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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Frage zum Urheberrecht Text

 
 
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Dux
Geschlecht:männlichSchneckenpost
D

Alter: 63
Beiträge: 5
Wohnort: Baden Württemberg - Remstal


D
Beitrag12.01.2022 13:07
Frage zum Urheberrecht Text
von Dux
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Miteinander,

ich habe aus einem Dachbodenfund ein Tagebuch aus der Zeit des 2WK von dem nicht ersichtlich ist wer dieses Tagebuch verfasst hat. Da es sehr eindrückliches schildert möchte ich das Tagebuch veröffentlichen.

Was muss ich beachten um keine Rechte zu verletzen, wie würdet ihr verfahren?

VG
Dux
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Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2284
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag12.01.2022 13:22

von Pickman
Antworten mit Zitat

Ich würde eine Fachanwaltin für Urheber- und Medienrecht fragen.

_________________
Tempus fugit.
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Globo85
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 38
Beiträge: 740
Wohnort: Saarland
Das silberne Eis in der Waffel DSFo-Sponsor


Beitrag12.01.2022 14:09

von Globo85
Antworten mit Zitat

Als Jurist schließe ich mich Pickman an.
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Dux
Geschlecht:männlichSchneckenpost
D

Alter: 63
Beiträge: 5
Wohnort: Baden Württemberg - Remstal


D
Beitrag12.01.2022 15:53

von Dux
pdf-Datei Antworten mit Zitat

ok, danke für die Info
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag12.01.2022 16:28

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers darfst du es nicht veröffentlichen.
Ist der Rechteinhaber unbekannt, mußt du zunächst alles Zumutbare unternehmen, selbigen ausfindig zu machen. Erst danach kannst du eine Veröffentlichung ins Auge fassen. Allerdings mußt du damit rechnen, daß wenn nachträglich ein Rechteinhaber auftritt (und seine Rechte nachweisen kann), er von dir eine Gewinnbeteiligung im üblichen Umfang oder, falls er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, auch die Einstellung der Publikation verlangen kann.
Ein gewisses Risiko besteht also immer, es sei denn das Werk wäre so alt, daß man nach menschlichem Ermessen davon ausgehen kann, daß die Schutzfrist abgelaufen ist.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag12.01.2022 18:52

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Die Beweispflicht läge ggf. auch beim Urheber selbst - wenn er seinen Namen nicht reingeschrieben hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß er noch lebt, ist gering, aber vorhanden.

Falls du einen Verlag suchst - und findest -, könntest du dort Hilfestellung bekommen. Das Manuskript ist ja praktisch "fertig".

Evt. bei einem Museum oder Archiv anfragen, ob sie sich für so was interessieren.
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Dux
Geschlecht:männlichSchneckenpost
D

Alter: 63
Beiträge: 5
Wohnort: Baden Württemberg - Remstal


D
Beitrag13.01.2022 02:15

von Dux
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers darfst du es nicht veröffentlichen.
Ist der Rechteinhaber unbekannt, mußt du zunächst alles Zumutbare unternehmen, selbigen ausfindig zu machen. Erst danach kannst du eine Veröffentlichung ins Auge fassen. Allerdings mußt du damit rechnen, daß wenn nachträglich ein Rechteinhaber auftritt (und seine Rechte nachweisen kann), er von dir eine Gewinnbeteiligung im üblichen Umfang oder, falls er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, auch die Einstellung der Publikation verlangen kann.
Ein gewisses Risiko besteht also immer, es sei denn das Werk wäre so alt, daß man nach menschlichem Ermessen davon ausgehen kann, daß die Schutzfrist abgelaufen ist.


Vom Alter her dürfte die Person nicht mehr leben, die Schutzfrist von 70 Jahren könnte abgelaufen sein, das ist aber schwierig einzuschätzen ohne den Namen zu kennen.
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Dux
Geschlecht:männlichSchneckenpost
D

Alter: 63
Beiträge: 5
Wohnort: Baden Württemberg - Remstal


D
Beitrag13.01.2022 02:22

von Dux
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Die Beweispflicht läge ggf. auch beim Urheber selbst - wenn er seinen Namen nicht reingeschrieben hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß er noch lebt, ist gering, aber vorhanden.

Falls du einen Verlag suchst - und findest -, könntest du dort Hilfestellung bekommen. Das Manuskript ist ja praktisch "fertig".

Evt. bei einem Museum oder Archiv anfragen, ob sie sich für so was interessieren.


Mal sehn was die Transkription ergibt, auch werde ich das örtliche Stadtarchiv mal zu Rate ziehen. Aber ohne Namen wird das eher eine Suche im Heuhaufen sein. Zwei Verlage die sich mit örtlichen Historischen Gegebenheiten befassen habe ich zwar im Auge, aber da weis ich erst mehr wenn ich das Manuskript fertig habe. Bis dahin will ich eben, für mich, alles mögliche ausgelotet haben und suche deswegen entsprechende Lösungsvorschläge.
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Ruby Smith
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 33
Beiträge: 1180
Wohnort: Kenten


Beitrag19.01.2022 15:14

von Ruby Smith
Antworten mit Zitat

Dux hat Folgendes geschrieben:


Vom Alter her dürfte die Person nicht mehr leben, die Schutzfrist von 70 Jahren könnte abgelaufen sein, das ist aber schwierig einzuschätzen ohne den Namen zu kennen.


Wenn du die verfassende Person des Tagebuchs und deren Todestag nicht kennst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Die gilt nämlich bis zu 50-70 Jahre nach dem Tod der Person. Wenn die Person also nicht in den 1940er Jahren gestorben ist, dann hat sie weiterhin bestand.

Ich verweise aber erneut auf die Antworten von @Pickman und @Globo85, im Zweifelsfall kann dir dabei am ehesten ein Anwalt für Medienrecht, bzw. für Rechte und Lizenzen helfen.


_________________
I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.

(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery)
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Dux
Geschlecht:männlichSchneckenpost
D

Alter: 63
Beiträge: 5
Wohnort: Baden Württemberg - Remstal


D
Beitrag19.01.2022 15:54

von Dux
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für deine Info

Zwischenzeitlich ist eine Abschrift eines anderes TB aufgetaucht die sich innerhalb des gleichen Zeitraumes befindet, bzw. ähnliches Geschehen schildert.
Wenn alles vorliegt lässt sich vielleicht anhand deren Infos herausfinden wer dies Tagebücher verfasst hat.

Bin gespannt wo die Reise hingeht
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Dyrnberg
Geschlecht:männlichKlammeraffe


Beiträge: 567
Wohnort: Wien


Beitrag10.06.2022 09:27

von Dyrnberg
Antworten mit Zitat

Ich würde auch einen Experten bzw. eine Expertin hinzuziehen. Es gibt Menschen, die sich beruflich auf Urheberrecht spezialisiert haben. Wenn es hier eine Empfehlung braucht... einfach eine Nachricht an mich schreiben. Ich kenne einen derartigen Juristen (den ich als Laie als sehr kompetent und hilfreich empfinde.)

(Wenn ich einen Rat von ihm brauche, mache ich vorher ein finanzielles Limit aus, bei dem er spätestens "den Stift aus der Hand fallen lassen soll". Damit ist mir vorher klar, worauf ich mich finanziell einlasse.)
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