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Schwarzer Drachen Verlag

 
 
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag25.12.2019 21:00

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Verlangen kann man immer alles. Vor Gericht durchsetzen hingegen, nicht.
Wieso sollten die Autoren klagen? Wenn der Verlag Geld will, muß er Klage einreichen. Von einer bankrotten Firma Schadenersatz einzuklagen, ist eine Verschwendung von Zeit und Geld. Da bleibt man am Ende nur auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Als kluger und vorsichtiger Autor sollte man allerdings schon beim Vertragsschluß darauf achten, daß man sich absichert, etwa indem man sich ein Sonderkündigungsrecht im Falle eine Insolvenz sichert, oder vereinbart, daß die Rechte automatisch an den Autor zurückfallen, usw.


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Wüstenfuchs
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 71
Beiträge: 16
Wohnort: München


W
Beitrag26.12.2019 09:57
Keine Insolvenz
von Wüstenfuchs
Antworten mit Zitat

Der Schwarzer Drachen Verlag hat keine Insolvenz angemeldet. Man hatte einfach beschlossen, dicht zu machen, und dann versucht, es sich anders zu überlegen - und die gekündigten Verträge einfach als weiter bestehend bezeichnet. Ein Gang vor Gericht könnte sich angesichts von fast einem halben Jahr Vertragsverletzungen dzurchaus lohnen, zumal außergerichtliche gütliche Einigungsvorschläge vom Verlag abgelehnt oder ganz ignoriert wurden. Daher würde man auch alle Gerichts- und Anwaltskosten beim Verlag einklagen können.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag26.12.2019 12:23
Re: Keine Insolvenz
von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Wüstenfuchs hat Folgendes geschrieben:
Daher würde man auch alle Gerichts- und Anwaltskosten beim Verlag einklagen können.
Einem nackten Manne kann man nicht in die Taschen greifen. Die würden nicht so agieren, wenn sie Geld hätten.
Auf dem Papier stehen einem viele Rechte zu, aber man muß im Einzelfall genau abwägen, wie viel man herausschlagen könnte, und wie viel man dafür riskieren muß.
Für 300€ austehende Honorare würde ich jedenfalls keine 3000€ Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken, die ich u.U, nie zurück bekäme.


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Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2294
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag27.12.2019 08:55
Re: Keine Insolvenz
von Pickman
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Für 300€ austehende Honorare würde ich jedenfalls keine 3000€ Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken, die ich u.U, nie zurück bekäme.


Aber, aber, wer setzt den solche Summen in die Welt? Man ruft seinen Anwalt des Vertrauens an, sagt, warum es geht, und fragt nach der Erstberatungsgebühr. im Übrigen führt nicht jede Meinungsverschiedenheit zu einem Gerichtsverfahren. Oft tut es auch ein freundliches Schreiben mit Anwaltsbriefkopf.


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Tempus fugit.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag27.12.2019 14:59

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Was habts ihr denn für Billig-Anwälte? Surprised
Das letzte Mal, daß ein Anwalt für mich ein paar Briefe geschrieben hat, hat mich eine vierstellige Summe gekostet. Wenn ich nicht so alt wäre, und die Studiengebühren nicht so teuer, würde ich selber Juristerei studieren. (und Medizin, um die noch teuereren Ärzte zu sparen.)


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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
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Alter: 59
Beiträge: 2366
Wohnort: Braunschweig


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Beitrag27.12.2019 17:05

von Gerling
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Was habts ihr denn für Billig-Anwälte? Surprised
Das letzte Mal, daß ein Anwalt für mich ein paar Briefe geschrieben hat, hat mich eine vierstellige Summe gekostet. Wenn ich nicht so alt wäre, und die Studiengebühren nicht so teuer, würde ich selber Juristerei studieren. (und Medizin, um die noch teuereren Ärzte zu sparen.)


Wundere dich doch nicht über die Tatsache, dass es durchaus Anwälte gibt, die bezahlbar sind. Schüttle den Kopf über das Honorar, das du für ein paar Briefe bezahlt hast ...
Und für Arzthonorare gibt es Krankenversicherungen ...


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Willebroer
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Beitrag27.12.2019 17:18

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Ich glaube, in der Schweiz gelten andere Bedingungen.
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Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2294
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag28.12.2019 22:53

von Pickman
Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube, in der Schweiz gelten andere Bedingungen.


Wieso Schweiz?


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Tempus fugit.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5444
Wohnort: OWL


Beitrag28.12.2019 23:40

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Pickman hat Folgendes geschrieben:
Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube, in der Schweiz gelten andere Bedingungen.


Wieso Schweiz?


Nimm es einfach als Beispiel.
Auch in Österreich ist manches anders. Vermutlich auch die Anwaltsgebühren.

Es gibt Leute, für die selbst 150 Eure ein kleines Vermögen sind. Zumal wenn man einem nackten Mann in die Tasche fassen will. Aber zumindest auf einen einfachen Brief würde ich in diesem Fall nicht verzichten. Falls es vielleicht doch eine solide Buchhaltung gibt oder einen Insolvenzverwalter. Dann ist man zumindest formell bei den Gläubigern.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag29.12.2019 03:34

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

In der Schweiz sind die Gerichtsgebühren derart astronomisch, daß ich lieber für einen Bruchteil des Geldes ein paar Schläger engagieren würde, die das Geld für mich eintrieben. Das wäre billiger und zuverlässiger. Twisted Evil
In Deutschland sind die Gerichtskosten verhältnismäßig billig. Dafür sind die Gerichte extrem überlastet, weil jeder Idiot wegen 3,50€ vor Gericht ziehen kann. (Ganz besonderns in jenen Fällen, wo eine Rechtsschutzversicherung zahlt. (Bei Urheberrechtsprozessen zahlt sie übrigens nicht.))
Allerdings sind gute Anwälte immer teuer.


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meerenblau
Reißwolf
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Beiträge: 1313



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Beitrag29.12.2019 12:17
Re: Keine Insolvenz
von meerenblau
Antworten mit Zitat

Pickman hat Folgendes geschrieben:


Aber, aber, wer setzt den solche Summen in die Welt? Man ruft seinen Anwalt des Vertrauens an, sagt, warum es geht, und fragt nach der Erstberatungsgebühr.


Die übrigens in Deutschland nicht höher sein darf als 250 Euro.
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Mysi101
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Alter: 32
Beiträge: 345



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Beitrag29.12.2019 13:26
Re: Keine Insolvenz
von Mysi101
Antworten mit Zitat

meerenblau hat Folgendes geschrieben:
Pickman hat Folgendes geschrieben:


Aber, aber, wer setzt den solche Summen in die Welt? Man ruft seinen Anwalt des Vertrauens an, sagt, warum es geht, und fragt nach der Erstberatungsgebühr.


Die übrigens in Deutschland nicht höher sein darf als 250 Euro.


Ist es mit einer Rechtsschutzversicherung nicht sogar so, dass die Kosten komplett übernommen werden?


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Willebroer
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Beiträge: 5444
Wohnort: OWL


Beitrag29.12.2019 13:30

von Willebroer
Antworten mit Zitat

meerenblau hat Folgendes geschrieben:
Pickman hat Folgendes geschrieben:


Aber, aber, wer setzt den solche Summen in die Welt? Man ruft seinen Anwalt des Vertrauens an, sagt, warum es geht, und fragt nach der Erstberatungsgebühr.


Die übrigens in Deutschland nicht höher sein darf als 250 Euro.


Wahrscheinlich wäre mancher froh, wenn er überhaupt so viel an Honorar zu erwarten hätte.

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
In der Schweiz sind die Gerichtsgebühren derart astronomisch, daß ich lieber für einen Bruchteil des Geldes ein paar Schläger engagieren würde, die das Geld für mich eintrieben. Das wäre billiger und zuverlässiger. Twisted Evil
In Deutschland sind die Gerichtskosten verhältnismäßig billig. Dafür sind die Gerichte extrem überlastet, weil jeder Idiot wegen 3,50€ vor Gericht ziehen kann. (Ganz besonderns in jenen Fällen, wo eine Rechtsschutzversicherung zahlt. (Bei Urheberrechtsprozessen zahlt sie übrigens nicht.))
Allerdings sind gute Anwälte immer teuer.


Die Kosten sind vom Streitwert abhängig. Es gibt aber Mindestsätze, die höher als 3,50 sind. Auch Prozeßkostenhilfe wird nur bezahlt, wenn ein Gutachten Aussicht auf Erfolg bescheinigt - dazu gehört auch die Tasche des nackten Mannes. Rechtsschutzversicherungen wollen auch Geld verdienen, wenn einer zuviel klagt, wird er rausgeschmissen. Allerdings dürfte die Hemmschwelle durchaus sinken.

Daß die Gerichte überlastet sind, hängt auch damit, daß der Staat selber und seine Vertreter zu den größten Prozeßhanseln gehören. Er schafft sich obendrein immer mehr Arbeit, indem er schlechte Gesetze macht. Da ist der Koalitionsfrieden wichtiger als der Rechtsfrieden.
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Junikäfer
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Beitrag30.12.2019 08:52

von Junikäfer
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Oha! Der hier genannte Verlag will laut Homepage nun doch weitermachen...
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Mysi101
Geschlecht:weiblichEselsohr
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Alter: 32
Beiträge: 345



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Beitrag30.12.2019 10:12

von Mysi101
Antworten mit Zitat

Junikäfer hat Folgendes geschrieben:
Oha! Der hier genannte Verlag will laut Homepage nun doch weitermachen...


O man, auf ein gutes Miteinander mit seinen Autoren kann er aber nicht mehr hoffen. Aber wenn die Rechte offiziell wieder bei den Autoren liegen, kann der Verleger sie sich sowieso nicht einfach wieder zurückholen. Geschweige denn, dass die Autoren sicher nicht zu ihm zurückkommen, nach allem, was war.


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Junikäfer
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Beitrag30.12.2019 10:53

von Junikäfer
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Hoffentlich passiert das nicht nochmal. Ist sicher übel das als Autor zu erleben.
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Greystoke1103
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Beiträge: 10
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Beitrag15.03.2020 10:31

von Greystoke1103
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Das "Aus" des Verlages ist jetzt offiziell. Nachdem auf der "Verlagsseite" die ganze Zeit zu lesen war, im Januar 2020 geht's weiter, habe ich heute eine Mail mit Kündigung meiner Verträge erhalten und der Mitteilung, dass die Verlagstätigkeit eingestellt wurde.
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