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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag15.05.2022 12:54

von PaulaSam
Antworten mit Zitat

fancy hat Folgendes geschrieben:
PaulaSam hat Folgendes geschrieben:
I

Klar kann man mündliche Verträge schließen und sie dann als "Gedankenstütze" schriftlich niederschreiben. Aber das ist hier nicht die Frage, denn kein Verlag macht mit einem Autor mündliche Verträge.
.


Das stimmt so nicht.
Wenn zwei Kaufleute sich einig sind, brauchen die keinen schriftlichen Vertrag, da gilt das Wort. (oder der Handschlag)
Ich bin sehr wohl bei einem Verlag, der ohne schriftliche Verträge auskommt.

Nicht immer alles verallgemeinern.

fancy


Ich sagte ja nicht, dass mündliche Verträge nicht rechtlich bindend seien, sondern nur, dass Verlage wohl keine mündlichen Verträge schließen. Nach deinem Post muss ich wohl ergänzend hinzufügen, dass Ausnahmen auch die Regel bestätigen können.
Dass du das Risiko eingehst, deine Urheberrechte allein auf Grundlage eines "Handschlaggeschäftes" zu veräußern, ist m. M. n. jedoch nicht unbedingt ratsam. Ein solches Risiko zur Rechtsunsicherheit würde ich wahrscheinlich nicht einmal eingehen, wenn der Verleger in verwandschaftlicher Beziehung ersten Grades zu mir steht. Ein rechtsgültiger Vertrag impliziert noch lange keine Rechtssicherheit zu der für mich zwingend die rechtliche Beweisbarkeit von Ansprüchen zählt. Das allerdings sehen andere vielleicht anders. (Zumindest solange, wie keine Streitigkeiten bzgl. der Vertragsrechte- und -pflichten bestehn.)

LG Sam
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag16.05.2022 04:17

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Gerade bei einem Verlagsvertrag besteht für den Rechteinhaber relativ wenig Risiko. Es gibt weitreichende gesetzliche Regelungen zum Schutze des Urhebers, von denen man vertraglich zwar unter gewisse Umständen abweichen darf, aber dann steht der Verlag in der Beweislast.
Dennoch würde ich jedem raten, möglichst detaillierte Verträge in Schriftform abzuschließen, und sich auch nicht mit vorgefertigten Musterverträgen zufrieden zu geben, wenn man darin Dinge entbehrt, die einem wichtig sind.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag17.05.2022 12:52

von PaulaSam
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:

Dennoch würde ich jedem raten, möglichst detaillierte Verträge in Schriftform abzuschließen, und sich auch nicht mit vorgefertigten Musterverträgen zufrieden zu geben, wenn man darin Dinge entbehrt, die einem wichtig sind.

Jep, das ist absolut richtig.

LG Sam
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Susanne Hottendorff
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 67
Beiträge: 20
Wohnort: Chiclana de la Frontera


Beitrag17.05.2022 13:42

von Susanne Hottendorff
Antworten mit Zitat

Absichern ist immer besser! Man weiss nie, was mal passieren könnte. 🍀🍀

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Susanne (Hottendorff)
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag17.05.2022 15:20

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wenn man's genau nimmt, dann gibt der Autor durch einen Vertrag vor allem Rechte ab. Er stünde theoretisch ohne Vertrag sogar besser da - theoretisch! Aber dafür gibt's ja dann das Geld (meistens). Wink
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Susanne Hottendorff
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 67
Beiträge: 20
Wohnort: Chiclana de la Frontera


Beitrag17.05.2022 16:32

von Susanne Hottendorff
Antworten mit Zitat

Es gibt durchaus Verträge, in den geregelt ist, dass alle Rechte am Werk beim Autor bleiben.

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Herzliche Grüße aus der Sonne Andalusiens
Susanne (Hottendorff)
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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag17.05.2022 19:04

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Susanne Hottendorff hat Folgendes geschrieben:
Es gibt durchaus Verträge, in den geregelt ist, dass alle Rechte am Werk beim Autor bleiben.


Was auch ohne jeden Vertrag gelten würde.
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Maunzilla
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Beiträge: 2822



Beitrag17.05.2022 20:57

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Irgendwelche Rechte muß man immer abtreten, wenn man sein Buch nicht selber verlegt; und sei es nur eine einfache Lizenz.

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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


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Wohnort: OWL


Beitrag17.05.2022 21:23

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Irgendwelche Rechte muß man immer abtreten, wenn man sein Buch nicht selber verlegt; und sei es nur eine einfache Lizenz.


Sagen wir mal: Man kann auch anderen Rechte einräumen, ohne selber drauf zu verzichten. Wer andere im Auto mitnimmt, geht ja deswegen nicht zu Fuß.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag18.05.2022 01:58

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ich wüßte keinen Verlag, der sich nicht die Rechte exklusiv sicherte. Warum sollte er Geld investieren, um ein Buch herauszubringen, wenn es noch zehn andere gibt, die dasselbe verkaufen?

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Willebroer
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Beitrag18.05.2022 12:15

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ich wüßte keinen Verlag, der sich nicht die Rechte exklusiv sicherte. Warum sollte er Geld investieren, um ein Buch herauszubringen, wenn es noch zehn andere gibt, die dasselbe verkaufen?


Es gibt viele Beispiele: Sonderausgaben (Buchclub), Anthologien, Kalender, bibliophile Ausgaben, Sonderdrucke (die an Jubilare oder Vereinsmitglieder verteilt werden), Nachdrucke in Zeitungen. Auch wenn sich ein kleiner Verlag mal mit einem bekannten Namen schmücken will, kauft er sich ein einmaliges Nutzungsrecht. Meistens allerdings nicht beim Autor, sondern bei dessen Verlag.

Mengenmäßig macht das nicht viel aus, und der Stammverlag wird meist die Exklusivrechte behalten. Aber der Sekundärverlag wäre ja auch ein Verlag, der nur bestimmte Rechte braucht und die dann billiger bekommt.
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Maunzilla
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Beiträge: 2822



Beitrag18.05.2022 14:54

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Das sind aber alles Zweitverwertungen bereits erfolgreich veröffentlichter Titel. Und diese Rechte wurden in der Regel bereits an den zuerstveröffentlichenden Verlag abgetreten.

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Willebroer
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Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag18.05.2022 15:16

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Das sind aber alles Zweitverwertungen bereits erfolgreich veröffentlichter Titel. Und diese Rechte wurden in der Regel bereits an den zuerstveröffentlichenden Verlag abgetreten.


Was ja nur Sinn macht, wenn der Zweitverwerter Gewinne machen kann, ohne über sämtliche Rechte zu verfügen. Aber wer würde schon verzichten, wenn der Autor ihm freiwillig alles rüberreicht? Da sitzen die Verlage natürlich am längeren Hebel.
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Selanna
Geschlecht:weiblichReißwolf


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Wohnort: Süddeutschland


Beitrag18.05.2022 16:16

von Selanna
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Das sind aber alles Zweitverwertungen bereits erfolgreich veröffentlichter Titel. Und diese Rechte wurden in der Regel bereits an den zuerstveröffentlichenden Verlag abgetreten.

Ich habe eine Kurzgeschichte bei einem Verlag untergebracht, der eine Bezahl-Online-Plattform für Kurzgeschichten betreibt. Ich bekomme dafür jährlich einen kleinen Betrag. Trotzdem habe ich die Rechte an der Kurzgeschichte behalten und darf sie noch woanders verlegen lassen oder bei Wettbewerben einreichen (Frage ist hier eher, ob sich jemand als Zweitinteressent findet. Die meisten fordern ja ausdrücklich unveröffentlichte Kurzgeschichten).


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PaulaSam
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Beitrag19.05.2022 10:01

von PaulaSam
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Ich glaube, mit der Frage "Warum habt ihr euch für SP entschieden" waren wohl hauptsächlich Romane gemeint die als Einzelwerk oder als Reihe verkauft werden sollen. Dass Vertragsbedingungen bei Zeitungsartikeln, Lizenzen für Werbung oder einzelne Kurzgeschichten (bzw. Gedichte) sich stark von Romanen unterscheiden, liegt eigentlich auf der Hand, denke ich. Solche Sachen sind zu "klein", um im harten Litereturmarkt eine tragende Rolle spielen zu können. Dementsprechend sind hier die Vertragsbedingungen sowohl auf Seiten der Verleger als auch auf Seiten der Autoren relativ liberal. Es geht schließlich nicht um tausende von Euro.

LG Sam
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Susanne Hottendorff
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

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Beitrag19.05.2022 11:09

von Susanne Hottendorff
Antworten mit Zitat

[quote="Selanna"]
Ich habe eine Kurzgeschichte bei einem Verlag untergebracht, der eine Bezahl-Online-Plattform für Kurzgeschichten betreibt.


Magst du schreiben, welcher Verlag das gewesen ist? Würde mich interessieren.
Dankeschön.

 love


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Selanna
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Beiträge: 1146
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Beitrag19.05.2022 13:39

von Selanna
Antworten mit Zitat

PaulaSam hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube, mit der Frage "Warum habt ihr euch für SP entschieden" waren wohl hauptsächlich Romane gemeint die als Einzelwerk oder als Reihe verkauft werden sollen. Dass Vertragsbedingungen bei Zeitungsartikeln, Lizenzen für Werbung oder einzelne Kurzgeschichten (bzw. Gedichte) sich stark von Romanen unterscheiden, liegt eigentlich auf der Hand

Mein Kommentar war nicht auf das Threadthema bezogen, sondern speziell auf Maunzilla, das habe ich durch die Zitation (s.o.) ja auch deutlich gemacht. Er hat hier mMn unzulässig verallgemeinert (nicht nur mit der von mir bereits zitierten Stelle, sondern auch mit "Ich wüßte keinen Verlag, der sich nicht die Rechte exklusiv sicherte."). Speziell zu seinen generalisierten Aussagen wollte ich ein Gegenbeispiel anführen, das die Verallgemeinerung aufzeigt. Quod erat demonstrandum.


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Selanna
Geschlecht:weiblichReißwolf


Beiträge: 1146
Wohnort: Süddeutschland


Beitrag19.05.2022 13:49

von Selanna
Antworten mit Zitat

@Susanne:
Ich habe Dir eine PN geschrieben.


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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag22.05.2022 22:10

von PaulaSam
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Achso, okay, Selanna. Das hatte ich übersehen. Danach leuchtet mir deine Argumentation ein.

LG Sam
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