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Buchhandel - Provisionen und mehr...

 
 
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cogitatio
Gänsefüßchen
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Beiträge: 40



C
Beitrag15.10.2008 09:16
Buchhandel - Provisionen und mehr...
von cogitatio
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich habe - mal wieder - ein paar Fragen.

1. Wenn ein Buch über eine ISB-Nummer bei einem Buchhändler bestellt wurde, welchen Anteil am Verkaufspreis erhält der Buchhändler (also Höhe der Provision in Prozent, ggf. von-bis)?

2. Gibt es unterschiedlich hohe Provisionen bei Buchhändlern, also etwa Hugendubel uv%, CoLibri wx% und amazon yz%? Wenn ja: wie findet man so etwas heraus?

3. Wer alles kann die Höhe der Provision beeinflussen? Und wie?

Vielen Dank Euch allen für jeden hilfreichen Beitrag!
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JulyRose
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 44
Beiträge: 71
Wohnort: Bielefeld


Beitrag15.10.2008 09:27

von JulyRose
Antworten mit Zitat

Du meinst also den Rabatt, den ein Verlag oder Selbstverleger einem Wiederverkäufer einräumen muss?

Variiert zwischen 15% (was ich nicht empfehlen würde) und 50% (würde ich auch nicht empfehlen, greift auch nur bei Libri&Co. oder Amazon). Ich denke, ein Kleinverlag ist mit 30 bis 35% auf einem guten Mittelweg. Denn man muss ja auch bedenken, dass der Buchhändler sich vielleicht denkt: "bei dem bestelle ich nicht, das lohnt ja überhaupt nicht". Auch nehmen Amazon, Libri und Co. ein Buch nur dann überhaupt in ihre Kataloge auf, wenn es sich für sie lohnt. (ja, leider sind die da gewissermaßen in einer Machtposition.)

Ich denke aber, mit 30 bis 35% ist ein guter Mittelwert für Kleinverlage erreicht. Vorsicht! Großverlage müssen mit mindestens 40% rechnen, wie gesagt, mehr als 50% sollen's nicht sein, das würde dem Buchpreisbindungsgesetz zuwider laufen, ob sich da aber immer alle dran halten ...

Ich hoffe, das konnte ein bisschen helfen?

Liebe Grüße
Juliane


_________________
Januar 2011: Das Lied der Sonnenfänger
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cogitatio
Gänsefüßchen
C


Beiträge: 40



C
Beitrag15.10.2008 09:39

von cogitatio
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Super JulyRose, das war superschnell und schon sehr hilfreich!
Vielen Dank!

Also wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist es der Verlag, der eine solche Provision festlegt. Wo kommuniziert er das?

Der Handel entscheidet anschliessend, ob der Verlag bzw. dessen Bücher ins Programm aufgenommen werden. Ist das so in Ordnung bzw. tatsächliche Praxis? Also ich meine - wenn ein Leser zum Buchhändler seines Vertrauens geht, und sagt, er möchte folgendes Buch haben, der Händler schaut nach und sagt ihm dann: sorry, aber da fällt für mich zu wenig ab - gibts das wirklich?
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Olifant
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 417
Wohnort: München


Beitrag15.10.2008 12:28

von Olifant
Antworten mit Zitat

Hi cogitatio,

cogitatio hat Folgendes geschrieben:
Der Handel entscheidet anschliessend, ob der Verlag bzw. dessen Bücher ins Programm aufgenommen werden. Ist das so in Ordnung bzw. tatsächliche Praxis?
Sicherlich trifft beides zu. Das ist in Ordnung und ist auch gängige Praxis. Oder fändest Du es als Buchhändler in Ordnung, wenn man Dich dazu zwingen würde, die gesamte Weltliteratur zu bevorraten? Wohl eher nicht. Es versteht sich von selbst, dass der Händler über die Ware in seinem Laden entscheiden kann. Allerdings gibt es Verträge zwischen Buchhandel und Verlagen, in denen sich der Händler verpflichtet, ein bestimmtes Repertoire des Verlags im Laden anzubieten. Im Gegenzug bietet der Verlag bessere Margen. Damit ist beiden Seiten gedient.

cogitatio hat Folgendes geschrieben:
Also ich meine - wenn ein Leser zum Buchhändler seines Vertrauens geht, und sagt, er möchte folgendes Buch haben, der Händler schaut nach und sagt ihm dann: sorry, aber da fällt für mich zu wenig ab - gibts das wirklich?
Weil es lebensuntaugliche Menschen überall auf der Welt gibt, wird es wahrscheinlich auch irgendwo einen Buchhändler geben, der solche Sätze von sich gibt. Allerdings wäre er dann dämlich.
Die Marge für den Buchhändler dient dazu, ihm ein Auskommen zu ermöglichen, d.h. die Bevorratungs- und sonstigen Kosten eines Ladenbesitzers inklusive der zu zahlenden Gehälter von Angestellten zu decken.
Viele dieser Kosten fallen weg, wenn er auf Anfrage ein Buch beim Verlag bestellt, um dieses gleich an einen Kunden zu verkaufen. Darüber hinaus wird er einen potentiellen Kunden nicht vergraulen, bloß weil die Marge ein paar Prozentchen geringer ausfällt, als bei anderen Verlagen. Bevor ein Händler Bücher bevorratet, wird er sicherlich überlegen, ob sich das für ihn auch rechnet. Ein häufig verkauftes Buch verträgt sich mit geringerer Marge, ein „Ladenhüter“ eher nicht.
Die Höhe der Marge ist sicherlich abhängig vom Verhandlungsgeschick beider Vertragspartner. Große Verlage haben dafür eigene Vertriebsstrukturen. Bei Buchhandlungen hängt die Einflussnahme auf die Marge sicherlich auch von der Größe, auf jeden Fall aber von den verkauften Mengen ab.


cogitatio hat Folgendes geschrieben:
Also wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist es der Verlag, der eine solche Provision festlegt. Wo kommuniziert er das?
Er „kommuniziert“ das vermutlich im Vertrag, den er mit dem Buchhändler hat.

_________________
Liebe Grüße,

Olifant
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JulyRose
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 44
Beiträge: 71
Wohnort: Bielefeld


Beitrag15.10.2008 12:42

von JulyRose
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In der Regel hat der Verlag seine Geschäftsbedingungen, in denen er Rabatte, Mengenrabatte, etc. festlegt. Die kann man bei jedem Verlag auf Anfrage zugeschickt bekommen (als Buchhändler).

Und nein: wenn Du zu einem Buchhändler gehst und das Buch nicht bei den Barsortimenten gelistet ist, kann er es trotzdem bestellen. Das geht auch auf elektronischem Weg - wenn das Buch im VLB gelistet ist - und ist normalerweise überhaupt kein Problem.

Trotzdem gibt es Verlage, die z.B. nur 10% oder 15% ausweisen. Da kann der Buchhändler schon mal sagen "sorry, lieber Kunde, für dich ist's billiger, wenn Du direkt dort bestellst, denn ich müsste das Buch noch kalkulieren und Porto draufschlagen ..." - das bleibt aber die Ausnahme und ist eher Fehler der Verlage. Die Regel ist, dass alle Buchhändler natürlich ihrem Kunden so viel Service wie möglich bieten wollen (das ist aber auch der Punkt, wo man einen guten Buchhändler von einem schlechten unterscheiden kann ...)

Liebe Grüße
Juliane


_________________
Januar 2011: Das Lied der Sonnenfänger
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cogitatio
Gänsefüßchen
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Beiträge: 40



C
Beitrag15.10.2008 14:23

von cogitatio
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Vielen lieben Dank für Eure Beiträge, die haben / Ihr habt mir wirklich weiter geholfen!
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Olifant
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 417
Wohnort: München


Beitrag15.10.2008 15:13

von Olifant
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Hallo noch mal,

nur zur Ergänzung:
JulyRose hat Folgendes geschrieben:
Da kann der Buchhändler schon mal sagen "sorry, lieber Kunde, für dich ist's billiger, wenn Du direkt dort bestellst, denn ich müsste das Buch noch kalkulieren und Porto draufschlagen ..."
Porto ist ggfs. möglich. Aber den Buchpreis „kalkulieren“ kann ein Händler höchstens bei Büchern, die nicht unter die Buchpreisbindung fallen, richtig?
Denn mit der Buchpreisbindung ist der Händler gesetzlich verpflichtet, das Buch zu genau dem Preis zu verkaufen, den der Verlag festgelegt hat. Der Kunde zahlt also für das Buch beim Händler genau den gleichen Preis, wie beim Verlag.


_________________
Liebe Grüße,

Olifant
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JulyRose
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 44
Beiträge: 71
Wohnort: Bielefeld


Beitrag15.10.2008 15:25

von JulyRose
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Shalala, erwischt. Die Theorie stimmt soweit, Olifant. In der Praxis ist es aber eine Kulanzfrage. Wenn ein Büchlein - denn um die geht's meist, kleine Büchlein mit einem nicht nennenswerten Ladenpreis von z.B. 3 Euro - mit 15% Rabatt geliefert wird (45 Cent!) und das Porto draufkommt (85 Cent, wenn der Verlag richtig abrechnet, denn viele Verlage schlagen gerne eine Verpackungspauschale drauf, die sie nicht draufschlagen dürfen, es gilt nur das reine Porto!), dann stehen beim Buchhändler 3,40 Kosten den 3,85 Umsatz gegenüber.

Meist läuft es dann so.

Buchhändler: "Ja, das kostet 3,00, kommt noch Porto hinzu, und eventuell müssen wir's kalkulieren, ich denke, mit 5 Euro wären Sie dabei."
Kunde: "Ach, fünf Euro, ist ja nichts. Machen wir."

Ist also immer eine Frage der Absprache, und irgendwo, irgendwo war das auch geregelt, mein Gott, mein Buchhandelswissen ist sowas von eingerostet ... Früher lief das übers Sammelrevers, wer da nicht drin stand, unterlag auch nicht der Buchpreisbindung (oder erzähl ich jetzt Unsinn?), aber da standen die meisten drin.

Viel schlimmer finde ich da die Lehrer, die angedackelt kommen und wie selbstverständlich davon ausgehen, dass sie ein Lehrerfreiexemplar bekommen, wenn sie eine Sammelbestellung für einen Klassensatz machen. Kopf => Tisch.

LG, Juliane


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Januar 2011: Das Lied der Sonnenfänger
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Olifant
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 417
Wohnort: München


Beitrag15.10.2008 16:11

von Olifant
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JulyRose hat Folgendes geschrieben:
Früher lief das übers Sammelrevers, wer da nicht drin stand, unterlag auch nicht der Buchpreisbindung (oder erzähl ich jetzt Unsinn?), aber da standen die meisten drin.
Alles, was nicht übers Sammelrevers geregelt war, wurde übers Einzelrevers geregelt. Beides ist heute nicht mehr üblich, weil die gesetzliche Regelung zur Buchpreisbindung verpflichtet.
An der Buchpreisbindung vorbei gekommen ist auch früher schon kein Händler.

Das mit dem Marge-übers-Porto-Maximieren kann durchaus so sein, wie Du schreibst. Da hatte ich als Jugendlicher mit meiner Provinzbuchhandlung vermutlich einfach nur Glück.
Obwohl viele Bücher (auch die gängigeren und höherpreisigen) nicht immer vorrätig waren, hat man mir nie Porto berechnet.
Kann natürlich auch sein, dass der Händler immer gleich mehrere Exemplare bestellt hat. Oder auch, dass es die Buchhandlung heute schon nicht mehr gibt. sad


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Liebe Grüße,

Olifant
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