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Rechtliches nach Verlagskündigung

 
 
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Mysi101
Geschlecht:weiblichEselsohr
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Alter: 32
Beiträge: 345



M
Beitrag03.06.2019 11:13
Rechtliches nach Verlagskündigung
von Mysi101
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forenmitglieder, smile

ich war jetzt schon länger nicht mehr hier unterwegs, was ich vorhabe, nachzuholen. Mittlerweile habe ich nämlich genug Erfahrungen gemacht, mit denen ich anderen gerne  ein Stückweit helfen würde. smile

Erst bitte ich aber selber um Hilfe, bzw. habe eine Frage:

Nachdem ich im Selfpublishing meinen Roman veröffentlicht habe, hat eine Bloggerin ihn einem Kleinverlag empfohlen. Die Verlegerin hat Interesse bekundet, und ich war natürlich ganz aus dem Häuschen, denn der Verlag ist unter Viellesern nicht ganz unbekannt.

Darauf ist aber schnell die Enttäuschung gefolgt. Vieles ist nicht so gelaufen, wie es sollte, und es fand kaum eine Art von Kommunikation statt. Das Manuskript vom zweiten Band lag ein halbes Jahr im Verlag, ohne dass wenigstens ein Termin für ein Lektorat in Aussicht war.

Ich habe den Vertrag gekündigt, was Seitens der Verlegerin auch bestätigt wurde. Sie hat das eBook des ersten Bandes überall herausgenommen, aber das Taschenbuch ist nach zwei Wochen immer noch drin. Ich habe ihr eine Frist bis zum Quartalsende gesetzt, und ich denke mal, dass sie einfach versucht, bis dahin die Restexemplare zu verkaufen.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn die Kündigung erfolgt ist und die Verlegerin nur noch die Restexemplare verkauft, liegen die Rechte dann wieder komplett bei mir? Ich überlege, es wieder im SP zu veröffentlichen – zumal es da auch deutlich größere Erfolge hatte – und möchte eigentlich nicht warten, bis alle Restexemplare des Verlages verkauft sind. Und darf sie über die Kündigungsfrist hinaus noch Restexemplare verkaufen, obwohl die kompletten Rechte wieder bei mir liegen?

Danke schon mal für die Antworten.

LG
Mysi101
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crisihasi
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 40
Beiträge: 243



Beitrag03.06.2019 13:25

von crisihasi
Antworten mit Zitat

Hallo Mysi101,

das ist ja schade. Solche Erfahrungen sind immer doof.
Leider ist deine Frage tatsächlich super schwierig zu beantworten, da solche Dinge Bestandteil deines Verlagsvertrags und dort klar definiert sein sollten. Daher ist es eigentlich unmöglich, dir eine Antwort zu geben, ohne deinen Vertrag zu kennen. Hast du denn mal reingschaut, ob du etwas dazu findest? Ich meine aber, dass durch Kündigung des Vertrages nicht automatisch alle Exemplare makuliert werden müssen.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
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Arcularius
Geschlecht:männlichEselsohr
A


Beiträge: 202



A
Beitrag03.06.2019 13:37

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Schade, dass es nicht gut gelaufen ist. Die entsprechenden Regelungen müssten im Vertrag festgehalten sein, ohne diesen ist eine Einschätzung sehr schwierig. (EDIT: crisihasi war schneller Smile)

Wo werden die Printexemplare noch verkauft? Auf Amazon und Onlineshops hat der Verlag keinen Einfluss (sofern nicht der eigene), die dürfen als Händler ihre Restexemplare weiterhin verkaufen.
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Mysi101
Geschlecht:weiblichEselsohr
M

Alter: 32
Beiträge: 345



M
Beitrag03.06.2019 16:07

von Mysi101
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo, erst einmal Danke für die Antworten.

Folgendes steht dazu im Vertrag: Die vollständigen Rechte an dem Werk fallen an die Autorin zurück, wenn der Verlag beschließt, keine weitere Auflage zu drucken. In diesem Fall darf der Verlag die restlichen Exemplare trotzdem noch abverkaufen. Selbiges gilt, falls keine Vertragsverlängerung stattfinden sollte.

Darüber bin ich auch schon gestolpert. Leider beantwortet das meine Frage nicht wirklich, ob die Rechte wieder komplett bei mir liegen, trotz dessen, dass die Restexemplare abverkauft werden. Aber müsste ja eigentlich so sein, weil gekündigt, ist gekündigt. Confused

Arcularius hat Folgendes geschrieben:

Wo werden die Printexemplare noch verkauft? Auf Amazon und Onlineshops hat der Verlag keinen Einfluss (sofern nicht der eigene), die dürfen als Händler ihre Restexemplare weiterhin verkaufen.


Ach so, dann heißt es, auch wenn die Verlegerin das Buch rausgenommen hat, verkaufen die Händler trotz dessen die restlichen Exemplare ab.
Auf der Verlagsseite wird zum Taschenbuch aber auch noch das eBook verkauft. Da gibt es ja keine Restexemplare und dazu steht auch nichts im Vertrag. Jetzt kann ich natürlich sagen, dass ich es bis Quartalsende gut sein lasse und sie danach noch mal darauf ansprechen soll?
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crisihasi
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 40
Beiträge: 243



Beitrag03.06.2019 17:31

von crisihasi
Antworten mit Zitat

Ist dein Vertrag denn über beides? Ebook und Print?
Also beider Formulierung fallen wirklich alle Rechte an dich zurück. Vorhandene Exemplare der Auflage darf der Verlad aber weiterhin verkaufen, das ist ja auch normal. Ebook müssten Sie dann aber zur vereinbarten Frist überall rausnehmen. Das überschneidet sich u.U. in einigen Shops mal, sollte dann aber schnell behoben werden.
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Mysi101
Geschlecht:weiblichEselsohr
M

Alter: 32
Beiträge: 345



M
Beitrag03.06.2019 18:50

von Mysi101
pdf-Datei Antworten mit Zitat

crisihasi hat Folgendes geschrieben:
Ist dein Vertrag denn über beides? Ebook und Print?
Also beider Formulierung fallen wirklich alle Rechte an dich zurück. Vorhandene Exemplare der Auflage darf der Verlad aber weiterhin verkaufen, das ist ja auch normal. Ebook müssten Sie dann aber zur vereinbarten Frist überall rausnehmen. Das überschneidet sich u.U. in einigen Shops mal, sollte dann aber schnell behoben werden.


Ja, der Vertrag gilt für eBook und Print. Da bin ich schon mal beruhigt, dass ich wieder über die kompletten Rechte verfüge, trotz des Verkaufs der Restexemplare. Das hat zwar der Absatz an sich verraten, aber ich wollte noch mal sichergehen. Laughing

Wegen des eBook-Verkaufs werde ich bis Ende des Monats abwarten, dann ist ja auch gleichzeitig Quartalsende. Wenn sie es bis dahin immer noch in ihrem Shop verkauft, werde ich sie anschreiben und darauf hinweisen, dass sie es umgehend herausnimmt.
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Arcularius
Geschlecht:männlichEselsohr
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Beiträge: 202



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Beitrag04.06.2019 09:52

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Mysi101 hat Folgendes geschrieben:
Ach so, dann heißt es, auch wenn die Verlegerin das Buch rausgenommen hat, verkaufen die Händler trotz dessen die restlichen Exemplare ab.


Ja, wenn die entsprechenden Exemplare vom Verlag während der Vertragslaufzeit in den Umlauf gebracht wurden. Der könnte auch gar nicht wissen, wieviel noch beim Barsortiment (Zwischenhandel) oder den Buchhandlungen rumliegt. Wobei die Barsortimente die Titel in der Regel nach der entsprechenden Meldung remittieren.
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