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Astrida Gänsefüßchen
A Alter: 48 Beiträge: 41
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Mogmeier Grobspalter
Moderator Alter: 50 Beiträge: 2677 Wohnort: Reutlingen
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23.08.2020 23:06
von Mogmeier
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Hallo Astrida, und willkommen im DSFo!
Ich kann dir dazu auch nur mit meinem Halbwissen helfen.
Wegen Tippfehlern wird dich wohl kaum jemand verklagen können, denn diese schleichen sich mitunter auch vom Lektorat ein, auch wenn das Manuskript zehnmal danach noch mal geprüft wird.
Zu den anderen Punkten: Es gibt da die sogenannte Haftungsausschluss-Klausel (zum Beispiel: »Auch wenn nach bestem Wissen recherchiert, übernimmt der Autor/die Autorin keine Gewähr für die Richtigkeit bzgl. …« – oder so ähnlich).
Dieser Haftungsausschluss sollte dabei jedoch keinen Freibrief für den Autor/die Autorin darstellen, um schludern zu dürfen.
Viele Grüße
Mog
_________________ »Nichtstun ist besser, als mit viel Mühe nichts schaffen.«
Laotse |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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24.08.2020 00:24
von Maunzilla
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So lange du keinen verleumdest oder fremde Inhalte kopierst, gibt es keine strafrechtlichen Tatbestände, deretwegen du belangt werden könntest. Die Verletzung der Impressumspflicht könnte zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Wenn du die Gewinne aus dem Buch nicht ordentlich versteuerst, stecken sie dich aber in den Kerker, das ist klar.
Zivilrechtlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, haftbar gemacht zu werden, aber das läßt sich nicht pauschal erörtern.
Grundsätzlich besteht keine große Gefahr, sonst würde sich keiner mehr getrauen, irgend etwas zu veröffentlichen.
Solltest du aber eine Biographie oder ein "Enthüllungsbuch" schreiben wollen, wäre es ggf. ratsam vor der Veröffentlichung einen Anwalt zu konsultieren.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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24.08.2020 04:21
von V.K.B.
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Problematisch könnte es mMn werden, wenn du
a) politische oder rassistische Hasspropaganda betreibst
b) in einem Gesundheitsratgeber lebensgefährliche Tipps gibst
c) ein Kochbuch mit Rezepten mit stark giftigen Zutaten veröffentlichst
d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht
e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst
f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest
g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay)
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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Astrida Gänsefüßchen
A Alter: 48 Beiträge: 41
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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17.03.2021 08:54
von Maunzilla
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben: | Problematisch könnte es mMn werden, wenn du
d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht |
Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.)
Zitat: | e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst |
Selbstmord ist nicht strafbar;die passive Beihilfe auch nicht.
Zitat: | f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest |
Ist nicht strafbar. Kann allenfalls zivilrechtliche Folgen haben.
Zitat: | g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay) |
Kommt drauf an, wer es ist. (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?)
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8676 Wohnort: Bayern
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17.03.2021 14:53
von Merlinor
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | ... (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?) |
Weil auf seinen Aussagen das Label "Satire" klebt.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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nebenfluss Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5994 Wohnort: mittendrin, ganz weit draußen
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17.03.2021 15:29
von nebenfluss
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Merlinor hat Folgendes geschrieben: | Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | ... (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?) |
Weil auf seinen Aussagen das Label "Satire" klebt.
LG Merlinor |
Etwas vereinfacht, aber generell richtig.
In dem Sinne auch zum Unterschied zwischen Prosa und Sachtext:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Zitat: |
d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht |
Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.) |
Es ist das Wesen einer Anleitung(!), dass jemand etwas nachahmen soll. Ein expliziter Aufruf ist nicht nötig. Ob es strafbar ist oder nicht, hängt von anderen Faktoren ab.
_________________ "You can't use reason to convince anyone out of an argument that they didn't use reason to get into" (Neil deGrasse Tyson) |
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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17.03.2021 15:36
von V.K.B.
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | V.K.B. hat Folgendes geschrieben: | Problematisch könnte es mMn werden, wenn du
d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht |
Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.) | Ich dachte da jetzt nicht an Krimis, sondern eher ein Handbuch für Steuerhinterziehung mit Aussagen wie "ist ganz simpel und nicht so schlimm, kann jeder machen und das merkt auch keiner". Oder ein Fachbuch, wie man ein über Betrug verdienendes Unternehmen aufmacht und dazu anstiftet, alte Leute um ihre Ersparnisse zu bringen. Oder wenn jemand mit militärischem Strategiewissen ein Handbuch zur "Optimierung des Bodycounts bei Amokläufen" schreibt und das dann auf dem Nachttisch eines Täters gefunden wird oder so.
Zitat: | Zitat: | e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst |
Selbstmord ist nicht strafbar;die passive Beihilfe auch nicht. |
Zitat: | Zitat: | f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest |
Ist nicht strafbar. Kann allenfalls zivilrechtliche Folgen haben. | Ich sprach ja auch nicht von Strafrecht, sondern von "Probleme kriegen"
Zitat: | Zitat: | g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay) |
Kommt drauf an, wer es ist. (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?) | Weil wir nicht in der Türkei leben und man dafür nicht gleich im Knast landet. Juristischen Ärger handelt der Mann sich ja oft ein, er hat nur eben eine große aus öffentlichen Geldern bezahlte Rechtsabteilung hinter sich, die dem Selfpublisher nicht zur Verfügung steht.
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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Astrida Gänsefüßchen
A Alter: 48 Beiträge: 41
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2284 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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21.03.2021 09:13
von Pickman
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Liebe Astrida,
ein solche Liste ist mir nicht bekannt.
Was mit zum Thema einfällt, ist ein Fall, in dem ein Roman nicht verkauft werden durfte, in dem intime Details über eine eindeutig wiederzuerkennende Ex des Autors ausgebreitet wurden. Hier ging es um Persönlichkeitsrechte. Strafrechtlich würde der Autor (Maxim Biller) meines Wissens nicht belangt. Aber ein Roman ist kein Sachbuch.
In ernsten juristischen Angelegenheiten würde ich mich immer an eine Anwältin wenden, in Deinem Fall an eine Fachanwältin für Medienrecht. Deine Angelegenheit sollte sich im Rahmen einer Erstberatung klären lassen. Kostenpunkt: etwa 200 bis 300 EUR.
Liebe Grüße
Pickman
_________________ Tempus fugit. |
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