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Blütenweiß Gänsefüßchen
B
Beiträge: 16
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B 23.03.2023 23:16 Freiexemplare in der Steuererklärung von Blütenweiß
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Hallo zusammen,
ich muss zum ersten Mal eine EÜR mit Einkünften abgeben, nachdem ich im letzten Jahr nur Ausgaben einzutragen hatte. Nun bin ich mir nicht im Klaren, wie Freiexemplare, die für unterschiedliche Zwecke verwendet wurden, einzustufen sind. Ich rede nicht von Belegexemplaren, sondern von Freiexemplaren, die ich vom Verlag erworben habe.
Im Internet habe ich inzwischen die Angabe gefunden, dass Bücher, die an Familienangehörige, Freunde, Bekannte etc. verschenkt wurden, mit dem Wiederbeschaffungswert als Einkünfte angegeben werden müssen. So weit so klar.
Wie aber sieht es aus mit Exemplaren, die ich für Werbezwecke verschenkt habe. Es waren nicht wenige, die ich an geeignete Personen/Stellen verschenkt habe in der Hoffnung, dass sie dadurch verbreitet, weiterempfohlen, beworben… – was auch immer – werden. Wie sind diese zu bewerten?
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anuphti Trostkeks
Alter: 58 Beiträge: 4320 Wohnort: Isarstrand
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23.03.2023 23:28
von anuphti
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https://www.autorenwelt.de/blog/federwelt/steuerrecht-fuer-autorinnen-8-beleg-und-freiexemplare-der-steuererklaerung
Schau mal hier, vielleicht hilft Dir das schon weiter?
Liebe Grüße
Nuff
_________________ Pronomen: sie/ihr
Learn from the mistakes of others. You don´t live long enough to make all of them yourself. (Eleanor Roosevelt)
You don´t have to fight to live as you wish; live as you wish and pay whatever price is required. (Richard Bach) |
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Blütenweiß Gänsefüßchen
B
Beiträge: 16
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anuphti Trostkeks
Alter: 58 Beiträge: 4320 Wohnort: Isarstrand
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24.03.2023 00:07
von anuphti
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Blütenweiß hat Folgendes geschrieben: | Danke Nuff für den Link.
Ich kenne ihn schon, aber dort wird die Frage leider nicht beantwortet. |
Zitat: | „Frei- und Rezensionsexemplare“ ...
... haben Sie vom Verlag entgeltlich erworben und geben sie an andere weiter, die schon etwas für Ihr Buch getan haben oder dies noch sollen: an Expertinnen für deren Unterstützung bei Ihrer Recherche, Testleserinnen, Rezensenten, Lesungsveranstalter, die Sie von Ihrem Buch begeistern wollen et cetera. Diese Bücher sind für Sie Betriebsausgaben. |
hm, tut mir leid, ich bin leider kein Steuerexperte. Aber die Aussage oben habe ich so verstanden, dass die Kosten, die Du aufgewendet hast, um die Freiexemplare zu kaufen und sie unentgeltlich weiterzugeben, für Dich Betriebsausgaben sind.
Also sind es Kosten, keine Einkünfte.
Also ich verstehe es so, dass es (siehe unten) drei mögliche Verwendungen gibt.
Belegexemplare dürfen nicht verkauft werden, sind also weder Ausgaben, noch kannst Du damit Einkünfte erzielen.
Freiexemplare werden von Dir gekauft, diese Kosten sind Ausgaben. Wenn Du sie weiterverschenkst zu Werbezwecken sind es immer noch Ausgaben, in diesem Fall für Werbung.
Wenn Du sie verkaufst, dann sind die dadurch erzielten Erlöse dann jedenfalls Einkünfte.
Aber nagel mich nicht fest, frag lieber einen Steuerberater.
Zitat: | Vorsorge
Diese Gefahr können Sie dadurch minimieren beziehungsweise umgehen, indem Sie alle Vorgänge auflisten. Das Finanzamt muss „Herkunft und Verwendung der Bücher“ nachvollziehen können. Insbesondere muss klar zu erkennen sein, inwieweit
Sie Belegexemplare verschenkt haben,
Sie Durchlaufexemplare als durchlaufende Posten weitergeleitet haben,
Sie gekaufte Bücher als Frei- und Rezensionsexemplare verwendet haben. |
Liebe Grüße
Nuff
_________________ Pronomen: sie/ihr
Learn from the mistakes of others. You don´t live long enough to make all of them yourself. (Eleanor Roosevelt)
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Blütenweiß Gänsefüßchen
B
Beiträge: 16
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1814 Wohnort: Rinteln
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24.03.2023 00:50
von WSK
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Blütenweiß hat Folgendes geschrieben: | Ich kann freilich einen Steuerberater fragen, aber der kostet. Das würde ich mir gerne sparen. Bleibt ohnehin bei der EÜR nichts übrig. |
Ich frag mich gerade, wie du sonst deine Steuererklärung machst. Das Finanzamt ist verpflichtet, solche Fragen zu beantworten! Und nur die können dir eine zutreffende Antwort geben, nicht das Forum. Je nach Bundesland gibt es auch offizielle Hotlines für alle Unklarheiten bei der Steuererklärung. Die in Nds ist sehr nett und geht meist sofort ran.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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24.03.2023 17:07 Re: Freiexemplare in der Steuererklärung von Günter Wendt
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Blütenweiß hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich muss zum ersten Mal eine EÜR mit Einkünften abgeben, nachdem ich im letzten Jahr nur Ausgaben einzutragen hatte. Nun bin ich mir nicht im Klaren, wie Freiexemplare, die für unterschiedliche Zwecke verwendet wurden, einzustufen sind. Ich rede nicht von Belegexemplaren, sondern von Freiexemplaren, die ich vom Verlag erworben habe.
Im Internet habe ich inzwischen die Angabe gefunden, dass Bücher, die an Familienangehörige, Freunde, Bekannte etc. verschenkt wurden, mit dem Wiederbeschaffungswert als Einkünfte angegeben werden müssen. So weit so klar.
Wie aber sieht es aus mit Exemplaren, die ich für Werbezwecke verschenkt habe. Es waren nicht wenige, die ich an geeignete Personen/Stellen verschenkt habe in der Hoffnung, dass sie dadurch verbreitet, weiterempfohlen, beworben… – was auch immer – werden. Wie sind diese zu bewerten? |
An deiner Stelle würde ich mir einen Steuerberater, bzw. ein Steuerbüro suchen, der dir fachlich qualifiziert deine Steuererklärung macht und berät. Meinen habe ich durch seriöse Empfehlungen gefunden. Nicht in meiner Stadt, aber ich fahre gerne 40 Minuten mit dem Auto regelmäßig dorthin (auch absetzbar .
Nein, die sind nicht „teuer“. Sein Honorar wird anhand deiner Steuerersparnis/Rückzahlung berechnet.
Ich habe seit vielen Jahren einen sehr guten und habe es nie bereut.
Unter dem Strich hat es sich gelohnt!
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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24.03.2023 19:04
von Maunzilla
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Ihr meldet eure Einnahmen auch Buchverkäufen dem Finanzamt?
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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24.03.2023 19:24
von Günter Wendt
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Ihr meldet eure Einnahmen auch Buchverkäufen dem Finanzamt? |
Ja. So bekommt man seine Ausgaben wieder zumindest teilweise erstattet.
„Kleinunternehmerregelung §19 UStG“ ist das Zauberwort.
Dazu:
Steuerfrei bis zu einem bestimmten Betrag.
Kein Thema. Gutes Steuerbüro.
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Blütenweiß Gänsefüßchen
B
Beiträge: 16
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