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Als Freiberufler selbstständig machen.

 
 
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Lucius
Geschlecht:männlichErklärbär
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Alter: 40
Beiträge: 4
Wohnort: Düsseldorf


L
Beitrag25.05.2021 08:54
Als Freiberufler selbstständig machen.
von Lucius
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich plane in naher Zukunft mich als freiberuflicher Schriftsteller beim Finanzamt anzumelden und blicke bei diesem Formularen nicht durch.
Man soll jetzt die Steuer-Vorauszahlung berechnen nur hab ich kein dunst, welche einnahmen mich erwarten werden. Wenn ich zu viel dort eintrage,
erwarten mich doch Jeden-Quartal hohe Steuer Vorauszahlungen, die ich dann trotz ohne Gewinn tätigen muss oder?

Die nächste Frage: Wie läuft das mit er Krankenversicherung ab, am Anfang ist es ja immer schwer, sich selbstständig zu machen. Muss ich mich den überhaupt Krankenversichern?
Ich gehe wenn überhaupt alle paar Jahre mal zum Arzt. Ich würde mich ja später schon versichern wollen, aber am Anfang ist das Ganze schon sehr unübersichtlich.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen?

Liebe Grüße
Lucius
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Rodge
Geschlecht:männlichKlammeraffe


Beiträge: 845
Wohnort: Hamburg


Beitrag25.05.2021 09:15

von Rodge
Antworten mit Zitat

Moin Lucius,

das FA wird kaum protestieren, wenn dein Gewinn im ersten Jahr unter dem steuerpflichtigen Mindesteinkommen liegt. Liegst du mit deinen Schätzungen drüber, musst du Vorauszahlungen leisten. Sind deine tatsächlichen Einnahmen höher, solltest du selbst Rücklagen für die dann nach zu entrichtende Steuer bezahlen.

Ohne Krankenversicherung sollte man nicht sein. Dein Beispiel mit alle paar Jahre mal zum Arzt, würde sich abrupt ändern, wenn du z. B. ernsthaft an Corona erkrankst (mit mehreren Wochen Intensivstation kommen dann schnell mehrere Hunderttausend zusammen). Die Krankenkasse hat für Selbständige, die noch ohne höheres Einkommen sind, einen Mindestbetrag, den du bei deiner Kasse erfährst. Für die TK kann man das hier nachlesen, aber auch alle anderen Kassen werden eine ähnliche Seite haben:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-selbststaendige/haeufige-fragen-fuer-selbststaendige/hoehe-herleitung--mindestbeitrag-hauptberuflich-selbststaendige-2007008?tkcm=aaus
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag25.05.2021 09:15
Re: Als Freiberufler selbstständig machen.
von MissClara
Antworten mit Zitat

Lucius hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich plane in naher Zukunft mich als freiberuflicher Schriftsteller beim Finanzamt anzumelden und blicke bei diesem Formularen nicht durch.
Man soll jetzt die Steuer-Vorauszahlung berechnen nur hab ich kein dunst, welche einnahmen mich erwarten werden. Wenn ich zu viel dort eintrage,
erwarten mich doch Jeden-Quartal hohe Steuer Vorauszahlungen, die ich dann trotz ohne Gewinn tätigen muss oder?

Die nächste Frage: Wie läuft das mit er Krankenversicherung ab, am Anfang ist es ja immer schwer, sich selbstständig zu machen. Muss ich mich den überhaupt Krankenversichern?
Ich gehe wenn überhaupt alle paar Jahre mal zum Arzt. Ich würde mich ja später schon versichern wollen, aber am Anfang ist das Ganze schon sehr unübersichtlich.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen?

Liebe Grüße
Lucius


Hi Lucius,
ich würde dir empfehlen, mich beim Arbeitsamt zu erkundigen, ob es die Möglichkeit gibt, ein Gründerseminar zu besuchen. Die können dir all solche Fragen beantworten und mit dem Start in die Selbständigkeit helfen. Steuer-Vorauszahlungen muss man am Anfang noch nicht tätigen. Zumindest war es bei mir so, ich bin jetzt seit 2 Jahren selbständig und muss zum ersten mal "Vorkasse" zahlen. (Was mir aber auch lieb ist. Sonst rutscht man nämlich ganz schnell in die Falle, nicht ausreichend Steuern zurückzulegen.)

Das mit der KV ist ein Witz, oder? Natürlich musst du krankenversichert sein. In Deutschland besteht sogar eine KV-Pflicht Die ist für Selbständige tatsächlich sehr teuer. Informiere dich mal über die KSK. Die übernimmt für Autoren den AG-Anteil. (Künstlersozialkasse).

(EDIT: Ok, mit der Pflicht bin ich mir nicht mehr sicher. Auf jeden Fall wäre es extrem fahrlässig. Siehe Beispiel oben. Jeder kann jederzeit einen Unfall o.ä. haben und dann bist du sofort tief in der Schuldenfalle.)
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Lucius
Geschlecht:männlichErklärbär
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Alter: 40
Beiträge: 4
Wohnort: Düsseldorf


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Beitrag25.05.2021 09:39

von Lucius
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Danke an euch beiden. Nein, kein Witz, allerdings ging es mir nicht darum, die ganze Zeit ohne Versicherung zu bleiben, sondern am Anfang die ersten paar Monaten darüber nachzudenken, erst mal nicht mich so versichern zu lassen. Ich muss auch noch dazu sagen, dass ich nebenbei noch eine umschlungen als Anwendungsentwickler mache, die nächstes Jahr im Juni abgeschlossen ist, diese Umschulung wird derzeit vom Arbeitsamt gezahlt. Auch mein Unterhalt.

Die Schriftstellerei möchte ich als zweites Standbein aufbauen, hätte ich am Anfang vielleicht schreiben sollen, nur irgendwie gedacht, aber nicht geschrieben, tut mir leid.

Ich wäre ja über das Arbeitsamt krankenversichert, das Ganze würde ich auch mit dem Arbeitsamt abstimmen. Zurück zum Thema Finanzamt. Das heißt, dass ich im Formular keine Steuer Vorauszahlung berechnen muss? Soll ich dann das Feld leer lassen?

Liebe Grüße
Lucius
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Gast







Beitrag25.05.2021 10:38

von Gast
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Lucius hat Folgendes geschrieben:


 Das heißt, dass ich im Formular keine Steuer Vorauszahlung berechnen muss? Soll ich dann das Feld leer lassen?

Liebe Grüße
Lucius


Welches Feld in welchem Formular meinst Du genau? Die Vorauszahlungen werden normalerweise vom FA berechnet und angesetzt, nicht von Dir.

Oder meinst Du die Vorauszahlungen, die Du im Vorjahr geleistet hast und die Dir dafür gegengerechnet werden? Das ist optional, da das FA die Informationen sowieso hat. Steuersoftwarepakete wie WISO brauchen das nur, um Dir ausrechnen zu können, wieviel Steuernzahlungen Dir unter dem Strich noch blühen.

Ansonsten bin ich mit MissClara: Im Zweifelsfall lieber mehr vorstrecken und dafür etwas vom FA zurückbekommen, als dann noch nachschaufeln zu müssen. In Zeiten des Nullzinses ist das fast wie ein Sparkonto...
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Lucius
Geschlecht:männlichErklärbär
L

Alter: 40
Beiträge: 4
Wohnort: Düsseldorf


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Beitrag25.05.2021 10:58

von Lucius
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Zitat:
Lucius hat Folgendes geschrieben:


 Das heißt, dass ich im Formular keine Steuer Vorauszahlung berechnen muss? Soll ich dann das Feld leer lassen?

Liebe Grüße
Lucius


Welches Feld in welchem Formular meinst Du genau? Die Vorauszahlungen werden normalerweise vom FA berechnet und angesetzt, nicht von Dir.

Oder meinst Du die Vorauszahlungen, die Du im Vorjahr geleistet hast und die Dir dafür gegengerechnet werden? Das ist optional, da das FA die Informationen sowieso hat. Steuersoftwarepakete wie WISO brauchen das nur, um Dir ausrechnen zu können, wieviel Steuernzahlungen Dir unter dem Strich noch blühen.

Ansonsten bin ich mit MissClara: Im Zweifelsfall lieber mehr vorstrecken und dafür etwas vom FA zurückbekommen, als dann noch nachschaufeln zu müssen. In Zeiten des Nullzinses ist das fast wie ein Sparkonto...


Natürlich, da gebe ich euch recht, ein Steuer-Puffer aufzubauen ist besser als eine Nachzahlung am Ende des Jahres machen müssen. Allerdings dürfen Quartalsvorauszahlungen nicht zu Hoch sein, damit ich auch noch genügend Spielraum habe. Das ist eher meine Sorge, dass das Finanzamt nachher mir pro Quartal als Beispiel: 1000€ Vorauszahlung verlangt, obwohl ich noch gar nichts verdient habe.

Übrigens Seite 4 in dieser PDF erklärt:
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/PDF/Anmeldung-Finanzamt.pdf

Liebe Grüße
Lucius
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Gast







Beitrag25.05.2021 11:39

von Gast
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Lucius hat Folgendes geschrieben:


Natürlich, da gebe ich euch recht, ein Steuer-Puffer aufzubauen ist besser als eine Nachzahlung am Ende des Jahres machen müssen. Allerdings dürfen Quartalsvorauszahlungen nicht zu Hoch sein, damit ich auch noch genügend Spielraum habe. Das ist eher meine Sorge, dass das Finanzamt nachher mir pro Quartal als Beispiel: 1000€ Vorauszahlung verlangt, obwohl ich noch gar nichts verdient habe.

Liebe Grüße
Lucius


Hallo Lucius,

da brauchst Du keine Sorge zu haben. Da das FA rechtlich dazu verpflichtet ist, unter bestimmten Bedingungen Rückzahlungen an den Steuerzahler mit 6% (!) Verzugszinsen zu erstatten, hat es keinerlei Interesse daran, die Vorauszahlungen zu hoch anzusetzen. Die Vorauszahlungen orientieren sich immer an den Einnahmen der Vorjahre. Selbst wenn sich da signifikante Schwankungen ergeben sollten, kannst Du immer beim FA beantragen, niedrigere oder auch höhere Vorauszahlungen anzusetzen. Das geht normalerweise völlig problemlos und informell.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5435
Wohnort: OWL


Beitrag25.05.2021 12:38

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wenn du noch einen Beruf hast, von dem du leben kannst, dann bleib erst mal dabei. Du brauchst dich auch nicht extra beim Finanzamt anzumelden, sondern gibst die Einkünfte zusätzlich an.

Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag bei der Krankenkasse:

https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/mindestbeitrag-zur-gesetzlichen-krankenkasse-ab-2019-halbiert-84233567

Du kannst dir nicht aussuchen, ob du dich versichern willst. Egal, wie gesund oder krank du bist. Und die Kassen nehmen gerne jemanden, der zahlt, aber keine Leistungen braucht.

Sobald du mit Schreiben deinen Hauptlebensunterhalt verdienst, läuft das ohnehin über die Künstlersozialkasse. Die KV würde dich mindestens 2200 Euro kosten im Jahr. Über die KSK ist das noch die Hälfte - aber immerhin. Auch 100 Euro im Monat können spürbar sein.
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Lucius
Geschlecht:männlichErklärbär
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Beitrag25.05.2021 12:40

von Lucius
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Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Wenn du noch einen Beruf hast, von dem du leben kannst, dann bleib erst mal dabei. Du brauchst dich auch nicht extra beim Finanzamt anzumelden, sondern gibst die Einkünfte zusätzlich an.

Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag bei der Krankenkasse:

https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/mindestbeitrag-zur-gesetzlichen-krankenkasse-ab-2019-halbiert-84233567

Du kannst dir nicht aussuchen, ob du dich versichern willst. Egal, wie gesund oder krank du bist. Und die Kassen nehmen gerne jemanden, der zahlt, aber keine Leistungen braucht.

Sobald du mit Schreiben deinen Hauptlebensunterhalt verdienst, läuft das ohnehin über die Künstlersozialkasse. Die KV würde dich mindestens 2200 Euro kosten im Jahr. Über die KSK ist das noch die Hälfte - aber immerhin. Auch 100 Euro im Monat können spürbar sein.


Danke für die Info.

Was ich selber nicht verstehe, warum man überhaupt das anfangs als Schätzung wissen will. Nicht jede Tätigkeit kann man gut Voraussagen.

Kann ich denn die Felder einfach Leer lassen oder sollte ich eine Summe auf Seite 4 eintragen. Ich musste das erstmal wegen meiner Umschulung als Teilzeit eintragen, da ich sonst Probleme mit dem Arbeitsamt bekomme.
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Selanna
Geschlecht:weiblichReißwolf


Beiträge: 1146
Wohnort: Süddeutschland


Beitrag25.05.2021 12:49

von Selanna
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Hallo Lucius

Zitat:
Wenn ich zu viel dort eintrage, erwarten mich doch Jeden-Quartal hohe Steuer Vorauszahlungen, die ich dann trotz ohne Gewinn tätigen muss oder?

Lass Dich doch beim Steuerring oder bei der Lohnsteuerhilfe vor Ort beraten. Soweit ich mich erinnern kann, muss man als Selbstständiger Steuern nachzahlen und sollte da im Laufe des Jahres auch drandenken, nicht dass man dann Ende des Jahres / Anfang des neuen Jahres ohne Rücklagen dumm dasteht.

Zitat:
Wie läuft das mit er Krankenversicherung ab, am Anfang ist es ja immer schwer, sich selbstständig zu machen. Muss ich mich den überhaupt Krankenversichern?

Ja, das ist zwingend. Du kommst in Deutschland aus Deiner Krankenversicherung nicht mehr raus, außer Du bescheinigst ihr, dass Du bei einer anderen untergekommen bist. Das ist blöd, ein ähnliches Problem hatte ich 2018. Aber wenn sich seitdem nichts Grundlegendes geändert hat, ist das so. Ruf doch einfach mal Deine Krankenversicherung an und frag nach, die können Dir da sicher weiterhelfen.

Liebe Grüße
Selanna


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Nur ein mittelmäßiger Mensch ist immer in Hochform. - William Somerset Maugham
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Gast







Beitrag25.05.2021 12:49

von Gast
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Lucius hat Folgendes geschrieben:

Was ich selber nicht verstehe, warum man überhaupt das anfangs als Schätzung wissen will. Nicht jede Tätigkeit kann man gut Voraussagen.

Kann ich denn die Felder einfach Leer lassen oder sollte ich eine Summe auf Seite 4 eintragen. Ich musste das erstmal wegen meiner Umschulung als Teilzeit eintragen, da ich sonst Probleme mit dem Arbeitsamt bekomme.


Ich würde da nur Zeile 94 eintragen und bei den geschätzten Einkünften aus selbständiger Tätigkeit "nicht abschätzbar." Sollte es dem FA nicht reichen, werden die sich zurückmelden. Ich vermute aber, dass im ersten Jahr der Selbständigkeit nichts passiert.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5435
Wohnort: OWL


Beitrag25.05.2021 13:23

von Willebroer
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Lucius hat Folgendes geschrieben:

Was ich selber nicht verstehe, warum man überhaupt das anfangs als Schätzung wissen will. Nicht jede Tätigkeit kann man gut Voraussagen.


Noch mal: Wenn du vom Schreiben leben willst und nicht etwas ein sattes Bankkonto im Hintergund hast, brauchst du ein bestimmtes Mindesteinkommen. Das könntest du bei der Schätzung zugrunde legen.

Zweite Möglichkeit: Du kannst dich am steuerfreien Existenzminimum orientieren. Das liegt knapp unter 10.000 Euro. Wenn du etwas mehr angibst, macht das nichts. Dafür lohnt sich kein Vorauszahlungsbescheid.

Bei der Krankenkasse gibt es keine Freibeträge. Deshalb solltest du dir darum mehr Gedanken machen als über das Finanzamt.
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Maunzilla
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Beiträge: 2819



Beitrag25.05.2021 15:14

von Maunzilla
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Melde dich beim Einwohneramt als ins Ausland verzogen ab. Und melde dich ein paar Monate später wieder erneut an. In der Zwischenzeit brauchst du weder Versicherung noch Steuern zu zahlen. (Das ist allerdings streng genommen eine Ordnungswidrigkeit.) Cool

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Ralphie
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Beitrag25.05.2021 15:21

von Ralphie
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Sich kaputt lachen
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Levo
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Beiträge: 869



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Beitrag25.05.2021 15:50

von Levo
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Niemals ohne Krankenversicherung.
Das Arbeitsamt ist kein Krankenversicherer. Im Zweifelsfall behandelt Dich der Arzt als Selbstzahler, und dann kann es finanziell ganz schnell ganz finster werden, je nachdem, was notwendig ist. Bei Operationen bist Du schneller im vierstelligen Bereich (und höher), als Du "Unfall" sagen kannst.
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Selanna
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Beitrag25.05.2021 15:56

von Selanna
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Zitat:
In der Zwischenzeit brauchst du weder Versicherung noch Steuern zu zahlen.

Hervorhebung im Zitat von mir
Das ist falsch. Selbst wenn man ins Ausland zieht, entlässt Dich Deine deutsche Krankenversicherung nur, wenn Du einen Nachweis erbringst, dass Du bei einer anderen Krankenversicherung untergekommen bist. Weiß ich aus erster Hand.


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Gerling
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Alter: 58
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Beitrag25.05.2021 16:50

von Gerling
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Levo hat Folgendes geschrieben:
Niemals ohne Krankenversicherung.
Das Arbeitsamt ist kein Krankenversicherer. Im Zweifelsfall behandelt Dich der Arzt als Selbstzahler, und dann kann es finanziell ganz schnell ganz finster werden, je nachdem, was notwendig ist. Bei Operationen bist Du schneller im vierstelligen Bereich (und höher), als Du "Unfall" sagen kannst.


Sobald jemand bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist (da der Verfasser dieses Threads eine Fort- bzw. Weiterbildung in Anspruch nimmt, ist er das) ist man über die Agentur für Arbeit automatisch krankenversichert.


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Die Ewigen (Juni 2018)
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Maunzilla
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Beitrag25.05.2021 16:51

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Das halte ich für unwahrscheinlich, denn in den meisten Ländern gibt es keinen Versicherungszwang. Und es geht die deutsche Krankenversicherung nichts an, ob ich in Amerika versichert bin oder nicht.

Statt einer Krankenversicherung, die sehr teuer ist, kann man auch eine deutlich billigere Unfallversicherung abschließen, wenn man Angst hat, sich die Haxen zu brechen.
Es gibt in Deutschland übrigens mehrere Hunderttausend, die (unfreiwillig) gar keine Krankenversicherung haben. (Durch welche Lücke die gerutscht sind, kann ich nicht sagen, aber es gab vor einiger Zeit mal einen Beitrag im Fernsehen zu dem Thema.) Es ist also anscheinend durchaus möglich auch ganz legal und ohne Trickserei ohne Versicherung dazustehen.

Für die meisten Menschen, die nicht gleich wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennen, lohnt sich eine Versicherung gar nicht.
Hätte ich die rund 600€, die mir meine Versicherung monatlich abknöpft, die letzten 40 Jahre in einen Aktienfonds eingezahlt, wäre ich heute Millionär und könnte mir jede Luxusbehandlung aus eigener Tasche leisten. Rolling Eyes


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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
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Alter: 58
Beiträge: 2385
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Beitrag25.05.2021 17:17

von Gerling
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Das halte ich für unwahrscheinlich, denn in den meisten Ländern gibt es keinen Versicherungszwang. Und es geht die deutsche Krankenversicherung nichts an, ob ich in Amerika versichert bin oder nicht.

Statt einer Krankenversicherung, die sehr teuer ist, kann man auch eine deutlich billigere Unfallversicherung abschließen, wenn man Angst hat, sich die Haxen zu brechen.
Es gibt in Deutschland übrigens mehrere Hunderttausend, die (unfreiwillig) gar keine Krankenversicherung haben. (Durch welche Lücke die gerutscht sind, kann ich nicht sagen, aber es gab vor einiger Zeit mal einen Beitrag im Fernsehen zu dem Thema.) Es ist also anscheinend durchaus möglich auch ganz legal und ohne Trickserei ohne Versicherung dazustehen.

Für die meisten Menschen, die nicht gleich wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennen, lohnt sich eine Versicherung gar nicht.
Hätte ich die rund 600€, die mir meine Versicherung monatlich abknöpft, die letzten 40 Jahre in einen Aktienfonds eingezahlt, wäre ich heute Millionär und könnte mir jede Luxusbehandlung aus eigener Tasche leisten. Rolling Eyes


Eine aktuelle Studie kommt auf 61.000 Menschen in Deutschland, die ohne Krankenversicherung sind. Aber da es seit 2009 einen Versicherungspflicht gibt, werden im Falle einer Erkrankung auch diese Menschen behandelt, ohne dass es sie in den Ruin treibt.


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Selanna
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Beitrag25.05.2021 17:59

von Selanna
Antworten mit Zitat

Ich will nicht mit Dir diskutieren, Maunzilla. Du hast Deine eigene Meinung, ich habe andere Erfahrungen gemacht, die sich mit Gerlings Aussage decken:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Aber da es seit 2009 einen Versicherungspflicht gibt

Aber wie ich dem Faden entnehme, ist Lucius ohnehin über das Arbeitsamt versichert, also stellt sich für ihn die Frage gar nicht mehr, was mich für ihn freut. Very Happy


_________________
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Levo
Klammeraffe
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Beiträge: 869



L
Beitrag25.05.2021 19:40

von Levo
Antworten mit Zitat

Gerling hat Folgendes geschrieben:
Levo hat Folgendes geschrieben:
Niemals ohne Krankenversicherung.
Das Arbeitsamt ist kein Krankenversicherer. Im Zweifelsfall behandelt Dich der Arzt als Selbstzahler, und dann kann es finanziell ganz schnell ganz finster werden, je nachdem, was notwendig ist. Bei Operationen bist Du schneller im vierstelligen Bereich (und höher), als Du "Unfall" sagen kannst.


Sobald jemand bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist (da der Verfasser dieses Threads eine Fort- bzw. Weiterbildung in Anspruch nimmt, ist er das) ist man über die Agentur für Arbeit automatisch krankenversichert.


Ich ging davon aus, dass er von seiner Zeit als freischaffender Autor spräche, in der er die Versicherungsbeiträge einsparen wollte. Sonst müsste er ja nicht danach fragen, wie es da um die KV stünde ...
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag26.05.2021 03:12

von Nina C
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Krankenversicherung
Ohne Krankenversicherung ist eine ganz schlechte Idee und zwar auch, wenn du nie zum Arzt gehst, denn:

Nach Beginn der Versicherungspflicht 2009 gab es ein Zeitfenster, in dem sich alle „Unversicherten“ kostenlos anmelden konnten. Das gilt so nicht mehr. Für Zeiten, in denen du nicht krankenversichert warst, musst du die Beiträge nachzahlen, je nach finanzieller Lage teilweise oder gesamt. Und zwar mit Zinsen. Dabei werden Beiträge fällig für:
- ab dem letzten Tag deiner Versicherung (wenn der kürzer als vier Jahre zurückliegt)
- bis vier Jahre zurückliegend, wenn es vier Jahre oder mehr sind, danach sind sie verjährt außer
- die KK weist dir nach (und das wird sie versuchen!), dass du Beiträge „bewusst“ und nicht aus Not nicht bezahlt hast, dann bis maximal 2007.

Was die Versicherungspflicht auswärts angeht, kommt es darauf an, ob es sich um europäisches Ausland handelt oder nicht, im ersten Falle musst du – soweit ich mitbekommen habe – eine neue Versicherung nachweisen, im zweiten meistens nicht.

Künstlersozialkasse

Wenn du dich mit der Schriftstellerei selbstständig machst, fällst du unter die Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse du bist (die KSK ist in dem Fall eine Zwischenstation – du zahlst die Beiträge an sie, sie reicht sie weiter). Das ist deutlich günstiger als anderweitig selbstständig versichert zu sein, also sehr anzuraten. Du musst deine Tätigkeit aber hinreichend nachweisen, am besten mit allem, was du irgendwie dahast (Einkommen aus Tätigkeit, Verträge über Bücher, Lesungen, Abrechnungen aus Selfpublishing etc.). Ab da hast du drei Jahre Zeit einen jährlichen Mindestbetrag von 4000 € Gewinn (nicht Umsatz) zu erwirtschaften. Der ist ab da in jedem Jahr Voraussetzung für deine Versicherung. In den ersten drei Jahren gibt es keinen Mindestbeitrag.

Finanzamt
Eine Steuervorauszahlung macht ohnehin fast ausnahmslos für Unternehmer Sinn, nicht aber für Kleinunternehmer. Unternehmer bist du, wenn du im Jahr mehr als 17.300 € (Umsatz!) erwirtschaftest. Ist es weniger und erwartest du für das nächste Jahr jeweils nicht mehr als 50.000 € Umsatz, kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden und auf den größten Teil des Brimboriums verzichten. Dann reichen in der Steuererklärung die Anlage S und die EÜR, eine Steuervorauszahlung gibt es nicht. Ohne unken zu wollen, nehme ich nicht an, dass du aus dem Stand als Schriftsteller im ersten Jahr mehr als 17k erwirtschaftest, also entspannen. Smile

Frag ruhig, wenn ich noch weiterhelfen kann - aber alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Smile

Ansonsten: Viel Glück! Smile

Nina



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