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Wichmann Gänsefüßchen
Alter: 59 Beiträge: 32 Wohnort: im Speckgürtel!
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11.01.2020 08:32 Umsatzsteuer-ID - wie richtig angeben? von Wichmann
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Hallo, ich habe schon gesucht und gesucht, aber noch keine Antwort gefunden. Sicher habt ihr Erfahrung mit der Gewinn/Verlustrechnung und könnt mir einen Hinweis geben:
Für Amazon brauche ich eine Umsatzsteuer-ID. OK.
Muss ich aber meine Umsatz-Steuer-ID auch bei z.B. epubli angeben oder brauche ich das nicht?
Was macht das eigentlich für einen Unterschied?
Gebe ich bei z.B. ePubli die Steuer-ID an, zahlen sie mir die Steuer aus, dann gebe ich den Betrag als Einnahme an.
Gebe ich bei z.B. ePubli die Steuer-ID nicht an, zahlen sie mir die Steuer nicht aus, dann gebe ich den erhaltenen Betrag ja doch aber auch als Einnahme an.
Besonderheit: Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß
Stefan
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2293 Wohnort: Annaburg
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11.01.2020 08:39
von Thomas74
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Was sagt denn dein Steuerberater? Ist vielleicht kompetenter als gefährliches Halbwissen aus einem Forum.
Mein Halbwissen: Als Kleinunternehmen ohne separaten Steuerausweis wird der komplette Betrag als Einnahme/Ausgabe verbucht. Daher ist die separate Aufschlüsselung obsolet. Ergo braucht der externe Dienstleister keine Steuernummer.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2837
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R 11.01.2020 08:52
von Rübenach
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Achtung!
Du musst unbedingt vermeiden, dass epubli dir eine Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Wenn du epubli deine Umsatzsteuer-ID gibst, signalisierst du denen, dass du kein Kleinunternehmer bist.
Folge: Du musst die fälschlich ausgewiesene Umsatzsteuer bezahlen, epubli darf sie nicht als Vorsteuer abziehen.
Falls es irgend möglich ist, solltest du in diesem Fall auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Sollte es um relevante Beträge gehen (auch bei deinem Vertragsverhältnis zu Amazon) oder solltest du das Bedürnis verspüren, zu wissen, was du tust, dann konsultiere einen Steuerberater.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Wichmann Gänsefüßchen
Alter: 59 Beiträge: 32 Wohnort: im Speckgürtel!
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11.01.2020 11:48
von Wichmann
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Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Es geht bei weitem nicht um relevante Beträge. Ein Verlag wies mich darauf hin, dass ich selbst die Steuer abführen müsse. Das hat mich verunsichert. Zum Glück hat er die Steuer nicht extra ausgewiesen.
Ich mache also wie gehabt (und wie mir ein Steuerberater vor x Jahren mal kundtat) eine Gewinn/Verlustrechnung und trage den kompletten erhaltenen Betrag als Gewinn ein.
Sollte es irgendwann einmal um regelmäßig relevante Beträge gehen sehe ich einen erneuten Gang zum Steuerberater vorsichtshalber auch als notwendig an.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2782
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11.01.2020 11:49
von Maunzilla
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Du zahlst Steuern?
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Wichmann Gänsefüßchen
Alter: 59 Beiträge: 32 Wohnort: im Speckgürtel!
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11.01.2020 12:27
von Wichmann
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Ja, schon. Ich habe früher Berichte in Fachmagazinen veröffentlicht, dafür Geld erhalten und das bei der VGWort angemeldet und auch dafür Geld erhalten, schreibe Bücher und so weiter.
Wenn man Geld verdient, auch wenn es durch Aufwand / Nutzen eher Liebhaberei ist, spielt das Finanzamt da gerne mit...
Am Ende meiner Gewinn/Verlustrechnung steht ein Gewinn und den teile ich mit... (Deshalb ja auch damals meine Frage an eine Steuerberaterin)
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