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Optionsklausel

 
 
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Ca_Su_
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Beitrag20.09.2019 11:11
Optionsklausel
von Ca_Su_
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Hallo zusammen smile
Habt ihr in euren Verträgen eine Optionsklausel? Falls ja in welchem Umfang?
Ich muss sagen, dass das für mich ein No-Go ist.
Mich dazu zu verpflichten 15 Jahre oder länger all meine Manuskrpite, egal welches Genre/Pseudonym, erst einem Verlag anbieten zu müssen, fühlt sich an wie eine Zwangsehe. ^^''
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wofür es diese Klausel braucht. Wenn ich mit der Arbeit des Verlags zufrieden bin, dann wäre es ja mein erster Gedanke ein neues Manuskript ebenfalls dort unterzubringen. Ist ja nicht so, dass sich die anderen Verlage zwangsläufig um alles reißen, was ich geschrieben habe. wink
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Ca_Su
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Rübenach
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Beitrag20.09.2019 11:41

von Rübenach
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Und worin genau besteht jetzt dein Problem?

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Ca_Su_
Leseratte
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Beiträge: 123



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Beitrag20.09.2019 12:05

von Ca_Su_
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:
Und worin genau besteht jetzt dein Problem?

Ich denke diese Gegenfrage ist ein eher schlechter Einstieg für den Austausch von Meinungen Wink
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2836



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Beitrag20.09.2019 12:10

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Ich meine, du verpflichtest dich ja nur dazu, dem Verlag ein Manuskript anzubieten, bevor du es woanders anbietest.

Also: Biete dein nächstes Manuskript an, verlange 100.000 € Vorschuss und warte entspannt ab, ob der Verlag dein Werk drucken will. Am besten sogar, bevor es fertig ist. Exposé hinschicken, fragen, ob sie es unter deinen Bedingungen haben wollen und gut ist.


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Ca_Su_
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Beiträge: 123



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Beitrag20.09.2019 12:50

von Ca_Su_
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In vielen Optionsklauselnn steckt die Formulierung, dass das Manuskript mit denselben "Vereinbarungen und Konditionen" wie der zuerst geschlossene angeboten werden muss. D.h. zudem, dass man nicht Mal bessere Konditionen verhandeln kann als bei seinem Erstlingswerk.

Aber auch wenn diese Formulierung so nicht drin steht, habe ich jedes Mal 2-3 Monate, je nach vereinbarter Frist, in denen ich mein Manuskript niemand anderem anbieten kann.
Zudem wird sich der Verlag sicher ein wenig veralbert vorkommen, wenn ich mit so horrenden Forderungen komme, was für andere Bücher, die ich dort wirklich noch unterbringen will, ein Hindernis darstellen könnte.
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2378



Beitrag20.09.2019 18:05

von Beka
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15 Jahre oder länger und dann noch "mit denselben "Vereinbarungen und Konditionen wie der zuerst geschlossene Vertrag" wäre für mich auch ein No Go. Das ist ja, wie wenn du bei einer Firma unterschreibst, dass du niemals eine Gehaltserhöhung bekommst.
Mit der vereinbarten Frist hätte ich nun kein Problem, bei den Wartezeiten in der Branche machen 2-3 Monate nun auch nichts mehr aus.


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Magpie
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Beitrag20.09.2019 18:33

von Magpie
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Das würde ich auf keinen Fall machen, schon gar nicht, wenn man noch keinerlei Langzeit-Erfahrung mit dem Verlag hat.

Vielleicht bei einem wirklich großen und renommierten Publikumsverlag, doch die haben so etwas sicher nicht nötig, solange man kein Bestseller-Autor ist.
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Lki
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Beiträge: 483



Beitrag20.09.2019 19:08

von Lki
Antworten mit Zitat

Ich habe mir sagen lassen, dass es zum guten Ton gehört, neue Projekte (sofern das Genre passt) dem Hausverlag zuerst anzubieten, ob er Interesse hat. Als Vereinbarung im Vertrag ist mir das aber noch nie zu Ohren gekommen. Was ist das denn für ein Verlag? Klein oder groß?

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Ophelia Scale Trilogie - 2019
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Mysi101
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Alter: 32
Beiträge: 348



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Beitrag20.09.2019 20:32

von Mysi101
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Ich weiß vom Sternensand Verlag, dass er auch in den Fragen zur Manuskripteinsendung drinstehen hat, dass er mit Autoren zusammenarbeiten möchte, die auch ihre zukünftigen Projekte bei ihnen einreichen würden.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das als Vertragsbedingung stellen, deshalb denke ich nicht, dass dieser Verlag damit gemeint ist.

@Ca_Su_: Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. So wie ich schon auf die Schnauze gefallen bin mit meiner (Klein-)verlagserfahrung bin ich froh, dass ich mich nicht mit einer Klausel langfristig gebunden habe. Du kannst im Vorfeld nie wissen, ob dir die Zusammenarbeit gefällt ... Und dann auch noch zu denselben Konditionen, halte ich sowieso für eine Frechheit.
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zwima
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Beitrag21.09.2019 12:07

von zwima
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Von mehreren Kollegen weiß ich, dass eine Optionsklausel nicht unüblich ist. Ebenso üblich ist es aber auch, diese in der Vertragsverhandlung streichen zu lassen.

Bei meiner aktuellen Reihe gab es im Mustervertrag auch zunächst eine ziemlich heftige Optionsklausel. DIese wurde aber anstandslos nach Verhandlung durch meine Agentin gestrichen.

Lg
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Lki
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Beiträge: 483



Beitrag21.09.2019 12:43

von Lki
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Bei mir macht die Agentur die Verträge und nicht der Verlag. Vielleicht ist mir deswegen so etwas noch nie untergekommen. Was steht denn in einer "heftigen Optionsklausel" drin? /neugierig

Das mit den gleichen Konditionen halte ich allerdings für eine sittenwidrige Angelegenheit oder für ein Märchen. Wer sollte denn so etwas ernsthaft unterschreiben?


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Taranisa
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Beitrag21.09.2019 14:28

von Taranisa
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Ich schaute gerade nochmal in meinen Verlagsvertrag, es steht nicht drin, dass ich verpflichtet sei, alle Manuskripte zuerst exklusiv dort anzubieten. Durch die gute Zusammenarbeit stelle ich neue Manuskripte aus dem Genre "Historischer Roman" jedoch gerne meiner Verlegerin zuerst vor. Band 2 vom Henkersweib ließ ich ihr bereits zukommen.

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Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
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Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Rübenach
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Beitrag21.09.2019 14:36

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Lki hat Folgendes geschrieben:
Bei mir macht die Agentur die Verträge und nicht der Verlag.


???

Traditionell verhandelt die Autorin den Vertrag mit dem Verlag. Inzwischen übernehmen immer öfter Agenturen die Aufgabe der Autorin. (Aus diesem Grund existieren Agenturen).

Die Rolle des Verlags hat sich nicht verändert, allerdings ist es cetrerus paribus für den Verlag schwieriger geworden, seine Vorstellungen durchzusetzen, da Agenturen in der Regel mehr Verhandlungsgeschick haben als AutorInnen.


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Mysi101
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Beitrag21.09.2019 15:14

von Mysi101
Antworten mit Zitat

Taranisa hat Folgendes geschrieben:
Ich schaute gerade nochmal in meinen Verlagsvertrag, es steht nicht drin, dass ich verpflichtet sei, alle Manuskripte zuerst exklusiv dort anzubieten. Durch die gute Zusammenarbeit stelle ich neue Manuskripte aus dem Genre "Historischer Roman" jedoch gerne meiner Verlegerin zuerst vor. Band 2 vom Henkersweib ließ ich ihr bereits zukommen.


Eben. Wenn die Arbeit zwischen Verlag und Autor passt und man mit allem drumherum zufrieden ist, warum sollte man es dann anderen Verlagen anbieten, bei denen man nicht weiß, wie gut diese Zusammenarbeit letztendlich ist?

Dafür braucht es aber keine Verlagsklausel, die den Autor zwingt, seine zukünftigen Werke einzureichen. Dass daraus nur Frust auf beiden Seiten entsteht, ist dabei vorprogrammiert.
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Bunt Speck
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Wohnort: Brimm


Beitrag21.09.2019 16:18

von Bunt Speck
Antworten mit Zitat

Ich habe eine Optionsklausel in meinen Agenturverträgen, d.h., ich stelle meine neuen Ideen immer zuerst meiner Agentur vor. Wenn innerhalb von 2 Monaten keinen Vetretungsvertrag anbietet, kann ich mit der gleichen Idee woanders anklopfen.
Bei meinem Verlagsvertrag gibt es das nicht und es wurde m.W. auch nicht während der Vertragverhandlungen gestrichen.

So ist das, finde ich, sinnvoll.

Grüße
Bunt


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Ca_Su_
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Beiträge: 123



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Beitrag22.09.2019 12:29

von Ca_Su_
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Lki hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mir sagen lassen, dass es zum guten Ton gehört, neue Projekte (sofern das Genre passt) dem Hausverlag zuerst anzubieten, ob er Interesse hat. Als Vereinbarung im Vertrag ist mir das aber noch nie zu Ohren gekommen. Was ist das denn für ein Verlag? Klein oder groß?


Denke auch, dass es sich einfach gehört, dem Hausverlag als erstes neue Projekte vorzustellen. War ebenso überrascht, als ich das als Klausel im Vertrag gefunden hatte wink
Ist ein sehr kleiner Verlag.

Mysi101 hat Folgendes geschrieben:

@Ca_Su_: Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. So wie ich schon auf die Schnauze gefallen bin mit meiner (Klein-)verlagserfahrung bin ich froh, dass ich mich nicht mit einer Klausel langfristig gebunden habe. Du kannst im Vorfeld nie wissen, ob dir die Zusammenarbeit gefällt ... Und dann auch noch zu denselben Konditionen, halte ich sowieso für eine Frechheit.


Danke, das werde ich auch nicht tun ^^
Das mit den Konditionen fand ich auch krass, niemand kann immerhin wissen, ob ich nicht doch bald einen internationalen Bestseller schreibe wink

Zwima hat Folgendes geschrieben:

Bei meiner aktuellen Reihe gab es im Mustervertrag auch zunächst eine ziemlich heftige Optionsklausel. DIese wurde aber anstandslos nach Verhandlung durch meine Agentin gestrichen.


War auch mein Plan (zusätzlich zu anderern Sachen), allerdings hat der Verlag da nicht mitgespielt. Ich kann zwar nicht sicher sagen, dass es so war, aber ich habe das Gefühl, dass die Verhandlung der Optionsklausel für den Verlag nicht zur Debatte stand. Sie wurde auch noch einmal extra in einer Erklärung erwähnt und begründet (eben damit, dass man viel in den Autor investiert und deshalb auch an zukünftigen Projekten beteiligt werden möchte.). Vielleicht hätte eine Agentur das besser für mich verhandelt ^^

Lki hat Folgendes geschrieben:

Das mit den gleichen Konditionen halte ich allerdings für eine sittenwidrige Angelegenheit oder für ein Märchen. Wer sollte denn so etwas ernsthaft unterschreiben?


Tatsächlich gibt es bereits einige Gerichtsurteile, die solche Klauseln für unwirksam erklären wink Hindert aber wohl nicht jeden daran, es erstmal reinzuschreiben. Kann mir auch vorstellen, dass es genug Leute gibt, die aus lauter Euphorie über einen Vertragsverlag, unterschreiben.


Bunt Speck hat Folgendes geschrieben:

Ich habe eine Optionsklausel in meinen Agenturverträgen, d.h., ich stelle meine neuen Ideen immer zuerst meiner Agentur vor. Wenn innerhalb von 2 Monaten keinen Vetretungsvertrag anbietet, kann ich mit der gleichen Idee woanders anklopfen.
Bei meinem Verlagsvertrag gibt es das nicht und es wurde m.W. auch nicht während der Vertragverhandlungen gestrichen.


Super Nickname lol2
Mit der reinen Vorstellung meiner Projekte, hätte ich auch weniger ein Problem gehabt. (solange dafür ein Exposè reicht und nicht gleich das ganze Manuskript erforderlich ist)
Bzw. eine Regelung, die sagt, alle Manuskripte dieser Reihe, unter diesem Pseudonym, o.ä..
Mit einer Agentur kann man so eine Klausel wahrscheinlich einfach erstmal unterschreiben (ein Agenturvertrag lässt sich ja leichter kündigen, als ein Verlagsvertrag, oder?). Die Konditionen verhandelt eine Agentur ja immer zu deinen Gunsten, da ihr eigener Verdienst daran gekoppelt ist.


Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten smile
Ich bin erleichtert darüber, dass diese Klausel absolut unüblich ist und ich mit der Entscheidung, den Vertrag nicht zu unterschreiben, somit sehr gut leben kann smile
Trotzdem habe ich mich gefreut, dass ein Verlag mein Buch für so gut hält, dass er es veröffentlicht hätte (Bedingungen und Konditionen jetzt mal Beiseite geschoben).
Ich werde mein Manuskript noch ein paar Mal überarbeiten und es dann selbst veröffentlichen. Freu mich schon darauf smile
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Wintermourn
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Beitrag23.09.2019 12:46

von Wintermourn
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Ich komm ja aus dem Publishing von Computerspielen und da ist das gängig. Jedenfalls die Sache mit den Optionen, von den gleichbleibenden Konditionen habe ich noch nie gehört. Das geht ja mal gar nicht!
Wenn es sich nur um die Option handelt, hat der Verlag eine gewisse Erhöhung seiner Planungssicherheit. Der Autor/Entwickler hat nichts davon. Ich habe aber nie erlebt, dass darunter wirklich jemand zu leiden hatte. Prinzipiell kann man ja schon während der Erstellung eines Projektes vorfühlen, ob der Verlag Interesse an sowas hat. Dann kann man die "Ablehnung" auch schnell über die Bühne bringen.
Ich glaube, es klingt fieser, als es ist smile
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Maunzilla
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Beiträge: 2821



Beitrag08.11.2019 22:28

von Maunzilla
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Grundsätzlich würde ich eine solche Klausel niemals abschließen, auch wenn sie unwirksam, weil sittenwidrig ist. Es sei denn, der Verlag verpflichtet sich ebenfalls das Buch zu den gleichen Konditionen zu publizieren.
Ansonsten kann man sich natürlich immer ganz leicht herauswinden, indem man sich einen mäßig begabten 10-jährigen sucht, den das Exposé schreiben läßt und das dem Verlag anbietet. Razz


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V.K.B.
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Beitrag08.11.2019 22:51

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Zitat:
Es sei denn, der Verlag verpflichtet sich ebenfalls das Buch zu den gleichen Konditionen zu publizieren.
Verstehe gerade nicht, was daran toll sein soll. Wenn man bekannter geworden ist, möchte man doch wahrscheinlich schon eine höhere Auflage und mehr Werbung, oder? Oder ging es gar nicht um die Konditionen, sondern das Publizieren allgemein? Nach dem Motto: Ich unterzeichne, wenn ihr euch verpflichtet, in Zukunft jeden Rotz von mir zu vermarkten, wie schlecht es auch immer sei?

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Hang the cosmic muse!

Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills …
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Maunzilla
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Beiträge: 2821



Beitrag09.11.2019 01:13

von Maunzilla
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Ein Vertrag muß immer auf gegenseitiger Leistung beruhen. Wenn sich eine Partei zu etwas verpflichtet, muß es die andere auch.

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Unstern
Klammeraffe


Beiträge: 749
Wohnort: Leonding (Österreich)


Beitrag12.11.2019 20:47

von Unstern
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Wer weiß, ob es den Verlag in 15 Jahren noch gibt! Rolling Eyes

Dass man sein Projekt zuerst dahin anbietet, gehört zum guten Ton dazu - aber das vertraglich auf so lange Zeit abzusichern, tja.

Da wäre zu bedenken:
- Was, wenn man einfach beim Verhandeln auf keinen grünen Zweig kommt?
- Was, wenn niemand aus dem Verlag mehr erreichbar ist? (Passiert bei kleineren Verlagen oft)
- Was, wenn ein anderer Verlag anbietet, dass man bei einer Serie mitschreiben darf? - Das Projekt ist für den anderen Verlag ja ohnehin nicht zu veröffentlichen.

Wenn es ein kleinerer Verlag ist, wie angedeutet wurde: Einfach streichen lassen und dazusagen, dass man es machen will, aber seine Bedenken hat, wie das in der Praxis so ist. Und ob man umgekehrt die Zusicherung bekommt, sich binnen einer Frist von ... zu melden. Und und und ...

Man muss ja nicht immer den ganzen Vertrag gleich wegwerfen, ich habe z.B. mal die Übersetzungsoptionen rausstreichen lassen (gut, war eine Kurzgeschichte), weil ich meinte, gut, der Verlag hat noch nie was übersetzen lassen und wenn er keine konkreten Pläne/Kontakte hat, muss das weg. Weil ich selbst könnte vielleicht, aber nur auf Hobbyniveau, wo es ohnehin nichts prozentuell zu verdienen gibt. Ging dann auch.
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