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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Erwerbsunfähigkeit und Freiberuf

 
 
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Joana Jane Bach
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
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Alter: 49
Beiträge: 6



J
Beitrag07.11.2021 17:44
Erwerbsunfähigkeit und Freiberuf
von Joana Jane Bach
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:

Ich schreibe gerade an einem Buch, das ich bei Books On Demand veröffentlichen möchte. Dieses Buch ist an eine bestimmte Klientel gerichtet und wird mit ziemlicher Sicherheit keine großen Gewinne bringen. Ich gehe von 100 bis maximal 1000 Euro insgesamt aus, 1000 Euro sind schon eher unwahrscheinlich.

Muss ich dennoch vor der Veröffentlichung dem Finanzamt Meldung machen und einen Freiberuf anmelden?

Dieses Buch ist erst mal eine einmalige Sache. Ich schreibe noch an einem weiteren Buch aber das kann noch dauern...Es ist also nicht geplant das hauptberuflich zu machen und viel damit zu verdienen.

Ich bin erwebsunfähig und beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Frage ist auch, ob ich mich in so einem Fall überhaupt als Freiberufler melden könnte, ohne plötzlich als erwerbsfähig zu gelten - was ich ja nicht bin.

Oder reicht es in diesem Fall, die Angaben in einer Steuererklärung ans Finanzamt zu melden - ohne den Freiberuflerstatus?

Noch eine andere Frage:  Darf ich im Anhang Hilfeeinrichtungen nennen, ohne diese vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, z.B. Beratungsstellen?

LG, Joana
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F.J.G.
Geschlecht:männlichBitte keinen Weichspüler verwenden

Alter: 33
Beiträge: 1955
Wohnort: Wurde erfragt


Beitrag07.11.2021 18:25

von F.J.G.
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Hallo Joana Jane,

ich kann dir gern einen kurzen knackigen Ratschlag geben:

Suche dir Hilfe bei Sozialarbeiterinnen. Deine Erwerbsunfähigkeit muss ja einen Grund haben, z. B. Erkrankung oder Behinderung, und in Krankenhäusern, Ambulatorien, bei Caritas und Diakonie und ähnlichen Einrichtungen gibt es kompetente Leute, die genau deine Fragen verlässlich beantworten können, sodass du seriöse Auskunft erhältst und sich keine Sorgenfalten auf deine Stirn legen müssen.

Liebe Grüße,
der Kojote


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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3207
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag07.11.2021 18:34

von Taranisa
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Als Ergänzung zu Kojote: Grundsätzlich gilt: Bis 410 Euro (Einnahmen abzüglich Ausgaben) gilt es als Hobby und wird zwar in der Steuererklärung angegeben, aber nicht besteuert. Bis 820 Euro mit halben Steuersatz versteuert.
Aber deine Ansprechpersonen wissen da sicher mehr, wie es in deinem speziellen Fall aussieht.


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Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Stefanie
Reißwolf


Beiträge: 1741



Beitrag07.11.2021 19:17

von Stefanie
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Fällt ein Buch veröffentlichen wirklich unter freiberufliche Tätigkeit, nicht unter Gewerbe?
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2836



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Beitrag07.11.2021 21:13

von Rübenach
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Taranisa hat Folgendes geschrieben:
Als Ergänzung zu Kojote: Grundsätzlich gilt: Bis 410 Euro (Einnahmen abzüglich Ausgaben) gilt es als Hobby und wird zwar in der Steuererklärung angegeben, aber nicht besteuert. Bis 820 Euro mit halben Steuersatz versteuert.
Aber deine Ansprechpersonen wissen da sicher mehr, wie es in deinem speziellen Fall aussieht.


Eigentlich sollte ich jetzt Dieter Nuhr zitieren. Aber Netiquette und so. Richtig ist, dass in bestimmten Fällen 410 € nicht versteuert werden (und dass es eine Steuerermäßigung bis 820 € gibt.)

Aber

das gilt nur für Steuerpflichtige, die Einkünnfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Vgl. § 46 Absatz 4 EStG. Dieser Paragraph heißt übrigens Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das hat viel mit Verwaltungsvereinfachung und absolut nichts mit "Hobby" zu tun.


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Rübenach
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Beiträge: 2836



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Beitrag07.11.2021 21:18

von Rübenach
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Stefanie hat Folgendes geschrieben:
Fällt ein Buch veröffentlichen wirklich unter freiberufliche Tätigkeit, nicht unter Gewerbe?


Wahrscheinlich ja. Aber alle Urteile, die es zu diesem Komplex gibt, spielen in einer Medienwelt, die schon lange untergegangen ist. Allerdings ist es in den meisten Fällen völlig egal, da es bei den Gewinnen in der Regel um Größenordnungen geht, die unter den Gewerbesteuerfreibetrag fallen. IHK Beiträge fallen dann ebenfalls nicht an.


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Maunzilla
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Beiträge: 2820



Beitrag07.11.2021 21:32

von Maunzilla
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Weder noch. Es ist eine Nebentätigkeit, bzw. Nebenerwerb. Du mußt gar nichts dem Finanzamt melden, außer die tatsächlich erzielten Gewinne in der nächsten Steuererklärung deklarieren, wobei du die Gestehungskosten abziehen kannst.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt erst dann vor, wenn du aus dieser den überwiegenden Teil deines Erwerbs bestreitest und zudem einen gewissen Freibetrag überschreitest (k.A. wie hoch der genau ist, aber deutlich über 1000€.)


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Rübenach
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Beiträge: 2836



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Beitrag07.11.2021 21:35

von Rübenach
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt erst dann vor, wenn du aus dieser den überwiegenden Teil deines Erwerbs bestreitest und zudem einen gewissen Freibetrag überschreitest (k.A. wie hoch der genau ist, aber deutlich über 1000€.)


Und wo steht das? (Auf jeden Fall nicht im Einkommensteuergesetz)


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Joana Jane Bach
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
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Alter: 49
Beiträge: 6



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Beitrag07.11.2021 22:01

von Joana Jane Bach
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Hallo,

Ganz vielen Dank für Eure Antworten.

@Kojote: Wenn die Sozialpädagogen und Co mal Ahnung von rechtlichen Sachen hätten. Very Happy Ich habe noch keinen kennen gelernt. Very Happy Die stehen bei Manchem mehr auf dem Schlauch als ich. Allerdings gibt es hier eine Sozialberatung bei der Caritas, da könnte ich Glück haben. Ich habe ne Betreuung, aber keine gesetzliche und Therapie aber die wissen es auch nicht.

Ich habe ne psychische Erkrankung, eine Dissoziative Identitätsstörung (Traumafolge) und Asperger - Autismus. Das Buch soll ein Selbsthilfebuch für andere Traumabetroffene werden. Jeder in meinem "Helfersystem" der es gelesen hat findet es gut und ich soll es doch unbedingt machen, hat aber von diesen Fragen keine Ahnung. Ich könnte vielleicht auch noch mal beim Finanzamt fragen. Ich habe noch ne Biographie in Arbeit aber das dauert noch.

Alles wird allerdings unter einem Pseudonym veröffentlicht, deshalb bin ich auch hier unter diesem Pseudonym angemeldet.

@Taranisa: Wenn es erst mal diesen Freibetrag gibt ist das schon mal eine gute Info. Ob ich da wirklich drüber komme...Gut zu wissen.

@Maunzilla und Rübenach: Wahrscheinlich frage ich am Besten noch mal beim Finanzamt nach.

LG,

Joana
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2836



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Beitrag07.11.2021 22:03

von Rübenach
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@ Joana
Den Freibetrag gibt es nicht.

Aber beim Finanzamt nachfragen ist eine gute Idee.


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Nina
Geschlecht:weiblichDichterin


Beiträge: 4996
Wohnort: Berlin


Beitrag07.11.2021 23:03

von Nina
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hallo joana,

es würde mich sehr interessieren, was du bei diesem erwähnten und empfohlenen fachgespräch herausfindest. wäre super, würdest du dann hier schreiben, was es ergeben hat, d.h. freibeträge usw. und ob man sich selbständig melden muss usw. ich drück dir die daumen, dass du einen kompeteten ansprechpartner findest.

liebe grüße
nina


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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag08.11.2021 07:55

von Nina C
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Mein Finanzamt hat mir damals den Freibetrag von 400 € genannt (2014), Freiberuflichkeit habe ich erst mit dem Jahr angemeldet, als ich sicher war, den Betrag überschreiten (2015).
Infos wegen der Erwerbsminderungsrente hier, relativ weit unten:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html ; 
das sollte also gar kein Problem sein.
Wenn du 400 € überschreitest oder zu überschreiten glaubst, einfach in der Steuererklärung angeben.
Als Schriftsteller bist du auch kein Gewerbe, sondern Freiberufler und in deinem Fall bestenfalls Kleinunternehmer (nicht bei unter 400 € s. o.). Kein Kleinunternehmer mehr bist du erst ab 22.000 € jährlich, Vorsteuerabzug anmelden musst du auch erst bei deutlich höheren Summen (bei mir wurde mal bei über 13.000 € ausgerechnet, aber jedenfalls nie unter 9.000 €).
Ausnahme: Du vertreibst deine Bücher wirklich selbst, und zwar nicht ein paar Exemplare, sondern wirklich große Mengen oder aber gründest einen Verlag – in dem Fall wärst du dann Gewerbetreibende und würdest einen Gewerbeschein beantragen (was aber auch nicht so schwer ist).

Trotz allem natürlich: Angaben ohne Gewähr, bin weder Steuer- noch Rechtsberater. Smile

Also lass dich mal nicht verunsichern, das ist alles nicht so wild bei diesen Summen! Smile

Liebe Grüße

Nina


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PaulaSam
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Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag08.11.2021 14:50

von PaulaSam
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Ich habe nicht alle Antworten gelesen, weil mir die Zeit dazu fehlt. Aber ich verstehe dein Problem, Joana. Auch ich bin erwerbsunfähig und stellte mir die gleichen Fragen. Deshalb habe ich einen Anwalt konsultiert, der für mich Klarheit brachte.

1. Erwerbsunfähigkeits(EU)-Rente ist etwas anderes als Erwerbsminderungs(EM)-Rente. Bei EM-Rente ist eine Freiberuflichkeit nicht möglich auch wenn sie zur Zeit zu 100% besteht. Bei EU-Rente darfst du jederzeit eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Also gehen wir mal von einer EU-Rente aus.

2. Die Hinzuverdienstgrenze wird im Rentenbescheid mitgeteilt und liegt meist bei 400-450 € monatlich, also im Lohnsteuerfreien Bereich, wenn keine gleichwertige zweite Tätigkeit ausgeübt wird. (Eine Nebentätigkeit im selben Berufszweig wird zusammen mit der hauptberuflichen Tätigkeit mit Steuerklasse VI versteuert, sobald beides zusammen 450 € mtl. überschreitet. Das trifft bei EU-Rentnern natürlich nicht zu, da diese in der Regel keine hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Sehr wohl könnten sie aber zwei "Nebenberufe" ausüben. Hier werden sowohl steuerlich als auch bzgl. Hinzuverdienstgrenze ebenfalls beide zusammengezogen.

3. Ein Gewerbe bei freiberuflicher Tätigkeit ist nicht zwingend nötig, solange das Jahreseinkommen daraus nicht die Grenz zum steuerfreien Jahreseinkommen überschreitet. (450 € mal 12) Ab einer bestimmten Grenze sind allerdings auch Sozialabgaben verpflichtend. Nagle mich mich nicht fest, aber ich glaube, die liegt bei 50.000 € im Jahr. Allerdings ist immer eine Steuererklärung mit Anlageerklärung zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit immer erforderlich, soweit ich weiß. Sie ersetzt quasi die Gewerbeanmeldung.

4. Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit werden vom mtl. Rentenbetrag ab Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze abgezogen. Überschreitet eine mtl.  Einnahme die aktuell mtl. Rente (und nur dieser Monat zählt!), wird die Rentenzahlung für diesen Monat (auch hier nur dieser Monat!) auf Null reduziert, egal wie weit die Einnahmen den Rentenbetrag überschreiten. Ausschalgebend ist dabei allein das Zahlungseingangsdatum der Einnahmen (Tantiemen) auf dem Konto.

Ein Beispiel:
Du erhältst im August deine mtl. Rente von 1.200 €. Gleichzeitig gehen in diesem Monat Tantiemen in Höhe 3.000 € auf dein Konto ein. Du darfst lt. Rentenbescheid 450 € hinzuverdienen.
1.200 € + 450 € = 1.650 € (max. Renteneinnahmen ohne Kürzung)

Ergebnis:
Renteneinnahme im August 0,00 €. Tantiemen 3.000 € (natürlich abzgl. Steuern nach Steuererklärung am Jahresende und evtl. zu leistender Sozialabgaben)

Es macht also Sinn, sich Tantiemen möglichst einmal jährlich auszahlen zu lassen, um Rentenauszahlungskürzungen so weit wie möglich zu vermeiden.

5. Rentenkassen vermuten bei "gewinnträchtiger" Nebentätigkeit leider häufig eine Arbeitsfähigkeit, die eine Aberkennung des Rentenstatus rechtfertigt. Rechtlich ist dies aber nicht aufgrund der Einnahmen möglich, sondern einzig aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit. Solange man dir also nicht nachweisen kann, dass du mehr als 5 Stunden täglich zur Erlangung der Einnahmen gearbeitet hast, kann theoretisch nichts passieren. (Ab sechs Stunden tgl. Arbeitsfähigkeit ist nur noch eine Teilrente möglich.) In der Praxis ist es leider nicht so einfach. Die Rentenkasse ist angehalten, den Rentenstatus spätestens bei "Verdacht" zu überprüfen. Das könnte zur "vorsorglichen" Aberkennung führen. Das hat zwar noch keine sofortige Einstellung der Rentenzahlung zur Folge, aber die unterstellte Arbeitsfähigkeit muss der Rentner dann mittels Widerspruch argumentativ widerlegen. Es empfiehlt sich also, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die in solchen Fällen Rechtsbeistand bieten kann. Es wäre auch möglich, sich an eine kostenlosen Rentenberater zu wenden, doch ich habe die Erfahrung gemacht, das einige eher für die Rentenkasse als für den Rentner arbeiten. Also Vorsicht, nicht gleich Namen und Versicherungsnummer preisgeben, auch wenn die gleich zu Anfang vehement verlangt wird, weil man angeblich sonst nichts tun könne! Deine Behauptung, du seist Rentner, reicht völlig bei einem beratenden Erstgespräch.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Glück und Erfolg.

LG Sam
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2836



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Beitrag08.11.2021 15:36

von Rübenach
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@paulasam
joana bezieht aber keine eu-rente, sondern grundsicherung.


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Eulenbaum
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Beiträge: 867



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Beitrag08.11.2021 17:52

von Eulenbaum
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Hallo J.J. Bach,

für Selbstveröffentlichung sind 100 und mehr Euro Gewinn sehr hoch gerechnet, meiner Meinung nach.

Schreib erst einmal Dein Buch.

Lasse es lektorieren.

Dann kannst Du irgendwann überlegen, Dich zum Thema Finanzamt schlau zu machen.

Gruß,
Eulenbaum
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Joana Jane Bach
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Alter: 49
Beiträge: 6



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Beitrag08.11.2021 20:20

von Joana Jane Bach
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Hallo,

Vielen Dank für die vielen Tipps.

Ich beziehe tatsächlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und nicht EU - Rente. Deshalb gelten da wieder andere Regelungen.

@PaulaSam: Es ist umgekehrt, bei der EU-Rente ist keine Freiberuflichkeit möglich, bei der EM-Rente schon.

@Nina: Mal sehen ob es ein Fachgespräch wird und ich jd finde, der sich da wirklich auskennt und umsonst berät. Ich werde aber hier mitteilen, was ich erfahren habe.

@Eulebaum: Das Selbsthilfebuch ist fertig. Ein offizielles Lektorat kann ich nicht bezahlen aber es haben schon einige gelesen und für gut befunden, eine Person  wird noch nach Kommafehlern etc. suchen. Es ist nicht so wichtig wie viel es nun einbringt, denn das Meiste wird das Amt eh verrechnen, sollte es eine höhere Summe sein. Aber ich muss mich natürlich dennoch vorher mit den rechtlichen Fragen befassen, die eine Rolle spielen könnten.


Danke und lieben Gruß!

Joana
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PaulaSam
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 53
Beiträge: 561
Wohnort: Regensburg


Beitrag09.11.2021 11:03

von PaulaSam
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Stimmt, Joanna, bei EM-Rente darf man freiberuflich tätig sein, bei EU-Rente nicht.
Die Einkommensgrenze, ab der die Rente gekürzt werden darf, wurde geändert. Vorher galt der Hinzuverdienstbetrag aus dem Rentenbescheid (450 € mtl.). Jetzt gilt ein Hinzuverdienstbetrag von 6.300 € jährlich. Auch die Regelung zur möglichen Arbeitszeit ist schärfer als ich annahm. Schon bei mehr als 3 Stunden am Tag kann die Rentenkasse prüfen, ob der Rentenstatus noch erhalten bleibt. Ab 6 Stunden täglich ist aber definitiv Schluss.
Siehe auch folgenden Link: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Rentenversicherung/Erwerbsminderungsrente-und-Selbstaendigkeit-Rentenversicherung.html

Bei Grundsicherung im Alter sieht es anders aus.
Hier findest du eine Erklärung und mehrere Rechenbeispiele: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/

Trotzdem ist es ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, auch um im Ernstfall Beistand zu haben. Zum Glück kennst du jemanden, der dir kostenlos helfen kann.

LG Sam
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Joana Jane Bach
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Beitrag09.11.2021 12:15

von Joana Jane Bach
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@PaulaSam: Ganz vielen Dank für den Link, der hilft mir weiter. Wenn eine selbständige Tätigkeit angerechnet werden kann heisst das ja auch dass sie prinzipiell möglich ist...

Ich kenne keinen Fachmann, der mich kostenlos berät, ich wollte es nur mal bei der Sozialberatung probieren. Ob die das genau wissen sei dahingestellt. Das ist ja doch eher ne Frage, womit die sonst nicht beschäftigt sind. Genau wüsste es nur ein Anwalt aber das ist nicht umsonst....

Allerdings habe ich allmählich das Gefühl, dass ich mir zu viel Gedanken mache. Bei geringen Beiträgen wird es kaum passieren, dass ich aus der Grundsicherung raus fliege...

Das Finanzamt meldet sich nicht. Sicher haben die auch unzählige Anfragen.

Ich werde wahrscheinlich einfach bei BOD starten...

Falls ich wirklich bei der Sozialberatung vertrauenswürdige Auskünfte erhalte werde ich sie hier mitteilen.

Danke!

Lieben Gruß!

Joana
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PaulaSam
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Beitrag10.11.2021 10:47

von PaulaSam
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Ja, es ist sehr schwierig, sich "vorsorglich" Hilfe zur Recherche über die Rechtslage zu beschaffen. Auch private Rechtschutzversicherungen versichern nur Beratung in privaten Angelegenheiten, nicht aber in freiberuflichen. Hier braucht es schon einiges Diplomatengeschick, um die Versicherung davon zu überzeugen, dass es trotz Touchieren des Themas "Freiberuflichkeit" um Sozial- bzw. Rentenrechte geht, damit die Beratung tatsächlich bezahlt wird. Ansonsten hilft nur eine gewerbliche Rechtschutzversicherung, die aber aufgrund der hohen Preise im Vergleich zu den meist geringen Einnahmen keine wirklich nennenswerte Option ist.

Aber es gibt eine Option - der BVjA - Der Bundesverband junger Autoren!
Damit sind nicht junge Autoren gemeint, sondern Schriftsteller, die eine Karriere als bezahlter Autor anstreben. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob diese Karriere aus nur einem Werk oder vielen bestehen soll.
Dieser Verein bietet neben anderen recht interessanten Services auch kostenlose Rechtsberatung für ihre Mitglieder an. Und der Beitrag ist auch für einen "grundgesicherten" Autor bezahlbar, schätze ich.

Hier der Link zur Website, auf der du im Hauptmenü unter "Verband" das Formular zur Mitgliedschaft erhältst:
https://www.jungeautoren.org/ueberuns/

Vielleicht hilft dir das weiter.

LG Sam
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Joana Jane Bach
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Beitrag14.11.2021 18:45

von Joana Jane Bach
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Hallo Sam,

Sorry, dass ich erst jetzt antworte, diese Woche war hier sehr viel los. Ganz vielen Dank für den Tipp, ich sehe mir das in Ruhe an. Ich habe schon auf die Seite geguckt und das klingt alles sehr gut.

Lieben Gruß!

Joana
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PaulaSam
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Alter: 53
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Wohnort: Regensburg


Beitrag15.11.2021 11:23

von PaulaSam
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Immer gern, Joana. Hier wirst du geholfen. Laughing

LG Sam
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Joana Jane Bach
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Alter: 49
Beiträge: 6



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Beitrag30.07.2023 22:11

von Joana Jane Bach
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Hallo,

Nun ist der letzte Beitrag schon tatsächlich 2 Jahre her und sorry dass ich hier keine weiteren Informationen da gelassen habe, denn bis dato habe ich aufgrund der geringen Verkaufserträge noch gar nicht mit dem Finanzamt gesprochen. Das werde ich allerdings bald nachholen müssen.

Mittlerweile ist das Buch im Oktober des letzten Jahres raus gekommen und ich habe noch einmal eine Frage, die vielleicht auch noch andere hier betrifft.

Ich habe die Tantiemen von 80 Euro insgesamt, die ich in einem halben Jahr erhalten habe (Dafür, dass ich nicht so viel Werbung machen konnte wie geplant bin ich damit zufrieden) immer rechtzeitig dem Grundsicherungsamt gemeldet aber nie eine Antwort erhalten. Ich bekomme Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, keine EM - Rente!!! Da gab es hier schon Mißverständnisse.

Das Amt möchte nun gerne 80 Euro auf einmal im nächsten Monat abziehen.

Frage 1: Wie viele Tantiemen dürfte ich eigentlich behalten? (Nach meinem Wissen darf ich 30% des Einkommens behalten).

Frage 2: Gelten Tantiemen als Erwerbseinkommen oder fallen diese unter "Sonstige Zuwendungen" ?

Frage 3: Darf der Betrag in einem Monat komplett auf einmal abgezogen werden, statt auf den nächsten Bewilligungszeitraum verteilt?

Ich war bei einer Sozialberatung, die kannten sich aber nur mit dem Bürgergeld aus und wussten es nicht. Das liegt jetzt dennoch beim Anwalt aber da dieser das kostenlos macht im Rahmen der Beratung habe ich den nicht persönlich sprechen können und somit immer noch keine rechtliche Info. Ich hoffe, dass ich sie noch erhalte uns ich ihn nochmal persönlich bei der Sozialberatung erwische...

Nur falls es hier noch jemanden betrifft, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, wäre ich über Erfahrungsberichte sehr dankbar.

Lieben Gruß!

Joana
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