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Autor |
Nachricht |
mariasbuecherbox
Gänsefüßchen

Beiträge: 30
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 30.11.2021 10:33 Dauer des Verlagsvertrages von mariasbuecherbox
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Hallöchen ihr Lieben,
mal eine Frage an die alteingesessenen Hasen unter euch, die schon Verlagserfahrung haben.
Wie lange räumt man mit Vertrag für gewöhnlich einem Verlag die Rechte an seinem Buch ein? Für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts oder eher für eine ausgemachte Zeitangabe: sprich zb. 10 Jahre?
Da ich damit noch keinerlei Erfahrungen habe, würde mich sehr interessieren, wie das bei euch so gehandhabt wird.
Viele Grüße
Maria
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Michel
Bücherwurm
 Alter: 51 Beiträge: 3700 Wohnort: bei Freiburg
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 30.11.2021 10:49
von Michel
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Gesetzliches Urheberrecht wäre bis 70 Jahre nach Deinem Tod und damit doch eine recht lange Bindung …
Das handhaben Verlage unterschiedlich. In meinem Fall besteht eine Bindung für lediglich fünf Jahre; wenn weder Verlag noch ich kündigen, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch für ein Jahr. Finde ich ausgesprochen fair.
_________________ Seit 27. April im Handel: "Rond", der dritte Band der Flüchtlings-Chroniken |
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BrianG
Klammeraffe
 Alter: 46 Beiträge: 580
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 30.11.2021 14:09
von BrianG
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Normalerweise hat ein Verlag nicht nur die Rechte an einem Werk, sondern auch Pflichten - nämlich es aktiv zu verwerten.
Wenn er dieser Verpflichtung nicht (oder nicht mehr) nachkommt, fallen die Rechte wieder an dich zurück. Manchmal liest man auch davon, dass man noch eine Frist setzen kann (oder muss?), um dem Verlag noch eine Chance zu geben, aber spätestens wenn er die nicht wahrnimmt, spielt's keine Rolle mehr, welche Dauer im Verlag steht.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Michel
Bücherwurm
 Alter: 51 Beiträge: 3700 Wohnort: bei Freiburg
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 30.11.2021 14:14
von Michel
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Das ist bei gedruckten Werken sicher hilfreich, aber wenn der Verlag das e-Book irgendwo im Netz anbietet, kann er das wunderbar aushebeln. (So er denn möchte.)
_________________ Seit 27. April im Handel: "Rond", der dritte Band der Flüchtlings-Chroniken |
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Maunzilla Exposéadler

Beiträge: 2239
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 30.11.2021 23:20
von Maunzilla
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Grundsätzlich würde ich zu einer kürzeren Dauer oder zu einer Kündigungsklausel raten, doch ein Patentrezept gibt es nicht. Die Lebensdauer der meisten Bücher ist ohnehin sehr kurz, und sie erleben nur selten eine zweite oder dritte Auflage.
Ist dem Buch auf dem Markt kein Erfolg beschieden, hast du nichts davon, wenn die Rechte schnell wieder an dich zurück fallen, denn du wirst kaum einen anderen Verleger finden, der dieses Werk kauft und erneut herausbringt.
Hast du hingegen ein erfolgreiches Buch, das sich gut verkauft, hast du normalerweise kein Interesse, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, sofern man dich nicht über den Tisch gezogen hat.
Es gibt aber Fälle, wo ein Verlag, seine Leistung verschlechtert, etwa durch Personalwechsel, finanzielle Schwierigkeiten, Unternehmensverkauf, Programmumstrukturierung, usw. Oder wo ein Neuling mit einem ungünstigen Vertrag abgespeist wurde, den er später als erfolgreicher Autor nimmermehr unterschreiben würde.
In einem solchen Falle würdest du vielleicht gerne zu einem neuen Verlag wechseln und deine alten Bücher mitnehmen, weil sie dort besser gepflegt würden. Dann wäre es gut, aus dem Vertrag ohne Probleme aussteigen zu können.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Beka
Bücherwurm

Beiträge: 3545
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 01.12.2021 06:51
von Beka
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Meine Verträge laufen alle über 10 Jahre.
Kürzer ist auch gut, länger würde ich es nicht machen.
Zitat: | In meinem Fall besteht eine Bindung für lediglich fünf Jahre; wenn weder Verlag noch ich kündigen, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch für ein Jahr. Finde ich ausgesprochen fair. |
Finde ich auch eine gute Lösung.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg*
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten* |
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mariasbuecherbox
Gänsefüßchen

Beiträge: 30
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 02.12.2021 10:39
von mariasbuecherbox
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Dankeschön für all eure Nachrichten
Ich guck auf jeden Fall mal, was sich ergibt. Ist auf jeden Fall interessant, dass das überall so unterschiedlich gehandhabt wird.
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Stefan_Burban
Klammeraffe
S Alter: 47 Beiträge: 529
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S 18.12.2021 15:04
von Stefan_Burban
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Meine Verträge lauten in der Regel auf 5 Jahre. Das ist aber bei mir nur, damit das schriftlich geregelt ist. In der Realität verlängern sie sich formlos, wenn beide Seiten nicht kündigen. Ich habe Werke, die seit teilweise 10 Jahren beim Verlag veröffentlicht werden.
_________________ Der Ruul-Konflikt:
Band 1 Düstere Vorzeichen
Band 2 Nahende Finsternis
Band 3 In dunkelster Stunde |
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Ingo.H
Leseratte
 Alter: 49 Beiträge: 107 Wohnort: Herford
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 21.12.2021 09:52
von Ingo.H
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Ich hab bislang erst einen Vertrag (relativ neu), da sind es 5 Jahre. Die anderen angeboten waren 2 bis 5 Jahre. Ein Verlag hatte erst keine Frist drin stehen, auf Nachfrage dann 2 Jahre dort ergänzt.
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alisia-autorin
Schneckenpost
 Alter: 39 Beiträge: 5 Wohnort: Dresden
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 25.03.2022 09:33
von alisia-autorin
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Dank dieses Threads haben wir vor einiger Zeit unsere Vertragsdauer auf 7 Jahre gesetzt. Vorher hatten wir die Vertragsdauer aus dem Normvertrag, die auf Lebenszeit ging.
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Michel
Bücherwurm
 Alter: 51 Beiträge: 3700 Wohnort: bei Freiburg
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 25.03.2022 10:52
von Michel
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*thumbsup*
_________________ Seit 27. April im Handel: "Rond", der dritte Band der Flüchtlings-Chroniken |
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ZatMel Eselsohr
Z
Beiträge: 445 NaNoWriMo: 11125 Wohnort: Köln
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Z 26.03.2022 17:14
von ZatMel
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Ich kenns mit 7 Jahren. Gut ist auch eine "Ausstiegsformel", bei der bestimmte monatliche Gewinne garentiert werden. Wenn diese nicht erfüllt werden, kann AutorIn die Rechte zurück verlangen - muss aber nicht.
_________________ Entweder ist es ganz einfach, oder ganz und gar unmöglich. (S. Dali) |
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