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stellamaus Erklärbär
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2851
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05.01.2023 12:42
von Günter Wendt
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Die ISBN hat mit Gewerbe/Kleinstunternehmerregelung (§19 UStG) nichts zu tun. Das eine ist das Buch/Urheberrecht, das andere ist eine betriebswirtschaftliche Grundlage/Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer-Gesetzgebung.
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8658 Wohnort: Bayern
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05.01.2023 14:25 Re: ISBN nach Wechsel vom Gewerbe in die Kleinunternehmerregelung von Merlinor
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stellamaus hat Folgendes geschrieben: | ... ich habe bisher 20 Jahre über Gewerbe Kinderbücher verkauft. Nun möchte ich aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen ...
... Wie verhalte ich mich bei Rechnungen an Buchhandlungen? ... |
Du solltest Dich vor diesem Schritt mit Deinem Steuerberater austauschen!
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber hier trotzdem ein paar Gedanken: Solltest Du noch (eventuell nicht vollständig abgeschriebene) Investitionsgüter aus der Zeit vor einer solchen Neuregelung besitzen, für die Du damals die Mehrwertsteuer vom Finanzamt rückerstattet bekommen hast, dann wird das Finanzamt deswegen vermutlich Forderungen an Dich stellen.
Als Kleinunternehmer darfst Du in Rechnungen keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen. Das kann eventuell ebenfalls zu Problemen führen.
Sprich also unbedingt mit einem kompetenten Steuerfachmann darüber, wie Du einen solchen Schritt am Besten angehst.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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05.01.2023 15:19 Re: ISBN nach Wechsel vom Gewerbe in die Kleinunternehmerregelung von Abari
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stellamaus hat Folgendes geschrieben: | Ein gesundes Neues Jahr mit vielen kreativen Ideen an alle!
Situation, ich habe bisher 20 Jahre über Gewerbe Kinderbücher verkauft. Nun möchte ich aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. |
Auch Dir.
Waren das Deine selbstgeschriebenen Kinderbücher? Warum dann ein Gewerbe und keine freiberufliche Tätigkeit? [Wegfall der Gewerbesteuer u.a.] Und wie Günter Wendt sagte, gehört die ISBN zum Buch, ja sogar zum Format und der Auflage, nicht in die Buchhaltung. Jene interessieren das Finanzamt wenig bis gar nicht.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2851
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05.01.2023 15:26 Re: ISBN nach Wechsel vom Gewerbe in die Kleinunternehmerregelung von Günter Wendt
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Merlinor hat Folgendes geschrieben: | stellamaus hat Folgendes geschrieben: | ... ich habe bisher 20 Jahre über Gewerbe Kinderbücher verkauft. Nun möchte ich aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen ...
... Wie verhalte ich mich bei Rechnungen an Buchhandlungen? ... |
Du solltest Dich vor diesem Schritt mit Deinem Steuerberater austauschen!
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber hier trotzdem ein paar Gedanken: Solltest Du noch (eventuell nicht vollständig abgeschriebene) Investitionsgüter aus der Zeit vor einer solchen Neuregelung besitzen, für die Du damals die Mehrwertsteuer vom Finanzamt rückerstattet bekommen hast, dann wird das Finanzamt deswegen vermutlich Forderungen an Dich stellen.
Als Kleinunternehmer darfst Du in Rechnungen keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen. Das kann eventuell ebenfalls zu Problemen führen.
Sprich also unbedingt mit einem kompetenten Steuerfachmann darüber, wie Du einen solchen Schritt am Besten angehst.
LG Merlinor |
So ist es. Und man darf eine bestimmte Umsatzhöhe pa nicht erreichen.
Ein guter Steuerberater als Hilfe spart Ärger mit dem Finanzamt.
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