|
|
Autor |
Nachricht |
SB Eselsohr
S
Beiträge: 339
|
S 15.03.2006 13:58 Wann gilt ein Text als veröffentlicht? von SB
|
|
|
Manche Verlage, Zeitschriften oder Wett- worden ist. Doch ab wann gilt ein Text als veröffbmht?
Im Rechts,,nuch heisst Veröffentlichung, dass der Autor sein Werk einer Vielzahl von Personen zugänglich macht. Ist der Perso,mnbnkreis eng begrenzt auf bestim,mbn,.beiter eines Verlxcves oder aus dem Freunm,.skreis, dann gilt das nicht als veröffentlicht. Wird der Text jedoch in einem Verei<xcgazin oder einem Interxcxrum abgexc<kt, dann gilt er als veröfcxx<cht weil die Persxcxhl die Zugriff hat unbecyxnzt ist.
In der Verla..xis wird das unterschiedlich gehandhabt, Kleinveröfxyy<bven in einem unbekannten Vereinsm-aftlichn Berynjseich gilt aber selbst das als Veröffcdasfchung und wird sich stbvcnd auf die weitere Nut,dgt5b
|
|
Nach oben |
|
|
Nina Dichterin
Beiträge: 4948 Wohnort: Berlin
|
08.05.2022 16:10
von Nina
|
|
|
zerstören sich die einst geschriebenen texte im forum irgendwann von selbst, wenn keiner drauf antwortet?
jedenfalls - ja, die frage ist doch interessant. vielleicht weiß inzwischen jemand antwort.
_________________ Liebe tut der Seele gut. |
|
Nach oben |
|
|
Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2782
|
08.05.2022 18:39
von Maunzilla
|
|
|
Veröffentlicht ist ein Text/Werk, wenn es einer größeren, unbestimmten Zahl von Rezipienten zugänglich gemacht wurde. Wobei die Grenzen stets ein wenig fließend sind. Wenn ich einen Newsletter an eine Million Abonnenten schicke, ist das eine Veröffentlichung, gleichwohl der Kreis der Empfänger geschlossen ist. Nagele ich Thesen an meine Tür, gelten diese als veröffentlicht, auch wenn vielleicht nur eine Handvoll Passanten vorbeikam, um sie zu lesen.
Maßgeblich ist weniger die tatsächliche Zahl der Konsumenten als die der potentiellen.
In der Praxis sind dies jedoch selten relevante Fragestellungen, da sich aus dem Status der Veröffentlichung außer in einem Sonderfall des Urheberrechts keine besonderen Rechte oder Rechtsfolgen ableiten. (Dieser Sonderfall betrifft anonyme Werke, da sich hier die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes nicht aus dem Sterbedatum des Urhebers sondern aus dem Datum der Erstveröffentlichung ableitet.)
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
|
Nach oben |
|
|
Nina Dichterin
Beiträge: 4948 Wohnort: Berlin
|
08.05.2022 19:03
von Nina
|
|
|
Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | In der Praxis sind dies jedoch selten relevante Fragestellungen, |
ich las diese beschreibung "nur unveröffentlichte texte" häufig im zusammenhang mit bedingungen für wettbewerbe. ich vermute mal, dass die frage seinerzeit auch daher rührte. danke dir für die rückmeldung.
_________________ Liebe tut der Seele gut. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Seite 1 von 1 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen. In diesem Forum darfst Du keine Ereignisse posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Buch | Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|