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Laufzeit im Vertrag nicht angegeben

 
 
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Texter2000
Geschlecht:männlichWortedrechsler
T


Beiträge: 86



T
Beitrag10.03.2020 17:48
Laufzeit im Vertrag nicht angegeben
von Texter2000
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand, wie lang ein Buchvertrag gültig ist, also die Rechte am Text beim Verlag liegen, wenn die Laufzeit nicht angegeben ist?
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Unstern
Klammeraffe


Beiträge: 749
Wohnort: Leonding (Österreich)


Beitrag10.03.2020 18:39

von Unstern
Antworten mit Zitat

Normalerweise hat der Verlag dann das einmalige Abdruckrecht, so wie im Vertrag festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass Du den Text VOR dem Veröffentlichungstermin niemand anderem anbietest. Der Rest ist nicht geregelt.
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Maerchenfee
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 53
Beiträge: 187
Wohnort: in der Nähe von Nürnberg


Beitrag10.03.2020 18:48

von Maerchenfee
Antworten mit Zitat

Wenn der Buchvertrag nicht befristet wurde, gilt er meines Wissens nach für die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes, damit 70 Jahre nach Tod des Autors.
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MarieLuise2701
Wortedrechsler
M


Beiträge: 66



M
Beitrag03.05.2020 21:08

von MarieLuise2701
Antworten mit Zitat

Ja, das kommt jetzt wirklich auf den Vertrag an. Hast du ein Pauschalhonorar erhalten? So etwas gibt es ja gerade für kleinere Texte o.ä. auch. Dann hast du damit in der Regel die Rechte an dem Text abgegeben. Aber natürlich gibt es auch immer die "Bestsellerklausel". Wenn dein Text / Buch auf einmal ein totaler Bestseller wird, aber du damals vielleicht mit 140 Euro für einen Text bezahlt wurdest, dann steht das ja in keinem Verhältnis mehr. Dann kann man schon noch mal beim Verlag nachhaken und sagen: "So geht das aber nicht." smile
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 165



N
Beitrag04.05.2020 09:22

von Nagini
Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn der Buchvertrag nicht befristet wurde, gilt er meines Wissens nach für die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes, damit 70 Jahre nach Tod des Autors.


Theoretisch ja. Aber der Verlag muss die eingeräumten Rechte auch nutzen.
Und lebenslänglich plus 70 Jahre werden die meisten Verlage unsere Bücher wohl eher nicht auf dem Markt anbieten. In der Praxis heißt ein unbefristeter Vertrag also, dass der Verlag das Buch so lange herausbringen kann, wie er will.

Will er das aber nicht mehr tun, kann man je nach Situation den Vertrag beenden und/oder nicht ausgeübte Rechte zurückfordern. Allgemein bietet §41 UrhG ein Rückrufrecht wegen Nichtausübung. Was sinnvoll ist und wie genau das geht, hängt vom Einzelfall ab, und hierzu sollte man sich vom Berufsverband oder Anwalt beraten lassen.
Natürlich könnte man auch im Vorab eine Klausel mit in den Vertrag aufnehmen lassen, dass der Vertrag ausläuft und die Rechte an einen selbst zurückgehen, wenn das Buch nicht mehr neu verlegt wird.
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Bunt Speck
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 436
Wohnort: Brimm


Beitrag04.05.2020 12:54

von Bunt Speck
Antworten mit Zitat

Man sollte darauf achten, dass eine Laufzeit vertraglich vereinbart wird. Da hat meine Agentur großen Wert darauf gelegt.

Für die richtigen Worte hilft wahrscheinlich schon ein Mustervertrag weiter.

Grüße
Bunt


_________________
Don't worry, we're in no hurry.
School's out, what did you expect?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag05.05.2020 07:51

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ich würde auch darauf bestehen, daß eine feste Laufzeit oder eine Auflagenhöhe vereinbart wird. Oder eine Kündigungsfrist für beide Parteien. Je präzisier und vollständiger der Vertrag, desto weniger Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten gibt es später.
Besonders wichtig ist die Laufzeitvereinbarung, wenn auch Ebooks herausgegeben werden. Denn sonst könnte der Verlag eine einmalige Mini-Auflage drucken lassen aber das Ebook die nächsten 100 Jahre im Programm behalten.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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