigungsfall) dass ein terroristischer Angriff auf die Bundesrepublik _nicht_ Grundlage für die Erklärung des Verteidigungsfalles sein kann, jedenfalls nicht nach aktueller Gesetzeslage. Die Bundeswehr ist also so oder so raus wenn es um Terroristen geht, also sind deren Alarmstufen auch egal. Very Happy

Nicht in meinem Buch  Laughing

Die Bundeswehr wird zur Unterstützung der Polizeikräfte eingesetzt (der Bundestag hat zugestimmt), um "weiche Ziele" zu sichern. Und dass es sich um eine Terrorbedrohung handelt, ist eh nur Futter fürs Volk *Akte-X Musik einspiel*  Very Happy


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MosesBob
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Beitrag01.01.2007 19:25

von MosesBob
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Das Ding klingt interessant (wiki):



Fiktive Feststellung

Wenn der Angriff bereits im Gange ist, aber weder Bundestag noch Gemeinsamer Ausschuss sofort den Verteidigungsfall feststellen können, so gilt der Verteidigungsfall als beschlossen und verkündet (Fiktion) in dem Augenblick, in dem der Angriff begonnen hat. Auch dieser Zeitpunkt wird vom Bundespräsidenten so bald wie möglich verkündet.

Seit Anfang Mai 2006 gibt es Pläne in der Bundesregierung, beispielsweise in einem terroristischen Angriff im Stile des 11. September 2001 ebenfalls den Angriff einer feindlichen Macht mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet zu sehen, welcher unabweisbar ein sofortiges Handeln zur Gefahrenabwehr erfordert. Da anzunehmen ist, dass bei einem terroristischen Angriff im Stile des 11. September weder Bundestag noch Gemeinsamer Ausschuss rechtzeitig eine Entscheidung treffen könnten, würde es sich, sofern diese Neudefinition des Verteidigungsfalles nicht verworfen wird, wohl um einen Fall der fiktiven Feststellung handeln. Ziel dieses Umdenkens ist es, den Inhalt des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Luftsicherheitsgesetzes, welches die Möglichkeit eines Abschusses von durch Selbstmordattentäter entführten Passagierflugzeugen beinhaltet hatte, gesetzeskonform zu erhalten. Das BVerfG hatte geurteilt, dass es dem Staat nicht erlaubt sei, Menschenleben gegeneinander abzuwägen. Da im Kriegszustand, welchen das Grundgesetz zwar nicht kennt, welcher aber mit dem Verteidigungsfall in völkerrechtlicher Hinsicht zusammenfällt, dies dem Staat nach herrschender Lehre sehr wohl erlaubt sein dürfte, versucht man also über den Umweg des Verteidigungsfalles einen Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr eines terroristischen Angriffs ohne Verletzung des Grundgesetzes und mit Rechtssicherheit für die handelnden Soldaten zu ermöglichen.


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Flo_the_G
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Beitrag01.01.2007 19:30

von Flo_the_G
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Das ist aber eben bisher nur geplant, nach aktueller Lage ist die Bw relativ machtlos, weil Anschläge kein Verteidigungsfall sind.

Einer Unterstützung der Polizei durch die Bw muss nicht nur der Bundestag zustimmen, da muss vorher das Grundgesetz geändert werden, da das meines Wissens einen Einsatz des Militärs in polizeilichen Funktionen im Inland strikt verbietet.
Deine Terrorbedrohung müsste also akut sein, die eine oder andere Bombe müsste schon explodiert sein, und die Bevölkerung müsste allgemein Panik schieben, damit vor Einsatz der Bw noch Zeit und Unterstützung für die Grundgesetzesänderung da ist.^^
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Pat
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Beitrag01.01.2007 20:15

von Pat
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@ flo:)

dann haben sie dir dort aber auch erzählt das die bundeswehr nix mit der inneren Sicherheit am Hut hat;)
Die Bundeswehr ist also in jedem Fall von sowas nicht betroffen und somit sind ihre "Alarmstufen" unbedeutend.wink
Würde man sie doch hinzuziehen dann ist das nur im Ausnahmezustand möglich und selbst so rechtlich recht fraglich wink

Zitat:
Schätzungen bringen mich nicht weiter


Bin ja auch nicht dein Privatsekretär sondern nur ein freundlich helfender Mitbürger;)
Ich bin mir über 90% sicher das es nichts großartig anderes als diesen AZ gibt.
Wenn wirklich eine Bedrohung besteht wird dieser ausgerufen.
Was sollte es auch für Stufen geben?
Die würden sowieso nur das Militär und max. noch die Polizei betreffen..
Wie in Amiland deathcom.
Militär scheidet , wie schon gehört, aus und somit würden irgendwelche Stufen auch wenig Sinn machen.
Ist auch garnicht die Art der Deutschen sowas zu haben..
Von uns will ja keiner was smile extra
Wir waren ja die letzten 60 Jahre sehr brav, liberal und spendefreudig;)
Wenn wir nicht, wie in den letzen Jahren, in alle Kriegsgebiete mit marschieren würden schon gar nicht:)
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Krähenkomitee
Wortedrechsler
K


Beiträge: 67
Wohnort: in einem Nest auch in deiner Nähe.


K
Beitrag01.01.2007 20:35

von Krähenkomitee
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Hallo !?

Gibt es für solche Fragen nicht schon den Recherche-Thread?

http://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=314
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Flo_the_G
Gast






Beitrag01.01.2007 21:49

von Flo_the_G
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Pat hat Folgendes geschrieben:
@ flo:)

dann haben sie dir dort aber auch erzählt das die bundeswehr nix mit der inneren Sicherheit am Hut hat;)
Die Bundeswehr ist also in jedem Fall von sowas nicht betroffen und somit sind ihre "Alarmstufen" unbedeutend.wink
Würde man sie doch hinzuziehen dann ist das nur im Ausnahmezustand möglich und selbst so rechtlich recht fraglich wink

Hab ich doch auch alles mehrfach gesagt. Rolling Eyes

Mal ganz davon abgesehen dass das Dingen bei den Amis Defcon heißt und nicht Deathcom. Razz
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MosesBob
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Beitrag02.01.2007 08:46

von MosesBob
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Flo_the_G hat Folgendes geschrieben:
Das ist aber eben bisher nur geplant, nach aktueller Lage ist die Bw relativ machtlos, weil Anschläge kein Verteidigungsfall sind.

Einer Unterstützung der Polizei durch die Bw muss nicht nur der Bundestag zustimmen, da muss vorher das Grundgesetz geändert werden, da das meines Wissens einen Einsatz des Militärs in polizeilichen Funktionen im Inland strikt verbietet.
Deine Terrorbedrohung müsste also akut sein, die eine oder andere Bombe müsste schon explodiert sein, und die Bevölkerung müsste allgemein Panik schieben, damit vor Einsatz der Bw noch Zeit und Unterstützung für die Grundgesetzesänderung da ist.^^

Die Bedrohung ist sehr akut. Wie gesagt, letzten Endes ist es ja nicht mal eine Terrorbedrohung, nur erscheint mir diese Begründung am Plausibelsten, um vor der Bevölkerung einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zu rechtfertigen.

In Katastrophenfällen (Jahrhundertflut) wurde die Bundeswehr ja bereits in unterstützender Funktion herangezogen. Und nach meinen Recherchen reicht die bestehende Rechtslage aus, um die Bundeswehr auch bei schweren Unglücken und/oder (drohenden) Katastrophen einzusetzen.


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Beitrag02.01.2007 09:13

von MosesBob
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Pat hat Folgendes geschrieben:
Bin ja auch nicht dein Privatsekretär sondern nur ein freundlich helfender Mitbürger;)

War ja auch nicht bös gemeint ... ich dachte, 3 Smileys wären genug gewesen  Crying or Very sad

Hast du vielleicht Lust, mein persönlicher Privatsekretär zu werden Laughing

Pat hat Folgendes geschrieben:
Militär scheidet , wie schon gehört, aus und somit würden irgendwelche Stufen auch wenig Sinn machen.

Militär scheidet nicht aus. Ich würde euch auch gerne erzählen warum, aber dann müsste ich meinen ganzen Plot verraten ... nur so viel noch: Die Bedrohung ist für insgesamt 4 Bundesländer und weit über 10 Millionen Einwohner akut.
Alles in allem ist der Einsatz der Bundeswehr in unterstützender Funktion möglich. Wenn sogar im Zuge der WM darüber diskutiert wurde, die BW einzusetzen, im Falle von Naturkatastrophen der Einsatz bereits bewilligt wurde (ohne Änderung des Verfassungsgerichts), dürfte es im Falle einer akuten Bedrohung wie in meinem Buch kein großes Problem darstellen. Einsatz der Bundeswehr bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass Panzer durch die Straßen rollen und allerorten Soldaten mit Gewehr im Anschlag patroullieren. Es geht hauptsächlich um eine unterstützende Funktion.

Die Alarmstufen hatte ich eh nur für einen einzigen Satz benötigt ... aber die Not macht ja bekanntlich erfinderisch  Very Happy


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Beitrag02.01.2007 09:29

von MosesBob
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Fast was vergessen.

Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen (?Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.?). Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen sind grundgesetzlich Nebenaufgaben, wenn sie auch in den letzten Jahren die Haupttätigkeit der Bundeswehr bilden.
(Zitat des damaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck, 2003).


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Beitrag02.01.2007 11:14

von Gast
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Ich hab mir gestern mal Gedanken über ein für mich etwas strittiges Thema gemacht - Ästhetik (z. B. in Fantasy). Wie weit sollte man gehen? Wäre es kitschig, den Kampf zwischen gut und böse zu stark zu erläutern? Muss der Böse wirklich komplett schwarz sein und der Gute komplett weiß? Ist es ok, wenn zwei im Regen kämpfende Elfen mit ihren Schwertern Wassertropfen zerteilen ( so a la Hero)?
Würde mal gerne eure Meinung zu dem Thema hören. Wink
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Flo_the_G
Gast






Beitrag02.01.2007 12:12

von Flo_the_G
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Nochmal @MosesBob:
Klar, bei Katastrophen und co. darf die Bundeswehr selbstverständlich ohne irgendwelche Genehmigungen durch den Bundestag oder -rat helfend eingreifen, das tut sie auch andauernd. Sie darf eben nur nicht in polizeilicher Funktion eingesetzt werden. Wenn also die Polizeifunktion weiterhin alleinig der Polizei verbleibt müsste alles in Butter sein.

@Krevin:
Kommt eindeutig auf den Stil der Fantasy an - in der Regel ist es ja aber so, dass der Böse auch ursprünglich irgendwann einmal auf der guten Seite stand (oder zumindest nicht ganz so böse war) und dann durch persönlichen Ehrgeiz oder sonst irgendwas zu dem geworden ist was er ist. Der Gute hat in der Regel irgendeinen dunklen Punkt in der Vergangenheit auf den er nicht stolz ist.
Zu krass sollte derr Kontrast nicht sein, es reicht sogar wenn beide seiten grau sind, die eine aber etwas dunkler als die andere. Ein Kampf muss ja nicht immer gegen das Böse an sich gehen, sondern kann auch schon gegen den Aggressor in einem längeren Krieg gerichtet sein.

Hero fand ich doof. Wink
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MosesBob
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Beitrag02.01.2007 12:30

von MosesBob
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Flo_the_G hat Folgendes geschrieben:
Wenn also die Polizeifunktion weiterhin alleinig der Polizei verbleibt müsste alles in Butter sein.

Du meinst also auch, in diesem Falle wäre der Einsatz der Bundeswehr vertretbar/rechtens/in Ordnung? Ausgezeichnet ...

Ich musste selber schweineviel recherchieren, weil ich mich bisher für diesen ganzen Verteidigungsapparat und die Innenpolitik kaum interessiert habe (und das obwohl ich seit 15 Jahren beim THW bin  Rolling Eyes ). Zwischenzeitlich hatte ich auch mal komplett den Überblick verloren. Mittlerweile bin ich aber wieder recht gut im Bilde ... hoffe ich.  Very Happy


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Flo_the_G
Gast






Beitrag02.01.2007 12:41

von Flo_the_G
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Ja, das einzige was das Grundgesetz explizit verbietet ist m.W. die polizeiliche Arbeit durch die Bw. Katastrophenschutz ist ausdrücklich erlaubt, aber dafür rücken sie ja ohnehin immer ohne Waffen aus.
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Flo_the_G
Gast






Beitrag02.01.2007 22:37

von Flo_the_G
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Jetzt hab ich mal selber eine kurze Frage:

Wie heißen die Decken diese isolierenden Decken die auf der einen Seite golden, auf der anderen silbern sind? Gibts da irgendeinen bestimmten Ausdruck dafür?
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