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Kiara Reißwolf
Alter: 44 Beiträge: 1404 Wohnort: bayerisch-Schwaben
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24.02.2020 16:05
von Kiara
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Das würde dann geändert werden, inklusive Cover. Habe ich eh vor...
_________________ Zum Schweigen fehlen mir die Worte.
- Düstere Lande: Das Mahnmal (2018)
- Düstere Lande: Schatten des Zorns (2020)
- Düstere Lande: Die dritte Klinge (2023) |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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24.02.2020 17:20
von Willebroer
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Es kommt wohl darauf an,
1. wie es dargestellt wird, ob man z. B. ganz groß auf dem Cover den Buchtitel schreibt, darunter (etwas) kleiner den Hinweis, wie die Reihe heißt, oder ob man einen Titel in mehreren Teilen herausbringt, die alle gleich heißen, aber eine Nummer oder einen Untertitel haben,
2. ob der Titel prägnant und individuell genug ist, um überhaupt schutzwürdig zu sein. Mit dem Titel "Der Fuchs" könnte ein biologisches Sachbuch neben einem Krimi bestehen, der auch "Der Fuchs" heißt. Einen Titel wie "Kochbuch" wird man wohl nicht schützen können.
Im Zweifelsfall würde ich dazu raten, den Zweifel selbst als Warnung zu nehmen und lieber auf Nr. sicher zu gehen. Spätestens vor Gericht wird man aber bessere Karten haben, wenn man rechtzeitig Titelschutz angemeldet hat. Besonders wenn man den genialen Titel gefunden hat, auf den man nicht gerne verzichten möchte.
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