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Elbenkönigin1980 Reißwolf
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Beiträge: 1106
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E 14.11.2020 12:35 Roman über reale, aber schon verstorbene Personen von Elbenkönigin1980
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Wie ist das eigentlich, wenn man einen Roman über reale, aber schon verstorbene Personen schreiben will?
Das Ehepaar über das ich den Roman schreiben möchte, ist 1999 und 2004 verstorben.
Ich kenne sehr viele bekannte Fakten über die beiden und könnte daraus einen Roman schreiben.
Oder muss man die Erlaubnis der Nachfahren haben, wenn man einen Roman über reale, aber bereits verstorbene Personen schreibt?
Leider besteht auch das Problem, dass die Nachfahren durch Heirat ganz andere Namen haben oder in andere Städte gezogen sind.
Wie ist das denn rechtlich gesehen, darf man da auch ohne Erlaubnis einen Roman über diese Personen schreiben?
Oder braucht man da den Segen der Nachfahren?
Mein Lehrer hat über den Mann vor 40 Jahren in einem Sachbuch geschrieben, da hätte ich also viele belegte Fakten zur Verfügung, und auch das Internet gibt vieles her.
Es gibt auch schon einen Roman einer bekannten Autorin, in dem das Paar und eine ihrer Töchter vorkommen.
Ob die Autorin mit den Nachfahren gesprochen hat, weiß ich nicht....könnte es auch sein, dass sie den Roman so geschrieben hat?
Oder muss man bei den Nachfahren um Erlaubnis fragen?
Was aber, wenn die Nachfahren nicht aufzufinden sind?
Der Einzige, den ich mit Telefonbuch ausfindig machen konnte ist ein 84 jähriger Sohn des Paares, und so einen alten Mann belästigt man ja nicht gerne mit Fragen über die Aktivitäten seiner Eltern im Widerstand vor über 75 Jahren.
Wie ist das also rechtlich....darf man da einen Roman über bereits verstorbene Personen schreiben, ohne das mit den Nachfahren abzusprechen, oder muss man die fragen?
Ich habe mal gelesen, dass es heute noch Nachfahren von Martin Luther gibt...mussten die vielen Autoren die Romane über ihn schreiben, dazu die Erlaubnis seiner Nachkommen einholen?
Wie ist da die rechtliche Situation?
Wenn ich so einen Roman schreibe ohne die Kinder und Enkel zu fragen ob sie damit einverstanden sind, und dann ein Verlag den Roman nehmen würde, könnten die Nachfahren dann die Veröffentlichung verbieten, weil das nicht mit ihnen abgesprochen wurde?
Es gibt ja bereits einen Roman, in dem das Paar vorkommt, allerdings sind sie darin nur Nebenfiguren.
Leider weiß ich nicht, ob die Autorin die Nachfahren gefragt hat, ob diese mit dem Roman einverstanden sind.
In dem Roman kommen sehr viele Familien aus meiner Stadt vor, die Autorin hat ja sicherlich nicht alle Nachkommen dieser Familien gefragt, ob sie den Roman schreiben kann.
Also kann mir da jemand weiterhelfen was die rechtliche Lage betrifft?
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2832
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R 14.11.2020 13:08
von Rübenach
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Du darfst schreiben, worüber du willst. Du darfst über Verstorbene schreiben und du darfst über Lebende schreiben. Fragen musst du niemand. Es gibt sogar Biografien, die gegen den Willen der beschriebenen Person entstanden sind. Dann heißt es meist, sie seien unauthorisiert.
Das einzige, worauf du achten musst: Schreib nicht Ehrverletzendes. Die Persönlichkeitsrechte reihen über den Tod hinaus.
Wenn du einen Roman schreibst, dann reicht es aus, die Person(en) als Vorbild deiner Protagonisten zu nehmen.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Elbenkönigin1980 Reißwolf
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Beiträge: 1106
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E 14.11.2020 13:26
von Elbenkönigin1980
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | Du darfst schreiben, worüber du willst. Du darfst über Verstorbene schreiben und du darfst über Lebende schreiben. Fragen musst du niemand. Es gibt sogar Biografien, die gegen den Willen der beschriebenen Person entstanden sind. Dann heißt es meist, sie seien unauthorisiert.
Das einzige, worauf du achten musst: Schreib nicht Ehrverletzendes. Die Persönlichkeitsrechte reihen über den Tod hinaus.
Wenn du einen Roman schreibst, dann reicht es aus, die Person(en) als Vorbild deiner Protagonisten zu nehmen. |
Danke für die Info, das ist ja gut, dass das erlaubt ist.
Und ich schreibe ja anhand der Fakten, die ich aus Sachbüchern habe, und etwas Ehrverletzendes habe ich gar nicht vor zu schreiben, der Roman soll einfach zeigen, was für einen harten Kampf die beiden jahrelang zu kämpfen hatten, und wie sie trotzdem ihre drei Kinder großziehen und in ein normales Leben zurückfinden konnten.
Ich denke, dass man da mit Romanen die Menschen eher erreicht als mit Sachbüchern, solche Biographien merken sich die Menschen eher, wenn sie sie in einem Roman lesen.
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2832
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R 14.11.2020 13:32
von Rübenach
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Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Danke für die Info, das ist ja gut, dass das erlaubt ist. |
Nein, es ist nicht "erlaubt". Da gibt es nichts zu erlauben. Die Kunst ist frei und der Staat ist nicht deine Mutter oder dein Vater. Du bist eine mündige Bürgerin und kein kleines Kind.
Es ist nicht verboten. Das reicht völlig aus.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Elbenkönigin1980 Reißwolf
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Beiträge: 1106
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2370
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14.11.2020 14:22
von Beka
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Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen. |
Vorsicht. Es gibt den Fall einer Autorin, die eine erfolgreiche Reihe über eine Person geschrieben hat. Sie hatte die Einwilligung der Nachfahren hier in D. Doch dann kamen Nachfahren aus den USA und klagten, sie wollten Gewinnbeteiligung und zwar in beträchtlicher Höhe.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg*
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*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten* |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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14.11.2020 14:27
von Willebroer
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Beka hat Folgendes geschrieben: | Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen. |
Vorsicht. Es gibt den Fall einer Autorin, die eine erfolgreiche Reihe über eine Person geschrieben hat. Sie hatte die Einwilligung der Nachfahren hier in D. Doch dann kamen Nachfahren aus den USA und klagten, sie wollten Gewinnbeteiligung und zwar in beträchtlicher Höhe. |
Und wie ist das ausgegangen?
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2370
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14.11.2020 18:46
von Beka
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Ihr Verlag hat sich darum gekümmert, wie es ausging, bzw. ob das noch läuft, weiß ich leider nicht. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilung, das abschmettern konnte. Allerdings hat sie den nächsten Band der Reihe fiktionalisiert, damit da keiner mehr Ansprüche anmelden kann.
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*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
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Levo Klammeraffe
L
Beiträge: 869
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L 14.03.2021 23:58
von Levo
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In der Esra-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde festgelegt, dass die Intimsphäre realer Personen (tot oder lebendig) nicht durch Kunstfreiheit ausgehebelt würde; daher ist z B im Bereich von Gefühlsdarstellungen und Sexualität die Bremse zu ziehen; angeblich sei hier dem Leser der fiktionale Charakter nicht unbedingt erkennbar.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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15.03.2021 11:22
von BrianG
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Beka hat Folgendes geschrieben: | Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen. |
Vorsicht. Es gibt den Fall einer Autorin, die eine erfolgreiche Reihe über eine Person geschrieben hat. Sie hatte die Einwilligung der Nachfahren hier in D. Doch dann kamen Nachfahren aus den USA und klagten, sie wollten Gewinnbeteiligung und zwar in beträchtlicher Höhe. |
Ich bin kein Jurist, und kann daher auch nicht ausschließen, dass es irgendwelche perverse Mittel gibt, auf diesem Wege eine Gewinnbeteiligung zu erwirken.
Aber, rein mit Menschenverstand betrachtet (und zur Sicherheit nochmal: ich weiß, dass das mit Juristerei oft wenig zu tun hat):
Die Basis einer solchen Klage wäre ja eine Verunglimpfung oder Verleumdung der Person oder ihres Andenkens, und das wäre zunächst mal eine strafrechtliche Geschichte. D.h. da gibt's eine Geld- oder Gefängnisstrafe, von welcher die Klägerseite erst mal gar nichts hat.
Die müsste nämlich zivilrechtlich vorgehen. Ein zuvor ergangenes strafrechtliches Urteil kann das natürlich erleichtern und beschleunigen. Was aber dabei passieren müsste, wäre eine Bezifferung des entstandenen Schadens, auf dem dann eine Schadensersatzforderung aufbaut. Ob da eine Gewinnbeteiligung abgeleitet werden kann, bezweifle ich. Allenfalls eine Einmalzahlung (die dann aber wohl nur einen wutzikleinen Bruchteil jener Forderungen ausmachen würde, mit denen US-Klagen normalerweise Schlagzeilen machen) wäre vermutlich drin. Denn als nächstes würde in so einem Fall das Buch aus dem Handel genommen, bzw. müssten problematische Passagen entfernt oder geändert werden.
Aber eine Gewinnbeteiligung? Wohl kaum. Denn mit dieser Forderung würde die Klägerseite ja die eigene Glaubwürdigkeit massiv schädigen: "Du hast Opa verunglimpft, und jetzt verkauf bloß viele Bücher, damit wir auch einen Haufen Geld bekommen."
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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15.03.2021 13:26
von Willebroer
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Natürlich wird man die Gewinnbeteiligung als "Schadenersatz" bezeichnen. Das ist doch kein Problem. In den USA schon gar nicht.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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15.03.2021 13:41
von BrianG
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Richtig.
Nur sehe ich in diesem Zusammenhang zwei Szenarien:
(1) - die Klage wird zeitnah eingebracht, was zu einer Einstweiligen führt, die den Verkauf des Werkes in der beanstandenden Form einstellt.
Folge --> Die Gewinnbeteiligung kann sich nur auf die bisherigen Verkäufe beziehen und ist eher mau.
(2) - es wird gewartet, ob das Ding ein Erfolg wird. Dann würde natürlich über eine Beteiligung beim bisherigen Gewinn verhandelt werden, wobei die Kläger erklären müssten, wieso sie so lange gewartet haben (wenn das Teil ein hinreichender Erfolg ist, wäre ein "Wir haben es bisher nicht gewusst" nur bedingt glaubwürdig.
Unabhängig davon würde auch in diesem Fall wohl der weitere Verkauf gestoppt werden --> keine künftigen Einkünfte mehr.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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15.03.2021 13:51
von Willebroer
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Das würde voraussetzen, daß Gerichte in den USA (und die nehmen wir mal als Worst Case) nach einer einheitlichen Logik urteilen. Oder gar voraussehbar urteilen.
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