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1. Leitfaden: Vom Exposé bis zum Buch

 
 
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DSFo
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Beitrag04.03.2008 20:24
1. Leitfaden: Vom Exposé bis zum Buch
von DSFo
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Vorwort

Dieser Leitfaden ist als Sammelpunkt für die häufigsten Fragen gedacht, die immer wieder bei der Suche nach Verlagen und der Zusammenarbeit mit Verlagshäusern auftreten.

Die Antworten können natürlich niemals 100% korrekt sein, weil es für fast alle angesprochenen Themen Sonder- und Spezialfälle gibt, die kaum in einer allgemeinen Übersicht umfassend abgehandelt werden können. Bitte versteht die nachfolgenden Ausführungen also nicht als die einzig richtigen Antworten auf die gestellten Fragen. Darüber hinaus ist jede Antwort mit dem menschlichen Makel der Fehlbarkeit behaftet, weshalb wir für Verbesserungs- und Korrekturvorschläge jederzeit offen sind.

Sofern in einzelnen Punkten auf rechtliche Fragestellungen eingegangen wird, so handelt es sich nicht um eine konkrete Rechtsberatung. Gerade diese Punkte sind natürlich sehr allgemein gehalten und sollen lediglich einen Überblick bieten. Sofern persönliche Meinungen geäußert werden, handelt es sich hierbei immer um die persönliche Meinung des Verfassers.

Der Leitfaden lebt insbesondere von Euren Fragen und Eurer Mitarbeit. Jeder Nutzer dieses Forums ist hiermit herzlich eingeladen, Fragen zur Beantwortung und Aufnahme in den Leitfaden vorzuschlagen. Weiterhin können sich natürlich auch gerne weitere Fachleute aus relevanten Bereichen (Verlage, Lektoren, Rechtsanwälte, DTP'ler usw.) für die Mitarbeit melden. Im Interesse des Forums und der interessierten Leser ist sicherlich eine möglichst breite Wissensbasis, auf der dieser Leitaden basiert.

Das DSFo bedankt sich ganz herzlich André Lieser (ehemals Lieser Verlag) für die wunderbare Kooperation und die Zeit und Mühe, die er in dieses Projekt investiert hat.





Zu den Fragen:

1. Was muss ich beim Verfassen eines Exposés berücksichtigen? Welche Tipps und Tabus gibt es? Was sind typische Anfängerfehler?

2. Welches Textformat wähle ich für mein Exposé/Manuskript (Schriftart und -größe, Zeilenabstand, Seitenformat, ...)?

3. Im Vorwege habe ich diverse Leseproben aus meinem Werk im Internet (Forum/Blog/Homepage) veröffentlicht. Kann das zum Problem werden?

4. Was muss ich zum Thema Urheberschaft wissen? Welche Rechte behalte ich und welche übertrage ich auf den Verlag?

5. Ich habe mein Exposé/Manuskript an einen Verlag geschickt. Welche Stationen durchläuft es jetzt?

6. Was prüft ein Lektorat eigentlich alles?

7. Wie finde ich einen Lektor? Wieviel Zeit nimmt ein Lektorat in der Regel in Anspruch - und was kostet es mich?

8. Was sind DKZV? Worauf sollte ich achten?

9. Was ist BoD? Worauf sollte ich achten?

10. Kann man auch einzelne "kleinst-Geschichten" an den Mann bringen, also ohne ein ganzes Buch damit füllen zu können?

11. Wie ist die Benachteiligung von Dichtern und ihren Werken unter zeitgenössischen literarischen Publikationen zu erklären?

12. Warum bekommt man für einen Gedichtband keine Tantiemen, bzw. worauf ist die scheinbare Ungleichbehandlung zwischen wissenschaftlichen Werken und Werken der Belletristik / Literatur zurückzuführen?

13. Was verdiene ich an meinem ersten Buch (pro Stück)?
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Beitrag07.03.2008 10:38

von DSFo
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Was muss ich beim Verfassen eines Exposés berücksichtigen? Welche Tipps und Tabus gibt es? Was sind typische Anfängerfehler?

Jeder Autor sollte sich über den Sinn und Zweck eines Exposés im Klaren sein. Ist dies der Fall, wird es meist auch keine Probleme mehr bei der inhaltlichen Gestaltung geben.

Ein Exposé soll den Leser mit dem Inhalt des zu Grunde liegenden Manuskriptes vertraut machen. Insbesondere der Lektor eines Verlages trifft aufgrund des Exposés die Einschätzung, ob das Buch in das Verlagsprogramm passt. Weiterhin soll bereits das Exposé dem Lektor die Einschätzung ermöglichen, welche Zielgruppe angesprochen wird und wie erfolgversprechend eine Veröffentlichung ist.

Das Exposé ist also das wesentliche Werbemittel eines Autors für sein Manuskript. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Lektor bei einem schlechten bzw. falsch aufbereiteten Exposé kaum mehr einen Blick in das Manuskript werfen wird.

Das Exposé verdient also ganz besonders viel Aufmerksamkeit seitens des Autors. Es ist das Aushängeschild für das zu Grunde liegende Manuskript.

Das Exposé soll den Lektor nicht von Euren schriftstellerischen Qualitäten überzeugen. Die Informationen sollten sachlich und logisch klar gegliedert sein. Im Vordergrund stehen die Fakten zum Buchprojekt.

Wichtig ist außerdem bei der Erstellung eines Exposés, sich darüber zu informieren, ob der Verlag bestimmte Anforderungen an Form oder Inhalt des Exposés hat. Seht Euch also auf jeden Fall auf der Homepage des Verlages um, ob der Verlag hierzu etwas veröffentlicht hat.


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Weiterführende Links:

Beispiel für ein Exposé

Rund ums Exposé

Diskussionen zum Thema Manuskript & Exposé


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Beitrag07.03.2008 10:38

von DSFo
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Welches Textformat wähle ich für mein Exposé/Manuskript (Schriftart und -größe, Zeilenabstand, Seitenformat, ...)?

Wie bereits vorab gesagt, solltet Ihr Euch natürlich an die Vorgaben des Verlages zum Textformat halten, sofern es welche gibt.

In der Praxis liest man sehr oft ähnliche Vorgaben. Da das Exposé die o. g. Zwecke verfolgt, ist dies auch nicht weiter überraschend. Sollten also keine spezifischen Vorgaben für einen Verlag verfügbar sein, würde ich empfehlen, sich an nachfolgende Textformatierung zu halten:

Schriftart: Courier New (oder ähnliche, gut lesbare Schriftarten)
Schriftgröße: 11
Zeilenabstand: 1,5 (bei Courier New) oder ggf. 2 (je nach gewählter Schriftart)
Die Ränder oben, links und unten können 1,5 bis 2 cm betragen. Der rechte Rand sollte aber mindestens 5 cm breit sein.
Ausrichtung: links
keine Silbentrennung

Zeilenabstand und der rechte Rand sind dazu gedacht, dem Leser handschriftliche Anmerkungen direkt am Text zu ermöglichen. Dies erleichtert das Bearbeiten des Exposés erheblich.

Mit o. g. Textformateinstellungen entspricht das Exposé/Manuskript weitgehend den sog. Normseiten. Eine Normseite entspricht im Regelfalle 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen).

Ich möchte nochmals betonen, wie wichtig die Einhaltung von verlagsseitigen Vorgaben bezüglich Exposé/Manuskript ist. Wenn Ihr Euch vergegenwärtigt, wie viele Manuskripte täglich bei Verlagen eingehen, dürfte es nicht überraschen, dass eine erste Vorabauswahl oftmals aufgrund formaler Kriterien getroffen wird.


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Weiterführende Links:

Beispiel für ein Exposé

Rund ums Exposé

Diskussionen zum Thema Manuskript & Exposé


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Beitrag07.03.2008 10:40

von DSFo
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Im Vorwege habe ich diverse Leseproben aus meinem Werk im Internet (Forum/Blog/Homepage) veröffentlicht. Kann das zum Problem werden?

Die meisten Verlage werden nur selten einen Text veröffentlichen, der bereits vorher frei im Internet veröffentlicht wurde. Hierfür gibt es viele Gründe, die von Verlag zu Verlag unterschiedlich sind, aber einer der wichtigsten ist sicherlich, dass sich dies negativ auf die zu erwartenden Verkäufe auswirken könnte. Dies wird zumindest dann der Fall sein, wenn der gesamte Text, der beim Verlag zur Prüfung eingereicht wurde, bereits frei im Internet verfügbar ist.

Grundsätzlich sollte man einem Verlag immer mitteilen, wenn man bereits Teile oder das gesamte Manuskript im Internet veröffentlicht hat. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert, da sich der Verlag bei Abschluss eines Autorenvertrages oftmals wird bestätigen lassen, dass der eingereichte Text bisher nicht veröffentlicht wurde.

Dies soll nun kein Appell gegen die Veröffentlichung von Texten im Internet sein. Ganz im Gegenteil. Es kann für einen Autor durchaus ein Verkaufsargument sein, wenn er sich bereits mit verschiedenen Texten im Internet einen Namen gemacht hat. Ebenfalls ist es für jeden Autor hilfreich, seine Texte der 'Leserealität' auszusetzen und konstruktive Kritik zu erhalten.


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Weiterführende Links:

Wann gilt ein Text juristisch als veröffentlicht?


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Beitrag07.03.2008 10:41

von DSFo
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Was muss ich zum Thema Urheberschaft wissen? Welche Rechte behalte ich und welche übertrage ich auf den Verlag?

Das Thema Urheberschaft ist natürlich sehr umfangreich. Nachfolgend möchte ich deshalb nur einige Punkte kurz umreißen. Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar, ich möchte Euch nur einen kurzen Überblick über das Thema (bezogen auf Literatur) geben. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Aussagen immer auf deutsches Recht.

Als Schöpfer eines Werkes der Literatur werdet Ihr in aller Regel auch der Urheber sein. Als Urheber steht es Euch zu, über die Art, Form und den Zeitpunkt einer Veröffentlichung Eures Werkes zu entscheiden, und Ihr alleine bestimmt, inwieweit ggf. Veränderungen an Eurem Werk vorgenommen werden dürfen. Ihr genießt für Euer Werk Urheberrechtsschutz.

In Deutschland bedarf es grundsätzlich keiner Formalien, um Urheberrechtsschutz zu erlangen. Dies erfolgt automatisch, wenn Ihr ein Werk, also z.B. ein Manuskript, verfasst. Ihr müsst Euer Manuskript also nirgendwo anmelden oder hinterlegen, auch die Anbringung eines Urheberhinweises ist grundsätzlich nicht nötig. Gleichwohl ist es empfehlenswert, dass Ihr auf jedem Manuskript Euren Namen und Eure Anschrift nennt.

Eure Rechte als Urheber könnt Ihr nicht übertragen (Ausnahme: die Urheberrechte können im Rahmen der Erbfolge auf einen Erben übergehen, dies ist aber explizit im Gesetz geregelt). Der Grund hierfür ist relativ einfach. Wenn Ihr ein Manuskript verfasst, dann passiert zweierlei. Zum Einen produziert Ihr einen Stapel Papier mit einer Menge Wörter darauf und zum Anderen entsteht eine geistige bzw. ideelle Beziehung zwischen Euch und Eurem Werk. An dem Stapel Papier besitzt Ihr die Eigentumsrechte. Die Urheberrechte beziehen sich jedoch nicht auf diesen konkreten Stapel Papier, also das konkrete Werk, sondern auf Eure Beziehung zu diesem Werk. Euer Manuskript ist eine persönliche, geistige Schöpfung und das Urheberrecht schützt insbesondere Eure geistige und ideelle Beziehung zu diesem Werk. Es besteht also immer eine persönliche Beziehung zwischen Euch und diesem Werk. Und da das Urheberrecht genau diese geistige Beziehung schützt, sollte auch verständlich sein, weshalb Ihr das Urheberrecht an sich nicht übertragen könnt.

Ihr als Urheber habt aber die Möglichkeit, Nutzungsrechte an Eurem Werk zu übertragen. Mit den Nutzungsrechten übertragt Ihr z. B. einer anderen Person (oder eben einem Verlag), Euer Werk zu veröffentlichen und zu verbreiten.

Anbei nenne ich ein paar Stichpunkte, die (bezogen auf die Veröffentlichung von Werken in Verlagen) in jedem Vertrag geregelt sein sollten:


- Herstellung, Ablieferung und Rückgabe des Werkes

In jedem Falle sollte in einem Autorenvertrag das Werk möglichst genau bezeichnet werden. Habt Ihr bereits ein fertiges Manuskript, empfiehlt sich immer auch Angabe der Anzahl der Zeichen (inklusive Leerzeichen). Sollte das Manuskript erst noch fertiggestellt werden müssen, bzw. habt Ihr mit dem Verlag noch Überarbeitungen vereinbart, so solltet Ihr das auch auf jeden Fall schriftlich niederlegen.

Selbstverständlich wird der Vertrag immer auch einen Ablieferungstermin an den Verlag beinhalten, sofern das Manuskript in seiner 'Vertragsform' nicht bereits vorliegt. Dann sollte dies aber auch im Vertrag stehen.

Die meisten Verlage werden von Euch die Bereitstellung des Manuskripts in elektronischer Form und in Papierform verlangen. Der Verlag erwirbt an Originalunterlagen in aller Regel kein Eigentum. Es sollte also vereinbart sein, wann die Originalunterlagen an Euch herauszugeben sind.


- Umfang der Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte könnt Ihr grundsätzlich zeitlich, räumlich und inhaltlich aufteilen. Die einzelnen Nutzungsrechte sollten immer hinsichtlich dieser drei Kriterien spezifiziert werden. Unter 'inhaltlich' ist zu verstehen, dass Ihr z. B. die Nutzungsrechte exklusiv oder nicht-exklusiv übertragt, Ihr das Manuskript also noch in einem weiteren Verlag veröffentlichen könnt.

In aller Regel wird ein Verlag die Nutzungsrecht möglichst umfänglich übernehmen wollen. Das heißt, einerseits möglichst lange (fünf oder sieben Jahre werden hier meist das zeitliche Minimum sein) und andererseits für möglichst viele Nutzungsarten, und dies auch exklusiv.

Bezüglich der Dauer der Nutzungsrechtsübertragung sollte man beachten, dass eine zu kurze Dauer der Übertragung auch für den Autor oftmals nachteilig sein wird. Ein Verlag, der die Nutzungsrechte nur für ein oder zwei Jahre erwerben könnte, wird hierauf selten eingehen. Die Vermarktung würde sich kaum lohnen, zumal man heute oftmals davon ausgehen muss, dass man in ein oder zwei Jahren keine komplette Auflage verkaufen kann. Der Verleger würde weiterhin das Risiko eingehen, ein Buch am Markt zu platzieren und zu bewerben, und dann, wenn es bekannt ist und sich verkauft, ggf. die Rechte an einen Konkurrenten zu verlieren.

Der Verlag wird sich zumeist auch das Recht zur weiteren Nutzungsrechtsverwertung einräumen lassen. Der Verlag würde also in der Folge die Nutzungsrechte für andere Länder oder aber z.B. für die Filmrechte vergeben. Für diesen Fall der Nutzungsrechtsverwertung sollte im Vertrag natürlich immer auch vereinbart sein, wie das Honorar, dass der Lizenznehmer an den Verlag zahlt (denn der hat ja die Nutzungsrechte vergeben), zwischen Euch und dem Verlag (also Euer Vertragspartner) aufzuteilen ist.


- Auswertung der Rechte

Der Verlag ist dazu verpflichtet, ein Buch auch zu veröffentlichen und zu verbreiten, wenn er die ausschließlichen Nutzungsrechte hieran erworben hat.

Das bedeutet, dass der Verlag Euer Manuskript nicht einfach in der Schublade verschwinden lassen darf, um auf diese Art womöglich Konkurrenztitel vom Markt fernzuhalten. Wenn Ihr jemandem das ausschließliche Nutzungsrechte übertragt, hat dieser natürlich somit dafür Sorge zu tragen, dass diese angemessen verwertet werden.

Nach § 41 UrhG kann das Rückrufsrecht nicht vor Ablauf von 2 Jahren seit Einräumung bzw. Übertragung des Nutzungsrechts geltend gemacht werden. Also bitte nicht gleich beim Verleger Zoff machen, wenn Euer Buch nach drei Monaten noch nicht auf dem Markt sein sollte ;-) . Zum einen Bedarf ein Buch als solches einer gewissen Produktionszeit, und andererseits kann es durchaus sinnvoll sein, einige Monate mit der Veröffentlichung zu warten, um einen günstigen Zeitpunkt für die Veröffentlichung abzuwarten.


- Vergütung

Selbstverständlich sollte auch eine Vergütung für Euch als Autor geregelt sein. Aber auch hier ist die Spanne der möglichen Regelungen natürlich sehr weit gefasst.

Die Vergütung wird sich in aller Regel entweder am Ladenverkaufspreis (abzüglich der Umsatzsteuer) oder am Verlagsabgabepreis orientieren.

Der Verlagsabgabepreis ist der Preis, zu dem der Verlag Euer Buch verkauft. Der Verlag wird meist an Endkunden (Direktverkauf), an Buchhandlungen bzw. -Ketten oder an Zwischenhändler (Barsortimenter wie KNV oder libri) verkaufen. Die Preise für diese Kunden sind aber ganz unterschiedlich. Während der Direktkunde den Ladenverkaufspreis zahlt, bekommt der Buchhandel meist Rabatte von etwa 30% des LVP (große Buchhandelsketten verlangen meist mehr). Bei Barsortimentern kann man guten Gewissens mit Rabatten von 40 bis 50% rechnen, da diese ja einerseits selbst etwas verdienen wollen, aber bei einem Weiterverkauf ja auch dem Buchhandel wieder Rabatte einräumen müssen.

Der Verlagsabgabepreis wird oftmals dann zur Autorenvergütung herangezogen, wenn sich nur sehr schwer kalkulieren lässt, über welche Vertriebskanäle das Buch voraussichtlich abgesetzt werden kann. Im Normalfalle wird sich aber insgesamt nicht so viel am Gesamthonorar des Autoren ändern, da der prozentuale Anteil des Autoren bei Anwendung des Verlagsabgabepreises höher sein wird, als bei einer Anwendung des Ladenverkaufspreises. Die Bemessung des Autorenhonorars über den Verlagsabgabepreis verschafft meist dem Verleger eine etwas sicherere Kalkulationsbasis.

Im Normalfalle sollte ein Vertrag ein prozentuales Honorar für den Autoren vorsehen, welches sich z.B. nach einzelnen Erscheinungsarten unterscheidet (Hardcover/Softcover/eBook usw.). Weiterhin empfiehlt sich eine Staffelung des Autorenhonorars, d.h. das ab einer gewissen Anzahl verkaufter Bücher auch das Autorenhonorar steigt.

In seltenen Fällen kann auch ein Fixhonorar bezahlt werden. Dies ist allerdings selten und dann auch eher im Sachbuchbereich anzutreffen. Generell kann man davon ausgehen, dass Fixhonorare aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen noch seltener zur Anwendung kommen werden (Stichwort Bestsellerparagraph, siehe § 32 a UrhG).


- Wettbewerbsverbot

Sofern Ihr ein exklusives Nutzungsrecht an den Verlag übertragen habt, dürft Ihr das Werk selbst nicht mehr nutzen. Denn genau dieses Recht habt Ihr ja übertragen. Allerdings dürft Ihr meist auch kein ähnliches Buch auf den Markt bringen, welches dem bereits verkauften Konkurrenz machen könnte. Dies ist aber meist ein Problem, das eher im Sachbuchbereich auftritt.


- Beendigung des Vertrages

Grundsätzlich wird der Vertrag mit Auslaufen der zeitlich befristet übertragenen Nutzungsrechte enden. Sofern für verschiedene Nutzungsarten unterschiedliche Fristen vereinbart wurden, fallen diese sukzessive mit Auslafen der einzelnen Fristen an den Urheber zurück.


- Schriftform

Die Schriftform ist nicht zwingend erforderlich. Einen Autorenvertrag könnt Ihr grundsätzlich auch mündlich schließen. Aber empfehlenswert ist das nicht. Wie in vielen Belangen, bringt eine schriftliche Fixierung von Vereinbarungen beiden Seiten rechtliche Sicherheit.


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Weiterführende Links:

Worin liegt der Unterschied zwischen dem Urheberrecht und dem einzelnen Nutzungsrecht, wie zum Beispiel der Verwertung, der Bearbeitung, etc.?


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Beitrag07.03.2008 10:41

von DSFo
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Ich habe mein Exposé/Manuskript an einen Verlag geschickt. Welche Stationen durchläuft es jetzt?

Auch hier gilt wieder: Einen allgemein gültigen Prozess gibt es nicht. Normalerweise wird Euer Exposé/Manuskript in das Lektorat gegeben und hier geprüft. Manche Verlage lassen z. B. von Mitarbeitern eine Vorauswahl machen, die meist nach formalen Kriterien vorgenommen wird (formaler Aufbau, offensichtlich kein Bezug zum Verlagsprogramm, usw.).
Sofern Ihr dieses erste Aussieben übersteht (und im Normalfall wird schon hier ein Großteil der Manuskripte aussortiert), wird sich in der Folge ein Lektor das Exposé vornehmen.
Hier werden ganz essentielle Fragen beantwortet: Passt der Titel ins Verlagsprogramm? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Wie hoch sind die Marktchancen des Titels (natürlich erstmal eine Grobeinschätzung)?
Wenn der Lektor diese drei Fragen nicht positiv beantworten kann, wird er nur noch sehr selten einen Blick in das Manuskript oder die übersandte Leseprobe werfen, was aber der Fall sein kann.

Wurden die Fragen jedoch positiv beantwortet, dann wird der Lektor das mitgesandte Manuskript näher prüfen. Und auch hier wird es oftmals so sein, dass Ihr den Lektor vom Beginn des Buches überzeugen müsst. Denn auch die meisten Lektoren wissen, dass ein Buchkäufer meist die ersten Seite überfliegt, wenn er ein Buch kauft. Könnt Ihr den Lektor mit der ersten Seite nicht zum Weiterlesen animieren, wird das voraussichtlich beim Käufer auch nicht der Fall sein (zumindest wird der Lektor davon ausgehen).

Sollte die Leseprobe gefallen, wird der Lektor in der Regel das gesamte Manuskript anfordern (sofern Ihr das nicht direkt komplett mitgeschickt habt, was ich persönlich normalerweise aber nicht empfehle).

Habt Ihr nun den Lektor auch mit Eurem kompletten Manuskript überzeugt, dann habt Ihr, wenn überhaupt, erst die Hälfte des Weges geschafft. Denn in aller Regel kann der Lektor nicht alleine entscheiden, welche Manuskripte verlegt werden. Die meisten Verlage halten sogenannte 'Programmkonferenzen' ab (die heißen überall anders und sind oft unterschiedlich organisiert). Hier stellen die Lektoren ausgewählte Manuskripte anderen Lektoren, der Verlagsleitung, dem Verleger sowie der Marketingabteilung vor. Die Programmkonferenz ist meist das Gremium, das entscheidet, welche Titel veröffentlicht werden.

Je größer ein Verlag ist, umso umfangreicher werden die einzelnen Schritte und die einbezogenen Personenkreise sein. Aber auch in einem kleinen Verlag ist es meist der Lektor, der das Manuskript prüft, woraufhin der Lektor versucht den Verlagsleiter / Verleger von der Veröffentlichung zu überzeugen.

Was die Dauer dieses Prozesses betrifft, so gibt es keine feste Größe. Mit mehreren Monaten sollte man aber mindestens rechnen. Bei sehr großen Verlagen kann es sogar passieren, dass man ein Jahr und länger nichts hört. Natürlich könnt Ihr mal nach ein paar Monaten telefonisch nachfragen, und wenn Ihr Glück habt, gelangt Ihr sogar an den zuständigen Lektor. Wenn dieser sich an Euer Manuskript erinnen kann, dann ist das noch besser! Tut er dies nicht, wird er Euch meist um Geduld bitten, der Verlag bräuchte noch ein wenig Zeit zur Prüfung.
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Beitrag07.03.2008 10:42

von DSFo
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Was prüft ein Lektorat eigentlich alles?

Lektoren prüfen Manuskripte auf Inhalt und sprachliche Richtigkeit. Sie übernehmen also einerseits eine logische Kontrolle (passen die zeitlichen Abläufe, enthält das Manuskript Widersprüche oder sonstige inhaltlich logische Fehler) und beurteilen bzw. arbeiten zusammen mit dem Autor an der sprachlichen Form des Manuskriptes. Der Lektor ist oftmals der erste objektive Leser eines Manuskriptes. Dass ein gutes Lektorat viel Erfahrung, Sprachgefühl und Einführungsvermögen erfordert, sollte aufgrund der vorgenannten Aufgaben selbstverständlich sein. Ein guter Lektor kennt neben seinem Autor aber natürlich auch die Zielgruppe für das Buch und versucht auf diese Weise als Mittler zwischen dem Autoren und dem späteren Leser zu fungieren.

Diese inhaltiche Prüfung von Manuskripten ist aber nur ein Teil der Arbeit eins Lektors. Der Lektor ist normalerweise der verlagsinterne Mentor eines Buchprojektes und dient einerseits als Kontaktperson für den Autor zum Verlagshaus, ist aber auch im Verlag meist für den gesamten Prozess bis zur Veröffentlichung des Manuskriptes zuständig. Den Lektor könnte man in einem Verlag somit meist als Produktmanager bezeichnen, der von der Autorensuche bis zum Druck des fertigen Buches alle Arbeitsschritte überwacht.

Ein Lektor ist übrigens kein Korrektor, auch wenn in manchen Verlagen die Aufgabe der Korrektur eines Manuskriptes auch der Lektor übernimmt. Die Korrektur ist die Überprüfung der Grammatik und Orthografie des Manuskriptes. Dies übernehmen in größeren Verlagen gesonderte Korrektoren, während in kleinen Verlagshäusern oft versucht wird, diese Tätigkeit vom Lektor erledigen zu lassen.
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Beitrag07.03.2008 10:42

von DSFo
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Wie finde ich einen Lektor? Wieviel Zeit nimmt ein Lektorat in der Regel in Anspruch - und was kostet es mich?

Einen geeigneten Lektor zu finden, besteht eigentlich aus zwei Schritten. Eine Erstauswahl an Lektoren zu finden ist, kein großes Problem. Man kann einerseits die einschlägigen Suchmaschinen im Internet verwenden, und findet z.B. mit dem Suchbegriff 'Lektorat' eine ganze Reihe an möglichen Lektoren. Eine andere empfehlenswerte Anlaufstelle ist die Internetseite des Verbandes der freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL), die man unter www.vfll.de erreicht. Generell ist diese Homepage rund um das Thema Lektorat als Informationsbörse sehr interessant. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, gezielt nach Lektoren aus diesem Verband zu suchen. Über die Detailsuche auf der Internetseite kann man über eine Vielzahl von Kriterien nach passenden Lektoren suchen.

Eine weitere praktische Funktion ist Möglichkeit eine Lektoratsanfrage zu erstellen, die über den VFLL, dann an ca. 300 Lektoren versendet wird. Daraufhin können sich die interessierten Lektoren mit dem Anfragesteller in Verbindung setzen.

An diesem Punkt habt Ihr nun wahrscheinlich eine Vielzahl von möglichen Lektoren, die für Euch in Frage kommen könnten. Allerdings ist die Auswahl des richtigen Lektors die schwierigste Übung. Welchen Lektor Ihr auswählt, hängt natürlich auch entscheidend davon ab, welche Anforderungen Ihr an das Lektorat stellt. Sofern Euch ein 'einfaches' Lektorat reicht, also die Prüfung grundsätzlicher sprachlicher Zusammenhänge und offensichtlich unlogischer Bestandteile / Abläufe Eures Skriptes, dann habt Ihr eine recht große Auswahl an Lektoren, weil hier meist keine Spezialkenntnisse oder besondere Erfahrungen notwendig sind. Je spezieller jedoch Eure Anforderungen sind, umso schwieriger wird die Auswahl. Auf jeden Fall solltet Ihr immer einen Lektor suchen, der bereits möglichst viel Erfahrung mit vergleichbaren Texten hat. In aller Regel sollte der Lektor dies auch mit entsprechenden Referenzen nachweisen können.

Die Frage, wie lange ein Lektorat benötigt, lässt sich natürlich nur am konkreten Einzelfall beantworten. Die Dauer für ein Lektorat (und damit in aller Regel auch die Kosten) hängen meist von folgenden Kriterien ab:

- wie umfangreich soll das Lektorat sein (nur das 'Mindeste' oder z. B. auch die Überprüfung von genannten Quellen bzw. wissenschaftlichen Fakten)
- dem Umfang des Manuskriptes bzw. der zu lektorierenden Teile (mitunter kann es z. B. Sinn machen, ein Manuskript auf verschiedene Lektoren aufzuteilen)
- dem 'Schwierigkeitsgrad' Eures Textes (wer gerne Schachtelsätze über ein halbe Seite oder länger verfasst, wird dies auch beim Lektorat zu spüren bekommen ;-)
- der Erfahrung und dem Können des Lektors

Für durchschnittlich anspruchsvolle Manuskripte kann man mit einem Zeitaufwand von ca. 5-7 Seiten/Stunde rechnen. Das ist aber wirklich nur ein sehr grober Ansatz und orientiert sich an einem Lektorat inkl. der Prüfung von Stil und Ausdruck. Hat man ein Manuskript mit 200 Seiten, käme man auf etwa 30-40 Stunden (mindestens) reine Lektoratszeit. Natürlich müsst Ihr auch noch Vor- und Nachlaufzeiten einberechnen. Zwei Wochen sollte man mindestens veranschlagen, was aber nicht bedeutet, dass der Lektor tatsächlich die ganze Zeit an Eurem Manuskript sitzt.

Womit die Frage nach den Kosten für ein Lektorat bliebe. Einen generellen Überblick könnt Ihr Euch auch über die o.g. Internetseite des VFLL verschaffen. Der Verband gibt auch für seine Lektoren umfangreiche Tips zur Berechnung von Lektoraten, die für alle Interessierten frei zugänglich sind.

Es gibt üblicherweise zwei Berechnungsmethoden für Lektorate. Entweder vereinbart man einen Stundensatz (oder Tagessatz) für den Lektor, oder es wird auf der Basis eines Preises pro Normseite abgerechnet. Die Bandbreite der Honorare ist natürlich groß, und als Mindestwert pro Stunde sollte man mit ca. 30-40 Euro kalkulieren. Je spezieller Eure Anforderungen sind, umso höher werden die Honorare ausfallen. Für ein durchschnittlich anspruchsvolles Manuskript von ca. 200 Seiten kann man also gut und gerne ca. 1.500 bis 2.000 Euro für das Lektorat einkalkulieren. Letztlich ist das aber natürlich von vielen Dingen abhängig, nicht zuletzt von Eurem Verhandlungsgeschick.

Eine Anmerkung zum Thema Honorarverhandlung möchte ich noch machen. Ein gutes Lektorat wird immer eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich könnt Ihr versuchen, den Lektor auf ein möglichst geringes Honorar herunterzuhandeln, oder ihm klare Vorgaben machen, wie lange das Lektorat maximal dauern darf. Allerdings solltet Ihr Euch bewusst sein, dass dies aus verständlichen Gründen meist Auswirkung auf die Qualität des Lektorats haben wird. Letztlich bezahlt Ihr die Zeit des Lektors, unter Berücksichtigung seiner Fachkenntnisse. Je knapper Ihr beim Lektorat kalkuliert, umso knapper wird meist auch das qualitative Ergebnis des Lektorats ausfallen.
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Beitrag07.03.2008 10:43

von DSFo
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Was sind DKZV? Worauf sollte ich achten?

Als DKZV, bzw. Druckkostenzuschussverlage, werden generell Verlage genannt, die von ihren Autoren eine Übernahme von Kosten bzw. einen Zuschuss verlangen, um ein Buch zu veröffentlichen.

DKZV kann man nicht per se als unseriös bezeichnen. In der wissenschaftlichen Literatur, z. B. bei der Pflichtveröffentlichungen von Dissertationen, sind solche Verlage gang und gäbe und teilweise auch zwingend notwendig, da die angesprochenen Pflichtveröffentlichungen ansonsten selten realisiert werden könnten. Weiterhin gibt es gerade im wissenschaftlichen Bereich durchaus Stiftungen und sonstige Einrichtungen, die Zuschüsse zur Veröffentlichung eines Manuskriptes leisten, das unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten vielleicht nie veröffentlich würde.

In den letzten Jahren haben sich jedoch vermehrt kleine 'Verlage' am Markt verbreitet, die versuchen, sich über solche Zuschüsse zu finanzieren und letztlich nicht an der tatsächlichen Veröffentlichung der Bücher interessiert sind. Solche Verlage spekulieren darauf, dass mancher Autor sich davon überzeugen lässt, hohe Beträge (nicht selten vier- und fünfstellig) aufzuwenden, um das eigene Buch drucken zu lassen. Die Form der Zuschüsse kann dabei ganz unterschiedlich gestaltet sein. Einerseits kann offen ein Druckkostenzuschuss verlangt werden, ein andermal wird z. B. vom Autoren erwartet 50% der Auflage selbst zu kaufen (oftmals zu Preisen, mit denen der Verlag die restliche Auflage bezahlen kann, sofern diese überhaupt gedruckt wurde).

Ein klassischer Verlag wird in aller Regel keinen Zuschuss von seinem Autoren verlangen. Es ist ja gerade die angestammte Aufgabe des Verlages, die Produktion und Verbreitung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Kosten vorzufinanzieren.

Generell bleibt festzuhalten, dass man nicht alle DKZV als schlecht oder Abzocke bezeichnen kann. Letztlich muss man aber immer sehr genau prüfen, wenn man ein Angebot eines DKZV erzhält, ob sich dieses für den Autoren rentiert und ob das Verlagshaus seriös ist. Dies ist aber auch notwendig, wenn der Autor einen Vertrag mit einem 'klassischen' Verlagshaus abschließt.


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Weiterführende Links:

Aktionsbündnis für faire Verlage: Die Fairlag-Erklärung

Die Fairlag-Erklärung und das DSFo

Druckkostenzuschussverlag im DSFopedia


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Beitrag07.03.2008 10:45

von DSFo
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Was ist BoD? Worauf sollte ich achten?

BoD ist die Abkürzung für 'Books on Demand' also 'Bücher auf Anforderung'. BoD ist eine Unterform des sog. PoD, des 'Print on Demand' also 'Druck auf Anforderung'.

Im klassischen Verlagsgeschäft werden von Büchern Auflagen gedruckt und dann zum Verkauf auf Lager gelegt. Von dort gehen die Bücher z. B. in den Buchhandel oder zum Zwischenhändler. Der Kunde kann dann dieses Buch im Laden kaufen und sofort mitnehmen.

BoD/PoD setzt auf der Idee auf, dass man ein Buch erst dann druckt, wenn es verkauft wurde. Der Kunde fordert also mit Kauf des Buches den Druck an, daher auch der Begiff 'Bücher / Druck auf Anforderung'. Solche Bücher werden meist als druckfertige pdf-Dateien auf Servern gespeichert, und bei Bedarf wird diese Datei auf Hochleistungsdruckern ausgedruckt und schließlich gebunden. Als Technik kommt sehr oft Digitaldruck zum Einsatz, da sich andere Druckverfahren (z. B. Offsetdruck) erst bei größeren Druckmengen eignen.

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von BoD-Verlagen (wobei diese im rechtlichen Sinne oftmals keine Verlage sind), welche sich auf diese Buchform spezialisiert haben. Autoren können hier relativ günstig ihre eigenen Bücher drucken lassen und verkaufen. Viele dieser BoD-Verlage vertreiben die Bücher auch selbst aktiv.

Das derzeitige BoD-Geschäft leidet m. E. unter zwei wesentlichen Nachteilen gegenüber dem klassischen Verlagsgeschäft.

Einerseits werden viele BoD-Bücher vom Autoren direkt vertrieben. Sie durchlaufen otmals kein klassisches Lektorat / Korrektorat. Viele der BoD-Verlage sind von ihrem Geschäftscharakter her eher Dienstleister und keine Verlage. Dem BoD-Verlag ist also in vielen Fällen die inhaltliche Qualität der gedrückten Bücher gleichgültig, bzw. ist es gar nicht seine Aufgabe, diese zu prüfen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass viele BoD-Bücher leider oftmals von sehr fraglicher Qualität sind (und das war jetzt die freundliche Formulierung).

Das zweite große Problem ist die fehlende Anerkennung bzw. Verbreitung im Buchhandel. Dies ist einerseits darin begründet, dass der Buchhandel natürlich davon lebt, ein Buch im Geschäft stehen zu haben, das der Kunde ansehen und sofort mitnehmen kann. Bei BoD geht genau dieses Element verloren, da die Bücher erst auf Anforderung bzw. Verkauf gedruckt werden. Daneben belastet natürlich auch das erstgenannte Qualitätsproblem vieler BoD-Bücher einen möglichen Verkauf im Buchhandel.

BoD ist grundsätzlich kein schlechtes Konzept, allerdings liegt die Bandbreite (das ist meine persönliche Meinung) zwischen guten und schlechten Titeln sehr viel weiter auseinander, als in klassischen Verlagen. Aber auch unter BoD-Bücher kann man oftmals wahre Perlen entdecken, was sich oftmals klassische Verlage zu Nutze machen und selbst einen Vertrag mit einem Autoren abschließen, der mittels BoD bereits gute Verkaufszahlen realisieren konnte.
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Beitrag07.03.2008 10:45

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Kann man auch einzelne "kleinst-Geschichten" an den Mann bringen, also ohne ein ganzes Buch damit füllen zu können?

Im klassischen Verlagsgeschäft wird das schwierig werden. Kurzgeschichten sind heutzutage bei vielen Verlagen nur schwer unterzubringen. Das Problem liegt darin, dass eine einzelne Kurzgeschichte oftmals wenig 'Kaufreiz' für einen Kunden birgt. Kurzgeschichten werden also fast immer in Anthologien oder Erzählbänden eines Autors erscheinen (wenn überhaupt). Die Kurzgeschichten in Anthologien haben meist ein gemeinsames inhaltliches Thema, welches sich nach Ansicht des Verlages gut vermarkten lässt.

Aber selbst mit einem guten Thema für eine Anthologie und einer Reihe guter Kurzgeschichten, werden solche Titel immer seltener verlegt. Generell verkaufen sich die meisten Anthologien schlechter als klassische Romane, wobei die Gründe sicherlich sehr vielfältig sind und es ebenso Ausnahmen zu dieser Regel gibt.

Die Realität zeigt allerdings, dass Kurzgeschichten nur einen relativ geringen Umfang an heutigen Verlagsprogrammen haben.
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Beitrag07.03.2008 10:45

von DSFo
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Wie ist die Benachteiligung von Dichtern und ihren Werken unter zeitgenössischen literarischen Publikationen zu erklären?

Die Erklärung ist vordergründig sehr einfach: Weil sich Gedichtbände zu schlecht verkaufen.

Das ist die Erklärung für die Frage, weshalb so wenig Verlage Gedichtbände herausbringen. Allerdings sprechen wir hier über ein Symptom und nicht über die Ursachen der Ausgangsfrage, denn diese liegen meines Erachtens woanders.

Über die Gründe möchte ich hier nicht spekulieren. Es gibt durchaus Verlage, die auch heute noch Gedichtbände veröffentlichen und damit teilweise gute Verkaufszahlen erzielen.
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Beitrag07.03.2008 10:46

von DSFo
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Warum bekommt man für einen Gedichtband keine Tantiemen, bzw. worauf ist die scheinbare Ungleichbehandlung zwischen wissenschaftlichen Werken und Werken der Belletristik/Literatur zurückzuführen?

Generell sollte man für alle seine Werke auch Tantiemen, also ein Honorar, erhalten. Das Verlegen von Gedichtbänden ist jedoch oftmals noch riskanter als Romane oder Sachbücher zu verlegen, weshalb manche Verlage durchaus versuchen können, den Autoren zu einem Honorarverzicht zu bewegen.

Für empfehlenswert halte ich so etwas allerdings nicht. Ggf. kann man mit dem Verleger vereinbaren, dass ein Honorar erst bei Erreichen einer gewissen Verkaufzahl an den Autoren fließt (der Verlag kann dann erstmal die entstandenen Kosten decken und an darüber hinausgehenden Erlösen den Autor beteiligen). Dies kann dem Verlag ein wenig vom wirtschaftlichen Druck nehmen. Eine generelle Verweigerung des Honorars halte ich jedoch nicht für angemessen.


- Tantieme der VG-Wort

Die sog. Bibliothekstantieme wird für alle Werke gezahlt. Diese Tantieme vergütet einerseits den Ausleihvorgang von Werken aus Bibliotheken, als auch Fotokopien, die von Werken in Bibliotheken angefertigt werden. Diese Bibliothekstantieme wird sowohl für wissenschaftliche Werke, als auch für belletristische oder lyrische Werke gezahlt.

Der Grund, weshalb wissenschaftliche Werke wesentlich besser vergütet werden, liegt also nicht an der Bibliothekstantieme, sondern daran, dass ein Großteil der sog. Reproabgaben an die wissenschaftlichen Werke fließen. Reproabgaben sind Urheberrechtsvergütungen, die die Hersteller von Fotokopiergeräten, Computern, Scanner, CD-Brennern usw. an die VG Wort abführen müssen. Je nach Gerätetyp fallen unterschiedliche hohe Abgaben an (ca. 2 Euro pro MP3-Player bis zu mehrere hundert Euro pro Kopiergerät).

Zur Verteilung der Reproabgaben wurden in der Vergangenheit Marktanalysen vorgenommen, welche Art von Texten vorzugsweise fotokopiert werden. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die weit überwiegende Zahl der Fotokopien wissenschaftliche Texte aus Fach- und Sachbüchern sowie Zeitschriften betraf. Der Anteil belletristischer oder lyrischer Texte war bzw. ist sehr gering. Deshalb fließt auch heutzutage noch ein Großteil dieser Reproabgaben an die wissenschaftlichen Titel.
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Beitrag07.03.2008 10:46

von DSFo
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Was verdiene ich an meinem ersten Buch (pro Stück)?

Die nachfolgenden Zahlen solltet Ihr bitte eher als allgemeine Info sehen. Es gibt sehr viele Einflussgrößen auf die Honorarhöhe. Verschiedene statistische Untersuchungen kommen aber für die letzten Jahre oftmals auf ähnliche Werte:

Für Hardcoverauflagen (Belletristik) wird sich das Honorar oftmals im Bereich von 10-12% des LVP (netto) bewegen, während für Softcoverauflagen (Belletristik) das Honorar eher im Bereich 5-7% angesiedelt sein wird. Das sind aber wirklich nur durchschnittliche statistische Größen. Und neben vielen Dingen wie Literaturgattung, Erscheinungsart, Auflagenhöhe usw. usw., hat natürlich auch die Tatsache Einfluss, ob Ihr ein unbekannter oder ein bereits etablierter Autor seid. Als unbekannter Autor, der noch nie etwas veröffentlicht hat, können die Honorare auch unter diesen Werten liegen. Ihr müsst bedenken, dass der Verlag in diesem Falle ein höheres Risko bei der Verlegung eines Werkes eingeht, da es noch keine Erfahrungswerte zur 'Markttauglichkeit' des Autoren gibt. Empfehlenswert sind aber auch in solchen Fällen Staffelhonorare, bei denen die Honorare mit der Höhe der verkauften Bücher zunehmen.


___

Weiterführende Links:

Musterverträge und Musterschreiben vom Verband deutscher Schriftsteller

Ich arbeite nebenberuflich oder hauptberuflich als Autor. Worauf muss ich in puncto Finanzamt, Steuern, etc. achten?


.
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Beitrag09.02.2011 09:31

von DSFo
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