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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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27.08.2021 16:08
von Maunzilla
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Verhörräume haben meist keine Fenster, damit es zu keinen Störungen von Außen kommt und damit die Privatsphäre geschützt bleibt. Und es erschwert eine mögliche Flucht durch das Fenster. Natürlich hängt es immer auch von den räumlichen Gegebenheiten und der Bausubstanz ab. Gewisse Gimmicks wie venezianische Spiegel erfordern abgedunkelte Räume und eine besondere Beleuchtung.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Jan Hinnerk Feddersen Leseratte
J Alter: 64 Beiträge: 156 Wohnort: Schleswig-Holstein
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J 06.10.2021 01:02
von Jan Hinnerk Feddersen
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Diensträume bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Fenster sind schon deshalb problematisch, weil eigentlich alle Räume, in denen gearbeitet wird, natürliches Licht haben müssen (Arbeitsstättenverordnung). Ohne Fenster ist nur zulässig, wenn es aus technischen Gründen zwingend erforderlich ist.
Ich habe noch nie ein Polizeirevier gesehen, wo nicht alle für das Arbeiten (einschließlich Vernehmungen) verwendeten Räume Fenster hatten.
Was häufig keine Fenster hat, sind Abstellräume und auch die Waffenkammer.
_________________ Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de) |
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tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
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T 28.10.2021 17:29
von tanja47
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Ist jemand mit 600 Sozialstunden vorbestraft? Und was kann/muß er verbrochen haben, um zu diesen verurteilt zu werden?
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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28.10.2021 17:46
von Maunzilla
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Das scheint mir etwas viel zu sein. Das wären fast vier Monate Zwangsarbeit.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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01.11.2021 22:34
von Nina C
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Sozialstunden sind ja meistens teil des Jugendstrafrecht sund werden als solche bei Erwachsenen versiegelt bzw. gelöscht. Wenn Sozialstunden als Erwachsene auferlegt werden, kommt es, soweit ich weiß (!), darauf an in welchem Kontext: Als Verfahrenseinstellung nein, nicht vorbestraft. Als Gerichtsurteil ja, vorbestraft. Allerdings sind auch Vorstrafen im Erwachsenenalter nach einer gewissen Zeit löschbar, bei Sozialstunden dürfte der Zeitraum nicht allzu lang sein, sodass der/die nach wenigen Jahren nicht mehr vorbestraft ist.
Für welches Verbrechen die verhängt werden, bräuchte ich nun mehr Kontext. Normalerweise, wie schon gesagt, im Jugendstrafrecht.
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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08.11.2021 07:18
von Nina C
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Körperverletzung, ohne Vorstrafe auch gefährliche, schwere eher nicht.
Hier kannst du dir einen passenden Präzedenzfall aus Realbeispielen rausstöbern:
http://www.tagessatzrechner.de/
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Ron Swanson Klammeraffe
Alter: 33 Beiträge: 802 NaNoWriMo: 4094 Wohnort: Gütersloh
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15.02.2022 17:11
von Ron Swanson
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Hallo, ich habe mal eine Frage:
In meiner Story werden zwei Minderjährige Schüler beschuldigt, eine Studentin vergewaltigt zu haben.
Die Protagonistin ist eine Klassenkameradin und zweifelt das Ganze an.
Wie darf man sich das Vorgehen der Polizei vorstellen? Was passiert mit den Beschuldigten? Ich nehme an, dass sie die Anzeige direkt ernst und die Beschuldigten vom Zeitpunkt der Anschuldigung direkt in "Gewahrsam" nehmen. Würden sie also theoretisch auch mitten in den Unterricht kommen und die beiden zur Befragung mitnehmen?
Werden sie von der Öffentlichkeit ferngehalten, bis da alles geklärt ist?
Meistens ist das ja so, wenn die mutmaßlichen Täter minderjährig sind.
Wodurch gelangen solche Infos trotzdem nach Außen? Ich vermute, das Handys, PC, etc. beschlagnahmt werden.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Lieben Gruß
die Ron
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Jan Hinnerk Feddersen Leseratte
J Alter: 64 Beiträge: 156 Wohnort: Schleswig-Holstein
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J 16.02.2022 02:59
von Jan Hinnerk Feddersen
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Ron Swanson hat Folgendes geschrieben: |
In meiner Story werden zwei Minderjährige Schüler beschuldigt, eine Studentin vergewaltigt zu haben.
Wie darf man sich das Vorgehen der Polizei vorstellen? Was passiert mit den Beschuldigten? |
Da es sich um Minderjährige handelt, ist sofort die "Jugendgerichtshilfe" mit an Bord, in der Folge dann Anwälte für die Beschuldigten (jeder hat seinen eigenen!), und die Eltern haben ein Anwesenheitsrecht. (Es sei denn, sie wären selbst auch Beschuldigte.)
Zitat: | Ich nehme an, dass sie die Anzeige direkt ernst und die Beschuldigten vom Zeitpunkt der Anschuldigung direkt in "Gewahrsam" nehmen. |
Ob und wie ernst die Anzeige genommen wird hängt davon ab, wie substantiell sie ist. Da es sich um ein Verbrechen handelt, nicht nur um ein Vergehen, wird es aber grundsätzlich von Anfang an schon ziemlich ernst genommen.
Ein "Gewahrsam" gibt es in dem Sinne nicht.
Die deutsche Strafprozessordnung kennt die "vorläufige Festnahme" und den "Haftbefehl". Eine vorläufige Festnahme darf nur bis maximal zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages gemacht werden - und es müssen außerdem die selben Voraussetzungen vorliegen, die es für einen Haftbefehl braucht.
Also: dringender Tatverdacht UND Flucht- oder Verdunklungsgefahr.
Sonst gibt es einfach eine Vernehmung, bei der der Beschuldigte kein Wort sagen muss, außer ggf. Angaben zur Person.
Zitat: | Würden sie also theoretisch auch mitten in den Unterricht kommen und die beiden zur Befragung mitnehmen? |
Die Polizei kann überhaupt niemanden "zur Befragung mitnehmen".
Die Polizei kann freundlich fragen, ob jemand bereit ist, sich vernehmen zu lassen und ggf. dafür mit zur Dienststelle zu kommen.
Sagt der Betreffende dann "Nein, bin ich nicht bereit zu!", dann bleibt der Polizei nichts weiter übrig, als entweder wieder abzurücken, oder aber den Betreffenden vorläufig festzunehmen. Voraussetzungen siehe oben.
Zitat: |
Werden sie von der Öffentlichkeit ferngehalten, bis da alles geklärt ist? |
Wenn jemand vorläufig festgenommen ist, sitzt er in einer Polizeidienststelle, ggf. dort in einer Arrestzelle, und ist damit logischerweise von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wenn jemand verhaftet wird (was einen richterlichen Haftbefehl voraussetzt), dann sitzt er in der JVA in Untersuchungshaft. Und ist logischerweise auch von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Zitat: | Meistens ist das ja so, wenn die mutmaßlichen Täter minderjährig sind. |
Was ist meistens so? Und wie ist "so"?
Zitat: | Wodurch gelangen solche Infos trotzdem nach Außen? |
Herrin des Verfahrens ist immer die Staatsanwaltschaft. Bei Kapitalverbrechen behält sich die StA grundsätzlich die Herausgabe von Informationen an die Presse vor, und überlässt das nur selten der Polizei.
Bei anderen Straftaten überlässt sie es oft der Polizei.
Polizei und/oder StA geben Presseinformationen heraus, in denen selbstverständlich die Namen von Opfern oder Beschuldigten nicht genannt werden, es sei denn, es handelte sich um sehr prominente Personen des öffentlichen Interesses.
Allerdings werden - kaum bei der StA, wenn dann fast immer bei der Polizei - manchmal Informationen durchgestochen. Jeder Polizeireporter, der sein Gehalt wert ist, hat einen oder mehrere Informanten bei der Polizei.
Zitat: |
Ich vermute, das Handys, PC, etc. beschlagnahmt werden. |
Es werden Beweismittel sichergestellt. "Beschlagnahmt" werden sie erst, wenn der Besitzer sie nicht freiwillig herausgibt. Der Unterschied liegt in der Freiwilligkeit.
Nicht nur für die Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume oder des Kraftfahrzeugs, sondern auch für die Durchsuchung von Telefonen und Computern braucht es einen richterlichen Beschluss.
In der Regel wird erstmal beschlagnahmt, und dann der richterliche Beschluss eingeholt. Nicht selten enthält der Beschluss dann die Anordnung, daß Telefone, Computer und auch Schriftstücke nicht von der (Kriminal-)Polizei gesichtet werden dürfen, sondern nur von der Staatsanwaltschaft. Gibt der Betreffende freiwillig Einblick in seinen Computer, braucht es einen solchen richterlichen Beschluss nicht, so wie man auch der Durchsuchung seiner Wohnung freiwillig zustimmen kann.
Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss und ohne "Gefahr im Verzug" (die nicht einfach nur behauptet werden kann) hat für die Ermittlungsbehörden das Risiko eines Beweisverwertungsverbotes für die gefundenen Beweismittel. (Das ist nicht ganz so absolut wie in den USA, aber das gilt grundsätzlich auch in Deutschland.) Dafür gibt es dann Bereitschaftsrichter.
In der Abgrenzung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei hat es vor einigen Jahren eine Änderung gegeben, die auch für eine Krimi-Geschichte wichtig sein kann.
Früher mussten Zeugen generell nicht bei der Polizei aussagen, sondern nur bei der Staatsanwaltschaft, oder eben vor Gericht. Eine "Zeugenvorladung" der Polizei war nichts anderes als eine unverbindliche Einladung.
Die Vernehmung musste zwingend ein Staatsanwalt machen, wenn der Zeuge das wollte, der Staatsanwalt konnte sich nicht von einem Kriminalpolizisten vertreten lassen.
Heute besteht für Zeugen die Pflicht, sich auch von einem Polizisten vernehmen zu lassen, wenn es sich um eine sog. "Hilfsperson der Staatsanwaltschaft" handelt (das sind bestimmte Kriminalpolizisten und einige andere Leute, staatliche Förster/Fischereiaufseher u.a., Liste gibt's bei Wikipedia) und wenn die Vernehmung ausdrücklich im Auftrag der Staatsanwaltschaft stattfindet. Das muss dann in der Ladung stehen.
Ohne solche - schriftliche - Ladung muss ein Zeuge auch heute noch nix bei der Polizei aussagen.
Und Beschuldigte müssen natürlich sowieso gar nichts aussagen, die haben ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht.
In dem beschriebenen Fall kannst Du davon ausgehen, daß falls weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr besteht, die minderjährigen Beschuldigten nach der Vernehmung bzw. der Aussageverweigerung in die Obhut ihrer Eltern entlassen werden. Nach § 72 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur verhängt oder vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.
Es ist aber z.B. möglich, daß ein Haftbefehl erlassen, aber gleich unter Auflagen wieder außer Kraft gesetzt wird. Z.B. sich täglich bei der Polizei zu melden, bestimmte Orte nicht aufzusuchen, bestimmte Personen nicht zu kontaktieren, am Schulunterricht oder der Berufsaubildung weiter teilzunehmen, usw. usf.
_________________ Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de) |
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Ron Swanson Klammeraffe
Alter: 33 Beiträge: 802 NaNoWriMo: 4094 Wohnort: Gütersloh
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16.02.2022 12:45
von Ron Swanson
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Wow, vielen Danke für diese super ausführliche Antwort, Jan!
Die ist wirklich unglaublich hilfreich
Ja, hab mir schon gedacht, dass ich mir das so zu leicht mache.
Aber theoretisch ist das sogar gut für den Verlauf der Geschichte.
Das würde nämlich heißen, dass die Schüler ganz normal zur Schule weiter gehen und jetzt ihren Klassenkameraden ausgesetzt sind, die Wind von der Sache bekommen haben und sie für schuldig halten.
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Jan Hinnerk Feddersen Leseratte
J Alter: 64 Beiträge: 156 Wohnort: Schleswig-Holstein
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J 16.02.2022 13:32
von Jan Hinnerk Feddersen
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Ron Swanson hat Folgendes geschrieben: |
Ja, hab mir schon gedacht, dass ich mir das so zu leicht mache.
Aber theoretisch ist das sogar gut für den Verlauf der Geschichte.
Das würde nämlich heißen, dass die Schüler ganz normal zur Schule weiter gehen und jetzt ihren Klassenkameraden ausgesetzt sind, die Wind von der Sache bekommen haben und sie für schuldig halten. |
Rechtlich gesehen würde das so passieren.
U-Haft, zumal bei Jugendlichen, kommt außer bei Flucht- und Verdunklungsgefahr unter Umständen auch noch bei "Wiederholungsgefahr" in Frage, bei schweren Straftaten. (Das ist noch nachzutragen.) Wenn die beiden also jetzt unter Verdacht stünden, vorher schon 10 andere Leute vergewaltigt zu haben und man davon ausgehen muss, daß die nicht damit aufhören, dann käme wohl auch U-Haft in Frage. Muss halt ein Richter dazu bereit sein.
Aber so scheint die Geschichte ja nicht angelegt zu sein.
Eine andere Baustelle ist es, was die Schule macht. Wäre das mutmaßliche Opfer (noch gilt die Unschuldvermutung, es sind mutmaßliche Täter, und also gibt es auch ein mutmaßliches Opfer) auch an der Schule, dann kann ich mir vorstellen, daß die Schule die beiden vom Unterricht suspendiert.
Was wieder sofort Probleme aufwirft, denn die unterliegen ja der Schulpflicht und haben einen Anspruch auf Beschulung. Man würde die also wohl erstmal an eine andere Schule schicken.
Das ist hier aber auch nicht der Fall, also würden die ganz normal weiter zur Schule gehen, und Mitschüler, Lehrer, Schüler-Eltern usw. würden sich das Maul zerreissen, und das gibt genug Stoff für fünf Bücher...
Man möchte nicht in der Situation sein, und schon gar nicht als zu Unrecht Beschuldigter.
Den Anteil falscher Anschuldigungen bei Vergewaltigungsvorwürfen/anzeigen festzustellen, ist äußerst schwierig.
Bei einer Untersuchung anhand von 100 Anzeigen im Bereich einer deutschen Staatsanwaltschaft waren "nur" 3 Anzeigen nachweislich Falschanzeigen (die auch so geahndet wurden). Aber 45 Verfahren wurden "mangels Tatverdacht" eingestellt.
Also nicht, weil die Tat nicht ausreichend nachweisbar war, sondern weil sich bei den Ermittlungen herausstellte, daß strafrechtlich kein Tatverdacht gegeben war. Das heißt aber nicht, daß in allen diesen Fällen falsche Anschuldigungen erhoben wurden - oft wurde nur etwas als "Vergewaltigung" angezeigt, was strafrechtlich eben keine ist.
Nun sind 100 Anzeigen bei einer StA noch nicht sehr aussagekräftig - auch wenn die Zahlen schon überraschen.
Es gibt aber viel mehr Untersuchungen.
Geht es etwa nach einer Trennung "um die Kinder" stellen sich mindestens 20% aller Beschuldigungen eines sexuellen Missbrauchs am Ende als Falschbeschuldigung heraus. (vgl. Frommel, in: NK-StGB (5. Aufl. 2017) § 176 Rn. 5.)
Eine ähnliche Zahl nennt Prof. Dr. Klaus Püschel, Rechtsmediziner und Institutsdirektor am Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf: Seiner Untersuchung zufolge seien ein Drittel der untersuchten Fälle aus rechtsmedizinischer Sicht vorgetäuscht.
Prof. Dr. Günter Köhnken, der zu den renommiertesten Aussagepsychologen des Landes zählt, schätzt die Quote der Falschaussagen auf etwa 30% bis 40% – in "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen mit verheerenden Folgen.
Aber auch Statistiken der Polizei Bayern und Rostock lassen auf eine deutlich höhere Zahl an Falschbeschuldigungen schließen: In einer schon 2005 von der Polizei Bayern veröffentlichten Statistik heißt es, dass 58,4% der angezeigten (versuchten) Vergewaltigungen mangels Tatverdacht eingestellt wurden. 5% wurden vor Gericht sogar freigesprochen. Laut einer Statistik der Polizei Rostock könnten 8 von 10 Vergewaltigungen vorgetäuscht sein. Auch wenn diese Zahl hoch erscheint, wurde diese von der Polizei veröffentlicht.
Wenn Du Dich weiter in die Materie einlesen willst:
https://www.sexualstrafrecht.hamburg/falschbeschuldigung/falschbeschuldigung-statistik/
Du erlaubst, daß ich noch ein kleines bißchen weiter "abschweife"?
Gerade gestern guckte ich mal wieder eine Folge "Law & Order: SVU". Special Victims Unit.
Es ging um einen Vergewaltigungsvorwurf an einer New Yorker Uni, der sich am Ende als zum allergrößten Teil manipuliert und als Falschbeschuldigung durch eine Studentin herausstellte, die von einer feministischen Psychologin mit Scheuklappen vorm Kopf manipuliert worden war, die aber selbst auch nicht erkannte, wie manipulativ sie da vorgegangen ist.
In einer Nebenszene kommt ein kurzer Dialog, der die ganze Problematik super auf den Punkt bringt - leider nur verpassten die Drehbuchautoren und Produzenten die eigentliche Pointe.
Carisi, ein bei der SVU noch neuer Ermittler, wagt sehr bald am Anfang den Einwand, die Anschuldigung könne ja auch falsch sein.
Seine toughe Kollegin Rawlins entgegnet empört: "Würdest Du das dem Opfer eines Autodiebstahls auch sagen? Wir glauben hier den Opfern!"
Hier hätte Carisi natürlich entgegnen müssen: "Ja. Genau das sagen wir dem Opfer eines Autodiebstahls. Oder bei jeder anderen Straftat."
Zeigt einer einen Autodiebstahl an, einen Einbruch, einen Raubüberfall an - dann ermittelt die Polizei selbstverständlich sofort auch immer: Stimmt das überhaupt? Oder gibt es Anzeichen für einen Versicherungsbetrug? Zum Beispiel. Ist das vermeintliche Opfer überhaupt Opfer? Oder gar stattdessen Täter?
Ermittler glauben - und das ist gut so - erstmal gar nichts. Sondern sind aus Prinzip mißtrauisch. Auch bei einem Mordversuch.
Nur bei einem Vergewaltigungsvorwurf (oder Vorwurf wg. sexueller Nötigung, Belästigung usw.) ...
Da wird tatsächlich immer erstmal geglaubt. Da ist vor 25, 30 Jahren die ganze Sache komplett umgekippt. Während man vor Jahrzehnten immer erstmal gezweifelt hat "Na, die wollte das doch vielleicht!" oder auch "Na, war das so überhaupt möglich? Wie soll das anatomisch gehen, gegen ihren Willen? Hat sie nicht doch...?", da läuft heute das genaue Gegenteil.
Was die Sache kein bißchen besser macht.
_________________ Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de) |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 22.09.2022 15:11
von JanaC
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Hallo, ich habe mal wieder eine Frage und hoffe auf euer Schwarmwissen.
Eine Frau vermisst ihre Schwester, die erwachsen ist. Wann kann man sie denn als vermisst melden? Manchmal ist es ja nicht so einfach, wenn man einen erwachsenen Menschen als vermisst melden möchte. Wo könnte ich nachschauen?
Danke schon mal und LG
Anke
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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anuphti Trostkeks
Alter: 58 Beiträge: 4320 Wohnort: Isarstrand
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22.09.2022 15:31
von anuphti
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https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1304
Google ist Dein Freund
Man kann grundsätzlich jeden Menschen, also auch Erwachsene als vermisst melden.
Aber es gelten strengere Voraussetzungen als bei Minderjährigen:
Zitat: | Damit die Polizei nach einer vermissten Person fahnden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die vermisste Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen,
ihr Aufenthaltsort ist unbekannt und
sie ist vermutlich in Gefahr (z.B. als Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls, bei Hilfslosigkeit oder Selbsttötungsabsicht).
Hinweis: Minderjährige gelten immer als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei ihnen und hilflosen Personen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden, solange Erkenntnisse oder Ermittlungen nichts anderes ergeben.
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Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Liebe Grüße
Nuff
_________________ Pronomen: sie/ihr
Learn from the mistakes of others. You don´t live long enough to make all of them yourself. (Eleanor Roosevelt)
You don´t have to fight to live as you wish; live as you wish and pay whatever price is required. (Richard Bach) |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 27.09.2022 15:11
von JanaC
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Hallo Nuff,
ganz lieben Dank für deine Mühe. Das hilft schon weiter.
LG
Anke
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 30.09.2022 15:45
von JanaC
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Hallo,
ich habe schon wieder eine Wissenslücke. Vielleicht wisst ihr, wo ich nachlesen kann.
Eine Leiche kann nicht identifiziert werden, wird nicht vermisst oder so.
Wie geht die Kriminalpolizei dann weiter vor? Welche Schritte werden unternommen?
Danke schon mal.
Lieben Gruß
Anke
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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anuphti Trostkeks
Alter: 58 Beiträge: 4320 Wohnort: Isarstrand
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30.09.2022 16:19
von anuphti
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Hallo Anke,
https://sgrm.ch/inhalte/Forensische-Medizin/Identifikation_170508.pdf
Hier findest Du schon einmal eine ganze Menge Informationen. Der Link beschreibt die Situation in der Schweiz, aber ich denke, dass es in Europa überall ähnlich ist.
Ansonsten sind Rechtsmedizin oder Forensische Medizin geeignete Suchbegriffe für Google.
Falls mit diesen Methoden keine Identifizierung möglich ist, dann wird oft nach den Toten "gefahndet", sowohl in Zeitungen, als auch im Fernsehen und im Internet, und nach Zeugen gesucht, die die Toten gekannt haben.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Liebe Grüße
Nuff
_________________ Pronomen: sie/ihr
Learn from the mistakes of others. You don´t live long enough to make all of them yourself. (Eleanor Roosevelt)
You don´t have to fight to live as you wish; live as you wish and pay whatever price is required. (Richard Bach) |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5444 Wohnort: OWL
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30.09.2022 19:54
von Willebroer
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JanaC hat Folgendes geschrieben: |
Eine Leiche kann nicht identifiziert werden, wird nicht vermisst oder so.
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Es werden ständig irgendwelche Leute vermißt. Deshalb nehme ich an, es werden erst mal die Basics geklärt: Alter, Geschlecht, Zustand der Leiche, mögl. Todesursache.
Zur med. Untersuchung kommen die üblichen erkennungsdienstlichen Verfahren, Fingerabdrücke, Zahnstatus, Spuren früherer Verletzungen/OPs, Kleidung oder Reste davon.
Natürlich Abgleich mit den Suchregistern, zunächst im lokalen Bereich (Altersheime), dann im weiteren Umkreis.
Natürlich wird auch die Umgebung des Fundortes abgesucht.
So weit meine ersten Gedanken.
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Levo Klammeraffe
L
Beiträge: 869
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L 30.09.2022 22:21
von Levo
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Wie sieht die Leiche denn aus? Frisch, skelettiert, sonstwie entstellt?
Bei einer Autopsie wird erstmal festgestellt (soweit möglich): Alter, Geschlecht,Größe, Gewicht, Hautfarbe, Haarfarbe, Augenfarbe, Todesursache und damit Todesart, Verletzungen incl OP-Spuren (manche Rechtsmedizinen haben eigene konventionelle C-Bögen zum Röntgen oder gar ein eigenes CT), Tattoos u. a., Zahnstatus (verrät oftmals etwas über die Herkunft durch verwendetes Füllungsmaterial oder Zahnersatz), Allgemein- und Ernährungszustand, Verwahrlosungsspuren, ggf Spuren, die auf den Beruf, Drogeneinnahme u ä schließen lassen, Kleidung, Schmuck, bei Frauen, ob sie geboren haben, ...
Das zusammen mit Auffindesituation, Fundort, und was immer Kripo etc dann zusammenstückeln kann schon ein rundes Bild ergeben.
Ggf eine forensisch-anthropologische Rekonstruktion und ggf "Leichentoilette" für ein Foto, das dann überarbeitet wird, um im meist allerletzten Schritt dann doch die Öffentlichkeit um Mithilfe zu bitten.
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1814 Wohnort: Rinteln
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06.10.2022 22:18
von WSK
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Mich würde interessieren, wie ein Großeinsatz bei der Polizei abläuft, welche Arten von Polizisten da wie eingesetzt werden und wie sie sich koordinieren.
Was ich bisher verstanden habe:
Ich lese, dass die Schutzpolizei für den Erstzugriff bei Einsätzen zuständig ist. Das stelle ich mir so vor, dass erst mal die normalen Streifenpolizisten der örtlichen Polizeiwache aus dieser Stadt gerufen werden. Sobald die Verstärkung brauchen, käme die Bereitschaftspolizei, die irgendwo an einer zentralen Stelle des Bundeslandes als Hundertschaft rumsitzt und wartet, ggf. auch Hundertschaften aus anderen Bundesländern. Manchmal wird sogar das SEK zu einem Großeinsatz dazugerufen. Geleitet wird der Einsatz wiederum vom Polizeiführer, der offenbar meistens ein studierter Bürohengst ist, der extra für diesen Einsatz ausgewählt und dafür von seinen sonstigen Aufgaben befreit wird.
(Ist das bis hierher richtig? Irgendwie werde ich aus dem ganzen Zeug, was ich im Internet finde, nicht schlau.)
Meine Fragen:
Wenn Schutzpolizei, Bereitschaftspolizei und ggf. noch SEK zusammenkommen, wie koordinieren sich diese verschiedenen Verbände? Die müssen ja irgendwie zusammenarbeiten? Steht das SEK dann über der BePo oder umgekehrt ...?
Wer wählt den Polizeiführer aus? Und wo kommt der her? Kann das ein hohes Tier aus der örtlichen Polizeiwache sein, oder ist es eher jemand aus der Landeshauptstadt bzw. eine Führungskraft von der BePo?
Okay, hoffentlich ist das nicht zu speziell, aber ich dachte mir, fragen schadet ja nicht ...
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Levo Klammeraffe
L
Beiträge: 869
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1814 Wohnort: Rinteln
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07.10.2022 16:16
von WSK
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Danke für deinen Beistand. Vielleicht findet sich ja hier noch jemand, der sich mit der Koordination und Führung von Polizei-Großeinsätzen auskennt. Während es im Forum von medizinischem Personal nur so wimmelt, scheinen Polizisten Mangelware zu sein. ^^
Mir kommt es komisch vor, so was aus Halbwissen und Spekulation zusammenzustückeln, aber die Leser juckt's am Ende wahrscheinlich eh nicht.
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