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Alicorn Windheart Wortedrechsler
Beiträge: 64 Wohnort: Hamburg
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05.09.2014 21:40 Ableger und Vorgeschichte zu einer Geschichte von Alicorn Windheart
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Ich habe eine hypothetische rechtliche Frage(n). Daher beschreibe ich den folgenden Sachverhalt so.
Ein Buch eines Autors wurde von einem Verlag veröffentlich. Das Buch gebe ich den Titel A.
Der Autor des Buches A möchte einen Ableger davon schreiben, wo ein paar Charaktere aus A vorkommen. Jedoch möchte der Autor diesen Ableger bei einem anderen Verlag veröffentlichen.
Frage: Darf der Autor das tun ohne den Verlag des Buches A um Erlaubnis zu fragen? Wie sieht es da generell rechtlich aus?
Weiter möchte der Autor eine Vorgeschichte zum Buch A schreiben und diese Geschichte als ebook veröffentlichen. Bei der Vorgeschichte kommen ein paar Charaktere aus Buch A vor.
Frage: Wie sieht es hier generell rechtlich aus?
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Fuchsia Klammeraffe
F Alter: 47 Beiträge: 779
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F 06.09.2014 12:31
von Fuchsia
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Hallo Christian,
das kommt auf den Vertrag an, der für Buch A abgeschlossen wurde.
Verlage möchten im allgemeinen sich die Rechte auch an den Fortsetzungen und Spinoffs einer Serie/ eines Werkes sichern, und verhindern, dass der Autor „zur Konkurrenz“ geht, daher kann es eine oder mehrere Klauseln in deinem Vertrag geben, der dir dies verbietet.
Zum Beispiel:
Mehrbuch-Vertrag: Ist der Vertrag nur über dieses einzelne Werk mit Titel A abgeschlossen oder wurde ein Vertrag über mehrere (noch nicht verfasste) Werke abgeschlossen? Hat der Autor einen Mehrbuch-Vertrag abgeschlossen, so „gehören“ seine künftigen Werke dem Verlag.
Optionsklausel: Gibt es eine Optionsklausel, in der der Verlag sich das Vorkaufsrecht auf künftige Titel des Autors sichert?
§13 Der Autor räumt dem Verlag hiermit eine ausschließliche Option für den Erwerb des Rechts zur Auswertung seines nächsten zur Veröffentlichung bestimmten Werkes ein. Der Autor verpflichtet sich, nicht anderweitig über die vertragsgegenständlichen Rechte an dem optionierten Werk zu verfügen. (Die Dauer der Option kann zeitlich begrenzt werden, z.B. auf drei Monate).
Gewährleistung: Wurde im Vertrag eine Gewährleistung unterzeichnet?
§3 Der Autor wird sich während der Dauer der Rechtseinräumung jeder anderweitigen Verwertung der Werke selbst oder durch Dritte enthalten. Er verpflichtet sich, für denselben Zeitraum, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages, kein anderes Werk auf dem Gebiet oder zum gleichen Thema zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, das vom inhaltlichen Konzept, im Erscheinungsbild, in der Ausstattung und im Ladenpreis geeignet erscheint, der Verbreitung des vertragsgegenständlichen Werkes ernsthafte Konkurrenz zu machen, einschließlich der Verwendung von Motiven, Entwürfen, Studien, welche eventuell vom Autor zur Verfügung gestellten Illustrationen ähnlich sind.
Die Gewährleistung ist heikel, denn ein Werk „zum gleichen Thema“ könnte so ausgelegt werden, dass Figuren, Plot und Setting darunter fallen, wenn der Verlag dir übel will und eine Veröffentlichung verhindern, so kann er sich auf diese Klausel berufen.
Und in manchen Fällen, wenn es sich bei dem Werk erkennbar um eine Serie handelt, kann es ein, dass der Verlag sich alle Rechte an den Figuren, dem Titel, dem Setting etc. sichert, so dass es dem Autor nicht gestattet ist, außerhalb des Verlages Fortsetzungen seiner Welt zu veröffentlichen (auch nicht in Blogs etc.).
Wenn du also planst, deine Figuren in anderen Werken zu verwenden, so stelle sicher, dass du die Rechte an ihnen behältst.
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