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Ca_Su_ Leseratte
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2832
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R 20.09.2019 11:41
von Rübenach
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Und worin genau besteht jetzt dein Problem?
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Ca_Su_ Leseratte
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Beiträge: 123
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2832
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R 20.09.2019 12:10
von Rübenach
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Ich meine, du verpflichtest dich ja nur dazu, dem Verlag ein Manuskript anzubieten, bevor du es woanders anbietest.
Also: Biete dein nächstes Manuskript an, verlange 100.000 € Vorschuss und warte entspannt ab, ob der Verlag dein Werk drucken will. Am besten sogar, bevor es fertig ist. Exposé hinschicken, fragen, ob sie es unter deinen Bedingungen haben wollen und gut ist.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Ca_Su_ Leseratte
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Beiträge: 123
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2374
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20.09.2019 18:05
von Beka
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15 Jahre oder länger und dann noch "mit denselben "Vereinbarungen und Konditionen wie der zuerst geschlossene Vertrag" wäre für mich auch ein No Go. Das ist ja, wie wenn du bei einer Firma unterschreibst, dass du niemals eine Gehaltserhöhung bekommst.
Mit der vereinbarten Frist hätte ich nun kein Problem, bei den Wartezeiten in der Branche machen 2-3 Monate nun auch nichts mehr aus.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg*
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten* |
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Magpie Reißwolf
Alter: 48 Beiträge: 1250 Wohnort: NRW
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20.09.2019 18:33
von Magpie
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Das würde ich auf keinen Fall machen, schon gar nicht, wenn man noch keinerlei Langzeit-Erfahrung mit dem Verlag hat.
Vielleicht bei einem wirklich großen und renommierten Publikumsverlag, doch die haben so etwas sicher nicht nötig, solange man kein Bestseller-Autor ist.
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Lki Eselsohr
Beiträge: 483
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20.09.2019 19:08
von Lki
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Ich habe mir sagen lassen, dass es zum guten Ton gehört, neue Projekte (sofern das Genre passt) dem Hausverlag zuerst anzubieten, ob er Interesse hat. Als Vereinbarung im Vertrag ist mir das aber noch nie zu Ohren gekommen. Was ist das denn für ein Verlag? Klein oder groß?
_________________ Ophelia Scale Trilogie - 2019
Don't LOVE Me Reihe – 2020/21
KNIGHTS Trilogie – 2021/22/23
Westwell - Heavy & Light - 06/22 (LYX)
Westwell - Bright & Dark - 10/22 (LYX)
Westwell - Hot & Cold - 02/23 (LYX)
Coldhart - Strong & Weak - 01/24 (LYX)
Coldhart - Deep & Shallow - 05/24 (LYX)
Coldhart - Right & Wrong - 09/24 (LYX) |
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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 345
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M 20.09.2019 20:32
von Mysi101
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Ich weiß vom Sternensand Verlag, dass er auch in den Fragen zur Manuskripteinsendung drinstehen hat, dass er mit Autoren zusammenarbeiten möchte, die auch ihre zukünftigen Projekte bei ihnen einreichen würden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das als Vertragsbedingung stellen, deshalb denke ich nicht, dass dieser Verlag damit gemeint ist.
@Ca_Su_: Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. So wie ich schon auf die Schnauze gefallen bin mit meiner (Klein-)verlagserfahrung bin ich froh, dass ich mich nicht mit einer Klausel langfristig gebunden habe. Du kannst im Vorfeld nie wissen, ob dir die Zusammenarbeit gefällt ... Und dann auch noch zu denselben Konditionen, halte ich sowieso für eine Frechheit.
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zwima Klammeraffe
Beiträge: 640 Wohnort: Reihenhausidyll
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21.09.2019 12:07
von zwima
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Von mehreren Kollegen weiß ich, dass eine Optionsklausel nicht unüblich ist. Ebenso üblich ist es aber auch, diese in der Vertragsverhandlung streichen zu lassen.
Bei meiner aktuellen Reihe gab es im Mustervertrag auch zunächst eine ziemlich heftige Optionsklausel. DIese wurde aber anstandslos nach Verhandlung durch meine Agentin gestrichen.
Lg
Zwima
_________________ HarperCollins:
Winterglück am Meer, Nordlichtträume am Fjord, Sommerzauber am Fjord, Winterküsse unterm Nordstern, Lichter, die vom Himmel fallen, Lichterzauber in Whispering Heights (2024), AT Van (2025)
Piper:
Späte Ernte, AT Moor
Lübbe:
Everything-for-youo-Trilogie, Unter-Haien-Dilogie |
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Lki Eselsohr
Beiträge: 483
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21.09.2019 12:43
von Lki
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Bei mir macht die Agentur die Verträge und nicht der Verlag. Vielleicht ist mir deswegen so etwas noch nie untergekommen. Was steht denn in einer "heftigen Optionsklausel" drin? /neugierig
Das mit den gleichen Konditionen halte ich allerdings für eine sittenwidrige Angelegenheit oder für ein Märchen. Wer sollte denn so etwas ernsthaft unterschreiben?
_________________ Ophelia Scale Trilogie - 2019
Don't LOVE Me Reihe – 2020/21
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3223 Wohnort: Frankenberg/Eder
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21.09.2019 14:28
von Taranisa
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Ich schaute gerade nochmal in meinen Verlagsvertrag, es steht nicht drin, dass ich verpflichtet sei, alle Manuskripte zuerst exklusiv dort anzubieten. Durch die gute Zusammenarbeit stelle ich neue Manuskripte aus dem Genre "Historischer Roman" jedoch gerne meiner Verlegerin zuerst vor. Band 2 vom Henkersweib ließ ich ihr bereits zukommen.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2832
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R 21.09.2019 14:36
von Rübenach
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Lki hat Folgendes geschrieben: | Bei mir macht die Agentur die Verträge und nicht der Verlag. |
???
Traditionell verhandelt die Autorin den Vertrag mit dem Verlag. Inzwischen übernehmen immer öfter Agenturen die Aufgabe der Autorin. (Aus diesem Grund existieren Agenturen).
Die Rolle des Verlags hat sich nicht verändert, allerdings ist es cetrerus paribus für den Verlag schwieriger geworden, seine Vorstellungen durchzusetzen, da Agenturen in der Regel mehr Verhandlungsgeschick haben als AutorInnen.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 345
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M 21.09.2019 15:14
von Mysi101
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Taranisa hat Folgendes geschrieben: | Ich schaute gerade nochmal in meinen Verlagsvertrag, es steht nicht drin, dass ich verpflichtet sei, alle Manuskripte zuerst exklusiv dort anzubieten. Durch die gute Zusammenarbeit stelle ich neue Manuskripte aus dem Genre "Historischer Roman" jedoch gerne meiner Verlegerin zuerst vor. Band 2 vom Henkersweib ließ ich ihr bereits zukommen. |
Eben. Wenn die Arbeit zwischen Verlag und Autor passt und man mit allem drumherum zufrieden ist, warum sollte man es dann anderen Verlagen anbieten, bei denen man nicht weiß, wie gut diese Zusammenarbeit letztendlich ist?
Dafür braucht es aber keine Verlagsklausel, die den Autor zwingt, seine zukünftigen Werke einzureichen. Dass daraus nur Frust auf beiden Seiten entsteht, ist dabei vorprogrammiert.
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Bunt Speck Eselsohr
Beiträge: 436 Wohnort: Brimm
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21.09.2019 16:18
von Bunt Speck
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Ich habe eine Optionsklausel in meinen Agenturverträgen, d.h., ich stelle meine neuen Ideen immer zuerst meiner Agentur vor. Wenn innerhalb von 2 Monaten keinen Vetretungsvertrag anbietet, kann ich mit der gleichen Idee woanders anklopfen.
Bei meinem Verlagsvertrag gibt es das nicht und es wurde m.W. auch nicht während der Vertragverhandlungen gestrichen.
So ist das, finde ich, sinnvoll.
Grüße
Bunt
_________________ Don't worry, we're in no hurry.
School's out, what did you expect? |
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Ca_Su_ Leseratte
C
Beiträge: 123
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C 22.09.2019 12:29
von Ca_Su_
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Lki hat Folgendes geschrieben: | Ich habe mir sagen lassen, dass es zum guten Ton gehört, neue Projekte (sofern das Genre passt) dem Hausverlag zuerst anzubieten, ob er Interesse hat. Als Vereinbarung im Vertrag ist mir das aber noch nie zu Ohren gekommen. Was ist das denn für ein Verlag? Klein oder groß? |
Denke auch, dass es sich einfach gehört, dem Hausverlag als erstes neue Projekte vorzustellen. War ebenso überrascht, als ich das als Klausel im Vertrag gefunden hatte
Ist ein sehr kleiner Verlag.
Mysi101 hat Folgendes geschrieben: |
@Ca_Su_: Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. So wie ich schon auf die Schnauze gefallen bin mit meiner (Klein-)verlagserfahrung bin ich froh, dass ich mich nicht mit einer Klausel langfristig gebunden habe. Du kannst im Vorfeld nie wissen, ob dir die Zusammenarbeit gefällt ... Und dann auch noch zu denselben Konditionen, halte ich sowieso für eine Frechheit. |
Danke, das werde ich auch nicht tun ^^
Das mit den Konditionen fand ich auch krass, niemand kann immerhin wissen, ob ich nicht doch bald einen internationalen Bestseller schreibe
Zwima hat Folgendes geschrieben: |
Bei meiner aktuellen Reihe gab es im Mustervertrag auch zunächst eine ziemlich heftige Optionsklausel. DIese wurde aber anstandslos nach Verhandlung durch meine Agentin gestrichen. |
War auch mein Plan (zusätzlich zu anderern Sachen), allerdings hat der Verlag da nicht mitgespielt. Ich kann zwar nicht sicher sagen, dass es so war, aber ich habe das Gefühl, dass die Verhandlung der Optionsklausel für den Verlag nicht zur Debatte stand. Sie wurde auch noch einmal extra in einer Erklärung erwähnt und begründet (eben damit, dass man viel in den Autor investiert und deshalb auch an zukünftigen Projekten beteiligt werden möchte.). Vielleicht hätte eine Agentur das besser für mich verhandelt ^^
Lki hat Folgendes geschrieben: |
Das mit den gleichen Konditionen halte ich allerdings für eine sittenwidrige Angelegenheit oder für ein Märchen. Wer sollte denn so etwas ernsthaft unterschreiben? |
Tatsächlich gibt es bereits einige Gerichtsurteile, die solche Klauseln für unwirksam erklären Hindert aber wohl nicht jeden daran, es erstmal reinzuschreiben. Kann mir auch vorstellen, dass es genug Leute gibt, die aus lauter Euphorie über einen Vertragsverlag, unterschreiben.
Bunt Speck hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe eine Optionsklausel in meinen Agenturverträgen, d.h., ich stelle meine neuen Ideen immer zuerst meiner Agentur vor. Wenn innerhalb von 2 Monaten keinen Vetretungsvertrag anbietet, kann ich mit der gleichen Idee woanders anklopfen.
Bei meinem Verlagsvertrag gibt es das nicht und es wurde m.W. auch nicht während der Vertragverhandlungen gestrichen. |
Super Nickname
Mit der reinen Vorstellung meiner Projekte, hätte ich auch weniger ein Problem gehabt. (solange dafür ein Exposè reicht und nicht gleich das ganze Manuskript erforderlich ist)
Bzw. eine Regelung, die sagt, alle Manuskripte dieser Reihe, unter diesem Pseudonym, o.ä..
Mit einer Agentur kann man so eine Klausel wahrscheinlich einfach erstmal unterschreiben (ein Agenturvertrag lässt sich ja leichter kündigen, als ein Verlagsvertrag, oder?). Die Konditionen verhandelt eine Agentur ja immer zu deinen Gunsten, da ihr eigener Verdienst daran gekoppelt ist.
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten
Ich bin erleichtert darüber, dass diese Klausel absolut unüblich ist und ich mit der Entscheidung, den Vertrag nicht zu unterschreiben, somit sehr gut leben kann
Trotzdem habe ich mich gefreut, dass ein Verlag mein Buch für so gut hält, dass er es veröffentlicht hätte (Bedingungen und Konditionen jetzt mal Beiseite geschoben).
Ich werde mein Manuskript noch ein paar Mal überarbeiten und es dann selbst veröffentlichen. Freu mich schon darauf
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Wintermourn Gänsefüßchen
W
Beiträge: 33
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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08.11.2019 22:28
von Maunzilla
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Grundsätzlich würde ich eine solche Klausel niemals abschließen, auch wenn sie unwirksam, weil sittenwidrig ist. Es sei denn, der Verlag verpflichtet sich ebenfalls das Buch zu den gleichen Konditionen zu publizieren.
Ansonsten kann man sich natürlich immer ganz leicht herauswinden, indem man sich einen mäßig begabten 10-jährigen sucht, den das Exposé schreiben läßt und das dem Verlag anbietet.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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08.11.2019 22:51
von V.K.B.
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Zitat: | Es sei denn, der Verlag verpflichtet sich ebenfalls das Buch zu den gleichen Konditionen zu publizieren. | Verstehe gerade nicht, was daran toll sein soll. Wenn man bekannter geworden ist, möchte man doch wahrscheinlich schon eine höhere Auflage und mehr Werbung, oder? Oder ging es gar nicht um die Konditionen, sondern das Publizieren allgemein? Nach dem Motto: Ich unterzeichne, wenn ihr euch verpflichtet, in Zukunft jeden Rotz von mir zu vermarkten, wie schlecht es auch immer sei?
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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09.11.2019 01:13
von Maunzilla
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Ein Vertrag muß immer auf gegenseitiger Leistung beruhen. Wenn sich eine Partei zu etwas verpflichtet, muß es die andere auch.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Unstern Klammeraffe
Beiträge: 732 Wohnort: Leonding (Österreich)
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12.11.2019 20:47
von Unstern
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Wer weiß, ob es den Verlag in 15 Jahren noch gibt!
Dass man sein Projekt zuerst dahin anbietet, gehört zum guten Ton dazu - aber das vertraglich auf so lange Zeit abzusichern, tja.
Da wäre zu bedenken:
- Was, wenn man einfach beim Verhandeln auf keinen grünen Zweig kommt?
- Was, wenn niemand aus dem Verlag mehr erreichbar ist? (Passiert bei kleineren Verlagen oft)
- Was, wenn ein anderer Verlag anbietet, dass man bei einer Serie mitschreiben darf? - Das Projekt ist für den anderen Verlag ja ohnehin nicht zu veröffentlichen.
Wenn es ein kleinerer Verlag ist, wie angedeutet wurde: Einfach streichen lassen und dazusagen, dass man es machen will, aber seine Bedenken hat, wie das in der Praxis so ist. Und ob man umgekehrt die Zusicherung bekommt, sich binnen einer Frist von ... zu melden. Und und und ...
Man muss ja nicht immer den ganzen Vertrag gleich wegwerfen, ich habe z.B. mal die Übersetzungsoptionen rausstreichen lassen (gut, war eine Kurzgeschichte), weil ich meinte, gut, der Verlag hat noch nie was übersetzen lassen und wenn er keine konkreten Pläne/Kontakte hat, muss das weg. Weil ich selbst könnte vielleicht, aber nur auf Hobbyniveau, wo es ohnehin nichts prozentuell zu verdienen gibt. Ging dann auch.
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