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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Romanfiguren anderer Autoren verwenden...ist das erlaubt?

 
 
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Elbenkönigin1980
Reißwolf
E


Beiträge: 1106



E
Beitrag26.07.2021 00:14
Romanfiguren anderer Autoren verwenden...ist das erlaubt?
von Elbenkönigin1980
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich lese mit Begeisterung die Romane von Christina Henry, die Romanfiguren wie Alice im Wunderland, Peter Pan, und die kleine Meerjungfrau oder Hänsel und Gretel neu interpretiert.
Ich selbst würde so einen Roman auch mal gerne schreiben, mit den Figuren von Tolkiens Herr der Ringe eine ganz neue Geschichte erschaffen und das ganz neu interpretieren, noch mal auf ganz andere Art als Christina Henry.

Wie ist das eigentlich, ist das rechtlich gesehen erlaubt, Romanfiguren anderer Autoren wie Tolkien zu verwenden?
Oder musste Christina Henry dazu zuerst von den Nachfahren der Autoren die Urheberrechte erwerben?
Die Dame benutzt sehr viele Figuren anderer, meist verstorbener Autoren, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie es sich leisten könnte, da jedes Mal die Urheberrechte zu kaufen

Kennt jemand da die rechtliche Lage?
Dürfte ich mit Tolkiens Figuren auch sowas machen wie Christina Henry mit Lewis Carrols Alice?


_________________
Bei meinen Eltern vom 15.05. bis 26.05.
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crisihasi
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 40
Beiträge: 244



Beitrag26.07.2021 00:33

von crisihasi
Antworten mit Zitat

Ich denke, diese Regelung ist generell an das Urheberrecht geknüpft, wobei ich mir nicht sicher bin, wie es sich bei Märchen und Sagen verhält. Hier kann ein Urheber im eigentlichen Sinne ja nicht ermittelt werden kann und falls doch, wären die x Jahre (waren es 75?) nach dem Tod ja ohnehin verstrichen.
Ich kann dir nur abraten, dich bei Tolkien zu bedienen. Gerüchteweise verfolgen die Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen sehr strikt.
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Mogmeier
Geschlecht:männlichGrobspalter

Moderator
Alter: 50
Beiträge: 2677
Wohnort: Reutlingen


Beitrag26.07.2021 01:07

von Mogmeier
Antworten mit Zitat

Hallo Elbenkönigin,

das Urheberrecht ist in dem Sinne nicht übertragbar. Was du meinst, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte – speziell in dem Fall die Nutzungsrechte, da ja sämtliche Figuren, in Verbindung mit der dazugehörigen Schöpfungshöhe, Teil des geistigen Eigentums des Urhebers sind.

Bei deinem Beispiel mit Christina Henry dürfte das ursprüngliche Werk, auf das sie sich bezog, bereits als gemeinfrei eingestuft gewesen sein, was bzgl. „Der Herr der Ringe“ noch nicht der Fall ist (wenn ich die ganzen Datierungen dazu richtig interpretiert habe).

Erwähnen darf man Figuren aus anderen Romanen (die jetzt noch nicht als gemeinfrei anzusehen sind) schon und kann diese als Nebenprodukt bis zu einem gewissen Grad auch indirekt agieren lassen (z.B.: »Im Traum erschien mir Mario aus ›Unendlicher Spaß‹ und meinte zu mir, ich soll mir doch mal bitte neue Klamotten zulegen«), aber eine vollständige oder auch nur teilweise Übernahme der Figuren/Charaktere, noch dazu vordergründig agierend, da wäre ich (abgesehen vielleicht von nichtkommerzieller Fan-Fiction) vorsichtig. Das gilt aber auch nur, wenn die ursprünglichen Romane eben noch nicht als gemeinfrei dastehen.

Viele Grüße
Mog

EDIT: Ja, es gibt noch eine Sonderregelung dabei, die in etwa besagt, dass man auf Grundlage eines bereits bestehenden Werkes, sein eigenes Werk darauf aufbauen kann. Dabei sei allerdings zu beachten, dass der Anteil der eigenen Schöpfungshöhe dem des ursprünglichen Werkes wesentlich überwiegen muss, sprich, die grundlegenden Elemente des ursprünglichen Werkes dabei sozusagen verblassen.
Bei einer Übernahme der Figuren für die eigene Geschichte hätte ich da so meine Bedenken, da hierbei eben der ursprüngliche Anteil doch noch vordergründig erkennbar ist. (Natürlich jetzt nur bezogen auf noch nicht gemeinfreie Werke.)


_________________
»Nichtstun ist besser, als mit viel Mühe nichts schaffen.«
Laotse
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Elbenkönigin1980
Reißwolf
E


Beiträge: 1106



E
Beitrag26.07.2021 04:41

von Elbenkönigin1980
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Dann werde ich wohl doch lieber eigene Figuren erschaffen, für die Tolkiens Figuren aber durchaus als Inspiration dienen dürfen.
Meine Geschichte unterscheidet sich stark von Tolkien, aber ich möchte meinen Elbenfiguren auch diese besonders ätherische Aura verliehen, die Tolkien seinen Elben gab
Aber wahrscheinlich ist es da wirklich leichter, eigene Elben zu schreiben.
Aber da ich Tolkiens Elben total genial finde, lasse ich mich da bei der Gestaltung meiner Charaktere durchaus von ihm inspirieren.


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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6393
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag26.07.2021 09:38

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall brauchst du eine Erlaubnis.
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Wolfsauge
Schneckenpost
W


Beiträge: 7



W
Beitrag01.08.2021 04:11

von Wolfsauge
Antworten mit Zitat

Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben:
Dann werde ich wohl doch lieber eigene Figuren erschaffen, für die Tolkiens Figuren aber durchaus als Inspiration dienen dürfen.
Meine Geschichte unterscheidet sich stark von Tolkien, aber ich möchte meinen Elbenfiguren auch diese besonders ätherische Aura verliehen, die Tolkien seinen Elben gab
Aber wahrscheinlich ist es da wirklich leichter, eigene Elben zu schreiben.
Aber da ich Tolkiens Elben total genial finde, lasse ich mich da bei der Gestaltung meiner Charaktere durchaus von ihm inspirieren.


Auch wenn der Faden schon was älter ist, vielleichthilft dir der folgende Hinweis noch:  Es gab bereits in Old English ein Wort für Elf, nämlich ælf. Die Wesen als solche sind demnachaus meiner Sicht keine Erfindung Tolkiens.

https://www.majstro.com/Web/Majstro/bdict.php?gebrTaal=eng&bronTaal=eng&doelTaal=ang&teVertalen=elf

Dennoch gebe ich meinem Vorredner Recht, ich würde an der Stelle zumindest Vorsicht walten lassen. Ich würde z.B. nicht Elb, sondern Elf oder ælf verwenden.
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BrianG
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 47
Beiträge: 708



Beitrag02.08.2021 08:27

von BrianG
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Tatsächlich stammt das Wort Elb gar nicht von Tolkien. Im Original hat er auch von Elf / Elves geschrieben, war aber nicht wirklich glücklich darüber, da dieser Begriff im angelsächsischen kleine, geflügelte Wesen beschreibt (stellt euch Tinkerbell von Peter Pan vor).

Den Begriff Elb hat schließlich die deutsche Übersetzerin Margaret Carroux ins Spiel gebracht (mit den Nordischen Alben im Hinterkopf) - diese Bezeichnung hat Tolkien angeblich wesentlich besser gefallen als jene, die er selbst im Original verwendet hat.

Zum Thema: Ich schließe mich den Vorrednern an: fremde Charaktere zu verwenden kann problematisch sein. Solange du nur Fan-Fiction schreibst, wird zwar vermutlich kein Hahn danach krähen (wobei viele Autoren, wie z. B. George R. R. Martin, in Interviews gesagt haben, trotzdem nicht glücklich darüber zu sein). Sobald du jedoch eine kommerzielle Verwertung anstrebst, wirst du definitiv rechtliche Probleme bekommen.


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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag10.08.2021 10:57

von BirgitJ
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Eigentlich muss man zwei Dinge unterscheiden. Die Frage war, ob du einen Roman schreiben darfst mit den Figuren anderer Autoren.

Schreiben darfst du, was du willst. Es wird niemand kommen, um auf deiner Festplatte zu stöbern, ob du über Hobbits geschrieben hast und dir dann daraus einen Strick drehen. Die andere Sache ist, ob du einen derartigen Text veröffentlichen darfst. Hier beginnt das Urheberrecht, das Copyrecht und/oder die Markenrechte, die auf bestimmten Figuren liegen.

Also solange es dir nur ums Schreiben geht - nur zu. Beim Veröffentlichen - grösste Vorsicht.

Es gibt natürlich Fanfiction. Was oft von den Rechteinhabern nicht gern gesehen wird und sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Oft wird es geduldet, wenn damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Aber diese meine Infos zur Fanfiction sind Jahre alt und mögen nicht mehr auf dem neuesten Stand sein.


_________________
"Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017
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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

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Beiträge: 3207
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag12.08.2021 09:58

von Taranisa
Antworten mit Zitat

BirgitJ hat Folgendes geschrieben:
Es gibt natürlich Fanfiction. Was oft von den Rechteinhabern nicht gern gesehen wird und sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Oft wird es geduldet, wenn damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Aber diese meine Infos zur Fanfiction sind Jahre alt und mögen nicht mehr auf dem neuesten Stand sein.

Ich denke, das kommt darauf an, ob der Verlag selbst Romane zum Spiel herausbringt. Beim Ulysses Spiele Verlag dürfen daher Fanfiction-Romane zu den dort erschienenen Rollenspielsystemen angeboten werden. Aufgrund der Rechte natürlich NUR diesem.


_________________
Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Beiträge: 2329
Wohnort: Annaburg


Beitrag12.08.2021 10:59

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Hol dir einfach das Einverständnis des Rechteinhabers.
Kurzes, formloses Anschreiben. Schlimmstenfalls lautet die Antwort "Nein"


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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag12.08.2021 13:32

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Rund um Tolkien ist die Lage allerdings ziemlich hoffnungslos. Vor allem wenn es über einfache Fanfiction hinausgeht.

Die einzige Chance könnte sich bieten, wenn der Verlag (als Rechteinhaber) zum Beispiel einen Wettbewerb zu dem Thema ausschreiben würde.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag13.08.2021 08:58

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Gegen Fanfiction gehen die Verlage deshalb nicht vor, weil sie aus deren Machern kein Geld herauspressen können. Das meiste wird ohnehin von Teenagern geschrieben, bei denen nichts zu holen ist; ergo blieben sie auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Hinzu kämen Kosten für aufwendige Gutachten, denn das Urheberrecht ist kniffelig. Wo genau die Grenze zwischen erlaubtem Ideenklau, Zitat, Persiflage und unerlaubtem Plagiat zu ziehen ist, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.
Außerdem würde sie das bei der Zielgruppe sehr unbeliebt machen, was wiederum schlecht für's Geschäft wäre.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Willebroer
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Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag13.08.2021 12:28

von Willebroer
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Bei Verlagen geht tatsächlich eher mild zu.
Wenn allerdings Hollywood ins Spiel kommt, dann wird es ernst. Meistens läuft das über Abmahnungen (ohne großes Kostenrisiko), gegen die die armen Schlucker sich kaum wehren (können).

Den großen Rechteverwertern ist es meistens egal, ob sie ein paar Fans vergraulen.
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V.K.B.
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Beiträge: 6153
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Das goldene Rampenlicht Das silberne Boot
Goldenes Licht Weltrettung in Silber


Beitrag13.08.2021 14:41

von V.K.B.
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Man darf aber auch nicht vergessen, was da so alles an Fanficktion [sic] geschrieben wird, und was Figuren da so alles an seltsamen Vorlieben und Fetischen angedichtet wird. Wenn einem Rechteinhaber das nicht passt, kann ich das gut nachvollziehen. Ich würde ja auch nicht wollen, dass jemand meinen Figuren irgendwas seltsames andichtet und sie in pornographische Szenen steckt (denn das kann ich bisweilen auch sehr gut selbst). Gegen eine Figur (as is) ausleihen hätte ich hingegen nichts einzuwenden.

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Hang the cosmic muse!

Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills …
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