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snoopy Gänsefüßchen
Beiträge: 32
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27.06.2019 15:16 Verlagsvertrag - Kündigen oder Auslaufen lassen von snoopy
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Hallo ihr Lieben,
ich habe einen Verlagsvertrag bei einem Kleinverlag. Da die Zusammenarbeit alles andere als gut ist, würde ich gerne nach Ablauf der Vertragsfrist von fünf Jahren, das Buch per SP oder bei einem anderen Verlag veröffentlichen. Von den Schwierigkeiten dessen mal abgesehen, wie sieht das rechtlich aus. Muss ich den Vertrag offiziell kündigen oder gehen die Rechte automatisch an mich zurück und ich kann direkt weitermachen? Der Vertrag gibt dies nicht eindeutig wieder, also ob eine schriftliche Kündigung notwendig ist. Gilt das Datum der Vertragsunterschrift oder das der Veröffentlichung? Klingt vielleicht blöd, aber ich bin unsicher und möchte wenigstens dieses Mal alles richtig machen, wenn ich mich schon für den falschen Verlag entschieden habe.
Vielen lieben Dank und sonnige Grüße
snoopy
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Michel Bücherwurm
Alter: 52 Beiträge: 3374 Wohnort: bei Freiburg
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27.06.2019 16:23
von Michel
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Im Normvertrag wird das unter §2 abgehandelt. Ich habe gerade noch einmal geblättert: In meinem Vertrag steht z.B. das Nutzungsrecht für x Jahre, das sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn ich nicht drei Monate vorher kündige.
Wenn Dein Vertrag keine Kündigungsfrist abdeckt und Du nicht für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts unterschrieben hast, müsste das über das BGB ableitbar - aber da kenne ich mich nicht aus.
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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27.06.2019 16:32
von Fjodor
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Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Frist, es sei denn er enthält eine schriftliche Klausel, dass er sich automatisch verlängert, falls er nicht zu einer bestimmten Frist gekündigt wurde.
Kommt also auf den genauen Vertragstext an. Verlängerungsklauseln stehen normalerweise direkt dort, wo die Frist geregelt ist, können sich bei windigen Verträgen aber auch am Ende, im Kleingedruckten oder in einer Fußnote verstecken.
Normalerweise ist bei einer Frist auch genau zu regeln, wann sie zu laufen beginnt; steht nichts drin, kann man eigentlich nur das Datum der Vertragsunterzeichnung heranziehen.
Ist der Vertrag tatsächlich uneindeutig, sollten das die Verlagspartner miteinander klären, wie sie den Vertrag auslegen, denn wenn der eine so, der andere anders denkt, ist der Streitfall programmiert und selbst wenn man am Ende Recht hätte, lohnt es sich doch, um Ärger zu vermeiden.
In Absprache kann man natürlich auch was anderes vereinbaren, als im Vertrag steht, aber das sollte man sich dann ggfs. schriftlich zusichern (lassen).
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snoopy Gänsefüßchen
Beiträge: 32
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28.06.2019 11:15
von snoopy
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Okay, vielen Dank für eure Hinweise. Es ist tatsächlich nichts genauer beschrieben im Vertrag. Nur die Dauer von 5 Jahren. Ich würde wohl vorsorglich ein Jahr vorher eine schriftliche Kündigung schreiben, nur um ganz sicher zu gehen.
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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 345
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M 07.07.2019 21:03
von Mysi101
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Hallo Snoopy,
ich hatte ein ähnliches Problem.
Aber obwohl mein Vertrag, den ich Ende letzten Jahres unterschrieben habe, für zwei Jahre gilt, konnte ich ihn auch vorher kündigen.
Ich dachte mir, das sei vielleicht im Interesse für dich. Schau mal in deinen Vertrag. Gibt es eine Kündigungsklausel?
Und aus welchem Grund bist du unzufrieden, wenn ich fragen darf? Wenn es wichtige Gründe sind, zum Beispiel, dass der Verlag sich nicht an Vereinbarungen hält, darfst du laut allgemeinem Verlagsgesetz auch vorher kündigen, selbst wenn nichts davon im Vertrag steht.
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