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Astrida Gänsefüßchen
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2332 Wohnort: Annaburg
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31.03.2021 06:34
von Thomas74
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Es kommt darauf an, für welchen MARKT du veröffentlichst.
Was stört dich an einem Impressum, dass du eventuelle empfindliche Geldstrafen billigend in Kauf nimmst?
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 708
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31.03.2021 08:39 Re: Buch auf Englisch und Impressumspflicht von BrianG
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Astrida hat Folgendes geschrieben: | ... aber wahrscheinlich wird man es nie herausbekommen. |
Das haben sich bestimmt auch viele Leute gedacht, als sie Filesharing betrieben haben und dann doch freundlich formulierte Briefe bekommen haben.
Das Problem ist, dass es leider Abmahn-Kanzleien gibt, deren Geschäftsmodell darin besteht, gezielt nach solchen Sachen zu suchen. Und wenn sie auf was stoßen, wird geschwind ein vorformulierter Brief verschickt, der freundlich auf die Möglichkeit einer Klage hiniweist, auf die gegen Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung samt Bezahlung einer "Aufwandsentschädigung" natürlich verzichtet wird. Bei der Masse an Selfpublishing ist es natürlich für den Einzelnen unwahrscheinlich, dass es ihn trifft, aber es kann auch nie ausgeschlossen werden.
Ich habe einige Romane im Self-Publishing veröffentlicht, und stand auch vor der gleichen Frage. Das Problem, das ich damals sah - und ich vermute, dass es das Gleiche ist, das auch du damit hast - bestand in der Forderung, dass das Impressum eine (nicht meine, aber eine ladungsfähige) Adresse beinhalten muss. Und, wenn du ein Pseudonym verwendest, auch deinen echten Namen. Und ich hatte natürlich ein mulmiges Gefühl dabei. Will ich das wirklich veröffentlichen?
Aber dann kam mir die Erkenntnis: Sch**ß drauf. Wir leben in einem Zeitalter, in dem du dir mehr Gedanken darüber machen solltest, deine Email-Adresse geheimzuhalten als deine reale Postadresse. Wenn du erstere preisgibst, kannst du dich vor Angeboten nigerianischer Prinzen und einsamer russischer Frauen nicht mehr retten. Aber bei der Postadresse? Wenn du nicht gerade hoch-brisante politische oder religiöse Themen behandelst oder gar potentielle Verleumdungen verbreitest, was soll denn passieren? Sollen plötzlich Horden von Fans vor deinem Haus in Hinterkranichkreuzstätten an der Rübe auftauchen? Bestimmt nicht.
Ähnliches gilt für den echten Namen. Wenn im Impressum ein anderer Name als unter dem Titel steht, wen juckts? Angenommen, ich schreibe einen versauten Sex-Roman, den ich unter Pseudonym veröffentliche und im Impressum meinen echten Namen reinschreibe. Was soll passieren? Wenn mein Nachbar mich plötzlich darauf anspricht, was ich für eine dreckige Phantasie habe, muss nicht nur ich, sondern auch er etwas erklären. Denn woher weiß er denn davon (natürlich hat nur seine Schwägerin das Buch gelesen, aber er bestimmt nicht, eh klar).
Davon abgesehen: Wer liest das Impressum? Abmahn-Anwälte vielleicht. Aber sonst?
(So, das war jetzt etwas länger als beabsichtigt, aber bei der Impressums-Paranoia, die immer wieder mal an die Oberfläche kommt, musste das mal sein)
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 31.03.2021 10:37
von Beckinsale
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Die Impressumspflicht richtet sich nach dem Sitz des Verlages oder des Unternehmens, bei dem eine eventuelle Eigenveröffentlichung vorgenommen wird.
My.
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2332 Wohnort: Annaburg
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31.03.2021 10:43
von Thomas74
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Nicht ganz korrekt, wenn ein ausländischer Verlag explizit für den deutschen Markt produziert, unterliegt er der deutschen Gesetzlichkeit. Es gab mal ein paar ganz Schlaue, die wollten in Deutschland indizierte Bücher aus dem 3.Reich über eine in Polen angesiedelte Scheinfirma nach Deutschland verkaufen. Ich muss mal suchen, irgendwo hab ich das noch abgespeichert.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 31.03.2021 13:37
von Beckinsale
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Thomas74 hat Folgendes geschrieben: | Nicht ganz korrekt, wenn ein ausländischer Verlag explizit für den deutschen Markt produziert, unterliegt er der deutschen Gesetzlichkeit. Es gab mal ein paar ganz Schlaue, die wollten in Deutschland indizierte Bücher aus dem 3.Reich über eine in Polen angesiedelte Scheinfirma nach Deutschland verkaufen. Ich muss mal suchen, irgendwo hab ich das noch abgespeichert. |
Dein erstes Beispiel ist wohl eher unwahrscheinlich, die Impressumsfolgen aber durchaus folgerichtig genannt.
Dein Polen-Beispiel ist wohl verfehlt. Ein (für den deutschen Markt) indizierter Titel ist nicht wegen seines Impressums, sondern wegen Autor + Titel + Inhalt indiziert. Mit jedem Impressum dieser Welt. Was u.a. zur Folge hatte, dass die zahllosen in Indien produzierten Ausgaben des "Mein Kampf" in Deutschland nicht vermarktet werden durften (und unkommentiert wohl immer noch nicht vertrieben werden darf, weil der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte).
Aber das alles hat mit dem Thema auch nichts zu tun. Sorry.
My.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 708
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31.03.2021 15:12
von BrianG
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Hat mit dem Thema auch nichts zu tun, sollte aber richtiggestellt werden:
Das Sein Kampf in Deutschland nicht vermarktet oder vertrieben werden durfte, hatte nichts mit irgendeiner Indizierung zu tun, sondern mit Urheberrecht. Da keine Erben des Autors vorhanden waren, sprang der Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger ein, und der hat schlicht jede Verbreitung, Vermarktung, usw. untersagt.
Erst als nach 70 Jahren das Urheberrecht abgelaufen ist, hätte theoretisch jeder das Teil veröffentlichen können. Deswegen hat man sich zur Flucht nach vorne entschlossen und die kommentierten Ausgaben herausgebracht. (Vereinfacht dargestellt)
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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31.03.2021 15:27 Re: Buch auf Englisch und Impressumspflicht von Willebroer
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BrianG hat Folgendes geschrieben: | Wir leben in einem Zeitalter, in dem du dir mehr Gedanken darüber machen solltest, deine Email-Adresse geheimzuhalten als deine reale Postadresse. |
Bei Identitätsdiebstahl ist die REALE Adresse so ziemlich das Wertvollste, was die Täter sich wünschen.
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 31.03.2021 15:40
von Beckinsale
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@ BrianG
--- Alles gut. Ich glaube (bin aber nicht sicher), es war ein CSU-Politiker, der mal festgehalten hat, dass man die Verwertung von "Mein Kampf" nicht zulassen würde, weil man sich anderenfalls selbst wegen Volksverhetzung anzeigen müsste. Ist aber lange her, meine Lektüre (von diesem Interview, nicht des Buches).
@ Willebroer
--- Total lustig. Wenn ich jemandes Identität stehlen will, kaufe ich mir sein Buch mit der Adresse im Impressum :) Coole Idee.
My.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 708
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31.03.2021 16:53
von BrianG
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@Beckinsale
Passt scho.
@Willebroer
Da sehe ich eine Spur zu große Paranoia. Identitätsdiebstahl braucht noch ein bisschen mehr als die Postadresse, z. B. Passwörter, diverse Ausweisnummern, usw.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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31.03.2021 17:17
von Willebroer
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Beckinsale hat Folgendes geschrieben: |
@ Willebroer
--- Total lustig. Wenn ich jemandes Identität stehlen will, kaufe ich mir sein Buch mit der Adresse im Impressum Coole Idee.
My. |
Ein Buch kaufen? Da müßte man ja Geld ausgeben. Und hätte vor allem Verlagsadressen.
Wer einen realen Namen und eine reale Adresse einer Privatperson (geklaut) hat, kann damit ohne weiteres ein eigenes E-Mail-Konto einrichten und sich so Accounts bei Lieferanten einrichten. Dafür braucht man keinen Ausweis und keine Paßwörter.
Umgekehrt ist das weit schwieriger: Eine fremde E-Mail-Adresse nützt dir gar nichts, wenn du nicht den Account hacken kannst. Dafür brauchst du IT-Kenntnisse, viel Zeit und kriminelle Energie. Für Variante 1 genügt die kriminelle Energie.
Die Hauptquelle für Fremdadressen ist natürlich nicht das Buch, sondern weggworfene Bestellzettel, Briefumschläge und dgl.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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01.04.2021 03:45
von Maunzilla
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Namen und Adressen gibt es tausendfach gratis im Telefonbuch.
Falsche Namen bei Lieferanten bringen nichts, schließlich will man die Waren ja auch selber bekommen und nicht irgend ein anderer. Außerdem liefern Firmen an Neukunden praktisch nie auf Rechnung.
Abmahnanwälte kaufen keine Bücher, um sie auf fehlende Impressa zu durchsuchen. Und selbst wenn, reichte es doch einfach eine erfundene Fantasie-Anschrift einzutragen. Oder glaubt ihr, daß sie an jede Anschrift einen eingeschriebenen Brief senden um zu sehen, ob der auch ankommt? Was, wenn der Autor im Ausland wohnt?
Und was geschieht, wenn ihr eure echte Adresse eingetragen habt, aber dann umzieht? Müßt ihr dann alle gedruckten Bücher einstampfen oder von Hand eine neue Adresse hineinschreiben, damit alles wieder stimmt?
Übrigens: Im Impressum muß nicht die Anschrift des Verfassers stehen, sondern desjenigen, der es in Verkehr bringt. Wenn ihr eure Bücher also über Amazon, Epubli oder einen anderen Dienstleister vertreibt, muß dessen Anschrift genannt werden, weil er der Inverkehrbringer ist.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Astrida Gänsefüßchen
A Alter: 48 Beiträge: 41
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