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Dux
Schneckenpost
Alter: 61 Beiträge: 5 Wohnort: Baden Württemberg - Remstal
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Verfasst am: 12.01.2022 13:07 Titel: Frage zum Urheberrecht Text
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Hallo Miteinander,
ich habe aus einem Dachbodenfund ein Tagebuch aus der Zeit des 2WK von dem nicht ersichtlich ist wer dieses Tagebuch verfasst hat. Da es sehr eindrückliches schildert möchte ich das Tagebuch veröffentlichen.
Was muss ich beachten um keine Rechte zu verletzen, wie würdet ihr verfahren?
VG
Dux
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Pickman
Reißwolf

Beiträge: 1321 Wohnort: München
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Verfasst am: 12.01.2022 13:22 Titel:
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Ich würde eine Fachanwaltin für Urheber- und Medienrecht fragen.
_________________ Tempus fugit. |
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Globo85
Klammeraffe
 Alter: 36 Beiträge: 529 Wohnort: Südwesten
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Verfasst am: 12.01.2022 14:09 Titel:
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Als Jurist schließe ich mich Pickman an.
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Dux
Schneckenpost
Alter: 61 Beiträge: 5 Wohnort: Baden Württemberg - Remstal
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Verfasst am: 12.01.2022 15:53 Titel:
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ok, danke für die Info
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Maunzilla Reißwolf

Beiträge: 1640
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Verfasst am: 12.01.2022 16:28 Titel:
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Ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers darfst du es nicht veröffentlichen.
Ist der Rechteinhaber unbekannt, mußt du zunächst alles Zumutbare unternehmen, selbigen ausfindig zu machen. Erst danach kannst du eine Veröffentlichung ins Auge fassen. Allerdings mußt du damit rechnen, daß wenn nachträglich ein Rechteinhaber auftritt (und seine Rechte nachweisen kann), er von dir eine Gewinnbeteiligung im üblichen Umfang oder, falls er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, auch die Einstellung der Publikation verlangen kann.
Ein gewisses Risiko besteht also immer, es sei denn das Werk wäre so alt, daß man nach menschlichem Ermessen davon ausgehen kann, daß die Schutzfrist abgelaufen ist.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Willebroer
Papiertiger

Beiträge: 4339 Wohnort: OWL
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Verfasst am: 12.01.2022 18:52 Titel:
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Die Beweispflicht läge ggf. auch beim Urheber selbst - wenn er seinen Namen nicht reingeschrieben hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß er noch lebt, ist gering, aber vorhanden.
Falls du einen Verlag suchst - und findest -, könntest du dort Hilfestellung bekommen. Das Manuskript ist ja praktisch "fertig".
Evt. bei einem Museum oder Archiv anfragen, ob sie sich für so was interessieren.
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Dux
Schneckenpost
Alter: 61 Beiträge: 5 Wohnort: Baden Württemberg - Remstal
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Verfasst am: 13.01.2022 02:15 Titel:
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers darfst du es nicht veröffentlichen.
Ist der Rechteinhaber unbekannt, mußt du zunächst alles Zumutbare unternehmen, selbigen ausfindig zu machen. Erst danach kannst du eine Veröffentlichung ins Auge fassen. Allerdings mußt du damit rechnen, daß wenn nachträglich ein Rechteinhaber auftritt (und seine Rechte nachweisen kann), er von dir eine Gewinnbeteiligung im üblichen Umfang oder, falls er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, auch die Einstellung der Publikation verlangen kann.
Ein gewisses Risiko besteht also immer, es sei denn das Werk wäre so alt, daß man nach menschlichem Ermessen davon ausgehen kann, daß die Schutzfrist abgelaufen ist. |
Vom Alter her dürfte die Person nicht mehr leben, die Schutzfrist von 70 Jahren könnte abgelaufen sein, das ist aber schwierig einzuschätzen ohne den Namen zu kennen.
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Dux
Schneckenpost
Alter: 61 Beiträge: 5 Wohnort: Baden Württemberg - Remstal
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Verfasst am: 13.01.2022 02:22 Titel:
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Willebroer hat Folgendes geschrieben: | Die Beweispflicht läge ggf. auch beim Urheber selbst - wenn er seinen Namen nicht reingeschrieben hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß er noch lebt, ist gering, aber vorhanden.
Falls du einen Verlag suchst - und findest -, könntest du dort Hilfestellung bekommen. Das Manuskript ist ja praktisch "fertig".
Evt. bei einem Museum oder Archiv anfragen, ob sie sich für so was interessieren. |
Mal sehn was die Transkription ergibt, auch werde ich das örtliche Stadtarchiv mal zu Rate ziehen. Aber ohne Namen wird das eher eine Suche im Heuhaufen sein. Zwei Verlage die sich mit örtlichen Historischen Gegebenheiten befassen habe ich zwar im Auge, aber da weis ich erst mehr wenn ich das Manuskript fertig habe. Bis dahin will ich eben, für mich, alles mögliche ausgelotet haben und suche deswegen entsprechende Lösungsvorschläge.
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Ruby Smith
Reißwolf
 Alter: 31 Beiträge: 1236 Wohnort: Kenten
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Verfasst am: 19.01.2022 15:14 Titel:
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Dux hat Folgendes geschrieben: |
Vom Alter her dürfte die Person nicht mehr leben, die Schutzfrist von 70 Jahren könnte abgelaufen sein, das ist aber schwierig einzuschätzen ohne den Namen zu kennen. |
Wenn du die verfassende Person des Tagebuchs und deren Todestag nicht kennst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Die gilt nämlich bis zu 50-70 Jahre nach dem Tod der Person. Wenn die Person also nicht in den 1940er Jahren gestorben ist, dann hat sie weiterhin bestand.
Ich verweise aber erneut auf die Antworten von @Pickman und @Globo85, im Zweifelsfall kann dir dabei am ehesten ein Anwalt für Medienrecht, bzw. für Rechte und Lizenzen helfen.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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Dux
Schneckenpost
Alter: 61 Beiträge: 5 Wohnort: Baden Württemberg - Remstal
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Verfasst am: 19.01.2022 15:54 Titel:
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Danke für deine Info
Zwischenzeitlich ist eine Abschrift eines anderes TB aufgetaucht die sich innerhalb des gleichen Zeitraumes befindet, bzw. ähnliches Geschehen schildert.
Wenn alles vorliegt lässt sich vielleicht anhand deren Infos herausfinden wer dies Tagebücher verfasst hat.
Bin gespannt wo die Reise hingeht
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