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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

 
 
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Schluri
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 36
Beiträge: 159



Beitrag04.01.2019 14:04
Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
von Schluri
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich stolpere gerade über das neue Verpackungsgesetz, das seit dem 01.01. gilt  - bin mal wieder sehr früh dran Rolling Eyes

Habt ihr davon schon was gehört oder sogar schon etwas unternommen?

Ich bin zwar Verlagsautorin, aber verschicke dennoch ab und zu meine Bücher, wenn jemand sie z.B. signiert haben will, als Gewinnspiel, etc.
Weiß jemand, ob ich mich dennoch registrieren muss (vermutlich ja) und eine Verpackungslizenz kaufen muss (da bin ich mir unsicher)?

Falls jemand gar nicht weiß wovon ich rede. Es ist zwar ein Artikel für Self-Publisher, aber da es auch sämtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit betrifft, ist es wohl egal ob Verlags - oder Selfpublisherautor:
https://www.autorenwelt.de/blog/was-selfpublisher-ueber-das-neue-verpackungsgesetz-wissen-sollten


_________________
Liebe Grüße
Ronja
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Orschi
Geschlecht:männlichWortedrechsler


Beiträge: 70
Wohnort: Baden (bei Karlsruhe/Rhein)


Beitrag04.01.2019 16:43

von Orschi
Antworten mit Zitat

Zitat:
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es ersetzt ab 01.01.2019 die Verpackungsverordnung und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungsabfällen.


Der blühende bürokratische Wahnsinn: https://www.youtube.com/watch?v=9MXH8JHARNM
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agu
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2018
Wohnort: deep down in the Brandenburger woods


Beitrag04.01.2019 18:02

von agu
Antworten mit Zitat

Oh, gut zu wissen.

_________________
Meine Bücher:
Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
Die dunklen Farben des Lichts (2012, SP)
Purpurdämmern (2013, Ueberreuter)
Sonnenfänger (2013, Weltbild)
Kill Order (2013 Sieben)
Choice / als Chris Portman (2014, Rowohlt)
Wie man ein Löwenmäulchen zähmt / als Eva Lindbergh (2016, Droemer Knaur)
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6380
Wohnort: USA
DSFo-Sponsor


Beitrag04.01.2019 18:27

von Murmel
Antworten mit Zitat

Von Petra Schier gibt es ebenfalls Infos:
https://www.petra-schier.de/tipps-fuer-autoren/autorenleben-finanzamt-rechtliches/#verpackungsgesetz


_________________
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
Beiträge: 6153
Wohnort: Nullraum
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Goldenes Licht Weltrettung in Silber


Beitrag04.01.2019 19:26

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

In was für einem Irrenhaus leben wir eigentlich? Ich bin gespannt, wann ich mich für die Benutzung von Klopapier registrieren und lizenzieren lassen muss. Mad

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Hang the cosmic muse!

Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills …
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tanja47
Eselsohr
T


Beiträge: 223



T
Beitrag04.01.2019 20:47

von tanja47
Antworten mit Zitat

Lese und höre gerade zum allerersten Mal davon und bin nur noch sprach- und fassungslos!
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Stefan_Burban
Geschlecht:männlichKlammeraffe
S

Alter: 48
Beiträge: 571



S
Beitrag05.01.2019 11:19

von Stefan_Burban
Antworten mit Zitat

Davon höre ich jetzt auch zum allerersten Mal. Shocked

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Der Ruul-Konflikt:
Band 1 Düstere Vorzeichen
Band 2 Nahende Finsternis
Band 3 In dunkelster Stunde
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nebenfluss
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5988
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Beitrag05.01.2019 16:03

von nebenfluss
Antworten mit Zitat

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
In was für einem Irrenhaus leben wir eigentlich? Ich bin gespannt, wann ich mich für die Benutzung von Klopapier registrieren und lizenzieren lassen muss. Mad

Alllzu lange wird das nicht mehr dauern. Betrifft einen aber nur, wenn es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt Laughing


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agu
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2018
Wohnort: deep down in the Brandenburger woods


Beitrag06.01.2019 01:06

von agu
Antworten mit Zitat

Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht so ganz, bzw. bin der Meinung, dass das grundsätzlich eine gute Sache ist. Halt ein kleiner Baustein im (ökologischen) Gesamtgefüge. Besonders schlimm bürokratisch fand ich es auch nicht - man muss sich auf diesem Portal registrieren (wenn man denn unter die Verordnung fällt) und jährlich seinen Obolus entrichten. Bei den geringen Mengen an Verpackung, die man als privater Buchversender produziert, dürfte der Preis bei ein paar Euro liegen - das bricht also wirklich niemandem das Genick. Führt aber auf der anderen Seite dazu, dass der eine oder andere Händler, der im großen Maßstab versendet, sich vielleicht doch einen Kopf dazu macht, wie sich Verpackungsmaterial reduzieren lässt.
Das einzige Problem dürfte derzeit sein, dass es noch keine Erfahrungswerte in der Anwendung gibt, d.h. noch nicht so richtig klar ist, wo die Grenze zwischen dem gewerbsmäßigen Verkäufer und der Privatperson mit gelegentlichem Einzelversand verläuft.

Und noch mal runtergebrochen auf den Selfpublisher:
Ganz ehrlich, wer lässt denn heute noch 2000 Stück auf Halde drucken, stapelt sie bei sich zu Hause in der Garage und versendet sie dann einzeln an geneigte Kunden, mal abgesehen von ein paar Rezensionsexemplaren? Der Hauptteil des SP-Geschäfts läuft über eBooks; und ich wage zu behaupten, dass der allergrößte Teil der SPler über einen Distributor geht, allein schon, weil sonst die Logistik, um das Buch in irgendeinen Online-Shop zu kriegen, ein Alptraum ist.
Ich nehme mal stark an, dass sich bei den Distributoren genau dieselben um den Verpackungs-Obolus kümmern müssen; bzw. wird das Thema über kurz oder lang auch in deren Verträgen auftrauchen - und ich bezweifle sehr, dass die das ihren SP-Kunden aufbürden. Das wäre komplett gegen die Alles-aus-einer-Hand-Philosophie.


_________________
Meine Bücher:
Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
Die dunklen Farben des Lichts (2012, SP)
Purpurdämmern (2013, Ueberreuter)
Sonnenfänger (2013, Weltbild)
Kill Order (2013 Sieben)
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Schluri
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 36
Beiträge: 159



Beitrag07.01.2019 09:42

von Schluri
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich persönlich bin da bei agu, was den Zweck des Ganzen angeht. Wenn so etwas wirklich dazu führt, dass man, und vor allem größere Unternehmen, mit Ressourcen sinnvoller umgeht, dann beteilige ich mich sehr gerne daran und unterstütze das.

Aber wie bei der DSVGO in diesem Jahr stehe ich wieder mit Fragezeichen in den Augen da und hab keinen Schimmer, was man nun von mir erwartet. Ich bin ja kein Amazon, wo für mich ein solches Gesetz absolut sinnvoll ist. Ich bin auch kein großer Datenverwerter, auf den die DSVGO abzielt.

Mal wieder weiß ich nicht, ob ich mich da nun registrieren soll (oder damit vielleicht eher die Büchse der Pandora öffne) oder ob das für uns Autoren, egal ob SP oder Verlagsautor, überhaupt nicht zutrifft. Die Kommunikation zu diesem neuen Gesetz ist mal wieder bescheiden, wie man ja auch an der Reaktion mancher hier sieht, die es noch nicht einmal mitbekommen haben.


_________________
Liebe Grüße
Ronja
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2378



Beitrag07.01.2019 10:58
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
von Beka
Antworten mit Zitat

Schluri hat Folgendes geschrieben:


Ich bin zwar Verlagsautorin, aber verschicke dennoch ab und zu meine Bücher, wenn jemand sie z.B. signiert haben will, als Gewinnspiel, etc.
Weiß jemand, ob ich mich dennoch registrieren muss (vermutlich ja) und eine Verpackungslizenz kaufen muss (da bin ich mir unsicher)?



Da scheiden sich die Geister.
Ich kenne die Ansicht, dass Verlagsautoren Bücher nicht gewerbsmäßig verkaufen, das macht der Verlag  (es sei denn, du hast einen Shop auf deiner Homepage und verkaufst tatsächlich selbst. ) und deshalb nicht unter diese Regelung fallen.

SPler fallen unter dieses Regelung, denn sie verkaufen ihre Bücher gewerbsmäßig.


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Kiara
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Beitrag18.01.2021 09:06

von Kiara
Antworten mit Zitat

Wie ist euer Fazit nach ca. 2 Jahren Verpackungsgesetz?

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Zum Schweigen fehlen mir die Worte.

- Düstere Lande: Das Mahnmal (2018)
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Beckinsale
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Beitrag19.01.2021 07:59

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

Abgesehen, dass es hier nicht um die Frage geht, wer die Bücher verkauft (der Verkauf von Büchern bedingt nicht zwingend eine Verpackung), sondern wer die Verpackung in den Verkehr bringt, sind es gerade Selbstverleger, die sich entspannen konnten und können.

Beispiel 1: Ich habe ein Buch gemacht. Hergestellt wird es von/via BoD oder KDP. Jemand kauft das Buch. Das Buch wird von/via BoD/KDP gedruckt, verpackt und verschickt. Die Verpackung hierzu wurde von BoD/KDP in Verkehr gebracht. Und die haben das Thema Verpackungsgesetz längst im Griff.

Beispiel 2: Für Verlage ist das nicht zwingend anders. Ich lasse bei einer Druckerei drucken, die die Bücher auch lagert und einen Versandservice anbietet. Ich verkaufe ein Buch, sende der Druckerei (bzw. meinem Buchlager dort) den Verkaufsbeleg (Rechnung oder Lieferschein), die nehmen den Versand vor - und haben das Thema Verpackungsgesetz ebenfalls längst in Griff.

In beiden Beispielen bin nicht ich derjenige, der die Verpackung in Umlauf bringt.
So weit klar?

My.
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Pütchen
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Beitrag30.04.2021 18:09

von Pütchen
Antworten mit Zitat

@Beckinsale: Ich stolpere gerade über den Thread hier, weil ich nach den Infos suche, die damals im Umlauf waren Very Happy

Es geht hier nicht darum, wenn ein anderer die Bücher verschickt, sondern was passiert, wenn ich - als Verlagsautorin - ein signiertes Buch aus meinem Stapel verschicke. Oder Tassen für ein Gewinnspiel etc.pp.

Muss ich mich registrieren, wenn ich dazu denselben Karton verwende, mit dem Buchhändler oder Verlag XY mir das Buch geschickt hat oder sonst einen alten Karton verwende?

Irgendwo gab es mal die Regelung, wenn man es dokumentiert, dass es der "alte" Karton ist, wäre es frei. Diese Regelung suche ich noch Laughing Ich hatte sie mal gepostet.

Was agu sagt, macht aber auch Sinn, dass man das Recycling damit unterstützen sollte.


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Beckinsale
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Beitrag30.04.2021 20:21

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

@ Pütchen:
--- Ich verwende grundsätzlich für jeden Versand, den ich selbst tätige, gebrauchte Verpackungen (Ausnahme: Briefumschläge DIN C lang), die bereits registriert und bezahlt sind.
--- Insofern kann ich die Frage nicht beantworten, weil sie mich nicht betrifft und ich mich dazu nicht endgültig schlau gemacht habe.

Sorry
My.
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Beitrag30.04.2021 20:35

von Pütchen
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@Beckinsale: Danke dir, das mache ich auch. Von jeher, aus Umweltgründen smile
Anscheinend muss man das aber dokumentieren, die reine Aussage reicht nicht.

Aber vielleicht kann uns jemand erhellen smile


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Beitrag30.04.2021 21:24

von Beckinsale
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Alles, was ich selbst verschicke, verschicke ich mit einem Lieferschein (oder manchmal auch mit einer Rechnung, obwohl das selten ist): Empfänger, Artikel, Verpackungart, Portocode (ePorto) - alles drauf. D.h., ich kann leicht nachvollziehen, wann was verschickt wurde.

My.
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Beitrag30.04.2021 21:43

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Nein, ich meine, du musst dokumentieren, dass das Verpackungsmaterial gebraucht ist. Durch ein Foto o.ä.
Oder du musst dich eben registrieren. smile

Der Link von Murmel oben zu Petra Schiers Seite ist sehr nützlich @all smile


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BirgitJ
Klammeraffe


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Beitrag01.05.2021 12:46

von BirgitJ
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Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich ein signiertes Buch verschicke, nehme ich eine Luftpolsterumschlag (ich habe entweder einen gebrauchten, oder ich kaufe einen) und verschicke das Buch. Das mache ich nicht jeden Tag und keinesfalls gewerbsmäßig, weswegen ich mir um dieses Gesetz keinen Kopf mache.

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Kiara
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Beitrag01.05.2021 16:07

von Kiara
Antworten mit Zitat

BirgitJ hat Folgendes geschrieben:
Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich ein signiertes Buch verschicke, nehme ich eine Luftpolsterumschlag (ich habe entweder einen gebrauchten, oder ich kaufe einen) und verschicke das Buch. Das mache ich nicht jeden Tag und keinesfalls gewerbsmäßig, weswegen ich mir um dieses Gesetz keinen Kopf mache.

In dem verlinkten Artikel steht u. a.:
Wer seine Einnahmen oder Verluste seiner Tätigkeit bei der Einkommenssteuer geltend macht, für den greift dieses Verpackungsgesetz.
Sobald du also für den verschickten Artikel Geld verlangst, addiert sich die Summe zu deiner EÜR bzw. deiner Jahresabrechnung, zu denen auch die Abrechnungen deiner Verlage gehören. Damit fällt der Versand des einen Artikels auch unter dieses Gesetz, obwohl du deine Haupteinnahmen über die Verlage generierst, aber alles zusammen bei der EkStErkl. angibst bzw. angeben musst.
So habe ich das verstanden, gerne korrigieren falls falsch.


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MarkusHolz
Geschlecht:männlichErklärbär
M


Beiträge: 1



M
Beitrag22.12.2022 15:22

von MarkusHolz
Antworten mit Zitat

Bin definitiv auch kein großer Fan des Gesetzes, aber an sich ist ja das Ziel Kreislaufwirtschaft erstmal gut… Für ein bisschen Klarheit hier ein Artikel darüber, für wen das Gesetz relevant ist und für wen nicht: https://www.lizenzero.de/fuer-wen-gilt-das-verpackungsgesetz/
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