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Muzzlehatch Wortedrechsler
Beiträge: 98
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14.01.2023 13:49 Steuerrechtliches Vorgehen bei Selfpublisihing mit minimalen Umsätzen (Amazon KDP) von Muzzlehatch
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit noch angestellt, möchte aber das Thema Selfpublishing über Amazon KDP näher ausprobieren. Wenn ich es richtig recherchiert habe, wäre SP über KDP eine freiberufliche Tätigkeit.
Aktuell erwarte ich minimale Umsätze, sprich wenn überhaupt einen einstelligen Euro-Betrag im Monat. Muss man bei diesem Niveau überhaupt in irgendeiner Form mit Meldungen für das Finanzamt tätig werden?
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2332 Wohnort: Annaburg
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14.01.2023 14:06
von Thomas74
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Bis 520€/Monat sind steuerfrei.
https://n26.com/de-de/blog/nebeneinkommen-steuerfrei
(Der Link ist zwar von einer Bank mit entsprechender Werbung und schon etwas älter (da werden noch 450€ genannt), aber er ist ziemlich idiotensicher formuliert und er zählt auch die freiberuflichen Tätigkeiten auf, wie halt Schriftsteller.)
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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silke-k-weiler Klammeraffe
Alter: 49 Beiträge: 750
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17.01.2023 23:16 Re: Steuerrechtliches Vorgehen bei Selfpublisihing mit minimalen Umsätzen (Amazon KDP) von silke-k-weiler
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Muzzlehatch hat Folgendes geschrieben: | Aktuell erwarte ich minimale Umsätze, sprich wenn überhaupt einen einstelligen Euro-Betrag im Monat. Muss man bei diesem Niveau überhaupt in irgendeiner Form mit Meldungen für das Finanzamt tätig werden? |
Huhu,
laut der Dame von der Arbeitkammer, die mir immer so nett bei der Einkommenssteuererklärung geholfen HATTE, japp. Sobald 1 EUR dazuverdient wird, meinte sie. Seitdem muss ich meine Erklärung auch allein machen und Anlage S ausfüllen mit "Tantiemen aus Buchverkauf/Selfpublishing", so in der Art.
Das ist jetzt keine Steuerberatung, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit etc. pepe. Fakt ist, nach meinem Wissensstand musst Du es machen.
VG
Silke
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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17.01.2023 23:41
von Abari
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Was silke-k-weiler sagt, stimmt. Du wirst zwar keine Steuern zahlen brauchen, musst aber diese freiberufliche Nebentätigkeit sowohl beim zuständigen Finanzamt melden als auch bei der Steuererklärung angeben. Wenn Du Dich ein bisschen mit "elster" [Steuerprogramm der Finanzämter] befasst [hast], ist das aber kein Problem. Für die Meldung dürfte ein einmaliges Vorstelligwerden reichen. Oder sogar ein Anruf/Email, weiß ich nicht. Ruf einfach dort an und erfrage es.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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17.01.2023 23:52 Re: Steuerrechtliches Vorgehen bei Selfpublisihing mit minimalen Umsätzen (Amazon KDP) von MrT
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silke-k-weiler hat Folgendes geschrieben: | Sobald 1 EUR dazuverdient wird, meinte sie. |
Laut meinem Steuerberater gilt dies bereits ab dem ersten Cent. Über den (Un)-sinn lässt sich streiten, aber so ist es nun mal.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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Wildpflanzenliebe Wortedrechsler
Alter: 31 Beiträge: 63
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18.01.2023 10:04
von Wildpflanzenliebe
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Hallo,
wie meine Vorredner bereits geschrieben haben, musst du deine freiberufliche Tätigkeit (im Vorfeld) beim Finanzamt anmelden (du solltest dann eine neue Steuernummer bekommen) und Einnahmen/Ausgaben dann in Anlage S der Steuererklärung auflisten (über ELSTER geht das ganz einfach). Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann es sein, dass das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft, wodurch man keine Kosten (wie Werbung und Co.) geltend machen kann, aber die Umsätze auch nicht versteuert werden, sofern sie nicht den Freibetrag von 410 Euro / Jahr übersteigen.
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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18.01.2023 13:05
von Abari
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Wildpflanzenliebe hat Folgendes geschrieben: | sofern sie nicht den Freibetrag von 410 Euro / Jahr übersteigen. |
Ähem. Sorry, aber der Kleinunternehmerfreibetrag liegt bei 24000 € pro Jahr, wobei eventuelle Haupteinkünfte berücksichtigt werden. Das kann also schwanken, je nach Verdienst.
Aber sonst alles korrekt.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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18.01.2023 13:32
von Willebroer
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Zumindest sollte man immer darauf achten, bei Freibeträgen und dgl. nicht Mehrwertsteuer und Einkommensteuer zu verwechseln. Das sind zwei verschiedene Steuerarten.
Beim ersten Einkommen durch Honorare und dgl. braucht man nur das Formular dafür zusätzlich auszufüllen (Anlage S, soweit ich weiß). Man bekommt dann evt. eine neue Steuernummer (wegen der "Fall"einordnung), aber das macht das FinAmt selbstständig, die braucht man nicht zu beantragen.
Man braucht dafür auch kein Gewerbe anzumelden. Das ist nur nötig, wenn man die Bücher selber verkauft, dann gibt es natürlich für den Gewerbebetrieb eine eigene Steuernummer.
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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18.01.2023 13:39
von Abari
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Willebroer hat Folgendes geschrieben: | Man braucht dafür auch kein Gewerbe anzumelden. Das ist nur nötig, wenn man die Bücher selber verkauft, dann gibt es natürlich für den Gewerbebetrieb eine eigene Steuernummer. |
Nicht ganz, lieber Willebroer. Wenn Du Deine eigenen Bücher verkaufst, musst Du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, ob Du willst oder nicht. Gewerbe wäre es, wenn Du gleichzeitig Bücher anderer Autoren verkaufen möchtest. Melden immer, Gewerbesteuer nimmer. Und die neue Steuernummer ist auch obligat. Habe meine bestimmt dreimal im Leben wechseln müssen. Mittlerweile weiß ich, wie es geht.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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Wildpflanzenliebe Wortedrechsler
Alter: 31 Beiträge: 63
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18.01.2023 13:55
von Wildpflanzenliebe
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Abari hat Folgendes geschrieben: | Wildpflanzenliebe hat Folgendes geschrieben: | sofern sie nicht den Freibetrag von 410 Euro / Jahr übersteigen. |
Ähem. Sorry, aber der Kleinunternehmerfreibetrag liegt bei 24000 € pro Jahr, wobei eventuelle Haupteinkünfte berücksichtigt werden. Das kann also schwanken, je nach Verdienst.
Aber sonst alles korrekt. |
Wenn die freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wird, dann sind es meines Wissens nach 410 Euro /Jahr.
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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18.01.2023 14:04
von Abari
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Wildpflanzenliebe hat Folgendes geschrieben: | Wenn die freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wird, dann sind es meines Wissens nach 410 Euro /Jahr. |
Hmmm. Aber ja, Du hattest recht. Bei mir griff die Kategorisierung nie, weil es nie als Liebhaberei eingestuft war.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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Mogwai Gänsefüßchen
Beiträge: 37
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18.01.2023 15:39
von Mogwai
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Steuerfrei ist die Sache ab dem ersten Euro nicht. Also in dem Sinn, dass auch ein einzelner Euro deinen Freibetrag reduziert. Ich gehe mal davon aus, dass du einem Hauptberuf nachgehst, der wird diesen Freibetrag ohnehin schon aufzehren. Ergo: Du zahlst Steuern. Aber mache dir da keine Sorgen. Wenn du viel nachzahlen musst, hast du vorab sehr gut verdient.
Der sicherste und beste Weg ist, deinem FA mitzuteilen, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst (neben deiner Arbeit). Du bekommst einen laaaangen Fragebogen mit zig Fragen, füllst (wenige) davon aus und hast somit deine selbstständige Tätigkeit angemeldet. Ob du eine neue Steuernummer bekommst, bezweifle ich. Ich bin komplett selbstständig als Freiberufler tätig und meine Steuernummer blieb exakt die, die ich auch im Angestelltenverhältnis hatte. Im künstlerischen Freiberuf bis du meist soloselbstständiger Einzelunternehmer, du als Person bist somit auch die Person des Unternehmens. (Bei einer Gründung sieht es anders aus, aber die steht wohl kaum zur Debatte.)
Bei der Steuererklärung (vermutlich 2024, wenn du jetzt erst anfängst), füllst du die Anlage S aus und machst eine EÜR. Viel eintragen musst du nicht.
Du kannst dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, was aber bei Ausgaben schlicht sinnlos ist. Bei Amazon erhältst du eh keine UST ausgezahlt, also machst du ohnehin nur die Jahresmeldung. Im ersten Jahr als Nicht-Kleinunternehmer musst du zwar deine monatliche UST-Voranmeldung und die Zentralmeldung machen, zahlst aber eh nichts (wenn nur über Amazon verkauft wird, Tolino zahlt dir die Tantiemen+). Das klingt kompliziert, doch hast du dich einmal bei Elster reingefuchst, änderst du ohnehin nur noch die Zahlen bei der Folgemeldung.
Absetzen kannst du im Nebenerwerb immer 15 Prozent der Einnahmen (Höchstwert beachten!), als Freiberufler im Haupterwerb 30 Prozent (höchstens 2455 Euro). Das sind die Pauschalbeträge, die ohne jeglichen Nachweis auskommen, allerdings darfst du dann auch keine weitere Ausgabe irgendwie absetzen wollen. Mit Lektorat und Co. musst du halt rechnen, was für dich besser ist.
Liebhaberei ist eine andere Sache, da geht es in erster Linie um die Anerkennung deiner Ausgaben, wenn die Einnahmen über längere Zeit minimal sind. Problematisch ist das bei den Selfpublishern, die ihre Zelte auf jeder Messe etc. aufschlagen, von Teebeuteln bis Klopapier alles mit ihrer Werbung bedrucken lassen - und dann hingehen und diese Kosten Jahr für Jahr von den Einnahmen absetzen und Minusbeträge erwirtschaften. Irgendwann sagt das Finanzamt, dass es Liebhaberei ist. Ist auch richtig so, sonst könnte sich jeder ein Pferd halten und es von der Steuer absetzen.
Bei der späteren Steuererklärung in der Anlage S benennst du die Art deiner Einnahmen eigenständig. Wie schon jemand meinte: "Einnahmen/Tantiemen aus Buchverkauf über...".
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2836
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R 18.01.2023 17:32
von Rübenach
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Wenn du
Lohnsteurpflichtigen Arbeitslohn beziehst und außerdem geringfügige andere Einkünfte hast (geringfügig gleich < 411 €; z.B aus schriftstellerischer Tätigkeit)
dann (und nur dann)
werden diese Einkünfte nicht versteuert.
Vgl. § 46 EStG (Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit)
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Wenigschreiber Wortedrechsler
Beiträge: 54 Wohnort: Havelberg
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05.02.2024 17:57
von Wenigschreiber
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Hallo - aus den Fragen und Antworten anderer Forenmitglieder kann man ja auch viel lernen - deshalb eröffne ich hier kein neues Thema. Aber vielleicht kann jemand auf meine Frage (-n) in etwas kürzerer Form antworten:
Ausgangs-info: ich werde ein Buch im Print-on-demand-Verfahren anbieten. Es steht fest, dass die Nachfrage sehr gering sein wird. Ich möchte keinen Riesengewinn, aber der Verkaufspreis muss aus technischen Gründen etwas über den tatsächlichen Kosten liegen - und wenn es nur 1€ ist. Mit anderen Worten: wenn ein Buch z.B. für 35€ verkauft wurde, "verdiene" ich evtl. 1€ daran.
Fragen:
- muss ich das beim Gewerbeamt anmelden? (Das Buch soll im "Eigenverlag/ Selbstverlag" erscheinen).
- Steuer: ich beziehe eine Rente, für die ich wegen Geringfügigkeit (noch) keine Steuerklärung abgeben muss. Muss ich nun wegen dieses geringen Betrages eine Steuererklärung machen? Dass es für Nebentätigkeiten einen Freibetrag gibt, ist mir klar. Der wird ja längst nicht erreicht. Aber allein die Tatsache, dass eine Einnahme vorhanden ist, will man beim Finanzamt ja wissen. Die Tantiemen für das Buch kommen ja dann auch noch hinzu.
Es besteht im Moment nicht die Absicht, ein weiteres Buch zu veröffentlichen.
Bei unserer Bürokratie muss man ja vorsichtig sein, nichts falsch zu machen - - -
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 990 Wohnort: Op dr\' Jück
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12.02.2024 01:36
von Nina C
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Habe von meinem Amt dieselbe Auskunft bekommen wie Wildpflanzenliebe:
Bis 410 € / Jahr sind Liebhaberei, es sei denn, man möchte tatsächlich etwas damit aufbauen, dann sollte das auch bei Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Ich habe vorher schon angemeldet, weil es dem Aufbau eines Kleinunternehmens diente. Ein Freund von mir ist hauptberuflich Softwareentwickler und bietet privat ein kleines Tool, das er zum Spaß geschrieben hat, über eine Plattform an (also nicht selbst) und hat es nicht angemeldet. Auch er hat die o. g. Auskunft bekommen (und lag noch nie drüber).
Über den Zusammenhang mit Rente kann ich leider nichts sagen, allerdings sehe ich nicht, warum das der Einordnung des Finanzamts entgegenstehen sollte.
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Wenigschreiber Wortedrechsler
Beiträge: 54 Wohnort: Havelberg
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12.02.2024 11:22 - Danke ! - von Wenigschreiber
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- - - ich bin dankbar für jeden Hinweis in dieser Richtung !!!
- -
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2332 Wohnort: Annaburg
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12.02.2024 11:38 Re: - Danke ! - von Thomas74
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Wenigschreiber hat Folgendes geschrieben: | - - - ich bin dankbar für jeden Hinweis in dieser Richtung !!!
- - |
Als regulärer Altersrentner darfst du 9400irgendwas pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Über diesen Reingewinn mit doch recht speziellen Fachbüchern zu kommen, halte ich für recht ambitioniert. Aber man weiß ja nie.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Wenigschreiber Wortedrechsler
Beiträge: 54 Wohnort: Havelberg
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12.02.2024 18:08 Re: - Danke ! - von Wenigschreiber
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Thomas74 hat Folgendes geschrieben: |
... - pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. - - |
na ja, hab ich schon begriffen: dass es da irgendwelche Grenzen gibt, ab wann es steuerpflichtig ist. Meine Frage ging aber darauf hinaus: Auch wenn ich diese Grenze nicht erreiche, will doch sicher das Finanzamt selbst entscheiden, ob das der Fall ist und demzufolge müsste ich es trotzdem angeben. Das würde aber für mich bedeuten, dass ich dadurch überhaupt erst eine Steuererklärung abgeben müsste (siehe weiter oben: 05.02.)
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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12.02.2024 18:31
von Willebroer
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Hast du noch nie eine Steuererklärung abgegeben?
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Wenigschreiber Wortedrechsler
Beiträge: 54 Wohnort: Havelberg
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13.02.2024 15:13
von Wenigschreiber
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Willebroer hat Folgendes geschrieben: | Hast du noch nie eine Steuererklärung abgegeben? |
Natürlich - bevor ich Rentner wurde! - Die Rente ist aber so niedrig, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss (keine weiteren Einkünfte, wie etwa Vermietung usw.). Für 2021 hatte ich dann doch mal eine Erklärung abgegeben - Ergebnis: es wäre nicht nötig gewesen.
Deshalb also meine Frage . . . . . . .
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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13.02.2024 17:12
von Willebroer
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Ach, das ist praktisch. Wenn man mit der Rente auskommt ...
Ich brauche leider diverse Zusatzeinkommen, aber etwas Gehirntraining kann eigentlich nicht schaden. Per ELSTER ist das aber gar nicht so schwer.
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Wenigschreiber Wortedrechsler
Beiträge: 54 Wohnort: Havelberg
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17.02.2024 14:49 Frage nun überflüssig . . . von Wenigschreiber
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- Hallo, allen, die auf meine Frage geantwortet haben (oder versucht haben, mit Erklärungen weiterzuhelfen): Das Problem, ob ich nur deswegen überhaupt eine Steuererklärung machen muss, hat sich nun erledigt!!! Ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung (Erinnerung) bekommen, eine Steuererklärung abzugeben!!!
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