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Schriftstellerin und Dozentin gleichzeitig und Anmeldung beim Finanzamt

 
 
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag17.03.2021 03:14
Schriftstellerin und Dozentin gleichzeitig und Anmeldung beim Finanzamt
von Astrida
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich will mich beim Finanzamt als Schriftstellerin (Freiberuflerin) anmelden. Ich wollte aber auch als Dozentin arbeiten, d.h. ich gebe Unterricht an eine oder mehrere Personen. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.

Schriftstellerin soll auf lange Sicht die Haupttätigkeit sein, aber ich kann nicht genau sagen wie es in Zukunft läuft.

Was muss ich nun bei "Ausgeübter Beruf" (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) angeben?

Was muss ich sonst noch beachten?

Danke und Grüße

Astrida
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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3210
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag17.03.2021 11:15

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Spontan gesagt: Die Tätigkeit, mit deren Einnahmen du (hauptsächlich) deinen Unterhalt verdienst.

_________________
Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag17.03.2021 11:54

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

So lange du noch kein Geld mit der Schriftstellerei verdienst, brauchst du das auch nicht anzugeben. (Es sei denn du hättest berufsbedingte Ausgaben, die du absetzen könntest.)
Letztlich ist es auch ziemlich egal, was du als Beruf angibst, so lange du die Einkünfte ordnungsgemäß deklarierst.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3210
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag17.03.2021 13:01

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Hast du aktuell noch einen steuerpflichtigen Beruf / Arbeitsstelle? Dann sind alle anderen Einnahmen Nebeneinkünfte. Diese staffeln sich nach Höhe der Einnahmen/Einkünfte (genaue Beträge müsste ich nachschauen) von steuerfrei (=Hobby) über halber Steuersatz bis voll zu versteuern.

_________________
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag17.03.2021 13:46
Re: Schriftstellerin und Dozentin gleichzeitig und Anmeldung beim Finanzamt
von MissClara
Antworten mit Zitat

Astrida hat Folgendes geschrieben:
Hallo.


Was muss ich sonst noch beachten?




Ob du Umsatzsteuerpflichtig bist, zum Beispiel. Das müsstest du dann in den Rechnungen separat aufführen (und natürlich später abführen).  

Für das Finanzamt ist die Berufsbezeichnung vermutlich nicht relevant. Aber wenn du alle deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit erwirbst, macht es einen großen Unterschied, ob es eine kreative oder eine Dozenten-Tätigkeit ist. In erstem Fall kannst du dich über die Künstlersozialkasse versichern lassen.
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag21.03.2021 03:23

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Und wenn ich beide Tätigkeiten nachgehe sowohl Autorin als auch Dozentin?

Ja, da beides freiberuflich ist, wird es wahrscheinlich dem Finanzamt egal sein. Oder?

Was will die KSK wissen? Bezahlt sie dann weniger?

Angenommen ich verdiene 20.000 Euro mit Büchern und 4.000 Euro als Dozentin. Was muss ich tun?
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Rodge
Geschlecht:männlichKlammeraffe


Beiträge: 845
Wohnort: Hamburg


Beitrag21.03.2021 09:34

von Rodge
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
So lange du noch kein Geld mit der Schriftstellerei verdienst, brauchst du das auch nicht anzugeben. (Es sei denn du hättest berufsbedingte Ausgaben, die du absetzen könntest.)
Letztlich ist es auch ziemlich egal, was du als Beruf angibst, so lange du die Einkünfte ordnungsgemäß deklarierst.


Ganz egal ist das nicht. Es stellt sich auch die Frage, ob du als Freiberuflerin beginnen möchtest. Dozenten, die Freiberufler sind, sind in vielen Konstellationen rentenversicherungspflichtig. Das ist zwar dem Finanzamt egal, aber im Zweifel kann man von dir verlangen, dass du offen legst, womit du dich beim FA angemeldet hast. Im Zweifel solltest du dich hier beraten lassen (früher wurde Existenzgründungsberatung stark bezuschusst, ich weiß leider nicht, ob das heute noch so ist. Möglich wäre auch eine generelle Förderung durch das Arbeitsamt (Gründungszuschuss), wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest). Hier muss man aufpassen: Viele Leistungen gibt es nur dann, wenn man noch nicht gegründet hat, wenn man es beantragt.
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag21.03.2021 10:56

von MissClara
Antworten mit Zitat

Astrida hat Folgendes geschrieben:
Und wenn ich beide Tätigkeiten nachgehe sowohl Autorin als auch Dozentin?


Was will die KSK wissen? Bezahlt sie dann weniger?

Angenommen ich verdiene 20.000 Euro mit Büchern und 4.000 Euro als Dozentin. Was muss ich tun?


Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstehe. Die KSK will nachgewiesen haben, dass du hauptberuflich einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehst. Dein voraussichtliches Einkommen für das kommende Kalenderjahr gibst du immer als Durchschnitts-Schätzwert an. Auf dieser Grundlage wird der Beitrag errechnet, den du bezahlen musst und damit natürlich auch die Höhe der Leistungen, die die KSK für dich zuzahlt. (KK, RV und PV). Es wird nicht eins zu eins mit Belegen abgerechnet. (Aber man kann eine Prüfung bekommen.)

Ich VERMUTE, wenn deine Dozententätigkeit sich inhaltlich an deine Autorentätigkeit anlehnt, wird das alles dazu zählen. Aber am besten lässt du dich beraten.

Den Tipp mit der Existenzgründungsberatung finde ich gut. Ich habe damals auch einen Gründungszuschuss bekommen und das Arbeitsamt hatte mir ein Existenzgründungsseminar vermittelt. Das war super und sehr hilfreich.
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag22.03.2021 06:09

von Nina C
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Steuer:
Ich bin Freiberufler und verdiene gefühlt 3,50 € mit Belletristik (grad etwas mehr) dazu. Dem Finanzamt habe ich beides angegeben, es gibt im Formular praktischerweise zwei Zeilen. Ansonsten kannst du das jährlich ändern, sofern nur eine Zeile zur Verfügung steht, jeweils das mit dem größeren Einkommen. Und das in der Anlage S, siehe hier:
https://cdn.sevdesk.de/uploads/Anlage-S-Formular.jpg
Quelle: https://sevdesk.de/blog/anlage-s/

KSK:
Für die KSK ist relevant, ob es eine künstlerische Tätigkeit ist. Schreiben ist das. Bei Dozentin kommt es darauf an, ob du etwas „Künstlerisches“ lehrst – beispielsweise „Kreatives Schreiben“ – dann zählt das dazu. Wenn du über Gewässerbau dozierst hingegen nicht. So, nun verschiedene Fälle:
- Du verdienst mit dem Schreiben dauerhaft > 4000 € (gilt nicht die ersten drei Jahre, das ist die Einstiegszeit) und bist mehr als 20 Wochenstunden dafür tätig. + dein Dozentenjob ist nicht künstlerisch, bringt aber im Monatsdurchschnitt weniger als 450 €: Du musst dich über die KSK sowohl kranken- als auch rentenversichern, denn dein Haupterwerb ist künstlerisch.
- Du verdienst mit dem Schreiben dauerhaft mehr oder weniger als 4000 € + dein Dozentenjob ist nicht künstlerisch und bringt mehr als 450 € im Monat ein: Deine Haupttätigkeit ist nicht künstlerisch, du bist über die KSK anteilig renten- nicht aber krankenversichert.
- Du verdienst Geld mit dem Schreiben, egal wie viel, dein Dozentenjob ist ebenfalls künstlerisch, insgesamt verdienst du spätestens nach drei Jahren mehr als 4000 € - du bist über die KSK kranken- und rentenversichert.
Pick dir deins raus. Smile (Alle Angaben ohne Gewähr!)

Liebe Grüße

Nina



_________________
Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire)
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag29.03.2021 23:52

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Und wenn ich als Schriftstellerin Sachbücher schreibe, habe ich dann ein Recht auf die KSK?
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