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Knebelverträge bei seriösen Agenturen?!

 
 
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WSK
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Beitrag20.08.2021 10:33
Knebelverträge bei seriösen Agenturen?!
von WSK
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Ich stehe vor einem Rätsel. In dem Erfolgs-Thread hier lese ich immer nur "Ich habe eine Agentur gefunden und dann war alles gut". Einzelheiten, welche Art von Verträgen dort unterschrieben wurden, liest man selten.
Nachdem die Agenturen mit Manuskripten überschwemmt werden und viele Autoren verzweifelt veröffentlicht werden wollen, können sich die Agenturen offenbar auch recht viel "erlauben". Zum Beispiel 20% des Honorars fordern statt nur 15%.

(Dass der Autor niemals Geld an eine Agentur zahlen sollte und das unseriöse Agenturen sind, versteht sich von selbst. Mir geht es hier nur um die seriösen Agenturen, die auf Erfolgsbasis arbeiten.)

Hier im DSFo habe ich folgendes gelesen (im Thread "Agenturvertrag kündigen"):

Lki hat Folgendes geschrieben:
Das ist ein Rat, der hier im Forum öfter gegeben wird, dessen Umsetzung aber meist an der Realität scheitert - denn kaum eine der seriösen, gut vernetzten Agenturen bietet Projektverträge an. Wink


Ich sehe es ja ein, dass man sich für das betreffende Projekt "lebenslang" an die Agentur bindet. D.h. die Agentur bekommt auch dann noch ggf. Geld für ein vermitteltes Manuskript, wenn die Zusammenarbeit schon beendet ist.
Aber was ist mit Nachfolgewerken? Ist es wirklich üblich, einen Knebelvertrag zu unterschreiben, der nicht an das Manuskript gebunden ist, sondern auch an alle nachfolgenden Werke, die der Autor noch schreiben wird?
Das klingt für mich völlig absurd. Dann würde die Agentur ja womöglich Geld für Werke kassieren, die sie nie vermittelt hat! Ein Leben ist lang und man weiß ja nie, was man noch alles schreiben und veröffentlichen wird.
Dann könnte man für nachfolgende Werke niemals den Agenten wechseln, wenn man mal unzufrieden mit ihm ist, weil er lebenslang weiter für alles kassiert (oder man müsste zwei Agenten bezahlen).
Besonders pikant fände ich es, wenn das erste Werk noch nicht mal vermittelt wird, und man sich trotzdem lebenslang an die Agentur bindet. Shocked

Vielleicht können die erfahrenen, anwesenden, veröffentlichten Autoren mich erleuchten.
Wie sieht so ein Agenturvertrag aus? Wie genau bindet man sich an die Agentur, und wie lange? Welche Varianten sind da üblich?

Auch interessieren würde mich, welche Art von Verträgen ihr bei Agenturen unterschrieben habt, und ob jemand noch "Altlasten" von vergangenen Verträgen mit sich rumschleppt.
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SantaDude
Wortedrechsler
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S
Beitrag20.08.2021 11:15

von SantaDude
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Hallo, Forumsmitglied mit dem seltsamen Namen

Dieses Rätsel lässt sich ziemlich leicht klären: Zum einen glaube ich, dass die wenigstens hier im Detail ihre Verträge preisgeben. Du legst ja auch nicht offen, wie dein Arbeitsvertrag mit Lohn etc. aussieht.

Zum anderen ist ein Agenturvertrag – wie jeder andere Vertrag auch – kündbar. Meiner war speziell auf ein Projekt ausgerichtet. Da es mein Debüt war, lief er befristet auf ein Jahr, verlängerte sich allerdings automatisch, sofern ich keine Kündigung anstrebte. Da ich sehr zufrieden mit meiner Agentin bin (das Manuskript hat sie an einen Publikumsverlag vermittelt), sah ich dazu keinen Anlass. Seither besteht von beiden Seiten die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu künden – unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist, natürlich.

Ich bin also weit entfernt davon zu behaupten, ich erliege einem Knebelvertrag. Die Konditionen und Beteiligungen entsprechen dem, was in der Branche üblich ist. Ein paar Prozente abzugeben, ist es in meinen Augen allemal wert, zumal ich ohne meine Agentur niemals eine ganze Serie bei einem grossen Verlag hätte platzieren können.
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MissClara
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Beitrag20.08.2021 11:28
Re: Knebelverträge bei seriösen Agenturen?!
von MissClara
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:




Aber was ist mit Nachfolgewerken? Ist es wirklich üblich, einen Knebelvertrag zu unterschreiben, der nicht an das Manuskript gebunden ist, sondern auch an alle nachfolgenden Werke, die der Autor noch schreiben wird?
Das klingt für mich völlig absurd.


Das kenne ich auch nicht. Vielleicht gehen da auch verschiedene Infos durcheinander. Also, eine Agentur bekommt erstmal natürlich nur Geld für von Ihnen vermittelte Werke. Es ist möglich, dass sie bei einer Reihe auch noch Anteile an Nachfolgebänden erhalten, obwohl sie "nur" den ersten Band (als Reihe) vermittelt haben und man sich danach trennt. Wie lange, weiß ich jetzt nicht.

Dass der Vertrag sich auf "alle Werke bezieht, die der Autor noch schreiben wird", bezieht sich immer auf die Vertragslaufzeit. D.h. wie Santa Dude schrieb, idR. bindet man sich zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Vertrag kann danach mit Kündigungsfrist aufgelöst werden.  Bleibt man der Agentur, vertritt diese -bei so einem Vertrag- eben alle deine Werke. Ich kann zum Beispiel jetzt nicht sagen, ach, ich hab grad Lektor xy beim Kaffee getroffen, der nimmt jetzt mein Manuskript, tschüss Agentur, danke, dass du schon mal kostenlos beraten hast.

Mein Vertrag bezieht sich auch auf alle (literarischen) Werke. (Drehbuch ausgenommen.)

Bei den 20% ist es übrigens meist so, dass sie für das erste vermittelte Werk gelten. Alle Folgeverträge sind dann 15%. Wenn man bedenkt, wie schwer es ist, Debutanten überhaupt an einen Verlag zu bekommen und wie sehr die Agenturen in Vorleistung gehen, finde ich das vollkommen legitim.

Übrigens werden im Vertrag auch Pflichten definiert. In meinem verpflichtet sich die Agentur z.B. alle Erlöse binnen einer kurzen Frist an mich weiterzuleiten. (Abzüglich der Provision).
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WSK
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Beitrag20.08.2021 11:31

von WSK
pdf-Datei Antworten mit Zitat

SantaDude hat Folgendes geschrieben:
Hallo, Forumsmitglied mit dem seltsamen Namen

Dieses Rätsel lässt sich ziemlich leicht klären: Zum einen glaube ich, dass die wenigstens hier im Detail ihre Verträge preisgeben. Du legst ja auch nicht offen, wie dein Arbeitsvertrag mit Lohn etc. aussieht.

Zum anderen ist ein Agenturvertrag – wie jeder andere Vertrag auch – kündbar. Meiner war speziell auf ein Projekt ausgerichtet. Da es mein Debüt war, lief er befristet auf ein Jahr, verlängerte sich allerdings automatisch, sofern ich keine Kündigung anstrebte. Da ich sehr zufrieden mit meiner Agentin bin (das Manuskript hat sie an einen Publikumsverlag vermittelt), sah ich dazu keinen Anlass. Seither besteht von beiden Seiten die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu künden – unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist, natürlich.

Ich bin also weit entfernt davon zu behaupten, ich erliege einem Knebelvertrag. Die Konditionen und Beteiligungen entsprechen dem, was in der Branche üblich ist. Ein paar Prozente abzugeben, ist es in meinen Augen allemal wert, zumal ich ohne meine Agentur niemals eine ganze Serie bei einem grossen Verlag hätte platzieren können.
Und das sagt der Typ mit dem Namen SantaDude? Razz Aber danke, das hilft schon mal weiter.

Also ich würde mein Gehalt und Vertragsdetails sofort offenlegen, aber kann verstehen dass es viele andere nicht tun.^^

Ein Jahr ist ja noch halbwegs human. Wenn man den Vertrag dann von beiden Seiten aus (einseitig) kündigen kann. Ich hatte es irgendwie so verstanden, dass der Vertrag nur gekündigt werden kann, wenn die Agentur so gnädig ist, einen zu "entlassen". Aber das gilt dann wohl nur für eine Auflösung vor Ablauf der Jahresfrist, was?



Diese Fragen gehen an dich, aber auch an MissClara und alle anderen:

Wie lange sind denn solche Laufzeiten und Kündigungsfristen üblicherweise?
Du schreibst jetzt, 1 Jahr läuft der Vertrag, und verlängert sich dann automatisch. Um 1 weiteres Jahr? So ähnlich wie ein Bahncard-Abo, wenn man nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt?!

Gibt es irgendwelche Verpflichtungen, die auch nach Kündigung und Ablauf der Vertragszeit weiter bestehen? Und wenn ja, welche?
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Willebroer
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Beitrag20.08.2021 11:34

von Willebroer
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In Zeiten, wo man noch direkt Verträge mit Verlagen abschließen konnte, waren die Bedingungen nicht unbedingt besser. Zum Beispiel die Verpflichtung, Folgewerke erst dem einen Verlag anzubieten (natürlich zu "vergleichbaren" Konditionen). Also eine Art Kettenduldung ...

Natürlich Übertragung aller Rechte usw. usf.

Manche Autoren sahen nur eine Chance, da rauszukommen, indem sie ein extra schlechtes Manuskript anboten (macht aber auch Arbeit - und ist nicht ohne Risiko).

Vor 30 Jahren und mehr galt es als "üblich", wenn Agenturen für die Erstvermittlung 40% nahmen und für weitere Werke 20 bis 25%. Natürlich auch exklusiv. Allerdings war ohne E-Mail und Datenträger der Aufwand viel größer. Und die Marktsituation besonders bei SF und Fantasy ganz anders.
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SantaDude
Wortedrechsler
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S
Beitrag20.08.2021 11:44

von SantaDude
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:
SantaDude hat Folgendes geschrieben:
Hallo, Forumsmitglied mit dem seltsamen Namen

Dieses Rätsel lässt sich ziemlich leicht klären: Zum einen glaube ich, dass die wenigstens hier im Detail ihre Verträge preisgeben. Du legst ja auch nicht offen, wie dein Arbeitsvertrag mit Lohn etc. aussieht.

Zum anderen ist ein Agenturvertrag – wie jeder andere Vertrag auch – kündbar. Meiner war speziell auf ein Projekt ausgerichtet. Da es mein Debüt war, lief er befristet auf ein Jahr, verlängerte sich allerdings automatisch, sofern ich keine Kündigung anstrebte. Da ich sehr zufrieden mit meiner Agentin bin (das Manuskript hat sie an einen Publikumsverlag vermittelt), sah ich dazu keinen Anlass. Seither besteht von beiden Seiten die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu künden – unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist, natürlich.

Ich bin also weit entfernt davon zu behaupten, ich erliege einem Knebelvertrag. Die Konditionen und Beteiligungen entsprechen dem, was in der Branche üblich ist. Ein paar Prozente abzugeben, ist es in meinen Augen allemal wert, zumal ich ohne meine Agentur niemals eine ganze Serie bei einem grossen Verlag hätte platzieren können.
Und das sagt der Typ mit dem Namen SantaDude? Razz Aber danke, das hilft schon mal weiter.

Also ich würde mein Gehalt und Vertragsdetails sofort offenlegen, aber kann verstehen dass es viele andere nicht tun.^^

Ein Jahr ist ja noch halbwegs human. Wenn man den Vertrag dann von beiden Seiten aus (einseitig) kündigen kann. Ich hatte es irgendwie so verstanden, dass der Vertrag nur gekündigt werden kann, wenn die Agentur so gnädig ist, einen zu "entlassen". Aber das gilt dann wohl nur für eine Auflösung vor Ablauf der Jahresfrist, was?



Diese Fragen gehen an dich, aber auch an MissClara und alle anderen:

Wie lange sind denn solche Laufzeiten und Kündigungsfristen üblicherweise?
Du schreibst jetzt, 1 Jahr läuft der Vertrag, und verlängert sich dann automatisch. Um 1 weiteres Jahr? So ähnlich wie ein Bahncard-Abo, wenn man nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt?!

Gibt es irgendwelche Verpflichtungen, die auch nach Kündigung und Ablauf der Vertragszeit weiter bestehen? Und wenn ja, welche?


Mein Vertrag läuft jetzt – nach Ablauf der 12 Monate – so lange, bis ihn eine der beiden Parteien kündet. Die Frist beträgt drei Monate, die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Wie genau sich das auf laufende oder bereits vermittelte Projekte auswirkt, müsste ich nachsehen.
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WSK
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Beitrag20.08.2021 11:47

von WSK
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SantaDude hat Folgendes geschrieben:


Mein Vertrag läuft jetzt – nach Ablauf der 12 Monate – so lange, bis ihn eine der beiden Parteien kündet. Die Frist beträgt drei Monate, die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Wie genau sich das auf laufende oder bereits vermittelte Projekte auswirkt, müsste ich nachsehen.
Ah, interessant. Also hat der Agent quasi ein Jahr Zeit, das Manuskript zu vermitteln. Damit der Autor nicht vorher wegrennt und der Agenten "umsonst" seine Arbeit investiert hat, nehme ich an.

Ein Jahr ist natürlich insofern lange, dass man bis zu 1 Jahr warten muss, bis der Agent endlich das Werk vermittelt (oder nicht vermittelt) hat, und dann für ein neues Werk einen neuen Agenten suchen kann.
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Lki
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Beitrag20.08.2021 12:00

von Lki
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:
SantaDude hat Folgendes geschrieben:


Mein Vertrag läuft jetzt – nach Ablauf der 12 Monate – so lange, bis ihn eine der beiden Parteien kündet. Die Frist beträgt drei Monate, die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Wie genau sich das auf laufende oder bereits vermittelte Projekte auswirkt, müsste ich nachsehen.
Ah, interessant. Also hat der Agent quasi ein Jahr Zeit, das Manuskript zu vermitteln. Damit der Autor nicht vorher wegrennt und der Agenten "umsonst" seine Arbeit investiert hat, nehme ich an.

Ein Jahr ist natürlich insofern lange, dass man bis zu 1 Jahr warten muss, bis der Agent endlich das Werk vermittelt (oder nicht vermittelt) hat, und dann für ein neues Werk einen neuen Agenten suchen kann.


Du scheinst noch nicht mit der Verlagswelt in Berührung gekommen zu sein, wenn du glaubst, dass ein Jahr ein unangemessen langer Zeitraum wäre, um ein Buch an einen Verlag zu vermitteln. Laughing Viele Agenturen bieten Debütromane nur auf Messen an, also können da im ungünstigsten Fall schon mal bis zu sechs Monate Wartezeit ins Land gehen, bevor überhaupt ein Lektor von dem Werk hört. Dann melden sich Verlage auch nicht immer sofort, sondern lassen sich Zeit - ein paar Monate sind da keine Seltenheit, bis mal ein Angebot auf dem Tisch liegt. Dann noch das Warten auf weitere Angebote, irgendwann die Entscheidung, Vertragsverhandlungen, die Erstellung der Verträge usw. Da ist ein Jahr verdammt schnell rum. (Als Beispiel: Ich wurde im November 2016 von meiner Agentur angenommen. Den Vertrag für meine Debütreihe habe ich im Dezember 2017 unterschrieben.)

Zum Thema Knebelverträge wurde ja schon einiges gesagt - natürlich ist man kein Leibeigener auf Lebenszeit, wenn man einen Agenturvertrag schließt. Man verpflichtet sich lediglich, neue Projekte innerhalb dieser Laufzeit der Agentur vorzustellen, damit die entscheiden kann, ob sie es vermitteln will. Will man das erste Jahr erstmal abwarten, um zu schauen, ob die Zusammenarbeit erfolgreich verläuft, hat aber schon ein neues Projekt, dann erzählt man eben nichts davon, bis man sicher ist, dass man weiter mit der Agentur arbeiten will. Gesunder Menschenverstand hilft an der Stelle enorm weiter. Wink


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Niederrheiner
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Beitrag20.08.2021 12:05

von Niederrheiner
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Mein Lieblingsthema. Laughing

Aus Autorensicht ist ein Projektvertrag das Beste, weil man dann nicht komplett an eine Agentur gebunden und von ihr abhängig ist.

Aus Agentursicht ist ein Exklusivvertrag am besten, weil sie dann alles innerhalb der Vertragslaufzeit von diesem Autor/der Autorin vertreten darf (aber natürlich nicht muss).

Leider ist die zweite Variante die weitaus häufigere, weil Autoren*innen unbedingt bei den Agenturen reinwollen und das dann unterschreiben.

Es gibt noch eine dritte Lösung: Man macht zwar einen projektübergreifenden Exklusivvertrag, klammert aber ein bestimmtes Genre aus bzw. nimmt nur eines rein. Das ist vor allem für die sinnvoll, die in mehreren Genres schreiben. Wenn man bei einer Agentur nicht weiterkommt, kann man (ohne die Kündigungsfrist abzuwarten o.ä.) in einem anderen bei einer anderen Agentur weitermachen. Dadurch ist man nicht komplett von einer Agentur abhängig.
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Niederrheiner
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Beitrag20.08.2021 12:19

von Niederrheiner
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Lki hat Folgendes geschrieben:
Man verpflichtet sich lediglich, neue Projekte innerhalb dieser Laufzeit der Agentur vorzustellen, damit die entscheiden kann, ob sie es vermitteln will.


Das "lediglich" würde ich streichen, denn genau das ist das Problem.
Es kann noch so schlecht laufen - man darf während der Vertragslaufzeit keine Projekte ohne die Agentur verkaufen/rausbringen etc.
Ich kenne Autoren*innen, von denen bei einer Agentur drei Projekte parallel angeboten werden (seit vielen Monaten erfolglos) und die bei weiteren Projekten nur die Möglichkeiten haben, der Agentur das Projekt jetzt als viertes zu geben, oder es zu Hause liegen zu lassen, bis der Vertrag ausläuft.

Das ist doch Mist!
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MissClara
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Beitrag20.08.2021 12:20

von MissClara
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:


Diese Fragen gehen an dich, aber auch an MissClara und alle anderen:

Wie lange sind denn solche Laufzeiten und Kündigungsfristen üblicherweise?
Du schreibst jetzt, 1 Jahr läuft der Vertrag, und verlängert sich dann automatisch. Um 1 weiteres Jahr? So ähnlich wie ein Bahncard-Abo, wenn man nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt?!


Das kann soweit ich mitbekommen habe, variieren. 12 Monate und danach Kündigungsfrist drei Monate. Manche machen je zum Quartalsende. Hab auch schon mal gehört, dass das Projekt noch 6 Monate nach Kündigung an die Agentur gebunden sei.  

Tatsächlich ist ein Jahr schnell rum und vollkommen logisch, dass die Agentur sich eine Mindestlaufzeit unterschreiben lässt. Allerdings hab ich auch schon Situationen erlebt, wo eine Agentur (aus eher internen) Gründen, die erste Messefrist untätig verstreichen lässt, das ist dann als Autor echt ärgerlich. So zieht dann schnell ein halbes Jahr ins Land, wo dein Projekt dem Verlag noch nicht mal vorgestellt wurde. Ich würde deswegen allen Neulingen raten:

a) vor einem Vertragsabschluss mich möglichst gut über aktuelle Erfahrungswerte dieser Agentur informieren (wenn eine Agentur zeitgleich sehr viele Debutanten aufnimmt, ist das m.E. eher kein gutes Zeichen, weil sie gar nicht allen gerecht werden kann)
b) das Folgemanuskript erst abgeben, wenn man von der Arbeitsweise des Agenten/der Agentin überzeugt ist. (Oder eben nur einen Projektvertrag unterschreiben, wenn sie sich darauf einlassen)
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Lki
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Beitrag20.08.2021 15:23

von Lki
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Niederrheiner hat Folgendes geschrieben:
Lki hat Folgendes geschrieben:
Man verpflichtet sich lediglich, neue Projekte innerhalb dieser Laufzeit der Agentur vorzustellen, damit die entscheiden kann, ob sie es vermitteln will.


Das "lediglich" würde ich streichen, denn genau das ist das Problem.
Es kann noch so schlecht laufen - man darf während der Vertragslaufzeit keine Projekte ohne die Agentur verkaufen/rausbringen etc.
Ich kenne Autoren*innen, von denen bei einer Agentur drei Projekte parallel angeboten werden (seit vielen Monaten erfolglos) und die bei weiteren Projekten nur die Möglichkeiten haben, der Agentur das Projekt jetzt als viertes zu geben, oder es zu Hause liegen zu lassen, bis der Vertrag ausläuft.

Das ist doch Mist!


Wenn das schon seit vielen Monaten so ist, dann sollte die Kündigungsmöglichkeit doch in greifbarer Nähe sein, oder?

Eine Agentur mit drei Projekten parallel auf die Suche nach einem Verlag zu schicken, ist aber auch nichts, was ich machen würde. Das wirkt vor den Verlagen ja so, als wären die eigenen Ideen vollkommen beliebig und als hätte man selbst keine Ahnung, was man als nächstes umsetzen will. Kolleginnen von mir, auch bereits veröffentlichte, machen das immer so, ich könnte das nicht.


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MissClara
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Beitrag20.08.2021 15:48

von MissClara
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Lki hat Folgendes geschrieben:
Niederrheiner hat Folgendes geschrieben:
Lki hat Folgendes geschrieben:
Man verpflichtet sich lediglich, neue Projekte innerhalb dieser Laufzeit der Agentur vorzustellen, damit die entscheiden kann, ob sie es vermitteln will.


Das "lediglich" würde ich streichen, denn genau das ist das Problem.
Es kann noch so schlecht laufen - man darf während der Vertragslaufzeit keine Projekte ohne die Agentur verkaufen/rausbringen etc.
Ich kenne Autoren*innen, von denen bei einer Agentur drei Projekte parallel angeboten werden (seit vielen Monaten erfolglos) und die bei weiteren Projekten nur die Möglichkeiten haben, der Agentur das Projekt jetzt als viertes zu geben, oder es zu Hause liegen zu lassen, bis der Vertrag ausläuft.

Das ist doch Mist!


Wenn das schon seit vielen Monaten so ist, dann sollte die Kündigungsmöglichkeit doch in greifbarer Nähe sein, oder?

Eine Agentur mit drei Projekten parallel auf die Suche nach einem Verlag zu schicken, ist aber auch nichts, was ich machen würde. Das wirkt vor den Verlagen ja so, als wären die eigenen Ideen vollkommen beliebig und als hätte man selbst keine Ahnung, was man als nächstes umsetzen will. .


Ja, das kommt mir auch seltsam vor. Bei mir ist ja seit der Frühjahrsmesse MS 1 in Prüfung und auf meinem Schreibtisch MS2 in Entwicklung. Da das eine andere Zielgruppe ist, dachte ich z.B., dass wir es, sobald fertig auch anbieten können. Meine Agentin meinte aber damals schon, wir sollten erstmal warten, was die erste Prüfung ergibt. Falls sich mit dem ersten Manuskript ein Verlagskontakt öffnet, würde man mit dem dann auch Möglichkeiten des zweiten besprechen.
Falls aber nicht und es wird überall abgelehnt, sei es allerdings gut, dass das zweite MS nicht exakt dasselbe Genre bedient. Denn nach einem abgelehnten Debutanten-Manuskript direkt ein neues im gleichen Genre hinterher zu schieben, sei ungünstig.
Unabhängig davon sei es aber auch normal, nicht direkt mit dem ersten MS unterzukommen. Also, insgesamt ein Prozess, der viel Geduld erfordert.

Als wir darüber sprachen, war das zum Beispiel einer dieser Momente, wo mir klar geworden ist, was bedeutet, eine (gute) Agentin zu haben bzw. dass sie nicht willkürlich aufnimmt und anbietet, sondern durchaus von Anfang an Konzept/Strategie dahinter steckt. Und ich glaube, genau das macht auch bei Verlagen einen Unterschied in Bezug auf das Ansehen einer Agentur.

Ich könnte mir übrigens auch vorstellen, dass das einer der Gründe ist, warum die Agenturen Exklusivität fordern. Wenn sie gerade versuchen, einen Debutanten unterzukriegen, dass nicht von anderen Seiten noch 4 Manuskripte desselben Autors an die Verlage herangetragen werden.

Zitat:
Kolleginnen von mir, auch bereits veröffentlichte, machen das immer so, ich könnte das nicht


Und vermitteln die dann auch die meisten dieser Projekte? Oder ist das eher Gießkannenprinzip -- so nach dem Motto, hauptsache, eines kommt an?
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WSK
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Beitrag20.08.2021 16:10

von WSK
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Lki hat Folgendes geschrieben:
Du scheinst noch nicht mit der Verlagswelt in Berührung gekommen zu sein, wenn du glaubst, dass ein Jahr ein unangemessen langer Zeitraum wäre, um ein Buch an einen Verlag zu vermitteln. Laughing
Hoffentlich ist es nicht unter deiner Würde, mit so einfachem Pöbel zu kommunzieren, der noch nicht mal Kontakt zur Verlagswelt hatte, Herr Vollzeitautor?! Smile
Nee, mir ist schon klar, dass es lange dauert, so ein Manuskript zu vermitteln.



Danke für alle, die ihre Erfahrungen bisher erzählt haben.

Dass viele Autoren mehrere Manuskripte bei Agenturen liegen haben, die alle gleichzeitig (ewig erfolgslos) vermittelt werden, ist wirklich spannend. Das hätte ich nicht gedacht. Da würde ich auch ausrasten.
Das klingt irgendwie ziemlich nach "Verramschen". Da würde ich dann lieber mehr Zeit in EIN Manuskript stecken, das es dann hoffentlich schafft bis zum Verlag, als so eine Fließbandproduktion zu starten. Aber ich hab ja auch keine Ahnung, warum man in so eine Situation kommt.


Dass man innerhalb der Vertragslaufzeit verpflichtet ist, dem Agenten alle seine Projekte zu geben, finde ich auch etwas komisch, vor allem wenn sie noch unfertig sind.
Wenn ich ein Projekt anfange (und es ihm, laut Vertrag, sofort erzähle), dann müsste ja schon die Frist zum Vermitteln starten, zb 6 Monate, und Ablaufen, bevor das Werk überhaupt fertig ist.
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MissClara
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Beitrag20.08.2021 16:23

von MissClara
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:


Dass man innerhalb der Vertragslaufzeit verpflichtet ist, dem Agenten alle seine Projekte zu geben, finde ich auch etwas komisch, vor allem wenn sie noch unfertig sind.
Wenn ich ein Projekt anfange (und es ihm, laut Vertrag, sofort erzähle), dann müsste ja schon die Frist zum Vermitteln starten, zb 6 Monate, und Ablaufen, bevor das Werk überhaupt fertig ist.


Also, ich bin nicht sicher, ob ich deine Logik verstehe, aber gemeint ist, dass der Agent während der Vertragslaufzeit die einzige Anlaufstelle zur Vermarktung deiner Projekte ist. Oder anders gesagt: Hat er ein Manuskript nicht vermittelt bekommen, dann steht es dir ja auch frei, es damit noch mal selbst zu versuchen. Öffnest du dann selbst eine Verlagstür, hat der Agent auch kein Anrecht auf eine Provision. Und das ist mit allen Projekten so, die in dieser Zeit entstehen. Was noch nicht fertig ist, kann auch nicht vermittelt werden (zumindest nicht als Debutant) und ergo entsteht hier auch keine Verbindlichkeit.

Man korrigiere mich, wenn ich das falsch verstehe.
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WSK
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Beitrag20.08.2021 16:25

von WSK
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MissClara hat Folgendes geschrieben:

Also, ich bin nicht sicher, ob ich deine Logik verstehe, aber gemeint ist, dass der Agent während der Vertragslaufzeit die einzige Anlaufstelle zur Vermarktung deiner Projekte ist. Oder anders gesagt: Hat er ein Manuskript nicht vermittelt bekommen, dann steht es dir ja auch frei, es damit noch mal selbst zu versuchen. Öffnest du dann selbst eine Verlagstür, hat der Agent auch kein Anrecht auf eine Provision. Und das ist mit allen Projekten so, die in dieser Zeit entstehen. Was noch nicht fertig ist, kann auch nicht vermittelt werden (zumindest nicht als Debutant) und ergo entsteht hier auch keine Verbindlichkeit.

Man korrigiere mich, wenn ich das falsch verstehe.
Mir wurde es gerade genau andersrum erklärt: Wenn der Agent das Manuskript nicht vermittelt, und man es innerhalb des Vertragszeitraums selbst vermittelt, kriegt der Agent trotzdem die Kohle.
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Lki
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Beitrag20.08.2021 16:31

von Lki
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:
Lki hat Folgendes geschrieben:
Du scheinst noch nicht mit der Verlagswelt in Berührung gekommen zu sein, wenn du glaubst, dass ein Jahr ein unangemessen langer Zeitraum wäre, um ein Buch an einen Verlag zu vermitteln. Laughing
Hoffentlich ist es nicht unter deiner Würde, mit so einfachem Pöbel zu kommunzieren, der noch nicht mal Kontakt zur Verlagswelt hatte, Herr Vollzeitautor?! Smile
Nee, mir ist schon klar, dass es lange dauert, so ein Manuskript zu vermitteln.


Frau Vollzeitautorin, so viel Zeit muss sein Laughing Und es war eher die leicht verzweifelte Kenntnis der Realität, die da aus mir sprach, keine Arroganz. Wink Für einen ungeduldigen Menschen wie mich ist es echt Höchststrafe, wie lange die ganzen Prozesse in der Verlagswelt dauern. Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn man dann mal drin ist, denn dann wartet man eben auf andere Dinge als die Zusage.


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Beitrag20.08.2021 16:55

von WSK
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Lki hat Folgendes geschrieben:


Frau Vollzeitautorin, so viel Zeit muss sein Laughing Und es war eher die leicht verzweifelte Kenntnis der Realität, die da aus mir sprach, keine Arroganz. Wink Für einen ungeduldigen Menschen wie mich ist es echt Höchststrafe, wie lange die ganzen Prozesse in der Verlagswelt dauern. Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn man dann mal drin ist, denn dann wartet man eben auf andere Dinge als die Zusage.
Sorry, das Cover kam mir so männlich vor, aber jetzt sehe ich auch, dass da "Lena" steht^^

Tja, freu dich, von solchen Problemen können wir, der Pöbel, nur träumen Very Happy
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MissClara
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Beitrag20.08.2021 17:14

von MissClara
Antworten mit Zitat

Zitat:
Mir wurde es gerade genau andersrum erklärt: Wenn der Agent das Manuskript nicht vermittelt, und man es innerhalb des Vertragszeitraums selbst vermittelt, kriegt der Agent trotzdem die Kohle.


Wenn du ihm sozusagen dazwischen funkst, weil du parallel suchst, dann ja. Aber es gibt auch Fälle, da hat der Agent alle seine Wege "abgeklopft" (das sind manchmal nur die großen und mittelgroßen Verlage) und sagt, bei den ganz kleinen versucht er es nicht mehr, weil da Aufwand nicht im Verhältnis zum Gewinn stehen. Und dann ist es dem Autor überlassen, was er mit dem MS weiter macht. Ich glaube nicht, dass er dann noch einen Provisionsanspruch hat - egal, ob man sich noch unter Vertrag befindet. Aber das ist jetzt eh Hörensagen, insofern, vielleicht kann ein erfahrener Autor da noch was zu sagen.
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Willebroer
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Beitrag20.08.2021 17:39

von Willebroer
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Man darf nicht vergessen, daß die Erstvermittlung natürlich am schwersten ist. Wenn man also als Autor (mit Hilfe der Agentur) schon eine Veröffentlichung hat und dadurch etwas bekannter ist, womöglich direkt von Verlegern angesprochen wird, dann hat auch die Agentur ihren Anteil daran.
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Mina Minus
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M
Beitrag20.08.2021 17:52

von Mina Minus
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Für Vieles, was hier schon angesprochen wurde, gibt es einfache Lösungen – eine Agentur ist ja schließlich nicht der böse Gegner, der einem das Leben möglichst schwer machen will.

Ich hatte z.B. den Fall, dass meine Agentur von einer Idee nicht überzeugt war und deshalb angeboten hat, dieses Projekt samt allem, was daraus folgen könnte, aus dem Exklusivvertrag auszunehmen, damit ich entweder dafür eine andere Agentur oder selbst einen Verlag suche. Das war ein kurzes Schriftstück, das ich zu meinem Vertrag gepackt habe und damit war die Sache gegessen. Es gibt auch Autoren, die ein Genre über eine Agentur vertreten lassen und ein weiteres über SP bedienen, ohne dass dies miteinander kollidiert.
Außerdem konnte ich mich sehr unproblematisch auch außerhalb der üblichen Kündigungsfrist von einer alten Agentur trennen. Das lief dann via sofort gültiger Vertragsauflösung. Das scheint übrigens sogar recht oft vorzukommen, zumindest kenne ich einige, die so ihren Vertrag schnell beenden konnten.
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WSK
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Beitrag20.08.2021 18:00

von WSK
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MissClara hat Folgendes geschrieben:

Wenn du ihm sozusagen dazwischen funkst, weil du parallel suchst, dann ja. Aber es gibt auch Fälle, da hat der Agent alle seine Wege "abgeklopft" (das sind manchmal nur die großen und mittelgroßen Verlage) und sagt, bei den ganz kleinen versucht er es nicht mehr, weil da Aufwand nicht im Verhältnis zum Gewinn stehen. Und dann ist es dem Autor überlassen, was er mit dem MS weiter macht. Ich glaube nicht, dass er dann noch einen Provisionsanspruch hat - egal, ob man sich noch unter Vertrag befindet. Aber das ist jetzt eh Hörensagen, insofern, vielleicht kann ein erfahrener Autor da noch was zu sagen.

Das ist vermutlich je nach Agentur verschieden. Viele Agenturen bearbeiten das Manuskript ja zuerst mit ihren Autoren. Insofern haben sie auch Arbeit reingesteckt, die evtl mit dazu geführt hat, dass der Autor dann selbst einen Verlag gefunden hat.
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