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Soforthilfe Künstler ... oder auch nicht

 
 
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag21.04.2020 07:04
Soforthilfe Künstler ... oder auch nicht
von Nina C
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich bin nicht ganz sicher, ob’s das richtige Unterforum ist, muss ich gestehen. Wenn nicht --> bitte verschieben Smile Danke.

So, da muss ich mir doch mal kurz was von der Seele schreiben, wenn auch nicht ganz in eigener Sache:

Eine Freundin von mir, auch Kölnerin, ist freiberufliche Künstlerin und hat dank Corona diverse Einbußen zu verzeichnen. Sie hat mir erzählt, dass sie deshalb einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, bereits am 27.3. Soweit so schön. Letzte Woche bekommt sie eine Mail - ich habe sie weitergeleitet vor mir - in der ganz schnöde erklärt wird, die Mittel seien ausgeschöpft, daher bekäme sie eben nichts. Vielleicht gäbe es später einmal eine Lösung. Wann, wie oder von wem ... Corona-Hilfen für Selbstständige darf sie nicht beantragen, da die zur Deckung der Betriebskosten gedacht sind, es bei ihr aber um Lebenshaltungskosten gehen würde (wie vermutlich bei den meisten Künstlern). Nun habe ich ein wenig herumgesucht und bin auf eine ganze Reihe Absurditäten gestoßen:

- Der Antrag musste Nachweise wie Absagen oder Ähnliches für die Einbußen enthalten, erst dann konnte er verschickt werden. Offensichtlich wurden aber nur die ersten Anträge berücksichtigt, wer seine Absagen später erhielt, hatte dann halt Pech. Dass eine derartige Sortierung erfolgt, wird zumindest auf der Antragsseite für mich nicht irgendwie sichtbar kommuniziert. Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen: Ist das überhaupt legal, also Staatshilfen in dem Maße willkürlich und intransparent zu verteilen?

- Die Mail schließt Rückfragen und Antworten kategorisch aus, es gibt weder einen Verantwortlichen, noch einen Ansprechpartner, was mir die ganze Sache noch suspekter erscheinen lässt. Confused

- Was mir noch aufgefallen ist: In der Pressemitteilung ist von 16.000-17.000 Anträgen die Rede. Im Express – ich entschuldige mich für die Quelle, war die aktuellste, die ich spontan fand (https://www.express.de/koeln/koelner-kuenstler-frustriert-nrw-soforthilfe--tausende-antraege--aber-nur-wenig-hilfe-36571378 ) - ist von nur 3000 Bewilligungen die Rede. Vielleicht schlägt mir Corona ja aufs Oberstübchen, aber wenn 5 Millionen ausgelobt wurden und pro Antrag maximal 2000 € ausgezahlt werden ... dann müssten das 25.000 Anträge mit der Höchstsumme sein ... wie kann das Geld dann verbraucht worden sein? Evil or Very Mad

Kurzum, ich würde meiner Freundin gerne weiterhelfen, weil ich merke, dass sie das schon ziemlich belastet. Aber ich habe wenig Plan und bin, ob oben Genanntem auch dezent verwirrt. Vielleicht hat einer von euch ja etwas Schlaues dazu beizutragen, das ich weitergeben könnte? Oder ist sogar selbst betroffen?

Vielen Dank schon mal & ganz liebe Grüße von mir & der Dame

Nina


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Minerva
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Beitrag21.04.2020 11:16

von Minerva
Antworten mit Zitat

Liebe Nina,

das ist leider der große Mist, der passiert ist. Die Künstler sind nicht genug Wert, auch wenn sich die Menschen an Büchern, Filmen, Musik und Kunst erfreuen nach ihrem Arbeitstag oder generell.

Da dies angesichts der Regelungen zu Corona ersichtlich war gab es eine Petition für ein Grundeinkommen bei change.org für 6 Monate, die aber abgetan wurde durch Herrn Scholz. Es gibt eine zweite, die direkt beim Bundestag läuft und das Quorum erreicht hat, aber ich sehe gefühlt mal schwarz dafür.

Die Frage ist, ob deine Freundin ihre Mittel beim Land beantragt hat oder beim Bund. Bei den Ländern ist es ja tatsächlich so, dass der Topf ganz schnell leer war. Beim Bund sollte das nicht so sein, aber sorry, ich sehe nicht ganz durch. Es kann sein, dass beim Bund ja nur das für Selbstständige gilt, so wie du gesagt hast.
Es gibt nun ein paar Möglichkeiten. Das eine wäre, da nach Darlehen oder Krediten zu schauen, was natürlich Mist ist, denn die muss man zurückzahlen und so kann ja kaum ein Künstler wirtschaften.

Ich kann dir nur raten, dass deine Freundin rasch Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen soll.
Wenn sie bis zum 30.04. einen Antrag stellt, bekommt sie das Geld rückwirkend zum 01.04. gezahlt (also immer rückwirkend zum Monat der Antragsstellung). Der Bewilligungszeitraum beläuft sich auf 6 Monate. Sie kann den Antrag bei ihrem zuständigen Jobcenter formlos ohne persönliche Vorsprache stellen, als z.B. telefonisch oder per E-Mail. Natürlich kann sie den Antrag auch gleich aus dem Internet ziehen und ausgefüllt mit der Post schicken. Am wichtigsten ist eben dann das Datum der Antragsstellung. (Antrag im Idealfall mit Einwurfeinschreiben versenden).

Dabei ist die Vermögensprüfung ausgesetzt. Hierbei greifen die Freibeträge des Wohngeldes, was bedeutet, dass sie ein Schonvermögen von 60.000 Euro haben darf, sowie 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Das bezieht sich auf ein verwertbares Vermögen, wie z.B. Bargeld, Sparkonten etc.
Für Altersvorsorge, die nicht sofort verwertbar ist, gibt es noch mal andere Freibeträge.
Die Prüfung von Vermögen ist sehr aufwändig, weswegen es bei vielen Anträgen nicht zu bewältigen wäre. Es reicht, wenn sie im Antrag erklärt, dass über kein erhebliches Vermögen verfügt, sie muss ihre Ersparnisse auch nicht angeben im Formular.
Es wird aber sicher so sein, dass später geprüft wird, da Personen mit einem Vermögen über 60.000 keinen Anspruch haben und dann zurückzahlen müssen. Sollte deine Freundin also nicht über so viel Geld verfügen, sollte sie so schnell wie möglich beantragen.

Die Miete wird nun auch in voller Höhe übernommen, also muss sie keine Sorgen haben, dass sie umziehen muss, wenn die Wohnung "zu groß" oder "zu teuer" wäre.
Die Jobcenter übernehmen also die volle Miete für vorerst 6 Monate (alles danach muss dann der Gesetzgeber neu festlegen).
Zusätzlich dazu kann sich deine Freundin mit dem bewilligtem Bescheid von den Rundfunkgebühren (GEZ) befreien lassen.

Was die Versicherungen angeht, meldet sich das Jobcenter bei der zuständigen (Kranken)kasse. So wie ich das recherchiert habe, dürfte es so sein, dass sie einfach das Übliche weiterzahlen. Also müsste das auch mit der Künstlersozialkasse so gehen. Das kann man dann sicher auch irgendwie absprechen.

Sie erhält dann zur Miete den monatlichen Regelsatz von 432 Euro, von dem sie leben kann (oder es halt versuchen). wenn sie Einnahmen hat, muss sie diese regelmäßig nachweisen. Dazu gibt es einen Grundfreibetrag von 100 Euro, d.h. dieser bleibt anrechnungsfrei. Alles darüber wird prozentual an das ALG2 angerechnet.
Allerdings ist es so, dass sie auch ihre Kosten geltend machen kann, sodass es weitere Freibeträge gibt. Also, wenn sie Ausgaben hat beruflicher Art. Dazu gibt es dann ein weiteres Formular vom Jobcenter.

Was das Arbeiten angeht, kann ich noch nichts Genaues sagen. Laut Herrn Scholz ist jemand, der selbstständig ist, nicht verpflichtet, sich zu bewerben und einen anderen Job zu suchen ... aber Vorsicht, es könnte probiert werden (hängt vom Jobcenter ab). Sie muss ihre Rechte kennen. Im Grund geht es ja darum, eine gewisse zeit zu überbrücken, damit sie ihren Beruf nicht aufgeben muss.
Ob sie dazu verpflichtet werden kann, Termine wahrzunehmen, weiß ich nicht.
Vielleicht einfach zum ersten gehen, falls es soweit kommt, und es dort noch mal klären.
Ich denke, das ganze Gedankenkonstrukt dahinter ist eben nur auf die übliche Wirtschaft ausgerichtet ... der Selbstständige, der Unternehmer. An Künstler denkt man da nicht so.
Falls sie gar nicht zum Termin geht, droht eine Kürzung der 432 Euro um 10%. Bei wiederholten Male aber maximal bis 30% vom Regelsatz. Versicherung und Miete werden weitergezahlt. Das SOLLTE aber nicht passieren, sondern so ausgerichtet sein, dass sie ihre Tätigkeit grundsätzlich unbehelligt weiter ausüben darf.

Es hängt alles auch vom Sachbearbeiter oder Jobcenter ab. Es ist nicht grundsätzlich so, dass die giftig drauf sind, aber gibt es zu oft.
Im Optimalfall kann sie also Hartz 4 beziehen und unbehelligt weiterarbeiten, dabei lediglich monatlich ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen.

Sie sollte sich nicht scheuen, den Antrag jetzt zu stellen. Falls es doch Soforthilfen gibt, kann sie immer noch zurückrudern, aber wenn der Monat rum ist, ist der Anspruch für den April schon mal verfallen.

Es gibt eine Menge Kram auszufüllen für den Antrag, aber wenn das einmal erledigt ist, ist zum größten Teil Ruhe. Dinge, die fehlen oder das Jobcenter wissen möchte, fordern die extra an.

Sonstiges: wenn deine Freundin verheiratet ist oder länger als 6(?) oder 12(?) [unsicher] Monate mit einem/r Lebenspartnerin in einer gemeinsamen Wohnung lebt, wird das Einkommen und Vermögen dieser Person ebenso angerechnet.
Sollte sie zufälligerweise gerade mit jemanden zusammengezogen sein, muss das unbedingt klar gemacht werden, dass da noch KEINE Bedarfsgemeinschaft besteht. Gleiches gilt grundsätzlich für Mitbewohner (lediglich für Mietanteil, die von demjenigen übernommen werden, ist das relevant).
----

Alles unter Vorbehalt. Ich kenne ich mich durch frühere berufliche Tätigkeit ein wenig damit aus, aber es sind keine rechtssicheren Auskünfte.
Es ist auch so, dass das ganz schlecht kommuniziert wird vom Bund aus. Es soll halt auch immer ein bisschen unattraktiv und undurchsichtig wirken.

Es kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sie Wohngeldanspruch hat, aber da kenne ich mich nicht so gut aus und das ist auch nicht viel Geld. (Aber falls sie noch einigermaßen Einkommen hat, könnte sie das prüfen)


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Nina C
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Beitrag22.04.2020 03:25

von Nina C
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Hallo Minerva,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!! Smile
Ich werde ihr das mal komplett schicken. Was wohl problematisch ist: Sie hat Anfang letztes (oder vorletztes) Jahr eine Eigentumswohnung gekauft und meint, dass das Amt da wohl eher nicht die Raten übernehmen wird. Vermögen dürfte sie dementsprechend allerdings nicht zu viel haben. Ich hatte auch den Eindruck, dass sie sich Sorgen macht, dass sie bei dem Antrag etwas falsch macht und dann später vor irgendwelchen Rückzahlungen steht. Grundsätzlich kann sie wohl schon noch arbeiten, sie ist freiberufliche Texterin, meint aber ihr „Frühjahrsgeschäft“ besteht zu einem guten Teil aus Texten für die Reisebranche und die sind nahezu vollständig ausgefallen. Daher hätten ihr die 2000 € wohl gereicht, um die Monate zu überbrücken (auch wenn ihrer Aussage nach das ganze Geschäft ziemlich eingebrochen ist). Alles etwas schwierig. Als ich das gelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass die Landesmittel aufgestockt werden, wenn sie nicht reichen. Aber dass einfach wahllos ein paar etwas bekommen und ein paar nicht, erscheint mir wirklich schräg. Und noch krasser, dass niemand mal offiziell nachfragt wegen der Zahlen. Scheint auch kein Fehler zu sein, ich habe heute in einer anderen Quelle ebenfalls 16.000 bzw. 17.000 Anträge gelesen, da kommen also ums Verrecken keine 5 Millionen zusammen. Confused

Liebe Grüße

Nina


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Minerva
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Beitrag22.04.2020 10:50

von Minerva
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Die ganzen Sachen sind eben neue Maßnahmen auf eine plötzlich andere Situation. Es gibt dazu keine Rechtsprechung und Rechtssicherheit. Es könnte natürlich rein theoretisch sein, dass sich im Nachhinein ein Anspruch auf Soforthilfe ergibt oder das jemand klagt wegen Ungleichbehandlung ... keine Ahnung.

Bezüglich der Zinsen und Tilgung von Eigentumswohnung gibt es ein Gerichtsurteil:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/alg-ii-hartz-iv-jobcenter-tilgt-das-wohneigentum-checkliste_068514.html

Hierbei bekam der Kläger Recht und das Jobcenter musste neben den Zinsen auch die Tilgungsrate als Zuschuss statt als Darlehen gewähren.

Hier mal eine Kopie der Checkliste:
" - Der Gesamtaufwand aus Zinsen und Tilgung darf nicht mehr sein, als der angemessene Wohnraum in Ihrer Umgebung.
- Die Finanzierung sollte weitgehend abgeschlossen sein.
- Das Wohneigentum wurde vor dem Hartz-IV Bezug gekauft.
- Es droht Eigentumsverlust bei mangelnder Tilgung."


(Die Zahlen über Kosten für angemessenen Wohnraum kann man meist im Internet beim zuständigen Jobcenter herausfinden.)

Der Punkt der Finanzierung könnte eventuell kritisch sein, da ich nicht weiß, wie viel Kapital deine Freundin in den Kauf gesteckt hat.
Trotzdem: Ich würde den Bescheid abwarten und im Falle einer Ablehnung, einen Widerspruch einlegen und mich dabei auf das Urteil beziehen (schön das Aktenzeichen nennen).
Aber auch generell, wenn die oben genannten Punkte nicht weitestgehend zutreffen, würde ich das probieren. Politisch muss ja noch nachgebessert werden. Man hat eben einfach das vorhandene Instrument Hartz 4 genutzt, um die Menschen erst mal abzusichern. Welche Privilegien in dem Fall noch greifen, ist derzeit noch gar nicht absehbar.
Normalerweise muss ein Anspruchsberechtigter wirklich abgeschöpft sein, bevor er Anspruch hat. Aber Corona ist ja nicht "normalerweise".

Im Zweifel gibt es auch die Möglichkeit, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Regional gibt es das für Leistungsempfänger auch kostenlos in manchen Einrichtungen, aber es wäre auch einfach ein Fachanwalt möglich. Einen Einzeltermin kann dabei sicher noch verschmerzen. Ich würde aber dringend jemanden suchen, der für Sozialrecht zuständig ist und sich wirklich auskennt.

Im schlimmsten Fall würde sie die Raten eben als rückzahlbares Darlehen erhalten und dann später beim Jobcenter tilgen müssen.
Aber grundsätzlich ist Wohneigentum kein Grund, dass man keine Leistung erhält. Und wie oben gesehen, kann es sogar sein, dass die Tilgung übernommen wird.

Einen Antrag zu stellen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, ist kein Problem. Eine Rückzahlung dürfte ja nur dann kommen, wenn sie doch noch Soforthilfe erhält, weil dann ihr Anspruch entfällt. Aber dann hätte sie ja das benötigte Geld.
Es kann auch sein, dass der Anspruch erhalten bleibt, während sie z.B. 2 Monate lang zwar keine Leistung erhält, weil die Hilfe als Einkommen gerechnet wird, aber anschließend wieder hilfsbedürftig ist. Du weißt ja nicht, wie es weitergeht, wie der Markt wieder in Schwung kommt, wie ihre Auftragslage sich gestalten wird in 2,5,7 Monaten.

Also kurz: wahrheitsgemäße Angaben (das Vermögen wird rückwirkend sicher noch geprüft), im Zweifel Widerspruch einlegen (das hat oft Erfolg, insbesondere, wenn man versiert rüberkommt und zeigt, dass man sich auskennt), Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Rückzahlungen sollten nur anfallen insofern auch tatsächlich Geld vorhanden ist. Also es kann eigentlich kein Minus oder Verlust geben.
Eine Rückzahlung ist auch nichts Schlimmes, es ist einfach so, wie sich die Lage ergeben hat.
Fiktives Beispiel: sie erhält 3 Monate lang 900 Euro von April bis Juni, dann bekommt sie doch Soforthilfe. Hier wäre dann nur die Frage, ob es einen Zeitraum gibt. Also ob die Soforthilfe "sagt": Das ist für diese Monate. Oder ob es einfach kommt, dann würde es als aktuelles Einkommen angerechnet ... normalerweise wird immer der Zuflussmonat gerechnet!
Soforthilfe, Corona ... sind neu, da gibt es nichts Vergleichbares.
Zuflussmonat heisst dann: Sie bekommt bspw. im Juli 2000 Euro Soforthilfe. Dann sagt das Jobcenter, dass sie für diesen Monat Einkommen hat. Die Vormonate muss sie deswegen nicht zurückzahlen!

Kritisch ist nur Betrug, das ist aber was anderes, als wenn sich im Nachhinein einfach eine andere wirtschaftliche Lage ergibt.

So in etwas dürfte das sein, aber wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung von mir, sondern nur ein Überblick, wie es in etwa laufen sollte. Ein Anwalt weiß da mehr.
Ich wollte nur klarmachen, dass sie sich im Grunde nicht so viele Sorgen machen sollte. Es passiert nicht Schlimmes smile

Und es ist auch kein Problem, mal zu versuchen, jemanden beim Jobcenter telefonisch zu erreichen. Die können einen durchaus auch freundlich und kompetent weiterhelfen, aber es ist halt nicht garantiert, deswegen sollte man seine Rechte kennen. Die erzählen auch manchmal aus Unwissenheit etwas Falsches, einfach weil es so undurchsichtig ist. Manchmal auch absichtlich.


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Nina C
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Beitrag29.04.2020 03:28

von Nina C
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Noch einmal danke für die ausführliche Erklärung und Beruhigung, das ist echt super nett! Ich habe das mal alles so weitergeleitet und hoffe, sie kann etwas draus machen.
Für eine Wohnung meint sie, stünden ihr 400 € zu – das ist in Köln für Hausgeld + abzahlen aber total illusorisch, das weiß ich aus eigener Erfahrung. In den Wohnungskauf hat sie wohl so ziemlich alles gesteckt, was sie hatte. Keine Ahnung, hoffe sie kriegt das irgendwie hin.

Der Umgang mit der Soforthilfe hinterlässt mich aber nichtsdestotrotz fassungslos. Klar muss sowas naturgemäß sehr zügig aus dem Boden gestampft werden, aber das ist keine Ausrede für alles. Eine Anfrage bei der KSK, wie viele Künstler in NRW dort versichert sind, sollte sich innerhalb von 24 Stunden regeln lassen. Anzahl x 2000 € nehmen und fertig. Davon würde mit Sicherheit etwas übrig bleiben, da nicht jeder die Summe brauchen wird (bin auch bei der KSK, aber bislang nur wenig betroffen), das kann dann der Kulturförderung zugeführt werden. Sollte nicht so schwer sein. Und dass da einfach mal mindestens ein Drittel der Summe ganz verschwindet, da rollen sich mir echt die Fußnägel auf. So was darf wirklich nicht passieren. So kommt es mir einfach vor wie eine Farce – und das hat auch durchaus funktioniert. Als ich davon gelesen habe, habe ich noch gedacht „Cool, Deutschland kriegt also auch mal etwas schnell und unbürokratisch hin und den Künstlern jetzt zu helfen, ist ja eine super Sache“. Das hätte sich wohl nicht geändert, hätte ich nicht mit ihr gesprochen. Sie ist eher nicht so der klagefreudige Typ, aber irgendwo hoffe ich doch, dass sich jemand traut und das ganze ein Nachspiel hat. Schon, damit sich etwas ändert.

Alles Liebe
Nina


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