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Wer schreibt, der bleibt - Texte vererben?

 
 
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Kris
Eselsohr


Beiträge: 453



Beitrag28.05.2019 14:59
Wer schreibt, der bleibt - Texte vererben?
von Kris
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Moin,

bin mir nicht ganz sicher, ob ich in dieser Rubrik richtig bin, aber es hat ja im weiteren Sinne auch mit der Profession eines Schriftstellers zu tun. Laughing

Aktuell brüte ich über meinem Testament, weil ich demnächst länger ins Ausland gehe und im schlimmsten Fall hier nicht so ein Schlamassel zurücklassen will.

Hat sich jemand von Euch schon mal mit dem Thema befasst und konkret Ideen oder Tipps, was auf jeden Fall zu den eigenen Veröffentlichungen, Texten und Fragmenten zu sagen wäre?

Merci. smile
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Klemens_Fitte
Geschlecht:männlichSpreu

Alter: 41
Beiträge: 2937
Wohnort: zuckerstudio waldbrunn


Beitrag28.05.2019 15:10

von Klemens_Fitte
Antworten mit Zitat

Meiner Nichte Manu Skripta, geb. Faktur, vermache ich meine unveröffentlichten Texte nebst Füllwörterbuch und Kommastreuer, unter der Bedingung, dass sie die Pflege des Schriftbilds übernimmt und einmal monatlich die Hilfsverben jätet.

_________________
100% Fitte

»Es ist illusionär, Schreiben als etwas anderes zu sehen als den Versuch zur extremen Individualisierung.« (Karl Heinz Bohrer)
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag29.05.2019 02:12

von Nina C
Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, gilt für "geistiges Eigentum" erst einmal dasselbe wie für jedes Andere: Wenn du nichts Anderes regelst, erbt es derjenige, der auch den Rest erbt. Also wäre eigentlich nur relevant, ob du da eine bestimmte (und gegebenenfalls eine andere, als für das übrige Erbe) Person als Erben einsetzen möchtest, dann musst du das so niederlegen. Wichtig ist, dass die erbende Person (und, falls abweichend, auch der Haupterbe) von deinen Texten sowie deren Speicherort wissen. =)

Liebe Grüße

Nina

P.S.: Keine Rehtsberatung! Very Happy


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Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire)
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Kris
Eselsohr


Beiträge: 453



Beitrag29.05.2019 20:48

von Kris
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Laughing  Danke, Klemens, irgendwie muss ich da spontan an ein Buch in meinem Regal denken: "Und meinem Neffen Albert vermache ich die Insel, die ich Fatty Hagan beim Pokern abnahm" - sehr charmante Lektüre. wink

Danke auch Dir, Nina.

Es lohnt sich wohl schon, genau zu überlegen, wer später mal die geistigen Ergüssen erben und verwalten soll.

Die Rechte an veröffentlichten Titeln gehen wahrscheinlich klassisch an den "Haupterben".

Hat schon mal jemand Literatur geerbt? Sind da Bedingungen dran geknüpft, also "erbt nur, wenn er/sie/es die Veröffentlichung durchzieht" oder ist so was Quark?

Nicht, dass ich größere Hinterlassenschaften zu regeln hätte, aber man weiß ja nie. Wink
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fancy
Geschlecht:weiblichSchmuddelkind

Alter: 64
Beiträge: 2758
Wohnort: Im sonnigen Süden


Beitrag30.05.2019 15:39

von fancy
Antworten mit Zitat

Hallo Kris,

ich hab mal eine begonnene Story "geerbt", die ich für die Autorin beenden sollte. Sie wäre dann in einer Anthologie erschienen, die ich herausgegeben habe. Ich hatte das sogar schriftlich, denn ich stand in regem e-mail Kontakt mit ihr. Leider haben weder der Mann noch die Tochter es als notwendig erachtet, die Wünsche zu berücksichtigen.

Wenn du also Text an jemand anderen vererben willst, würde ich dir empfehlen, diese bei dem Notar zu hinterlegen, der das Testament vollstreckt.

Ich finde es übrigens nicht abwegig, sich Gedanken darüber zu machen, was mit den künstlerischen Hinterlassenschaften passieren soll.

Liebe Grüße

fancy


_________________
Don't start doing things, just do them. Fang nicht an, Dinge zu tun, tu sie einfach! (Me)
Wer wenig denkt, irrt viel (Leonardo da Vinci)
Meinungsverschiedenheiten über ein Kunstwerk beweisen, dass das Werk neu, komplex und lebenswichtig ist. (Oscar Wilde)
Wenn Kritiker uneins sind, befindet sich der Künstler im Einklang mit sich selbst. (Oscar Wilde)

https//mlpaints.blogspot.com
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Kris
Eselsohr


Beiträge: 453



Beitrag02.06.2019 19:01

von Kris
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort, fancy.

Notar wollte ich eigentlich vermeiden, da das immer gleich richtig Geld kostet. Confused  Und so üppig ist das literarische Schaffen nicht, als dass sich dies lohnen würde.

Werde meinen Willen formulieren und darauf bauen, dass meine Erben den auch ohne juristischen Druck beherzigen. Wink
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag04.06.2019 01:40

von Nina C
Antworten mit Zitat

Ich denke bei unkomplizierten Verhältnissen reicht es auch, wenn das eben irgendwo aufgeschrieben wird, wo es auch gefunden wird --> d. h. beim Testament.

Was mich einmal interessiert, wo ich gerade darüber nachdenke: Gesetzt dem Fall es gibt nur einen Erben (z. B. Berliner Testament), dürfte der ja ohnehin alle Tantiemen aus vergangenen Texten erben sowie möglicherweise unveröffentlichte Texte veröffentlichen und dann diese Tantiemen erhalten. Aber wie ist das mit den VG Wort-Ausschüttungen? Bei Musik müssten die GEMA-Gelder an den Erben gehen, soweit ich weiß, ist das bei Literatur auch automatisch der Fall? Oder ist das an Bedingungen gebunden? Question

Liebe Grüße

Nina


_________________
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Epiker
Geschlecht:männlichEselsohr

Alter: 29
Beiträge: 289
Wohnort: Österreich


Beitrag10.08.2019 06:03

von Epiker
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Interessante Sache dieses „Texte vererben“.
Entweder du hast es geschafft deine nachgelassenen Papiere in fähige Hände zu legen, oder deine Erben setzen dein Lebenswerk vollkommen in den Sand, oder nehmen es gar nicht erst wahr oder gar ernst und ignorieren es.

Das größte Glück wären natürlich fähige Hände in der eigenen Familie, so wie dies bei J.R.R. Tolkien der Fall war. Sein Sohn Christopher war der bestmögliche Glücksgriff als Erbe, den Tolkien überhaupt nur machen hätte können. Aber ja, wenn ich jetzt z.B. an meine eigene Familie denke, traue ich da bislang keinem von ihnen zu, dass er/sie sich genügend für Literatur bzw. das Marketing bzw. das Aufbereiten und Veröffentlichen von liegengebliebenen Texten interessieren würde. In so einem Fall könnte man höchstens auf die noch nicht vorhandenen Kinder hoffen und diese dann schon einmal in diese Richtung erziehen, ansonsten fiele mir nur noch als gangbarer Weg ein, dass man seine Schriften entweder einem öffentlichen, oder privaten Archiv anvertraut, oder einer eigens dafür gegründeten Stiftung (wie bei Karl May) übergibt, die sich dann um dein Vermächtnis kümmert, aber das erscheint mir für einfache Personen doch etwas übertrieben. Das lohnt sich denke ich erst mit einem wirklich bekannten Namen und selbst dann geht die Sache nicht immer gut aus, wenn man als Beispiel gleich bei Karl May bleibt, wo nach seinem Tod mächtig in seinen Büchern herumgepfuscht wurde. Da wurden ganze Absätze zusammengestrichen, Figuren verschmolzen, oder umbenannt, Handlungen verändert, oder ganz neue Characktere eingeführt (wenn nicht sogar ganz neue Bücher und „Fortsetzungen“ bekannter Geschichten unter Mays Namen geschrieben bzw. kompiliert wurden?).
Auch nicht grade das Gelbe vom Ei.

Wenn keine passenden Verwandten oder Bekannte für den literarischen Nachlass vorhanden sind und du auch keiner Stiftung vertraust bzw eine solche für übertrieben hälst, wäre wohl der beste Weg es wirklich z.B. dem Staatsarchiv zu übergeben. Dort lagern deine Buchstabensätze dann sicher und gut aufbewahrt und können trotzdem von jedem gelesen werden, der sich für sie interessiert.

Oder du gehst einen sehr modernen Weg und packst alles auf eine Website, die aber erst nach deinem Tode online gehen soll mit einer evt. gleichzeitigen Erklärung deinerseits, die alle auf dieser Seite befindlichen Texte für gemeinfrei erklärt. So kann sie dann jeder lesen und niemand hat Scherereien wegen der Rechte.


_________________
Aber der Mensch entwirft, und Zeus vollendet es anders!

-Homer-

(Dieses Zitat dürfte so manchem Schriftsteller mehr als einmal passiert sein Wink )
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Unstern
Klammeraffe


Beiträge: 732
Wohnort: Leonding (Österreich)


Beitrag11.08.2019 20:08

von Unstern
Antworten mit Zitat

Bereits Veröffentlichtes an den Haupterben (also z.B. das eigene Kind), das hat sich dann erledigt. Ansonsten würde ich überlegen, wer das überhaupt machen kann, die Leute aus dem eigenen Umfeld kennen sich ja vermutlich nicht in der Verlagslandschaft aus.

Also ich würde mir das gut überlegen und bei der Frage: Also bei mir in der Stadt gibt es in regelmäßigen Abständen eine kostenlose Rechtsberatung, wo man nach Voranmeldung zu grundsätzlichen Themen Beratung bekommt. Das Beglaubigen eines Testaments muss man wohl doch bezahlen (alleine eine Unterschrift beglaubigen zu lassen, hat mich mal ca. 80 Euro gekostet), aber man kann sich zumindest mal informieren, was zu beachten ist und wie es grundsätzlich funktioniert und danach besser entscheiden.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2829



Beitrag21.10.2019 10:05

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ein Testament muß weder von einem Notar aufgesetzt noch beglaubigt werden.
Es bedarf einzig der qualifizierten Schriftform (= handschriftlich verfaßt und unterschrieben, sowie mit Ort und Datum vesehen sein.) Das einzige, was, für die Hinterlegung spricht, ist, wenn man den Erben nicht traut und annimmt, daß vielleicht der eine oder andere ein Testament verschwinden lassen könnte.
Wenn man Ehegatten oder Kinder hat, die ohnehin zu den gesetzlichen Erben gehören, braucht man keine spezielle Regelung zu treffen, es sei denn man wollte explizit einen einzigen begünstigen, oder man will die Mischpoke enterben, weil sie einen seit 20 Jahren nicht mehr besucht hat und erst dann wieder auf der Matte steht, wenn es etwas zu holen gibt...

Was bei Immaterialgüterrechten (dazu gehören die Urheberrechte) hingegen zu beachten ist, ist der Umstand, daß sie schwer zu teilen sind, vor allem, wenn es sich um unveröffentlichte Werke handelt. Ein Haus, ein Wertschriftendepot, eine Kunstsammlung hat einen definierten Marktwert und kann leicht zu Geld gemacht werden. Aber was ist ein Romanmanuskript oder eine Sammlung von Briefen oder Tagebüchern wert?

Ebenfalls sollte man (und das dürfte den meisten schwerfallen) sich der eigenen Bedeutung klarmachen. Nicht jeder ist ein Heinrich Böll oder eine Agatha Christie, die auch noch Jahrzehnte nach ihrem Tod Verehrer und Käufer finden und Umsätze machen, oder für deren Hinterlassenschaft sich Literaturwissenschaftler interessieren. In der Realität verschwinden 99% der Bücher nach einigen Jahren aus dem Handel und damit versiegt auch die Geldquelle.
Ja, ich könnte meinen litterarischen Nachlaß der Nationalbibliothek vermachen, aber ob die den ganzen Kasumpel von irgend einem Groschenromanschreiberling haben wollen, steht auf einem anderen Blatt. Oder ich gründe die Maunzilla-Gedächtnis-Stiftung....
Realistischer ist wohl das Szenario, daß wenn man meine mumifizierte Leiche nach 4-5 Jahren aus dem Fernsehsessel geborgen hat, der Entrümpelungstrupp anrollt und alles, was ich mein Lebtage angesammelt und erschaffen habe in einer großen Sperrgutmulde verschwindet, und sich meine Neffen mit dem Rest ein paar Flaschen Schnaps und ein paar Stangen Zigaretten kaufen. Aua
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag23.10.2019 05:21

von Nina C
Antworten mit Zitat

Ich glaube die Neffen freuen sich auch über Schnaps & Kippen ...
Aber Spaß beiseite: Ab von Geld ist es ja auch eine nostalgische Frage. Der (also mein) Lieblingsmensch ist auch der Lieblingsgegenleser / Lektor, hat also durchaus seinen Anteil daran, was ich so fabriziere und mag es zumeist auch. Aktuell wäre er bei mindestens Projekt selbst ein bisschen traurig, wenn es nicht veröffentlicht würde. Also würde ich die Rechte schon deshalb in seinen Händen wissen wollen, damit er posthum veröffentlichen kann, was er für richtig hält – um die dreieinhalb Kröten im Jahr geht es da auch eher weniger.
Wobei ich nach wie vor nicht herausgefunden habe, ob die VG Wort nun eigentlich auch einen legitimen Erben (und eventuell auch den „Veröffentlicher“) auszahlt, oder lediglich an den Urheber.
Vielleicht ist da ja wer schlauer als ich ... (wär’ zu hoffen Very Happy )

Alles Liebe

Nina


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Rübenach
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R


Beiträge: 2832



R
Beitrag23.10.2019 06:32

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Nina C hat Folgendes geschrieben:

Wobei ich nach wie vor nicht herausgefunden habe, ob die VG Wort nun eigentlich auch einen legitimen Erben (und eventuell auch den „Veröffentlicher“) auszahlt, oder lediglich an den Urheber.
Vielleicht ist da ja wer schlauer als ich ... (wär’ zu hoffen Very Happy )


Natürlich zahlt die VG Wort auch an den Erben, sie zahlt doch immer an denj Urheberrechtsinhaber. (Also ich hab jetzt keine Fundstelle dazu, aber auch nur deshalb, weil mir das so klar erscheint, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, danach zu suchen.

Was den "Veröffentlicher" angeht: Hier wäre zu prüfen, ob ihm eventuell ein eigener Urheberrechtsanspruch zusteht.

Aber back to topic:
Erbschaft ist die einzige Möglichkeit, ein Urheberrecht zu übertragen. Ich glaube nicht, dass dies auch durch ein Vermächtnis (Übertragung von Eigentum im Erbfall an Nichterben; z.B. "Ich vermache mein gesamtes Vermögen meinem Enkelkind, aber meine Bierdeckelsammlung bekommt mein Kumpel Jupp") möglich ist.

Wenn die Erben nicht literaturaffin sind, ergeben sich natürlich Probleme. Lösung: Man setzt einen Testamentsvollstrecker (nicht für die gesamte Erbmasse, sondern ausschließlich für die Urheber- und die daraus abgeleiteten Verwertungsrechte) ein. Dann kann sich der begeisterte Testleser um den literarischen Nachlass kümmern, ohne Erbe zu sein. Wenn die Verwertungsrechte Geld einbringen, dann steht dieses natürlich den Erben zu, allerdings kann der Erblasser eine Vergütung für den Testamentsvollstrecker bestimmen.


_________________
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BlueNote
Geschlecht:männlichStimme der Vernunft


Beiträge: 7304
Wohnort: NBY



Beitrag23.10.2019 07:07

von BlueNote
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Du hast Probleme!
In dein Testament kannst du erst einmal alles hineinschreiben (z.B. Person XY erbt den kaputten Gartenschlauch, oder auch Person XY soll sich um die Katze kümmern), du musst nur beachten, dass die gesetzlichen Erben (Frau und Kinder bzw. wenn diese wegfallen diejenigen, die als nächstes in der Erbreihenfolge kommen) den Pflichtanteil bekommen. Das ist die Hälfte des Betrags, der ihnen ohne Testament zusteht.
Das Nachlassgericht denkt immer in "Geld". Wenn die Buchverkäufe sehr viel Geld bringen würden, dann können die übergangenen Erben der gesetzlichen Erbfolge ihren Pflichtanteil einklagen. Der Erbe mit den Buchrechten müsste dann eventuell einen Differenzbetrag an sie auszahlen, was doch OK wäre, oder? Wenn es nur "ideelle Werte" sind, interessiert sich das Nachlassgericht dafür herzlich wenig. Das zählt nicht. Im übrigen kannst du Frau und Kind ja eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, dass sie auf die Buchrechte verzichten (weil sie sowieso nicht daran interessiert sind). Das gibst du dann demjenigen, der mal die Rechte verwalten soll. Das Dokument darf halt nicht anfechtbar sein. Mir wurde übrigens mal eine notarielle Verzichtserklärung unter die Nase gehalten, die nicht handschriftlich abgefasst war. Ich denke, es genügt, wenn der zukünftige Rechteinhaber ein entsprechendes Dokument mit Unterschrift nachweisen kann, auch ohne Notar. Notare sind teuer.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2829



Beitrag23.10.2019 08:14

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

BlueNote hat Folgendes geschrieben:
Mir wurde übrigens mal eine notarielle Verzichtserklärung unter die Nase gehalten, die nicht handschriftlich abgefasst war. Ich denke, es genügt, wenn der zukünftige Rechteinhaber ein entsprechendes Dokument mit Unterschrift nachweisen kann, auch ohne Notar. Notare sind teuer.


Notariell beglaubigte Dokumente müssen nicht handschriftlich verfaßt, ja, nicht einmal unbedingt unterschrieben sein, weil der Notar als Amtsperson für die Identität und die korrekte Willensäußerung der Parteien bürgt. Wenn jemand beispielsweise nicht schreiben kann, dann muß er sich eines Notars bedienen, um ein rechtsgültiges Testament zu erstellen.
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