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Calvin Hobbs Klammeraffe
Alter: 55 Beiträge: 562 Wohnort: Deutschland
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04.08.2021 19:09 Tod und Hinterlassenschaften von Calvin Hobbs
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Hallo
Folgende Situation: Ein Mieter, ohne Familie, Angehörige oder Freunde verstirbt.
Frage: Wer veranlasst die Wohungsräumung? Wird der Besitz kontrolliert? Wenn ja, von wem? Was passiert, wenn der Verstorbene irgendetwas wertvolles besaß, wer entscheidet darüber?
Danke
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Levo Klammeraffe
L
Beiträge: 830
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L 04.08.2021 19:14
von Levo
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Soweit ich weiß, sind Nachlassgerichte und Nachlasspfleger (als Vertreter eines unbekannten Erben) dafür zuständig.
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Fistandantilus Weltenwanderer
Alter: 43 Beiträge: 814 Wohnort: Augsburg
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04.08.2021 19:40
von Fistandantilus
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Zuerst einmal fahndet der zuständige Rechtspfleger vom Nachlassgericht (Amtsgericht der Stadt/des Kreises des Verstorbenen) regelrecht nach möglichen Erben. Das wird nicht auf die leichte Schulter genommen, es kann sich mitunter eine wochenlange Suche nach irgendwelchen Verwandten im Ausland ergeben. Wenn feststeht, dass es tatsächlich keine Erben gibt (auch wenn z.B. alle Erben die Erbschaft wegen möglicher Überschuldung ausschlagen), dann erbt das Bundesland (in Form des Finanzamtes), in dem der Verstorbene wohnhaft gewesen war. Ist kein Bundesland zu ermitteln, dann erbt der Bund. Das Amtsgericht unterhält Firmen, die für die Räumung zuständig sind, und die natürlich nach wertvollem Eigentum sichten, das dann öffentlich versteigert wird, um die Einnahmen dem Finanzamt zukommen zu lassen.
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Jan Hinnerk Feddersen Leseratte
J Alter: 63 Beiträge: 156 Wohnort: Schleswig-Holstein
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J 05.08.2021 15:15 Re: Tod und Hinterlassenschaften von Jan Hinnerk Feddersen
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Calvin Hobbs hat Folgendes geschrieben: |
Folgende Situation: Ein Mieter, ohne Familie, Angehörige oder Freunde verstirbt.
Frage: Wer veranlasst die Wohungsräumung? |
Die Gemeinde, in der der Mieter seine Wohnung hatte. Die ist in dem Fall auch für die Bestattung zuständig, welche ja innerhalb weniger Tage erfolgen muss.
Zitat: |
Wird der Besitz kontrolliert? Wenn ja, von wem? Was passiert, wenn der Verstorbene irgendetwas wertvolles besaß, wer entscheidet darüber?
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Das Nachlassgericht. Das ggf. einen Nachlasspfleger einsetzt. Gibt es keine Erben (weder gesetzliche noch durch Testament), erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Hauptwohnsitz hatte. Vorher wird aber erstmal versucht, Erben zu finden. Der Aufwand für die Suche richtet sich nach dem Wert des Erbes.
_________________ Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de) |
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Jan Hinnerk Feddersen Leseratte
J Alter: 63 Beiträge: 156 Wohnort: Schleswig-Holstein
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J 05.08.2021 15:16
von Jan Hinnerk Feddersen
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Fistandantilus hat Folgendes geschrieben: | Zuerst einmal fahndet der zuständige Rechtspfleger vom Nachlassgericht (Amtsgericht der Stadt/des Kreises des Verstorbenen) regelrecht nach möglichen Erben. Das wird nicht auf die leichte Schulter genommen, es kann sich mitunter eine wochenlange Suche nach irgendwelchen Verwandten im Ausland ergeben. |
Unter Umständen wird auch monatelang, sogar jahrelang gesucht, im In- und Ausland, z.B. mit Zeitungsanzeigen.
_________________ Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de) |
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tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
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T 08.08.2021 20:45
von tanja47
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Jan Hinnerk Feddersen hat Folgendes geschrieben: | Fistandantilus hat Folgendes geschrieben: | Zuerst einmal fahndet der zuständige Rechtspfleger vom Nachlassgericht (Amtsgericht der Stadt/des Kreises des Verstorbenen) regelrecht nach möglichen Erben. Das wird nicht auf die leichte Schulter genommen, es kann sich mitunter eine wochenlange Suche nach irgendwelchen Verwandten im Ausland ergeben. |
Unter Umständen wird auch monatelang, sogar jahrelang gesucht, im In- und Ausland, z.B. mit Zeitungsanzeigen. |
Andererseits wird die Miete plus Nebenkosten sicherlich nicht jahrelang weiterlaufen - oder?
Da gibt es bestimmt gesetzlichen Fristen. (die ich aber nicht kenne)
Bei "unseren" Haushaltsauflösungen gab es glücklicherweise immer irgendwelche Angehörigen und Einigungen von - bis. Also besenreine Übergaben nach die Nachnutzung bis hin zu Komplettleerung im Auftrag der Angehörigen.
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 984 Wohnort: Op dr\' Jück
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09.08.2021 05:31
von Nina C
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Wenn das Eigentum „was wert“ (wie auch immer das definiert ist) ist, wird es von Staats seiten eingelagert. Wenn sich noch Erben finden, werden die Kosten vom Erbe abgezogen, wenn nicht, wird es versteigert. An welcher Wertgrenze sich das allerdings bemisst, weiß ich auch nicht.
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Calvin Hobbs Klammeraffe
Alter: 55 Beiträge: 562 Wohnort: Deutschland
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09.08.2021 10:33
von Calvin Hobbs
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Hallo
Ich habe in meiner Geschichte die Abkürzung genommen und nachdem der Nachlassverwalter da war, ein Entrümpelungsunternehmen kommen lassen. Es befanden sich keine "Wertgegenstände" in der Wohnung des Toten, aber ich wollte wenigstens eine ungefähre Richtung des Ablaufverfahrens.
Danke an alle
_________________
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