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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6398
Wohnort: 50189 Elsdorf
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Beitrag08.03.2022 18:01

von Ralphie
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Es sei denn, man heißt Böll oder Grass.
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Hakatajin
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
H


Beiträge: 91



H
Beitrag08.03.2022 19:27

von Hakatajin
Antworten mit Zitat

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Klaus Mayer's neuster Fantasy Roman klingt halt nicht sonderlich "einladend"
Weiß nicht. Die Krimis von Klaus-Peter Wolf verkaufen sich doch auch fantastisch. Warum dann nicht Fantasy von Klaus Mayer? Wäre für mich kein Hindernis. Und ich würde eher einen Fantasyroman von einem "Klaus Mayer" kaufen als von "Atticus Chaosbane-Dragonslayer" oder "Wampyria Moonchild" oder was Leuten vielleicht noch so alles "genretaugliches" einfallen könnte. Ein Erotikroman von "Fukmi Haada"? Ach komm, gehn'se wech!


Das sehe ich auch so. Der Name des Autors ist mir generell ziemlich egal und absolut zweitrangig. Genauso der Titel, ehrlich gesagt. Solange beides nicht total seltsam abgefahren ist. V.K.B.s Beispiele wären für mich auch eher ein Grund, das Buch nicht zu kaufen.

Ich habe aktuell noch vor, meine Werke unter einem Pseudonym zuveröffentlichen. Aber nicht, damit es attraktiver wirkt, sondern damit es nicht mit mir in einen Zusammenhang gebracht wird. Schreiben ist für mich so was wie ein geheimes Hobby, das ich nur mit einer handvoll Menschen teile. Außerdem sind meine Projekte bis jetzt absolute Herzensprojekte und es fühlt sich etwas nach "nackig" machen an, wenn mein Umfeld davon Wind bekommen würde (für den seltenen abwegigen Fall, dass das Buch irgendwie Wellen schlagen sollte). Embarassed
Aber vielleicht bin ich am Ende ja auch so überzeugt davon, dass ich mit meinem richtigen Namen offen dazu stehen. Verstecken
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag08.03.2022 20:21

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Bei den Amis macht es wohl mehr die Sprache als der Name. Zum Beispiel wenn man Isaac Asimov oder Stephenie Meyer heißt. Oder Frank L. Baum.

In Good Old Germany scheint es oft umgekehrt zu sein.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag08.03.2022 22:10

von Maunzilla
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Da der Name des Übersetzers genannt werden muß, kann man es ohnehin schlecht verschleiern, daß der Autor aus dem Ausland kommt. Es sei denn man schriebe selbst auf Englisch.

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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag08.03.2022 22:44

von Willebroer
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Ich schätze mal, einem Großteil der Leser wird gar nicht präsent sein, daß es überhaupt einen Übersetzer gibt.

Und natürlich könnte man als deutscher Autor einen englischen Schmucknamen verwenden und einen fiktiven Übersetzer dazuschreiben.
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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag09.03.2022 12:07

von PaulaSam
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Ich habe jetzt nicht alle Posts gelesen, weiß also nicht, ob meine Hinweis schon enthalten war. Wenn ja, dann irfnoriere meinen Post einfach.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Künstlername" und "Pseudonym". Ein Künstlername ist ein amtlich eingetragener und mit rechtlicher Wirksamkeit legitimierter Name. Damit könntest du also auch Verträge unterschreiben oder dir Ausweisedokumente ausstellen lassen. Ein Pseudonym ist dagegen nur ein selbsterfundener Name, der keinerlei rechtliche Wirkung hat und somit auch keinen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen kann. Das heißt, mit einem Pseudonym musst du aus rechtlichen Gründen deinen Klarnamen mit angebene, sobald du rechtlich relevante Verträge schließt, in Anspruch nehmen oder deren Inhalt einklagen willst. Auch ein ausländischer Verlag wird also irgendwann deinen Klarnamen erfahren. Allerdings kann eine Agentur einem Autor gegenüber verpflichtet werden, deinen Klarnamen nur mit deiner Zustimmung preisgeben zu dürfen. Das funktioniert aber nur bedingt, da es ja immer auch um Verträge geht, denen du als Autor zustimmen musst.

Und natürlich ist es ungünstig, wenn dein Pseudonym schon irgendwo als Name verwendet wird. Das könnte sogar rechliche Konsequenzen haben, sollte der Name als Markenname geschützt sein. Ansonsten spielt es aber keine Rolle, wodurch es ausreicht, zu schauen, ob Google etwas zu deinem gewählten Pseudonym etwas ausspuckt. Wenn nicht, alles gut. Wenn doch, dann schauen, welche Personen den gleichen Namen haben, um evlt. Verwechslungen mit "Mödern" o. ä. zu vermeiden. Taucht der Name im Zusammenhang von Unternehmen auf, lieber Finger weg und ein anderes Pseudonym wählen.

LG Sam
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nicolailevin
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 259
Wohnort: Süddeutschland


Beitrag09.03.2022 12:10

von nicolailevin
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Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde: Kennt ihr einen richtig erfolgreichen Autor, der unter echtem Namen veröffentlicht, den ihr als auffallend unvorteilhaft empfindet?

(Neben dem Problem eines Allerweltsnamens, wo es halt Alleinstellungsprobleme unter den hunderten Müller oder Schmidt gibt)
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
Beiträge: 6155
Wohnort: Nullraum
Das goldene Rampenlicht Das silberne Boot
Goldenes Licht Weltrettung in Silber


Beitrag09.03.2022 13:21

von V.K.B.
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Zitat:
Ein Künstlername ist ein amtlich eingetragener und mit rechtlicher Wirksamkeit legitimierter Name. Damit könntest du also auch Verträge unterschreiben oder dir Ausweisedokumente ausstellen lassen.
Letzteres geht nicht, sagte mir zumindest der Typ bei der Behörde, wo ich meinen Künstlernamen beantragt (und gekriegt Very Happy ) habe. Ich darf also als Veith Kanoder-Brunnel Verlagsverträge unterschreiben, aber kriege keinen Zweit-Perso, Reisepass oder Führerschein auf den Namen. Zum Ausweisen wird der lediglich unter "Ordens- oder Künstlername" auf der Rückseite im Personalausweis eingetragen.

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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
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Wohnort: Regensburg


Beitrag10.03.2022 16:27

von PaulaSam
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Ja, stimmt VKB. Ich wollte es noch löschen, konnte aber nicht mehr, weil schon jemand geantwortet hatte.Es ist richtig, dass ein Künstlername nicht den amtlichen Namen ersetzt. Identitätsnachweise wie ein Perso oder Pass, können nur mit einer "Namensänderung" geändert werden, die ohne triftigen Grund nicht zu bekommen ist.

LG Sam
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag11.03.2022 03:27

von Maunzilla
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Man darf Verträge auch mit einem Pseudonym unterschreiben. Das spielt keine Rolle. Davon ausgenommen sind lediglich Verträge, die der qualifizierten Schriftlichkeit unterliegen, d.h. notariell beglaubigt werden müssen. Das sind insbesondere Verträge über Grundstücke, Stiftungen, Firmengründungen.
Das Eintragen von Künstlernamen in amtliche Lichtbildausweise ist meines Wissens nur in Deutschland üblich. Andere Länder kennen derlei gar nicht (ebensowenig wie akad. Titel.) Diese Eintragung bewirkt jedoch keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Sie dient lediglich der Bequemlichkeit im Alltag. Weder leitet sich daraus ein Recht, dieses Namens zu gebrauchen, noch ein Abwehrrecht gegenüber Dritten ab.


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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Beitrag12.03.2022 12:05

von PaulaSam
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Ich kann mich täuschen, aber ich glaube, das funtioniert zumindest in Deutschland nicht.

Klar kann man mündliche Verträge schließen und sie dann als "Gedankenstütze" schriftlich niederschreiben. Aber das ist hier nicht die Frage, denn kein Verlag macht mit einem Autor mündliche Verträge.

Ein selbsterdachtes Pseudonym kann theortisch jederzeit ausgetauscht werden. Damit bewirkt es keine schriftlich beweisbare Identitität des Vertragspartners, wodurch die Rechtverbindlichkeit des betreffenden Vertrages quasi "gegenstandslos" wird.

Meiner Kenntnis nach ist in Deutschland jeder schriftliche Vertrag bindend insofern er nicht gegen Gesetze verstößt. Deshalb ist hier auch eine rechtlich bindende Unterschrift nötig, die jederzeit auf die amtliche Identität der Unterzeichner schließen lässt. Selbst ein Notar würde also keinen Vertrag zulassen, der mit einem erdachten Pseudonym unterschrieben ist.
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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6398
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DSFo-Sponsor


Beitrag12.03.2022 12:09

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Ich denke, man kann auch keine Verträger mit dem Pseudonym unterschreiben - wobei ich mich frage, wie Konsalik seine Verträge unterschrieben hat.
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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Beiträge: 561
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Beitrag12.03.2022 12:16

von PaulaSam
Antworten mit Zitat

Ich denke, sicher auch mit einem eingetragenen Künstlernamen, der, wie ich glaube, auch in anderen Ländern möglich sein muss. Denn welcher erfolgreiche Schauspieler aus bspw. der Hollywood-Maschinerie, tritt mit seinem Geburtsnamen auf?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag12.03.2022 14:07

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Wie bereits oben erläutert, erfordern nur bestimmte Verträge eine schriftlich Festlegung. Alle anderen Vetrträge kommen allein durch die übereinstimmende Willenserklärung der Parteien zu Stande. Dabei gilt der Grundsatz falsa demonstratio non nocet.

Ob ein Vertrag, den beide unter einem falschen Namen abschließen und über eine anders bezeichnete Vertragssache, vor Gericht beweisbar ist, ist freilich eine andere Frage, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage. (Wobei man durchaus anhand der Unterschrift im Zweifelsfalle den Urheber graphologisch nachweisen kann.)

In der Praxis wird der Verleger von euch keinen amtlichen Ausweis sehen wollen, und ihr werdet kaum auf einem aktuellen Handelsregisterauszug bestehen.


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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag14.03.2022 15:19

von PaulaSam
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Ja, rein rechtlich hast du recht, Maunzilla. Aber du wirst keinen Verlag finden, der mit dir einen solchen Vertrag abschließt. Die wollen natürlich rechtliche Sicherheit - vor allem für den Streitfall. Auf vor Gericht nicht beweisbare Vereinabarungen werden die sich nicht einlassen, genauso wie jeder andere Geschäftspartner. Schnaps ist Schnaps und Geschäft ist Geschäft.
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Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag11.05.2022 19:12

von Jan Hinnerk Feddersen
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PaulaSam hat Folgendes geschrieben:

Es gibt einen Unterschied zwischen "Künstlername" und "Pseudonym". Ein Künstlername ist ein amtlich eingetragener und mit rechtlicher Wirksamkeit legitimierter Name.

Das ist korrekt.
Zitat:

 Damit könntest du also auch Verträge unterschreiben oder dir Ausweisedokumente ausstellen lassen.

Dazu wiederum braucht man keinen Künstlernamen...
Auch ein mit falschem Namen unterschriebener Vertrag ist wirksam.

Wenn Klaus Müller einen Vertrag mit Hans Meier unterschreibt, hat damit Klaus Müller den Vertrag abgeschlossen.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehr Vertragsparteien. Man kann den Vertrag auch mit "XXX" unterschreiben, wenn man Analphabet ist - es kommt immer nur darauf an, daß ggf. nachvollziehbar ist, wer denn der Vertragspartner ist.

Zitat:

Ein Pseudonym ist dagegen nur ein selbsterfundener Name, der keinerlei rechtliche Wirkung hat und somit auch keinen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen kann.

Jein.
Grundsätzlich kann markenrechtlicher Schutz auch ohne Markeneintragung durch die "Verkehrsgeltung" der Marke entstehen. Ist aber immer brüchiges Eis.

Zitat:
Das heißt, mit einem Pseudonym musst du aus rechtlichen Gründen deinen Klarnamen mit angebene, sobald du rechtlich relevante Verträge schließt

Nein, muss man nicht
Zitat:
, in Anspruch nehmen oder deren Inhalt einklagen willst.

Klagen muss man dann ggf. unter dem richtigen Namen, das ist korrekt.


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Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
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Susanne Hottendorff
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Beitrag12.05.2022 12:37
alter, verarmter Adel mit dem zweiten F
von Susanne Hottendorff
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Ich habe von Anfang an unter meinem richtigen Namen geschrieben und werde es auch so beibehalten.   Ich denke, wer mich jetzt schon kennt, als Autorin, wird dann auch über Bücher eines anderen Genres stolpern.  Aktuell schreibe ich gerade das erste Buch in Science-Fiction . Bisher Krimis, Kurzgeschichten, Fachbücher. Warum sollte ich den Namen wechseln? Rolling Eyes

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PaulaSam
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Beitrag14.05.2022 11:21

von PaulaSam
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Weil dein Verleger das möglicherweise nicht will. Genre-Wechsel sind Verlage häufig bemüht, jeweils andere Pseudonyme für den Autor zu verwenden. Das glaube ich, soll was mit dem Wiedererkennungswert im Gesamtpaket "Autor+literarisches Werk" zu tun haben.

LG Sam
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Susanne Hottendorff
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

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Beitrag14.05.2022 11:28

von Susanne Hottendorff
Antworten mit Zitat

Ich bin in meinen Entscheidungen  frei!

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fancy
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Beitrag14.05.2022 13:27

von fancy
Antworten mit Zitat

PaulaSam hat Folgendes geschrieben:
I

Klar kann man mündliche Verträge schließen und sie dann als "Gedankenstütze" schriftlich niederschreiben. Aber das ist hier nicht die Frage, denn kein Verlag macht mit einem Autor mündliche Verträge.
.


Das stimmt so nicht.
Wenn zwei Kaufleute sich einig sind, brauchen die keinen schriftlichen Vertrag, da gilt das Wort. (oder der Handschlag)
Ich bin sehr wohl bei einem Verlag, der ohne schriftliche Verträge auskommt.

Nicht immer alles verallgemeinern.

fancy


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Don't start doing things, just do them. Fang nicht an, Dinge zu tun, tu sie einfach! (Me)
Wer wenig denkt, irrt viel (Leonardo da Vinci)
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Susanne Hottendorff
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 67
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Wohnort: Chiclana de la Frontera


Beitrag14.05.2022 13:35

von Susanne Hottendorff
Antworten mit Zitat

Ich habe keinen Verleger und keinen Menschen, der mir etwas vorschreibt. Wink

Das stimmt so!


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fancy
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Beitrag15.05.2022 11:39

von fancy
Antworten mit Zitat

Susanne Hottendorff hat Folgendes geschrieben:
Ich habe keinen Verleger und keinen Menschen, der mir etwas vorschreibt. Wink

Das stimmt so!


Das habe ich nicht bestritten. Wenn du genau hinsiehst, merkst du, dass ich mich auf PaulaSam berief, die ich deshalb auch extra zitiert habe.

Liebe Grüße

fancy


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