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iltschi
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
I

Alter: 31
Beiträge: 20
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I
Beitrag13.02.2021 03:07

von iltschi
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Hallo zusammen,

in meinem Roman ist eine Figur wegen Mordes angeklagt. Durch diese Anklage kommt der Verdacht auf, die Person könnte früher schon mal einen Mord verübt haben, da dieser auf die gleiche Weise in ihrem damaligen Wohnort geschah. Bei den Ermittlungen damals wurde die Figur aber nie verdächtigt, da es keine große oder offensichtliche Verbindung zum Opfer gab. Der Verdacht kommt erst jetzt auf, da die Parallelen zum jetzigen Fall sehr groß sind.
Meine Frage: Kann der alte Fall vor Gericht von der Staatsanwaltschaft belastend gegen den Angeklagten verwendet werden? Oder darf dies nicht geschehen, da nie Ermittlungen in diese Richtung angestellt wurden?

Besten Dank im Voraus!


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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag13.02.2021 19:07

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

iltschi hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

in meinem Roman ist eine Figur wegen Mordes angeklagt. Durch diese Anklage kommt der Verdacht auf, die Person könnte früher schon mal einen Mord verübt haben, da dieser auf die gleiche Weise in ihrem damaligen Wohnort geschah. Bei den Ermittlungen damals wurde die Figur aber nie verdächtigt, da es keine große oder offensichtliche Verbindung zum Opfer gab. Der Verdacht kommt erst jetzt auf, da die Parallelen zum jetzigen Fall sehr groß sind.
Meine Frage: Kann der alte Fall vor Gericht von der Staatsanwaltschaft belastend gegen den Angeklagten verwendet werden? Oder darf dies nicht geschehen, da nie Ermittlungen in diese Richtung angestellt wurden?

Besten Dank im Voraus!


Mord verjährt nicht, also können die Ermittlungen beginnen. Das werden sie auch. Je nachdem wie schnell das geht, können beide bei Gericht miteinander verbunden werden. Ev. kann auch der erste ausgesetzt werden, bis der zweite zur Verhandlung ansteht. Aber da ist vertiefte StPO, da kenne ich mich nicht mehr so aus.


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"Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag13.02.2021 20:42

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Vor Gericht darf nur das verhandelt werden, was in der Anklage aufgeführt ist.
Alles andere wäre höchst unfair, weil es dem Angeklagten eine adäquate Verteidungung verunmöglicht, wenn ständig neue Vorwürfe, und Anklagen vorgebracht würden. Dasselbe gilt übrigens auch für Zeugen und Beweismittel, welche vor Prozeßbeginn benannt werden müssen und nicht überraschend "aus dem Hut" gezaubert werden dürfen. (Es gibt gewisse Ausnahmen, aber die führen stets dazu, daß der Prozeß unterbrochen werden muß, damit die Verteidigung Gelegenheit hat, sie zu prüfen und darauf zu reagieren.)


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"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
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Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


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Beitrag14.02.2021 13:41

von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

iltschi hat Folgendes geschrieben:

in meinem Roman ist eine Figur wegen Mordes angeklagt. Durch diese Anklage kommt der Verdacht auf, die Person könnte früher schon mal einen Mord verübt haben, da dieser auf die gleiche Weise in ihrem damaligen Wohnort geschah.

Wenn ein "zureichender Tatverdacht" aufkommt, wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes bzw. eines Tötungsdeliktes eingeleitet. Das ist unabhängig von dem laufenden Strafverfahren.

Zitat:

Bei den Ermittlungen damals wurde die Figur aber nie verdächtigt, da es keine große oder offensichtliche Verbindung zum Opfer gab. Der Verdacht kommt erst jetzt auf, da die Parallelen zum jetzigen Fall sehr groß sind.
Meine Frage: Kann der alte Fall vor Gericht von der Staatsanwaltschaft belastend gegen den Angeklagten verwendet werden?

Nein, weil da nichts belastet. Daß Parallelen zu einem ungeklärten alten Fall auftreten, sagt erstmals nichts. Das führt "nur" dazu, daß die Staatsanwaltschaft gff. ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Zitat:

 Oder darf dies nicht geschehen, da nie Ermittlungen in diese Richtung angestellt wurden?

Das Gericht ist weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung. Es ist aber nicht möglich, "Nicht-Beweise" zu werten, weder be- noch entlastend. Die Parallelen würden das Gericht im aktuellen Strafprozess nicht interessieren, da sie nichts zum Wahrheitsfindung beitragen.


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Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
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Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag14.02.2021 13:49

von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Vor Gericht darf nur das verhandelt werden, was in der Anklage aufgeführt ist.

Allerdings kann die Anklage erweitert oder verändert werden. Ebenso ist das Gericht nicht an den Vorwurf in der Anklage gebunden.
Wenn sich im Laufe eines Strafprozes herausstellt, daß nach Ansicht des Gericht der vorgeworfene Totschlag eine fahrlässige Tötung ist, dann wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Wenn die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags anklagt, kann das Gericht wegen Mordes verurteilen, wenn es Mordmerkmale als gegeben ansieht.
Zitat:
Alles andere wäre höchst unfair, weil es dem Angeklagten eine adäquate Verteidungung verunmöglicht, wenn ständig neue Vorwürfe, und Anklagen vorgebracht würden.

Es gilt das "Immutabilitätsprinzip", d.h Gegenstand der Urteilsfindung ist nur der in der Anklage bezeichnete "Lebenssachverhalt" – die Tat im strafprozessualen Sinn (§ 264 StPO). Eine Erweiterung der Anklage in der Hauptverhandlung ist nur mit Zustimmung des Angeklagten zulässig (§ 266 StPO). Auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage muss das Gericht hinweisen (§ 265 StPO).
Zitat:
Dasselbe gilt übrigens auch für Zeugen und Beweismittel, welche vor Prozeßbeginn benannt werden müssen und nicht überraschend "aus dem Hut" gezaubert werden dürfen. (Es gibt gewisse Ausnahmen, aber die führen stets dazu, daß der Prozeß unterbrochen werden muß, damit die Verteidigung Gelegenheit hat, sie zu prüfen und darauf zu reagieren.)

Und umgekehrt genauso, auch die Anklagebehörde hat das Recht, neu eingebrachte Beweismittel und Aussagen erstmal zu bewerten.

Daß während eines Prozesses neue Beweismittel eingebracht werden ist aber so ungewöhnlich nicht - dazu muss nur eine Zeugenaussage gemacht werden, die nahelegt, daß es prozessrelevante bisher nicht bekannte Beweismittel gibt.

Es ist aber völlig richtig: mal eben mitten im Prozess kurzerhand ein Beweismittel auf den Tisch legen und die Verhandlung geht einfach weiter, funktioniert so nur im Fernsehen.

Wird während einer laufendenHauptverhandlung eine weitere Tat des Angeklagten im prozessualen Sinne festgestellt, kann die Staatsanwaltschaft die Anklage auf diese Tat erweitern. Voraussetzungen der Nachtragsanklage sind, dass

das Gericht sachlich zuständig ist,
hinreichender Tatverdacht besteht und
der Beschuldigte zustimmt.

Die Einbeziehung erfolgt durch Beschluss des Gerichts.

Für den Angeklagten ist es in aller Regel sehr sinnvoll, wenn eine Anklage erweitert wird. Ein Mörder z.B. kann nur einmal in einem Prozess wegen Mordes verurteilt werden. Werden alle von ihm begangenen Morde gemeinsam verhandelt und abgeurteilt, dann erhält er eine lebenslange Freiheitsstrafe, und wenn nicht zusätzlich die "besondere Schwere der Tat" vom Gericht festgestellt wird, kommt er in aller Regel nach 20 Jahren wieder raus. Egal ob er einen Mord begangen hat oder zwei. Oder zehn.

Die RAF-Terroristen z.B. haben sich da mit ihrem beharrlichen Schweigen in eine potentiell für sie nachteilige Situation manövriert.

Nehmen wir mal an, der RAF-Terrorist Müller wird 1980 wegen eines Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird 2000 oder meinetwegen auch 2005 vorzeitig entlassen, und lebt für den Rest seines Lebens in Freiheit, wenn er nicht wieder straffällig wird.

Nun hat Terrorist Müller aber nicht nur einen, sondern zwei Morde begangen. Hätte er Mord 2 spätestens in der Verhandlung gestanden, wäre er wegen zweifachen Mordes zur selben Strafe verurteilt worden.

Hat er aber nicht, aber durch ein spätes Geständnis eines Mittäters oder warum auch immer kommt 2005 heraus, daß er noch einen zweiten Mord begangen hat. Die Beweislage ist ausreichend, es kommt zu einem neuen Strafprozess, und Ex-Terrorist Müller, längst geläutert und rechtschaffener Bürger, wird 2006 wegen des zweiten Mordes erneut zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt dann bis 2026 oder sogar 2031 wieder in Haft...

Keine gute Idee, nicht gleich reinen Tisch zu machen. Das gilt natürlich besonders für Mord, der nicht verjährt. Aber auch bei Verjährungsfristen von 30 Jahren (wie bei Totschlag) sollte man sich das zweimal überlegen, ob man nicht lieber gleich reinen Tisch macht. Mehr als einmal lebenslängliche Haft gibt's nämlich nicht (mehr) im deutschen Strafrecht.


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tanja47
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Beiträge: 223



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Beitrag20.03.2021 13:43

von tanja47
Antworten mit Zitat

Die Psychologin Lydia Benecke berichtet über ihre Erfahrungen aus der Arbeit mit Straftätern: https://dein.radiobremen.de/videos/lydia-benecke-102.html
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tanja47
Eselsohr
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Beiträge: 223



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Beitrag14.07.2021 19:12

von tanja47
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Ich habe gerade "Die Rückkehr des Tanzlehrers" von Henning Mankell gelesen und dabei die Frage entwickelt: Was befindet sich eigentlich im Kofferraum eines deutschen Polizeiautos?
(1. Im schwedischen befindet sich u. a. Absperrflatterband.)
(2. Ich weiß, der Thread hat ursprünglich einen anderen Sinn, aber ich hoffe, meine Frage ist trotzdem erlaubt. Wink )
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Ralphie
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Beitrag15.07.2021 10:14

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Ein Kasten Bier und eine Flasche Doppelkorn.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag15.07.2021 13:39

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Da ist ganz schön viel drin: Absperrmaterial, Schutzkleidung, Helme, kugelsichere Westen, Schlagstöcke, Material für die Unfallaufnahme, Notfallkoffer, Leichentücher, Werkzeug, Feuerlöscher...

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Merlinor
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Beitrag15.07.2021 14:53

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Was verstehst Du unter "Deutsches Polizeiauto"?
Vermutlich einen *Streifenwagen*, nehme ich an.
Es gibt aber noch eine Menge anderer *Polizeifahrzeuge* und viele von denen haben Kofferräume. Also solltest Du Deine Frage etwas präzisieren.


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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tanja47
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Beitrag15.07.2021 17:17

von tanja47
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@Maunzilla: Danke für Deine ausführliche Liste. Wäre ich in der Fülle nie draufgekommen.

@Merlinor: Ein klassischer Streifenwagen.
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Willebroer
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Beitrag15.07.2021 17:40

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Was verstehst Du unter "Deutsches Polizeiauto"?
Vermutlich einen *Streifenwagen*, nehme ich an.
Es gibt aber noch eine Menge anderer *Polizeifahrzeuge* und viele von denen haben Kofferräume. Also solltest Du Deine Frage etwas präzisieren.


Ach, stimmt! Es gibt ja noch den klassischen Polizei-Kofferkuli. Smile
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Merlinor
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Beitrag16.07.2021 02:07

von Merlinor
Antworten mit Zitat

lol

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Gast







Beitrag18.07.2021 19:59

von Gast
Antworten mit Zitat

Habe nicht alles gelesen, aber berichte gerne über eigene Erfahrungen.

Für ein geplantes Projekt brauchte ich Hintergrundinformationen der Polizei.

Ich schrieb an die Pressstelle der Landespolizei mein Anliegen und bekam die Meldung, es würde an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

Diese schrieb mich auch 2 Tage später an und ich habe nicht nur alle zu dem Zeitpunkt gestellten Fragen beantwortet bekommen, sondern erhielt auch die Zustimmung für spätere fragen zur Verfügung zu stehen.

Ich war überrascht über die schnell ausführliche und freundliche Rückmeldung.
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MarkusM
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Beitrag26.08.2021 16:09

von MarkusM
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Wie sieht ein Verhörraum auf einer Polizeistation aus? Sind die tatsächlcih immer fensterlos? Oder kann es auch, gerade in einer Großstadt, passieren, dass man beim Verhör den Blick auf die Stadt hat?

Vielleicht kennt sogar jemand ein Revier in Frankurt am Main?
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Bildersturm
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B
Beitrag26.08.2021 17:31

von Bildersturm
Antworten mit Zitat

MarkusM hat Folgendes geschrieben:
Wie sieht ein Verhörraum auf einer Polizeistation aus? Sind die tatsächlcih immer fensterlos? Oder kann es auch, gerade in einer Großstadt, passieren, dass man beim Verhör den Blick auf die Stadt hat?

Vielleicht kennt sogar jemand ein Revier in Frankurt am Main?


Dazu hatte ich letztens einen Artikel im Abendblatt gelesen, der sogar exakt dieses Klischee zitiert:

https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article205505569/Fehler-im-Krimi-Dieser-Hamburger-Cop-klaert-sie-auf.html

Du musst jetzt eigentlich nur entscheiden, ob du es realistisch bevorzugst oder die künstlerische Freiheit in Anspruch nimmst. Wenn du dann tatsächlich beim Verhörraum bleibst, dann sollte der dann aber auch möglichst so aussehen, wie ihn sich Otto Normalkrimileser vorstellt, denn du willst ja damit eine bestimmte Stimmung transportieren. Dann müsstest du aber die Fenster rauslassen, denn wer will die schon im Verhörraum haben (außer dem Verdächtigen, wenn sie zufällig offen stehen).
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Thomas74
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Beitrag26.08.2021 17:57

von Thomas74
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Als ich mal als Zeuge bei einem Unfall aussagen musste, war das ein Büro mit Schreibtisch, zwei Stühlen und sogar Fenster, aber sonst nichts.

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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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Bildersturm
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Beitrag26.08.2021 18:04

von Bildersturm
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Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Als ich mal als Zeuge bei einem Unfall aussagen musste, war das ein Büro mit Schreibtisch, zwei Stühlen und sogar Fenster, aber sonst nichts.


Als Zeuge kommst du ja selbst im Roman nicht in den Verhörraum. Wink
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Wohnort: Annaburg


Beitrag26.08.2021 18:41

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass unser Kleinstadtrevier so eine riesige Auswahl an Diensträumen hat.

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pattilad
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Wohnort: Sachsen


Beitrag26.08.2021 18:47

von pattilad
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MarkusM hat Folgendes geschrieben:
Wie sieht ein Verhörraum auf einer Polizeistation aus? Sind die tatsächlcih immer fensterlos? Oder kann es auch, gerade in einer Großstadt, passieren, dass man beim Verhör den Blick auf die Stadt hat?


Ich habe zwar den Link nicht angeklickt, der dir bereits vorgeschlagen wurde, aber der fensterlose Verhörraum ist eine Mär. In Deutschland ist es sogar untersagt, jemanden dadurch einzuschüchtern.
Aber es ist tatsächlich so, dass es oft der Stimmung im Krimi dienlich ist, ein kleines Kabuff beim Verhör zu benutzen. Andererseits kann sich auch ein Verdächtiger in Sicherheit wiegen, weil er sich nicht in einer beklemmenden Umgebung verhört wird. So, wie du es also brauchst.
LG patti
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MarkusM
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Beiträge: 276
Wohnort: Hüttenberg


Beitrag27.08.2021 14:19

von MarkusM
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Danke für die Antworten!

Bildersturm hat Folgendes geschrieben:
Du musst jetzt eigentlich nur entscheiden, ob du es realistisch bevorzugst oder die künstlerische Freiheit in Anspruch nimmst. Wenn du dann tatsächlich beim Verhörraum bleibst, dann sollte der dann aber auch möglichst so aussehen, wie ihn sich Otto Normalkrimileser vorstellt, denn du willst ja damit eine bestimmte Stimmung transportieren. Dann müsstest du aber die Fenster rauslassen, denn wer will die schon im Verhörraum haben (außer dem Verdächtigen, wenn sie zufällig offen stehen).


Ich benötige sogar einen Raum mit Fenster, meine Protas sind die verhörende Polizistin und der Verhörte und die sollen etwas sehen können. Wenn der Verhörraum im Keller wäre, würde das nicht gehen.

So kann ich sogar noch das falsche Klischee im Roman verarbeiten, nach dem Motto „nach all den Serien hatte er sich den Verhörraum anders vorgestellt“. smile
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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag27.08.2021 14:26

von Willebroer
Antworten mit Zitat

MarkusM hat Folgendes geschrieben:

So kann ich sogar noch das falsche Klischee im Roman verarbeiten, nach dem Motto „nach all den Serien hatte er sich den Verhörraum anders vorgestellt“. smile


Ich glaube, früher hatten die Verhörräume alle ein großes Fenster mit Aussicht auf den Richtplatz. wink
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