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Volker Wortedrechsler
Beiträge: 85
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24.11.2021 12:09 "Angemessen werben" von Volker
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Hallo zusammen.
In den meisten Autorenverträgen gibt es in der Regel folgenden Paragrafen:
"Der Verlag verpflichtet sich, für das Werk ANGEMESSEN zu werben."
Weiß jemand, was das eigentlich - rein juristisch - bedeutet? Was ist "angemessen"? Ist das im Grunde ein Gummiparagraf, der alles und nichts aussagt und ausgelegt werden kann wie die Wettervorhersage?
_________________ Wenn Sie im Leben etwas anderes tun können als zu schreiben, dann rate ich Ihnen: "Tun Sie das!" (George Simenon)
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2343 Wohnort: Annaburg
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24.11.2021 12:19
von Thomas74
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Das bedeutet, vereinfacht gesagt, dass der Verlag für ein Buch, welches erfahrungsgemäß einen durchschnittlichen Gewinn von ein paar tausend Euro abwerfen würde, kein Fussballstadion umbenennen lässt.
Klar ist angemessen ein dehnbarer Begriff. Wie bei angemessener Kleidung. Auf die Feier eines Nudistenklubs gehst du ja anders gewandet als auf einen Opernball.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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hobbes Tretbootliteratin & Verkaufsgenie
Moderatorin
Beiträge: 4297
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24.11.2021 13:27
von hobbes
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Und vermutlich hört man genau deshalb die Ratschläge, dieses "angemessen" im Vertrag eventuell durch konkrete Dinge zu ergänzen. Also keine Ahnung, die Anzahl der Rezensionsexemplare (oder ist das eine andere Baustelle?), Flyer, Plakate, Werbepostkarten, die ganz großen Plakate in jedem deutschen Bahnhof
_________________ Don't play what's there, play what's not there.
Miles Davis |
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2343 Wohnort: Annaburg
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24.11.2021 13:53
von Thomas74
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Die Rezensionsexemplare sind woanders geregelt.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8665 Wohnort: Bayern
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24.11.2021 14:13
von Merlinor
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Hallo Volker
Es ist, wie Du richtig angemerkt hast, im Grunde ein Gummiparagraf. Allerdings kann man sich bei dem Werbeaufwand, den der Verlag bei einem bestimmten Werk betreibt, schon darauf berufen, welchen Werbeaufwand er üblicherweise auf vergleichbare Werken aus der eigenen Produktion ansetzt. Aber da sich Werke und Autoren nur selten wirklich eins zu eins vergleichen lassen, bleibt das Ganze schwammig.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Volker Wortedrechsler
Beiträge: 85
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24.11.2021 14:14
von Volker
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>>Und vermutlich hört man genau deshalb die Ratschläge, dieses "angemessen" im Vertrag eventuell durch konkrete Dinge zu ergänzen. Also keine Ahnung, die Anzahl der Rezensionsexemplare (oder ist das eine andere Baustelle?), Flyer, Plakate, Werbepostkarten, die ganz großen Plakate in jedem deutschen Bahnhof<<
Das kann man natürlich versuchen, aber darauf wird sich kein Verlag einlassen. Friss Vogel oder stirb.
_________________ Wenn Sie im Leben etwas anderes tun können als zu schreiben, dann rate ich Ihnen: "Tun Sie das!" (George Simenon)
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8665 Wohnort: Bayern
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24.11.2021 14:19
von Merlinor
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Volker hat Folgendes geschrieben: | ... Friss Vogel oder stirb. |
Nun ja, ganz so einfach ist es nicht: Als Autor suche ich einen gleichberechtigten Geschäftspartner, mit dem ich auf Augenhöhe bin.
Mit einem Verlag, der "friss oder stirb" mit mir spielen will, möchte ich nichts zu tun haben ...
Als Autor/in sollte man selbstverständlich im Vorfeld danach fragen, was der Verlag unter "angemessen" versteht und nötigenfalls schreibt man das Resultat dann auch in den Vertrag.
Merke: Ein Geschäft funktioniert nur dann gut, wenn die Partner sich respektieren und gemeinsam an einem Strang ziehen.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2830
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24.11.2021 16:02
von Maunzilla
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Ich gehe mal davon aus, daß der Verlag das Manuskript nicht einkauft, um es in der Schublade verschwinden zu lassen und es nicht druckt, um damit die Papiermühle zu füttern. Also wird er ein eigenes Interesse haben, den Verkauf desselben anzukurbeln.
Freilich kommt es nicht selten vor, daß ein von seinem Werk überzeugter Autor glaubt, der geringe Erfolg seines Machwerkes auf dem Markte rühre allein von der Unfähigkeit oder dem Desinteresse des Verlegers her.
Ebenso mag es nicht selten vorkommen, daß ein älterer Titel, der kaum noch Umsatz macht, nicht unbedingt mit hohem Aufwande mehr beworben wird.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2292 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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24.11.2021 20:31
von Pickman
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Reden wir hier eigentlich von einem echten oder von einem DKZ-Verlag? Davon dürfte abhängen, was der Verlag für angemessen erachtet.
_________________ Tempus fugit. |
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Stefan_Burban Klammeraffe
S Alter: 48 Beiträge: 574
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S 27.11.2021 12:11
von Stefan_Burban
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Im Prinzip bedeutet es, dass der Verlag auch entscheiden kann, gar nicht dafür zu werben, wenn er es für "angemessen" hält.
_________________ Der Ruul-Konflikt:
Band 1 Düstere Vorzeichen
Band 2 Nahende Finsternis
Band 3 In dunkelster Stunde |
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2343 Wohnort: Annaburg
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27.11.2021 12:14
von Thomas74
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Stefan_Burban hat Folgendes geschrieben: | Im Prinzip bedeutet es, dass der Verlag auch entscheiden kann, gar nicht dafür zu werben, wenn er es für "angemessen" hält. |
Ja, und? Wenn er das mit seinen Verkaufszahlen vereinbaren kann?
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2830
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27.11.2021 21:54
von Maunzilla
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In einem sehr unwahrscheinlichen Szenario könnte man sich vorstellen, daß ein Verlag ein Manuskript nur einkauft, um es einem anderen Verlag wegzuschnappen und es dann lediglich pro forma veröffentlicht, jedoch an einem Verkauf eigentlich nicht interessiert ist, um damit einem anderen erfolgreichen Buch aus seinem Programm keine Konkurrenz zu machen.
In diesem Falle könnte der Autor auf Vertragsverletzung klagen und Schadenersatz fordern. Aber er müßte alles dies natürlich beweisen, was naturgemäß nicht einfach ist.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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minka Leseratte
Alter: 46 Beiträge: 146
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28.11.2021 18:27
von minka
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Man muss wohl unterscheiden, ob das Buch ein Spitzentitel oder nur ein Programmfüller ist. Meistens letzteres. Entsprechend wird dann auch beworben. Programmfüller können sich schon freuen, wenn sie es mal in den Newsletter oder auf die Social-Media-Seiten des Verlags schaffen. Spitzentitel bekommen hingegen POS-Materialien für den Buchhandel, Presseartikel, Anzeigen in Social Media usw.
Im Grunde kann man sagen: Je höher der ausgehandelte Vorschuss, desto mehr legt sich der Verlag ins Zeug.
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