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Briefpost - Fragen dazu

 
 
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fkneyer
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 63
Beiträge: 87
Wohnort: Im Filstal


Beitrag18.07.2021 14:32
Briefpost - Fragen dazu
von fkneyer
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hi zusammen
mal wieder eine Frage, die ich nirgends beantwortet bekomme, die aber vielleicht einer von euch lösen könnte.

Im Manu muss / will der Prota einen Brief verschicken an jemanden, mit dem er vor 40 Jahren zuletzt Kontakt hatte. Bekannt ist nur der Name und eine Adresse des Empfängers. Normaler Brief scheidet aus, da damit nicht klar wird, ob der Empfänger den Brief erhalten hat.

Also Einschreiben eigenhändig mit Rückschein.
Bei normaler Zustellung quittiert der Empfänger den Erhalt und der Rückschein wird an den Absender geschickt.

Weiß einer von euch, wie das gehandhabt wird, wenn der Empfänger die Annahme verweigert? Kann er das bei einem eigenhändigen Einschreiben überhaupt? Wird das auf dem Rückschein vermerkt und dieser dann an den Absender zurückgeschickt?

Wie sieht das aus, wenn der Brief nicht zugestellt werden kann, weil an der betreffenden Adresse niemand mit dem zutreffenden Namen wohnt? Wird das auf dem Rückschein vermerkt und dieser dann an den Ansender zurückgeschickt?

Wie oft  - wenn überhaupt - wird ein Zustellungsversuch wiederholt, falls beim ersten Mal niemand angetroffen wrid?

Bei meiner Postagentur schien man das nicht zu wissen...

Danke vorab
fkneyer


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Elisa
Eselsohr
E


Beiträge: 276



E
Beitrag18.07.2021 15:34
Re: Briefpost - Fragen dazu
von Elisa
Antworten mit Zitat

fkneyer hat Folgendes geschrieben:
Wie sieht das aus, wenn der Brief nicht zugestellt werden kann, weil an der betreffenden Adresse niemand mit dem zutreffenden Namen wohnt? Wird das auf dem Rückschein vermerkt und dieser dann an den Ansender zurückgeschicktr

Vor ein paar Monaten hatte ich ein Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Als der Rückschein (diese rote? Postkarte) zurückkam, stand unter Empfänger ein fremder Name. Später stellte sich heraus, dass der Nachbar das Einschreiben angenommen hatte.
Das hat mich dann doch sehr gewundert. Auf Nachfrage meinerseits bei der Post habe ich auch keine klare Antwort bekommen, wie das möglich sein kann.
Lg Elisa
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fkneyer
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 63
Beiträge: 87
Wohnort: Im Filstal


Beitrag18.07.2021 15:57

von fkneyer
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke
Hier soll ja herausgefunden werden, ob der (richtige) Empfänger an genau der Adresse wohnt oder nicht. Das wäre in den beiden ersten Szenarien der Fall - Annahme verweigert oder Empfang quittiert
Am interessantesten ist der dritte Fall - was passiert, wenn der Brief nicht zugestellt werden kann (weil niemand dieses Namens dort wohnt)
Ich denke ich muss mal auf ein richtiges Postamt gehen und dort fragen


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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8676
Wohnort: Bayern
DSFo-Sponsor


Beitrag18.07.2021 16:10

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Hallo fkneyer

Nach Angaben der Post bekommt man für eingeschriebene Briefe eine Sendungsnummer und kann den Weg des Briefs über die Sendungsverfolgung nachvollziehen. Bei eingeschrieben Briefen habe ich das aber noch nie probiert, sondern nur bei Päckchen. Es sollte aber genauso funktionieren.  

Wenn der Empfänger den Brief nicht annimmt, dann kommt er mit einem entsprechenden Vermerk zurück.

Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, dann bekommt er einen Zettel in den Briefkasten und kann den Brief auf der nächsten Poststation gegen Unterschrift abholen.
Wenn er das in einem gewissen Zeitraum nicht tut (einen Monat), kommt der Brief mit entsprechendem Vermerk zurück. Der Brief gilt dann als nicht zugestellt.

Wenn der Empfänger dort nicht mehr wohnt und keine Nachsendeadresse vorliegt, dann kommt der Brief als unzustellbar zurück, mit einem entsprechenden Vermerk.

LG Merlinor


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fkneyer
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 63
Beiträge: 87
Wohnort: Im Filstal


Beitrag18.07.2021 17:31

von fkneyer
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Vielen Dank, merlinor

klar und deutlich beantwortet. Wie gesagt ging es mir hauptsächlich um den Fall, dass der Brief nicht angenommen wird. In dem Fall ist dann aber auch sozusagen nachgewiesen , dass der Empfänger wirklich dort wohnt

fkneyer


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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag18.07.2021 18:04

von Willebroer
Antworten mit Zitat

"Nicht angenommen" oder "Nicht zugestellt" kennt die Post nicht. Das heißt dann je nach Fall "Empfänger unbekannt" oder "Annahme verweigert".

Ganz sicher kann man in beiden Fällen nicht sein, ob die Adresse stimmt.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2822



Beitrag18.07.2021 20:12

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Das ist richtig, denn gewiß würde jemand anderer, der inzwischen an der Adresse wohnt, den Brief auch nicht annehmen. Bei Nicht-Annahme muß man auch nicht eigenhändig unterschreiben, sondern man teilt das einfach dem Postbeamten mündlich mit.

Und dann gibt es auch noch die nicht ganz seltenen Fälle, wo Briefe einfach nicht zugestellt werden, weil der Postbote keine Zeit oder Lust hatte oder statt eine Unterschrift zu verlangen, die Sendung einfach so in den Kasten wirft. Oder irgend etwas anderes schief läuft.
(Ich hatte neulich etwas bestellt und das Paket wurde einfach wieder an den Absender zurück geschickt, ohne daß ich es jemals gesehen hätte. sad Ich finde auch regelmäßig Post von fremden Leuten in meinem Postfach.)


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fkneyer
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 63
Beiträge: 87
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Beitrag19.07.2021 07:35

von fkneyer
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Interessanterweise hat sich meine Frage kurz nach meinem Eingangspost inzwischen in die Realität verlagert.
Nach über 40 Jahren der Suche (mal mehr mal weniger intensiv), habe ich endlich meine frühere Freundin wieder gefunden, die um 1977 spurlos verschwunden ist. Wirklich spurlos. Niemand wußte, wo sie abgeblieben war.

Nun, gefunden ist vllt. (noch) nicht der richtige Ausdruck. Ich habe eine / die letzte amtlich bekannte Adresse, an der sie wohnen soll. Telefonnummern sind ja inzwischen bei weitem nicht mahr alle eingetragen.
Also bleibt nur der eingeschriebene Brief, um evtl. herauszufinden, ob sie tatsählich dort wohnt (800km nach Hambrug fahren will ich an sich nicht)

fkneyer


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Michel
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Beitrag19.07.2021 08:49

von Michel
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Ein Einwurf-Einschreiben wird übrigens auf jeden Fall zugestellt, wenn der Empfänger an der angegebenen Adresse zu finden ist. Ablehnung gibt es da nicht - ist in manchen juristischen Fragen nicht ganz unwichtig.
Auch da gilt meines Wissens: Rückschein bestätigt die Zustellung (in den Briefkasten) oder "Empfänger unbekannt".


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fkneyer
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Beitrag19.07.2021 14:15

von fkneyer
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Michel hat Folgendes geschrieben:
Ein Einwurf-Einschreiben wird übrigens auf jeden Fall zugestellt, wenn der Empfänger an der angegebenen Adresse zu finden ist. Ablehnung gibt es da nicht - ist in manchen juristischen Fragen nicht ganz unwichtig.
Das ist klar, da bestätigt der Postbote, dass er das Schreiben eingeworfen hat.
Michel hat Folgendes geschrieben:
Auch da gilt meines Wissens: Rückschein bestätigt die Zustellung (in den Briefkasten) oder "Empfänger unbekannt".
Bei einem normalen Einschreiben schon, aber bei dem Zusatz "Eigenhändig" kann man doch wohl davon ausgehen, dass so ein Schreiben persönlich übergeben wird.

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Maunzilla
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Beiträge: 2822



Beitrag19.07.2021 17:58

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Einwurfeinschreiben beweisen nur die Zustellung, aber nicht den Empfang der Sendung an den Berechtigten. Wenn ein Paket im Hausflur abgestellt wird, gilt es auch als zugestellt, egal, wer es danach an sich nimmt.
Deshalb müssen wichtige Sendungen wie Gerichtsurkunden oder Vorladungen auch persönlich ausgehändigt werden.


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fkneyer
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Beitrag20.07.2021 14:21

von fkneyer
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Einwurfeinschreiben beweisen nur die Zustellung, aber nicht den Empfang der Sendung an den Berechtigten. Wenn ein Paket im Hausflur abgestellt wird, gilt es auch als zugestellt, egal, wer es danach an sich nimmt.
Deshalb müssen wichtige Sendungen wie Gerichtsurkunden oder Vorladungen auch persönlich ausgehändigt werden.

Na, dann hoffen wir mal, dass der Postbote in HH das auch weiß und den Brief wirklich persönlich übergibt.


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Maunzilla
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Beitrag21.07.2021 09:31

von Maunzilla
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Warum dieser Aufwand? Du kannst doch auch einfach einen normalen Brief schreiben und auf Antwort warten. Wenn nichts kommt, ist sie entweder weggezogen oder möchte keinen Kontakt; oder du lernst auf dem Weg jemand anderen kennen. smile

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fkneyer
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Beitrag25.07.2021 18:32

von fkneyer
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Warum der Aufwand? - Nun, die Frage ist natürlich berechtigt ...
Das hat überwiegend sehr persönliche Gründe, die ich hier nicht unbedingt ausbreiten möchte und die viele Jahren zurückliegen ... unwichtig

Der verbelibende Rest ist einfach. Nach allem, was ich heraus gefunden habe, ist sie irgendwann nach ihrem Verschwinden total abgestürzt und nie wieder aus diesem Loch heraus gekommen. Das dokumentiert auch die  Adresse, die ich ermitteln konnte. Es handelt sich um eine - nennen wir es soziale - Einrichtung für Menschen in Not (mag sich jeder selber zusammenreimen, was damit gemeint ist)
Ich möchte eigentlich nur wissen, ob sie an dieser Adresse bekannt ist und dann entscheiden, ob und wie ich ihr vielleicht noch helfen kann. Das Schreiben ist sehr kurz abgefasst und listet nur die Mlöglichkeiten auf, wie sie mich erreichen kann. Wenn sie Hilfe haben möchte - auch nach den vielen Jahren - kann ich diese anbieten. Wenn sie das will, wird sie sich melden.
Der Rückschein wird dauf jeden Fall dokumentieren, ob sie wirklich dort untergekommen ist oder nicht.

fkneyer


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Beitrag25.07.2021 20:12

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Zitat:
Es handelt sich um eine - nennen wir es soziale - Einrichtung für Menschen in Not (mag sich jeder selber zusammenreimen, was damit gemeint ist)
Haben solche Einrichtungen nicht auch eine Verwaltung? Dort könntest du auch nachfragen. Die dürfen dir zwar keine expliziten Auskünfte über persönliche Daten geben, aber nachzufragen, ob Kontaktaufnahme zu einer Person, die man von früher kennt, möglich ist, sollte gehen. (Vielleicht habe ich deinen Euphemismus aber auch falsch verstanden.)

Du musst ja nicht fragen, ob Person XY da ist (falls sie das nicht sagen dürfen), sondern nur, ob Kontaktaufnahme möglich ist (und so tun, als wüsstest du, dass sie dort ist). Wenn die Person dort doch nicht "untergekommen" ist, werden sie es dann schon sagen. Einfach Briefe schreiben geht in solchen Einrichtungen vielleicht auch gar nicht.


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Beitrag25.07.2021 20:43

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Das Armenhaus ist kein Zuchthaus. Selbstverständlich dürfen die Insassen Briefe schreiben und emfangen. Und die werden auch nicht geöffnet oder zensiert.

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Beitrag25.07.2021 22:35

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Das Armenhaus ist kein Zuchthaus. Selbstverständlich dürfen die Insassen Briefe schreiben und emfangen. Und die werden auch nicht geöffnet oder zensiert.
Und wo bitte gibt es heute noch Armenhäuser in Deutschland? Das wären Sozialwohnungen. Aufgrund von "eine - nennen wir es soziale - Einrichtung" hätte ich auf Gefängnis getippt, und mit dem Zusatz "für Menschen in Not" auf geschlossene Psychiatrie. Aber ich sagte ja schon, vielleicht habe ich den Euphemismus falsch gedeutet. Oder einen solchen gesehen ("mag sich jeder selber zusammenreimen, was damit gemeint ist"), wo gar keiner sein sollte.

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Beitrag26.07.2021 07:34

von fkneyer
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Haben solche Einrichtungen nicht auch eine Verwaltung? Dort könntest du auch nachfragen. Die dürfen dir zwar keine expliziten Auskünfte über persönliche Daten geben, aber nachzufragen, ob Kontaktaufnahme zu einer Person, die man von früher kennt, möglich ist, sollte gehen. (Vielleicht habe ich deinen Euphemismus aber auch falsch verstanden.)

Das habe ich schon getan. Und eine Kontaktaufnahme ist natürlich ebenso möglich.
V.K.B. hat Folgendes geschrieben:

Du musst ja nicht fragen, ob Person XY da ist (falls sie das nicht sagen dürfen), sondern nur, ob Kontaktaufnahme möglich ist (und so tun, als wüsstest du, dass sie dort ist). Wenn die Person dort doch nicht "untergekommen" ist, werden sie es dann schon sagen. Einfach Briefe schreiben geht in solchen Einrichtungen vielleicht auch gar nicht.

Auch das habe ich getan (und man bekommt völlig zu Recht keine Auskünfte über die Bewohner) und nein, "sie" sagen nicht, ob eine bestimmte Person dort untergekommen ist oder nicht.
Briefe schreiben oder irgendwas dorthini schicken ist möglich, das hat man mir bestätigt. Ich muss nicht so tun, als ob ich wüsste, dass sie dort ist. Das weiß ich aufgrund einer Auskunft von einer Person, die solche Informationen nach eigener Angabe "heraussuchen" kann (vermutlich war das nicht ganz legal, aber das schert mich nicht weiter).
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Das Armenhaus ist kein Zuchthaus. Selbstverständlich dürfen die Insassen Briefe schreiben und emfangen. Und die werden auch nicht geöffnet oder zensiert.

Stimmt, natürlich wird die Post weder geöffnet noch zensiert und natürlich dürfen die Leute dort schreiben und empfangen. Post (auch Einschreiben) wird wohl zentral entgegengenommen und der betreffenden Person ausgehändigt - wenn diese dort bekannt ist (dann lebt sie dort). Ist das nicht der Fall, geht der Rückschein mit einem entsprechenden Vermerk an mich zurück

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Und wo bitte gibt es heute noch Armenhäuser in Deutschland? Das wären Sozialwohnungen. Aufgrund von "eine - nennen wir es soziale - Einrichtung" hätte ich auf Gefängnis getippt, und mit dem Zusatz "für Menschen in Not" auf geschlossene Psychiatrie. Aber ich sagte ja schon, vielleicht habe ich den Euphemismus falsch gedeutet. Oder einen solchen gesehen ("mag sich jeder selber zusammenreimen, was damit gemeint ist"), wo gar keiner sein sollte.

Es sind keine Sozialwohnungen, das wäre heutzutage in großen deutschen Städten noch nicht einmal ungewöhnlich. Es ist kein Gefängnis und auch keine geschlossene Psychiatrie.
Es ist eine Einrichtung eines gemeinnützigen Trägers, in der Menschen vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden, die keine andere Option mehr haben.
Dort können auch Obdachlose (bitte, das ist in keiner Weise abwertend gemeint, auch das geht mitunter schneller als man denken mag) übernachten, die tagsüber das Haus verlassen müssen. Und ob diese Menschen mit Namen erfasst werden, weiß ich nicht. Genau das ist es, was ich wissen will. Zu welcher Gruppe sie gehört.
Ist es die erste Gruppe, dann sehe ich evtl. eine Möglichkeit der Hilfe
Ist es die zweite Gruppe, dürfte es diese Möglichkiet eher nicht geben.

Man mag mir in dieser - zugegebenermaßen seltsamen - Angelegenheit eine gewisse Obsession "unterstellen", das streite ich gar nicht ab, aber nach fast 40 Jahren der Suche nehme ich mir das alles einfach raus.

fkneyer

Edit:
Hat sich erledigt - gerade die Benachrichtigung der Post bekommen, dass die Empfängerin benachrichtigt wurde und die Sendung abholen kann. Sie wohnt/lebt also dort - ob sie den Brief abholt, wird sich zeigen


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