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Die Frau, die sich selbst beerben wollte.


 
 
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wunderkerze
Eselsohr
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Beiträge: 381



W
Beitrag16.03.2021 12:28
Die Frau, die sich selbst beerben wollte.
von wunderkerze
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Frau Mathilda Diaz war zu erheblichem Vermögen gelangt; wie, steht hier nicht zur Debatte, nur so viel: Es war ehrlich erworben und ererbt.
   Eines morgens wacht sie schweißnass auf; ihr träumte, das städtische Tierheim sei großzügig erweitert worden, um einen Millionenbau, in dem nur Katzen hausten, eine Art Katzen-Sanatorium, erbaut mit Geld aus ihrem Vermögen, das ihrer Schwester, ihre einzigen Erbin und bekennende Katzennärrin, zugefallen war. Während sie mit zittrigen Fingern den Zucker in den Morgenkaffee rührt, wird ihr mit aller Härte bewusst, in welcher Gefahr das schöne Vermögen schwebt: Geld, Gold, Aktien, Grundbesitz. Und irgendwann einmal alles für die Katz...
   Diese Aussicht lässt sie erschaudern, denn gerade Katzen kann Frau Diaz nicht ausstehen.
   Im Prinzip hat sie nichts gegen Haustiere; was sie an Katzen stört ist deren notorische Geilheit. Das Geschrei des fetten Katers und das schamlose Gejammer der rolligen Kätzinnen nächtens in ihrem Garten erfüllen sie mit abgrundtiefen Ekel. Als sie dann noch in der Zeitung liest, dass sich in den Wäldern des Landes geschätzt eine Million verwilderter Hauskatzen herumtreiben und sich dabei ungebremst vermehren, steigt ihre Abneigung ins Maßlose.
   Wieder schläft sie albtraumbedingt schlecht: Ein Sarg ist in ihrem Wohnzimmer aufgebahrt, ihr Sarg, auf dem ein Heer von Katzen sitzt und sie feistwangig-frech anstarrt, will heißen: Nun stirb doch endlich! Dann sieht sie das städtische Tierheim ins Gigantische erweitert; überall Katzen, Katzen, Katzen, in allen nur denkbaren Spielarten: Getigerte, gestromte, getupfte, getickte; in Mink, Cinnamon, Honey, Fawn, Peach, Lilac; dicke, dünne, fette, magere; mit glattem, krausen, langem, kurzen Fell. Ihre Schwester, die Katzennärrin, steht lachend dabei, in den Armen ein halbes Dutzend schlitzäugige Schnurrer, der reinste Horror. Jetzt stürzt sich ein Rudel nackter Kater mit steil aufgerichteten Schwänzen auf sie; Frau Diaz erwacht mit einem Schrei, schweißgebadet.
    Noch auf halber Strecke zwischen Traumverstörtheit und Tagesrealität steigt ein scharfkantiger Zorn in ihr auf. „Ich muss etwas unternehmen, ehe es zu spät ist“, murmelt sie. Seit ihr Mann vor fünf Jahren  plötzlich starb weiß sie, dass jedes Menschenleben an einem seidenen Faden hängt.
    Am Frühstückstisch, bei Müsli und Milch, spielt sie mehrere Möglichkeiten durch, doch alle enden irgendwann mit dem Tod, das heißt: Mit dem Erbfall, oder, sollte sie die Schwester überleben, beim Fiskus.
   Plötzlich hat sie die zündende Idee.
                                                                                         *
    Hua-Hula-Universität, Schan-tai.
   Professor Mao-ming Po hat sich das Wundern schon lange abgewöhnt, denn das größte aller irdischen Wunder ist ihm und seinem Team vor zehn Jahren gelungen: Er hat Gott entthront, indem er das Klonen von Menschen soweit perfektionierte, dass auch die Erzeugung von gesunden Zwillingen, Drillingen und Vierlingen kein Problem mehr darstellt. Seitdem ist seine Regierung trotz aller Proteste aus dem Ausland dazu übergegangen, verstorbene Staatsbürger durch Klone zu ersetzen, deren Erbgut aus Körperzellen linientreuer Eltern gewonnen wird; eine Maßnahme, die sich auszahlt: Die Zufriedenheit mit der Obersten Führung nimmt stetig zu, und schon seit einigen Jahren gibt es im Lande weder Unruhen noch Aufstände.
   Der Staatspreisträger, ein kleiner, hagerer Mann mit dem verschleierten Blick eines tiefschürfenden Wissenschaftlers, hört geduldig an, was die blonde Frau in etwas holprigem Englisch vorträgt. Nicht eine Faser seines lederbraunen Asketengesichts verrät, was er von ihrem Wunsch hält. Er legt ihr eine Mappe mit Fotos und Lebensbeschreibungen beliebter heimischer Erbgutspender vor, alles fantastisch aussehende Männer und Frauen, die sich fast wie ein Ei dem anderen gleichen. Sie wirft einen kurzen Blick hinein, dann klappt sie die Mappe wieder zu. Nein, sagt sie, da habe sie sich wohl nicht richtig ausgedrückt. Sie wünsche kein fremdes Erbgut, schon gar kein männliches. Sie wünsche eine Klonung mit der DNA einer ihrer Körperzellen, wie es seinerzeit beim Klonschaf Dolly gemacht wurde.
   Aber, sagt der Professor mit reptilienhaft unbewegtem Gesicht, das da seien doch alles hochverdiente Persönlichkeiten, Spitzenpolitiker, Nobelpreisträger, Fernsehstars, Finanzmagnaten... Die Creme de la creme...
   Nein. Sie wolle weder einen Nobelpreisträger noch einen Finanzmagnaten in die Welt setzen. Unter einem intelligence beast, der nicht in der Lage war, Wasser zu kochen, habe sie fünfundzwanzig Jahre gelitten, und Geld brauche sie nicht.
   Warum sie dann überhaupt eine Klonung wünsche und nicht die natürliche Methode in Anwendung brächte?  
    Frau Diaz zögert einen Moment. Dann sagt sie: „Weil ich mich selber beerben will.“
   Professor Po blickt sie einen Lidschlag lang irritiert an. Von den vielen Begründungen, die ausländische Kundinnen und Kunden bisher vortrugen, ist dies zweifellos die seltsamste.
    Seine Miene wird etwas lebhafter. Er überschlägt die Kosten eines solchen Verfahrens und gelangt zu einer Summe, die er in letzter Sekunde noch verdoppelt.
   Ob sie sich denn vorstellen könne, was eine solche Behandlung kostet?
   Die Dame macht eine abwehrende Handbewegung: „Money? No problem!“
   Über das Reptiliengesicht gleitet der Versuch eines Lächelns: „Sehr gut! Da ist allerdings ein Umstand, den man nicht unterschätzen darf –"
   Frau Diaz erhebt sich brüsk. „Na dann eben nicht!“, ruft sie spitzzüngig, „dann gehe ich eben zur Konkurrenz ins Nachbarland!“
   Der Professor steht auf und deutet einen Kotau an: „Madam, ich stehe ganz zu Ihrer Verfügung!“
   Schließlich ist der Kunde König und das Nachbarland der Erzfeind.
   
   So kommt es, dass Frau Mathilda Diaz nach zwölf Wochen gesegneten Leibes ins Flugzeug steigt. Unter ihrem Herzen trägt sie eine Zweitausfertigung ihrer selbst, im Koffer einen Haufen Dokumente.
                                                                                      *
   Fast auf den Tag genau zu dem von Professor Mao-ming Po vorhergesagten Termin schenkt Frau  Mathilda Diaz einem gesunden weiblichen Säugling das Licht der Welt. In der Geburtsurkunde lässt sie Vater unbekannt eintragen.
   Das Kind, das den Vornamen Mathilda erhält, entwickelt sich prächtig. Mit drei Jahren gleicht es aufs Haar einem Foto, das Frau Diaz im gleichen Alter zeigt: Die allerliebste Schmachtlocke über der hohen Stirn, das süße Schnütchen, die himmelblauen Augensterne, die runden Posaunen-Engel-Bäckchen. Immer wieder nimmt sie Thildchen, wie sie die Kleine jetzt ruft, auf den Schoß und betrachtet verzückt ihr verkleinertes Ebenbild und Vermögens-Bewahrerin. Mit spätestens vierzig, so hat sie beschlossen, wird sich Thildchen klonen lassen, und auch deren Tochter wird das Gleiche tun und deren Tochter auch; alles vertraglich festgesetzt und notariell beglaubigt. Dadurch wird sie für unabsehbare Zeit im Vollbesitze des Erbes bleiben. Diese Aussicht begeistert sie dermaßen, dass sie die Kleine hochnimmt und herzt und küsst, bis ihr die Luft wegbleibt und das Kind zu schreien anfängt.
   Fragen nach dem Vater des Kindes weicht sie aus; ihrer Schwester, in deren Augen sich höchste Verwunderung spiegelt, sagt sie, es habe sich um eine Urlaubsbekanntschaft gehandelt und damit Schluss, aus.

   Eines morgens, als sie Thildchen wieder auf dem Schoß schaukelt und dabei „Fuchs du hast die Ganz gestohlen“ singt, stutzt sie. Sie entdeckt einen kleinen blassbraunen Fleck auf der rechten Kinderwange! Zunächst glaubt sie an eine Sinnestäuschung. Doch, nein, es besteht kein Zweifel: Da ist deutlich ein kleiner brauner Fleck. Sie setzt das Kind ab und läuft zum Spiegel. Ihre rechte Wange zeigt eindeutig die üblichen Altersflecken, und – sie hält den Atem an – auch da, wo der Fleck bei Thildchen ist. Ein Altersfleck mit drei Jahren? Unsinn!
    Nachdenklich geht sie ins Wohnzimmer zurück und nimmt das Kind auf den Schoß. Neigt Thildchen etwa zu Sommersprossen? Und dann: Woher sollte die Veranlagung dazu kommen? Vor ihr jedenfalls nicht! Doch bevor sie sich weiter aufregt, steht sie auf und holt aus dem Badezimmer einen fleischfarbenen Konturstift, mit dem sie Thildchens Fleck betupft. Und siehe da: Nichts ist mehr zu sehen. Zur Not, überlegt sie, könnte man den Fleck auch wegoperieren lassen; die kleine Narbe würde nicht weiter auffallen. Also, wo ist da ein Problem?
   Das Problem erscheint häppchenweise. Zunächst fällt Ihr acht Tage später, als sie die Kleine badet, eine Stelle am Bauch auf, die eindeutig Merkmale von Zellulitis zeigt. Wieder beschließt sie, sich nicht aufzuregen. Kein Nachlassgericht interessiert sich für die Bauchhaut einer Erbin! Noch ein paar Wochen danach entdeckt sie dann etwas, das ihrer Sorglosigkeit ein Ende bereitet: Um Thildchens Näschen herum zeigt sich eine Schar dieser verdächtigen Flecken.
   Frau Diaz muss sich setzen.
   Hautkrebs, schießt es ihr durch den Kopf, die Kleine hat Hautkrebs!
  Doch was viel schlimmer wiegt: Anscheinend ist es dem Professor nicht gelungen, eine hundertprozentige Kopie ihrer selbst herzustellen. Und gerade darauf, auf vollkommene genetische Übereinstimmung, kommt es ja an! Und Hautkrebs ist in ihrer Familie nie aufgetreten! Ein Erbschaftsgericht würde diesen Umstand sofort aufnehmen und ihre Versicherung, sie beide, Mutter und Tochter, seien ein und dieselbe Person, sofort anfechten.
   Frau Diaz, sonst eher zurückhaltend, rast. Dieser Halunke, schreit sie unbeherrscht, nimmt mir einen Haufen Geld ab für nichts! O dieses Arschloch! Ich könnte ihn... Erst als die Kleine zu brüllen anfängt, besinnt sie sich. So groß ihre Rachegelüste auch sind, so weit ist der Professor vom Schuss.
   Sie lässt sich einen zeitnahen Termin bei einer Hautärztin geben, was, da sie Privatpatientin ist, auch problemlos geschieht.
   Die Ärztin sucht die Flecken sorgfältig mit der Lupe und einer Speziallampe ab. Dann zieht sie das Hemdchen hoch und betrachtet die Stelle an Thildchens Bauch, die sich inzwischen erheblich vergrößert hat. Schließlich richtet sie sich mit gerunzelter Stirn auf. „Frau Diaz“, sagt sie, „Sie müssen jetzt sehr sehr tapfer sein. Mathilde leidet wahrscheinlich an beginnender Progerie, vorzeitigem Altern. Das da ist kein Hautkrebs, das sind auch keine Sommersprossen. Es sind Altersflecken. Allerdings vermisse ich einige für diese Krankheit typische Symptome.“ Sie blickt Thildchen nachdenklich an. „Wie alt, sagten Sie, ist die Kleine?“
   Die Sprechstundenhilfe schiebt Frau Diaz einen Stuhl unter.

                                                                                     *
   Obwohl sie sich in der Aufregung den Namen der Krankheit nicht gemerkt hat, findet sie im Internet ohne große Sucherei die richtige Seite. Was sie da liest, lässt ihr die Haare zu Berge stehen: Progerie, auch Progeria, steht da dick und fett, vorzeitige Alterung... Symptome: Kleinwüchsigkeit, Schnabelnase, Wasserkopf, Haarausfall, fehlendes Unterhautfettgewebe, geringe Lebenserwartung... Noch unerträglicher sind die Abbildungen: Uralt aussehende, glatzköpfige Kleinkinder mit todernsten Gesichtern, vierzehnjährige klapperdürre Greise, ein Säugling mit dem Kopf eines Affen, ein Vater, der sein missgebildetes Kind verzweifelt anlächelt...
   Erschüttert schließt sie die Seite und schaut zu Thildchen, die in einer Ecke sitzt und Türmchen baut. Hmm... Die Kleine sieht keineswegs so aus, wie sie nach den Beschreibungen aussehen müsste. Na gut, sie ist jetzt dreieinhalb und wirkt manchmal wie fünf. Aber das muss nichts bedeuten. Und von Kleinwüchsigkeit kann überhaupt nicht die Rede sein! Im Gegenteil, für ihr Alter ist sie sogar recht groß, außergewöhnlich groß... Aber es hält sich noch im Rahmen des Menschen-Möglichem... Und von wegen Haarausfall! Das ist üppigste Lockenpracht...  Wenn da nicht diese blöden Flecken wären und die Tatsache, dass sich auf dem Körper der Kleinen immer mehr Stellen mit schlaffer Haut bilden...
   In einer Anwandlung verzweifelter Zuneigung geht Frau Diaz zu dem Kind, hebt es hoch und drückt es an sich. „Du bist doch ich“, murmelt sie mit Tränen in den Augen, „ich, wie ich mit dreieinhalb Jahren aussah! Anders geht es nicht, denn wir beide besitzen hundertprozentig das selbe Erbgut!“ Und doch, irgendetwas stimmt da nicht...
   Sie lächelt und blickt dem Kind in die Augen. Thildchen lächelt zurück... Und da ist es, als griffe eine eisige Hand nach Frau Diaz´ Herz. Das ist kein Kinderlächeln... Das ist das Lächeln einer erwachsenen Frau... Das ist ihr Lächeln, so, wie sie mit dreißig gelächelt hat... Genau die gleichen fein verästelten Lachfalten, das gleiche schalkhafte Zwinkern! Plötzlich ein Erinnerungssplitter... Ganz deutlich vernimmt sie die Stimme des Professors Po: Da ist allerdings ein Umstand, den man nicht unterschätzen darf. Damals hat sie seinen Einwand weggewischt wie einen Krümel von der Tischdecke. Doch vielleicht war ja gerade das die Erklärung!
   Sie setzt die Kleine ab und rennt zum Telefontischchen, holt die Mappe mit den Adressen hervor und blättert. Hua-Hula-Universität in Schan-tai... Doch noch im Blättern wird ihr bewusst, wie sinnlos das ist. Die diplomatischen Beziehungen zu diesem Land sind seit längerer Zeit auf Eis gelegt, sämtliche Verbindungen gekappt. Kurz entschlossen tippt sie eine andere Nummer ein.
   „Mathilda!“, dröhnt es am anderen Ende der Leitung, „was verschafft mir das lang vermisste Vergnügen?“ Sie hat diesen Bekannten, ein Kollege ihres Mannes, seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Einer von diesen unangenehm lauten, raumgreifenden Burschen, die am liebsten von sich und ihren Erfolgen reden. Trotzdem, jetzt ist er der Einzige, der ihr weiterhelfen kann, denn er ist vom Fach. „Ich hab da mal eine Frage...“
   Sie fragt ihn, ob geklonte Lebewesen schneller altern.
   „Wie kommst du denn darauf?“
   „Mich interessiert es eben.“
   Sie spürt durch das Telefon, dass er ihr nicht glaubt. Trotzdem antwortete er: „Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf das biologische Alter der verwendeten DNA an. Wenn du einen Nobelpreisträger klonen willst, der mit sechzig den Preis bekommen hat und setzt dessen Erbgut in die Eizelle einer na sagen wir einer Zwanzigjährigen ein, dann liegt das genetische Alter des Klons rein rechnerisch bei sechzig plus zwanzig geteilt durch zwei gleich vierzig Jahre. In diesem Fall muss man davon ausgehen –“
   „Und wenn es eine Frau wäre, die sagen wir mit vierzig auf die Idee käme, sich mit Eigen-DNA klonen zu lassen, wie bei Dolly, diesem Klonschaf? Würde dieses Wesen bei Geburt schon wie eine Vierzigjährige aussehen?“
   „Mein Gott, Mathilde, wer, zum Teufel, sollte das denn machen?“
   „Antworte einfach!“
   „Hm... nun ja... Da kann ich nur spekulieren. Wie du sicherlich weißt, ist das reproduktive Klonen in diesem unseren Lande mittlerweile verboten. Aber ich denke mal, der betroffene Klon würde wahrscheinlich, ähnlich wie bei der Progerie, ohne Auffälligkeiten geboren und erste Symptome im Alter von sechs bis zwölf Monaten entwickeln. Aber nichts genaues weiß man nicht.“
   „Noch eine Frage, bitte. Wenn ich das richtig verstehe, dann wären Mutter und Tochter genetisch gesehen gleich alt. Könnte sich das im Erscheinungsbild... wie soll ich sagen... niederschlagen?“
   „Da bin ich wieder auf Vermutungen angewiesen. Dolly sah bis zum Schluss ganz normal aus.“ Der Bekannte lacht grausam. „Aber im Gegensatz zu einer Frau sieht man einem Schaf sein Alter nicht an. Ich denke mal, ja, es könnte sein. Irgendwann würden sie sich ähneln wie ein Ei dem anderen. Und, was auch noch möglich wäre: Beide, Mutter und Tochter, könnten ziemlich zeitgleich sterben, denn die Lebenszeit dieser geklonten Tiere war überraschend kurz. Sag mal, stimmte etwas nicht?“
   Frau Diaz hört nicht mehr hin, denn sie hat gerade einen Schlag in die Magengrube bekommen. Sie bedankt sich und legt auf. Dann schleicht sie in die Küche brüht sie sich einen starken Kaffee auf.   

                                                                                   *
    Exzellenz-Labor Prof. Hartmut Hardtnack, Hasennegertwiete 25, 12345***
   „In seinem ersten Urteil zum Schwangerschaftsabbruch vom 25. Februar 1975 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass sich das in Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz formulierte Grundrecht auf Leben auch auf das ungeborene Leben beziehe und menschliches Leben jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis an bestehe. Ob das Grundrecht auf Leben dem Embryo auch schon vor dem 14. Tag nach der Empfängnis zukommt, ist mit dieser Formulierung offengelassen. Im zweiten Urteil vom 28. Mai 1993 wird zwar konstatiert, dass Menschenwürde schon dem ungeborenen menschlichen Leben zukomme; das Gericht hat es aber ausdrücklich unentschieden gelassen, ob menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle vorhanden sei.“
   Dr. Ioshito Moti, trotz seiner Jugend schon eine Koryphäe auf seinem Spezialgebiet, beendet seinen Vortrag abrupt und blickt die beiden Damen über seine randlose Brille hinweg an. „Habe ich mich verständlich ausgedrückt?“
   „Sehr sogar“, sagt die ältere der beiden blass-blonden Damen, „Ihren Ausführungen entnehme ich, dass die Klonung eines menschlichen Embryos bis zum dreizehnten Tag nach den Eingriff erlaubt ist, oder etwa nicht ?“
   „Es ist jedenfalls nicht ausdrücklich verboten.“
    „Und dass der Kryokonservierung eines geklonten menschlichen Embryos bis zum dreizehnten Tag nach der Insertion keine rechtlichen Hürden entgegenstehen.“
    „Bei der gegenwärtigen Rechtslage, ja. Aber, werte Dame, was versprechen Sie sich davon? Sowie wir den Zellhaufen auftauen und die Möglichkeit besteht, dass er weitere Zellen bildet, muss er vernichtet werden.“
   „Nach der gegenwärtigen Rechtslage“, bemerkt die jüngere der Damen, der frappanten Ähnlichkeit nach wohl die Tochter.
   „Wie meinen Sie?“
   „Ich meine, dass sich die Rechtslage, was das reproduktive Klonen betrifft, schnell ändern kann.“
     Dr. Ioshito Moti schüttelt seinen Lockenkopf. „Das glaube ich nicht! In seinem jüngsten Urteil stellt der EuGH noch einmal klar, dass das Klonen von Menschen in der E-U verbo–“
   „Ha, da kann ich nur lachen!“, ruft die älter wirkende Dame, „jüngstes Urteil! Ha! Wissen Sie eigentlich, junger Mann, wie viele jüngste Urteile es gegeben hat, bis diese Republik den Frauen das Wahlrecht zuerkannt hat? Jetzt existiert es schon seit fast hundert Jahren, und niemand regt sich auf. Oder zum Autofahrverbot für Frauen in Saudi-Arabien. Nun betreiben sogar Frauen dort Fahrschulen. Genauso wird es mit dem Klonverbot gehen. Wie sagte doch schon der olle Platon? Alles was gedacht werden kann, wird auch irgendwann gemacht. Es ist nur eine Frage der Zeit. Und wenn es in tausend Jahren geschieht. Je länger es dauert, desto besser. Solange ist nämlich mein Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamts sicher!“
   „Und um mein Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamts sichern“, fährt die Tochter fort, „ist eine erneute Klonierung meiner Zell-Linie mit anschließender Kryokonservierung erforderlich! Es geht leider nicht anders.“
   „Einen Augenblick mal“, sagt Dr. Ioshito Moti reichlich verwirrt, „ich höre immer: Mein! Wem gehört denn nun das Vermögen? Wer von Ihnen beiden möchte sich denn klonen lassen? Sie oder Ihre Tochter?“
   „Ich natürlich!“, rufen beide Frauen gleichzeitig.
   „Meine Damen, bitte!“
    Beide Damen brechen in ziemlich gleichklingendes Gelächter aus.
    „Junger Mann, wir sind weder Mutter noch Tochter. Wir sind ein Klon.“
    Der 'junge Mann' ist sich nicht mehr sicher, ob er im richtigen Zimmer sitzt. Er nimmt seine Brille ab und putzt sie umständlich, obwohl es gar nichts zu putzen gibt. „Aber... aber... wie ist das möglich? Bei wem –“, stottert er.
   „Alles ist möglich“, sagt die ältere Dame, „vielleicht nicht in diesem Land, aber anderswo. Vor fünf Jahren habe ich mich bei Professor Mao-ming Po von der Hua-Hula-Universität in Schan-tai klonen lassen, damit die Längerlebende von uns beiden keine Erbschaftssteuer zahlen muss, denn da das Klonen von Menschen in diesem Lande verboten ist, gibt es auch kein Gesetz, das die Erbfolge unter Klonen regelt. Nun musste ich aber feststellen, dass das genetische Alter meines Klons dem meinen entspricht, sodass die Möglichkeit besteht, dass wir beide gleichzeitig versterben könnten, und es wäre nichts gewonnen. Also möchte ich, dass ein weiterer Klon von mir im Rahmen der bestehenden Gesetzte kryokonserviert wird, bis das reproduktive Klonen von erwachsenen Menschen erlaubt ist und ich mich weiterentwickeln kann. Zeit spielt, wie ich schon sagte, keine Rolle. Und Geld auch nicht.“
   „Ich habe da noch eine Frage“, sagte die andere Dame, „wie sicher ist eigentlich das  Kryokonservieren über längere Zeiträume? Wenn es mal einen Stromausfall geben sollte, was dann? Taue ich dann vorzeitig auf?“
   „Sie? Wieso Sie? Ach so, ja... Da können Sie ganz beruhigt sein, Frau...ähem –“
   „Diaz, junger Mann, Mathilda Diaz.“
   „ – Frau Diaz, damit müssen Sie nicht rechnen, es sei denn, die Welt geht unter. Auch bei einem wochenlangen Stromausfall würden Sie nicht auftauen. Wir benutzen eine hochmoderne Kühltechnik, bei der das in einer Kapsel befindliche Kühlgut bei minus neunzig Grad in einen Hochvakuumraum gehängt wird, aus dem wegen fehlender Luftmoleküle kaum Wärme abfließt. Sollte also wider erwarten –“
   „Sehr schön. Wann kann der Eingriff erfolgen?“
   „Einen Augenblick noch! Wir benötigen zu der von Ihnen gewünschten Klonierung eine eigene Eizelle. Ähem... Verzeihen Sie, aber ihn Ihrem Alter –“
   Die offensichtlich Ältere wischt diesen Einwand mit einer entschiedenen Handbewegung beiseite: „Na dann strengen Sie sich mal an, Herr Doktor! Die biblische Sara war schon neunzig, als sie ihren Sohn Isaak zur Welt brachte. Und bis neunzig, na ja, da ist bei mir gottseidank noch reichlich Zeit! Manchmal fühle ich mich geradezu wie ein junges Mädchen! Und warum soll mit achtundvierzig nicht klappen, was mit neunzig noch gelang?“ Beide Damen brechen wieder in ziemlich gleichklingendes Gelächter aus.
   „Nun mal im Ernst, Herr Doktor“, fährt die Jüngere fort, „anscheinend ist Ihnen der Unterschied zwischen dem nativen und dem genetischen Alter nicht geläufig. Das Licht der Welt erblickte meine Wenigkeit vor vier Jahren und dreißig Tagen, genetisch gesehen befinde ich mich hingegen im sechzehnten Lebensjahr, also in einem Alter mit der höchsten Ovulationsfähigkeit der Frau. Wo ist da in puncto Eizelle ein Problem?“
    Dr. Ioshito Moti zieht ein weißes Tuch hervor und wischt sich die Stirn. Für einen Moment entsteht der Eindruck, als signalisiere er Kapitulation.
  „Nun gut. Dann bräuchte ich jetzt Ihre schriftliche Einwilligung. Nur... ähem... Fräulein Diaz, Sie sind weder geburtlich noch genetisch volljährig.“
   „Geben Sie schon her“, sagt die anscheinend Ältere, „ich unterschreibe. Läuft doch eh auf´s Gleiche hinaus!“  
                                                                                      *
   Dreißig Jahre später.
   Im Kamin knistert das Holz, in den Gläsern flammt der Rotwein.
   Man spricht über dies und das.
   „ Neulich erzählte mir ein Bekannter“, sagt Georg gerade, „er sammle alte Parkscheine, um sie nächstes Jahr zur gleichen Zeit und am selben Ort wiederzuverwenden.“
   „Auch so ein ganz Schlauer“, lacht Heinz. „Vorgestern stand in der Zeitung, ein Mann habe seinen etwas seltsam bellenden Hund zum Schaf erklärt, um die Hundesteuer zu sparen.“
   „Dumm ist wie tot“, murmelt Gisela, „du merkst es nicht., wenn du es bist.“
    „Es ist schon bizarr“, sagt Uwe, „was den Leuten alles einfällt, um dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. Da haben wir gestern einen ganz merkwürdigen Fall verhandelt.“
   Uwe langt nach seinem Glas und trinkt provozierend genüsslich.
   „Und?“ Gisela.
   „Was und.“
   „Der Fall!“
   „Ihr kommt nicht drauf.“
   „Nun mach es nicht so spannend.“
  „Na gut. Da hat sich vor dreißig Jahren eine inzwischen verstorbene Frau klonen lassen, um sich selbst zu beerben.“
   Giselas Lache knallt in den Raum. „Ha! Klonen, um sich selbst zu beerben? Wie soll das denn gehen?“
    „So weit ich weiß, ist das Klonen von Menschen doch verboten“, wirft Heinz ein.
   „Nicht zu therapeutischen Zecken, wenn der Klon nicht älter als dreizehn Tage wird“, belehrt Uwe.
   „Brrr, da graust es einem ja!“ Gisela. „Nun, wie wollte es die Klonfrau denn nun anstellen, sich selbst zu beerben?“
   „Von der Klonfrau ist es nur winziger Schritt zur Klofrau“, witzelt Georg.
   „Indem sie“, fährt Uwe unbeeindruckt fort, „einen hundertprozentigen Klon von sich kryokonservieren ließ in der Hoffnung, dereinst bei anderer Gesetzeslage unbeschränkt über ihr Vermögen verfügen zu können. Dabei übersah sie allerdings eine Kleinigkeit.“
   „Bisschen viel auf einmal... Was ist denn Kryo – Kryo –“
    „Kryokonservierung, Gisela, ist das Einfrieren unheilbar kranker Menschen auf eigenen Wunsch. Sie hoffen auf den medizinischen Fortschritt, der die Heilung ihres Gebrechens irgendwann einmal ermöglicht. In besagtem Fall hoffte die Frau auf eine Änderung der Gesetzeslage bezüglich des reproduktiven Klonens beim Menschen, um dann ihr Vermögen unangetastet als ihr eigener Klon entgegen zu nehmen. Dafür ließ sie einen dreizehn Tage alten Klon von sich einfrieren, was legal ist, denn der Gesetzgeber hat offen gelassen, ob es sich dabei schon um menschliches Leben handelt.“
   „Verstehe! Sie ließ sich in eine Art potentieller Unsterblichkeit versetzen, denn solange ihr geklonter Embryo existiert, existiert sie ja auch. Also gibt’s auch nix zu vererben und alles bleibt bei ihr. Ziemlich schlau, die Frau.“
   „Aber nicht schlau genug, meine Liebe. Unsere Kammer kam nämlich zu der Überzeugung, dass einem dreizehn Tage alten Zellhaufen keinesfalls der Status einer menschlichen Existenz zugebilligt werden kann, denn bei jedem fairen Vergleich moralisch relevanter Eigenschaften wie Rationalität, Selbstbewusstsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung und so weiter haben ein Kalb, ein Schwein und ein Huhn einen guten Vorsprung vor einem menschlichen Embryo auf dieser Entwicklungshöhe; formal-juristisch ist er als Sache zu betrachten, und Sachen können nicht erben. Und nun ist auch die Verjährungsfrist für nicht angenommene Erbschaften widerspruchsfrei abgelaufen. Also fällt das Vermögen der Frau der Landeskasse zu.“
   „Ha!“, ruft Gisela schadenfroh, „die wird sich wundern, sollte sie dereinst mal wieder auftauen!“

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wunderkerze
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Justadreamer
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Beitrag19.03.2021 16:35

von Justadreamer
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Hallo wunderkerze,



ich habe mal über deinen Text gelesen. Alles in allem finde ich das schon sehr solide. Deshalb erstmal: Gut gemacht Daumen hoch²

Da du das Ganze ins Feedback gestellt hast, werde ich mich auf weniges beschränken. Besonders gut für Verbesserungen geeignet sind:

- Spanungsbogen: Leider habe ich hiervon nicht viel  gemerkt, es ist natürlich eine Erzählung und keine Kurzgeschichte, aber es war wenig überraschendes dabei.

- Sprachduktus: Ich habe das Gefühl, du verwendest sehr veraltete Sprache, was zu diesem Thema nicht so recht passen mag. Beispiel:
Zitat:
ihr träumte, das städtische Tierheim sei großzügig erweitert worden

Zitat:
nächtens


usw.

show not tell:  Die Symptome von Progerie und einige weitere Passagen.

Insgesamt also rund, aber meiner nach meiner Meinung, die du übrigens nicht unbedingt ernst nehmen musst, noch kein richtig guter Text.

LG
Justadreamer
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Gast







Beitrag19.04.2021 09:58

von Gast
Antworten mit Zitat

Ich finde die Sprache sehr gut.
Ein Genuss.

Bis auf einige Modernismen "intelligence irgendwas".
Ich würde den Stil nicht brechen. Auch nicht zur Charakteriserung anderer Figuren (die dann am Ende gar nicht so zentral für die Entwicklung des Geschehens sind).

Die Kurzgeschichte ist gut erzählt und originell.

In jedem Fall wäre sie es wert, nochmal überarbeitet zu werden, weil tatsächlich
Zitat:
erwischt!
Tippfehler drin sind.

So. Und jetzt will ich noch mindestens eine Deiner Geschichten lesen. Die Schreibe sagt mir zu.
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wunderkerze
Eselsohr
W


Beiträge: 381



W
Beitrag02.05.2021 19:08

von wunderkerze
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Hallo Kazuyoshi
hallo Justadreamer,
 ich antworte erst jetzt nicht aus Faulheit sondern wegen widriger Umatände.
Zunächst meinen Dank für die Feedbacks! Ich werde alle Einwände bedenken und ggf. ins Original einarbeiten.

Justadreamer vermisst u. a. den Spannungsbogen. Dazu: Ich denke, die Spannung erwächst aus der Neugier zu sehen, wie der Autor diese bizarre Vorlage auflöst, ohne ins Unglaubhafte abzugleiten. Alle Elemente der Erzählung entsprechen dem gegenwärtigen wissenschaftlichen und rechtlichen Stand.

   Kazuyoshi, erkläre mir bitte, was  "intelligence irgendwas" bedeutet.
 LG


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wunderkerze
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schmurr
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Beitrag01.01.2022 19:29

von schmurr
Antworten mit Zitat

Interessant und originell! Da ich mich als Rechtschreibpapst begreife, hier ein paar Korrekturen:
eines Morgens
was sie an Katzen stört, ist
plötzlich starb, weiß sie,
Fuchs, du hast die Gans gestohlen
diesen Bekannten, einen Kollegen
Die "Taschenuhr" schaffe ich aus Zeitgründen leider doch nicht, aber du hast ja schon Lob dafür bekommen!
Gruß aus dem sonnigen Süden
Martin


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Deutscher in Italien, Autor von lustigen oder tragikomischen Werken: schmurr.webs.com/dpl.htm Ich mag Wandern, wilde Orchideen, Lesen, Katzen und klassische Musik.
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wohe
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W
Beitrag02.01.2022 17:37

von wohe
Antworten mit Zitat

Hallo wunderkerze,

also ich fand den Text klasse.
Auf den Plot muss man erstmal kommen, insgesamt amüsant, lebendig und originell.
Bez. der Orthographie siehe meine Vorkommentatoren.
Weiter so und bitte Ähnliches hier einstellen.

MfG Wohe
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wunderkerze
Eselsohr
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Beitrag02.01.2022 19:30

von wunderkerze
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hallo wohe,
wird gemacht! Hoffentlich ohne Rchtschfler.

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wunderkerze
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Drakenheim
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Beitrag16.02.2022 21:56

von Drakenheim
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Hallo Wunderkerze,

das habe ich in einem Rutsch durchlesen können. Ich finde, der altmodisch angehauchte Sprachschatz passt zu einer Person, die sich selbst für etwas besseres hält. Gefällt mir.

Zwei Dinge sind mir unangenehm aufgefallen:
Heißt das Kinderlied nicht "Fuchs, du hast die Gans gestohlen"?

Im Abschnitt beginnend mit "Exzellenz-Labor Prof. Hartmut Hardtnack" ist zäh zu lesen. Hier kannst du vielleicht noch mal mit dem Bügeleisen rübergehen.
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wunderkerze
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Beitrag18.02.2022 15:17

von wunderkerze
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Hallo Drakenheim,
Dank für deine Hinweise. Natürlich, die Gans.
Exzellenz-Labor Prof. Hartmut Hardtnack: Ich habe bewusst den sperrigen Gesetzestext eingestellt, nicht, weil mir nichts besseres einfiel, sondern weil ich mir vorgenommen hatte, die bizarre Ideee ganz mit "legalen" Mitteln aufzulösen. Manchmal ist das Absurde nur eine übersteigerte Form des Alltäglichen.

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schmurr
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Beitrag18.02.2022 20:36
Die Gans
von schmurr
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hatte ich schon vor 3 Wochen gestohlen...  ;o)  Aber die alten Hasen sagen ja immer, man brauche nicht den ganzen Thread zu lesen, es würde sich schon nichts überschneiden... Surprised)

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Rübenach
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Beitrag18.02.2022 20:45

von Rübenach
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wunderkerze hat Folgendes geschrieben:
(...) sondern weil ich mir vorgenommen hatte, die bizarre Ideee ganz mit "legalen" Mitteln aufzulösen. Manchmal ist das Absurde nur eine übersteigerte Form des Alltäglichen.


Leider hat der rechtliche Kontext, in dem dein Textende spielt, nichts mit der juristischen Situation in Deutschland zu tun. Zum einen ist ein Embryo von Anfang an erbberechtigt und zum anderen kann es keine Verjährungsfrist für "nicht-angenommen Erbschaften" geben, da man eine Erbschaft höchstens ablehnen, aber niemals annehmen kann.


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wunderkerze
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Beitrag20.02.2022 15:11

von wunderkerze
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Im Text wird erläutert, warum die "Kammer" einem dreizehn Tage alten Zellhaufen keinesfalls den Status einer menschlichen Existenz zugebilligt. Sie hätte auch anders entscheiden können, denn die Rechtslage ist unklar. Hat sie aber nicht. So ist mit dem Tode der beiden Frauen für dieses Finanzamt kein natürlicher Erbe vorhanden. Der Erbanspruch ist an eine gesetzliche Frist gebunden und verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung; spätestens aber nach 30 Jahren nach dem Erbfall.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit in der EU das Klonen von Menschen erlaub wird. Also hätte sie als Klon zunächst nichts von ihrem Vermögen. Nehmen wir aber spaßeshalber an, es wird erlaubt, was nicht unmöglich ist. (Im MA war das Sezieren von Menschen verboten, und die Ärzte taten´s doch), und sie lässt sich, um ihren Tod zu entgehen, immer wieder klonen: Sie stirbt - der nächste Klon wächst heran usw. Sie verwaltet ihr Vermögen so gewinnbringend, dass es die enormen Kosten dieser Kuren trägt. Doch auch dann wäre sie vor dem Finanzamt auf die Dauer nicht sicher. Ihre Zellen altern, und irgendwann wären ihre Zellen genetisch uralt, ihr Klon würde noch im Reagenzglas absterben.
Gut, sie könnte sich mit den Zellen eines jungen Mannes klonen lassen. Aber dann wäre sie theoretisch nur noch zu Hälfte sie selbst und Herrin ihres Vermögens . . .
Wie sie es auch anstellt, sie wird ihr schönes Vermögen nicht zur Gänze halten können.
Was ich sagen will, ist dies: Das Klonen von Menschen bringt Körbe ungeklärter juristischer, ethischer, medizinischer, philosophischer Probleme mit sich.

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Rübenach
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Beitrag20.02.2022 17:44

von Rübenach
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So unklar ist die Rechtslage nicht.
Wenn es stimmt, was die Person namens Uwe in dem Text sagt,
Uwe hat Folgendes geschrieben:
„Na gut. Da hat sich vor dreißig Jahren eine inzwischen verstorbene Frau klonen lassen, um sich selbst zu beerben.“

dann geht deine Protagonistin davon aus, sie sei mit ihrem Klon rechtlich identisch, weil sie und ihr Klon genetisch identisch sind. Natürlich ist diese Konstellation (noch) nicht gesetzlich geregelt. Allerdings sind die meisten eineiigen Zwillinge auch genetisch identisch, ohne dass jemand auf die Idee käme, sie wären auch rechtlich identisch. Also kann man aus genetischer Identität keine rechtliche schließen.

Deine Protagonistin kann also ihren Klon beerben und damit fällt (bei entsprechender Höhe der Erbschaft) auch Erbschaftsteuer an.

In deinem Text urteilt die "Kammer", dass ein 13 Tage alter Zellhaufen nicht erbberechtigt sein kann. Dies ist aber Unsinn, weil das Gesetz diesen Fall ausdrücklich regelt.

§ 1923 BGB hat Folgendes geschrieben:

(1)
Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2)
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.


Da der Klon beim Eintritt des Erbfalls bereits gezeugt war, ist er in dem Moment, in dem er geboren wird, erbfähig.

Am einfachsten ist, wir spielen den Fall mal durch. Deine Protagonistin stirbt. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es existiert ein Testament oder es gilt die gesetzliche Erbfolge. Leider lässt uns dein Text über diesen wesentlichen Punkt im Unklaren.

Die einfachste Möglichkeit ist, es existiert kein Testament. Da die Erblasserin keine Kinder hat, erben die Eltern. Da diese vermutlich schon verstorben sind, erben deren andere Kinder, also in deinem Fall die Schwester. Diese bezahlt die Erbschaftsteuer und verjubelt das Geld für ihre Katzen. Nach mehr als dreißig Jahren taucht eine Person auf, die behauptet, ein Klon deiner Protagonistin zu sein und zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt gewesen zu sein. Die Schwester wird sich das alles in Ruhe anhören und die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ergebnis: Die Schwester hat das Erbe, der Staat die Erbschaftsteuer und der Klon geht leer aus.

Alternative: Es existiert ein Testament, in dem der Klon als Alleinerbe bestimmt wird. Hier gabelt sich der Fall erneut: Entweder das Testament ist wirksam. weil entweder die Schwester auf Anfechtung verzichtet oder eine Anfechtung vom Gericht abgelehnt wird. Dies ist tatsächlich rechtlich noch unklar. Allerdings wird argumentiert, dass in analoger Anwendung des § 2101 BGB im Fall des erst postmortal gezeugten Kindes dieses Kind den anderen Kindern gleichsteht. Aber entscheidend für die Plausibilität des Textes sind ja nicht juristische Begründungen, sondern die eintretenden Rechtsfolgen. Das Nachlassgericht wird die gesetzliche Erbin (Schwester) als Vorerbe einsetzen (kostet Erbschaftsteuer). Der Klon wird, für den Fall, dass er jemals legal zur Welt kommt, Nacherbe. (Kostet nochmal Erbschaftsteuer.)
Oder das Gericht erklärt das Testament für unwirksam. Dann erbt die Schwester.

Die Situation, dass dem Staat das Erbe wegen Verjährung zufällt, kann in der vom Text vorgegebenen Konstellation niemals eintreten.

Ein Steuersparmodell ist es auch nicht.

Edit:
wunderkerze hat Folgendes geschrieben:

Es ist nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit in der EU das Klonen von Menschen erlaub wird. Also hätte sie als Klon zunächst nichts von ihrem Vermögen. Nehmen wir aber spaßeshalber an, es wird erlaubt, was nicht unmöglich ist. (Im MA war das Sezieren von Menschen verboten, und die Ärzte taten´s doch), und sie lässt sich, um ihren Tod zu entgehen, immer wieder klonen: Sie stirbt - der nächste Klon wächst heran usw. Sie verwaltet ihr Vermögen so gewinnbringend, dass es die enormen Kosten dieser Kuren trägt. Doch auch dann wäre sie vor dem Finanzamt auf die Dauer nicht sicher. Ihre Zellen altern, und irgendwann wären ihre Zellen genetisch uralt, ihr Klon würde noch im Reagenzglas absterben.
Gut, sie könnte sich mit den Zellen eines jungen Mannes klonen lassen. Aber dann wäre sie theoretisch nur noch zu Hälfte sie selbst und Herrin ihres Vermögens . . .
Wie sie es auch anstellt, sie wird ihr schönes Vermögen nicht zur Gänze halten können.
Was ich sagen will, ist dies: Das Klonen von Menschen bringt Körbe ungeklärter juristischer, ethischer, medizinischer, philosophischer Probleme mit sich.


Wenn das die Quintessenz deines Textes sein soll, dann solltest du einen anderen Text schreiben.


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wunderkerze
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Beitrag20.02.2022 21:51

von wunderkerze
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Hallo Rübenach,
ich finde, du gibst dir unnötig Mühe. Dies ist eine Fantasy-Geschichte und keine Einführung ins Erbrecht.
 Doch, ich hab schon die richtige Geschichte geschrieben, eine unterhaltsame Story über ein bizarres Thema. Nebenbei: Klone sind nicht mit eineiigen Zwillingen zu vergleichen, denn diese besitzen Erbgut von zwei unterschiedlichen Personen und sind selten wirklich 100%ig erbgleich, woraus sich eine gewisse Individualität ergibt, Klone aus Eigen-DNA hingegen, wie hier, sind es zu 100%. Genetisch gesehen könnte man meine beiden Frauen als ein und dasselbe Individuum in zwei Erscheinungsformen betrachten, etwa wie zwei Tulpen, die durch Zwiebeln vermehrt wurden. Auch nach ihrem Tode ist die Mutter immer noch in der Tochter gegenwärtig, und ich denke mal, ein hypothetisches Finanzamt wird es schwer haben, hier eine Erbschaftssteuer herauszuquetschen.  
Da die Schwester auf jeden Fall früher stribt als der Klon, kann sie auch nicht erben. Das alles ist Fantasy auf dem Boden vielfach ungelöster Rechtslage.

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Beitrag21.02.2022 01:09

von Rübenach
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Ach so. Fantasy. Damit ist dann ja alles klar. Sorry für die Belästigung, wird nicht wieder vorkommen.

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