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pamesane Schneckenpost
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Beiträge: 5
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wabe Leseratte
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Beiträge: 149
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W 15.12.2016 13:25
von wabe
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1 Kurzgeschichte in einer Anthologie, wenn da 20 Euro übrig bleiben, dann würde sich die Anthologie besser verkaufen als die meisten anderen.
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 745
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15.12.2016 13:32
von Eris Ado
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Das sind zu wenig Angaben.
Bei welchem Verlag erscheint die Anthologie?
Wie viel der Einnahmen fließen in deine Tasche?
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nothingisreal Papiertiger
Beiträge: 4002 Wohnort: unter einer Brücke
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15.12.2016 13:58
von nothingisreal
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Man verdient bei Anthologien etwas?
_________________ "Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten." - William Somerset Maugham |
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 651 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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15.12.2016 14:17
von BirgitJ
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Moin,
man darf mit seinem Hobby kleines Geld verdienen. Das ist eine Liebhaberei und interessiert das Finanzamt nicht. Weder Gewinne noch Verluste spielen für die Steuer eine Rolle. Erst wenn das Ganze gewerblich wird, ändert sich das, eine gewisse Regelmäßigkeit und eine Gewinnerzielungsabsicht müssen hinzukommen.
Besten Gruß von BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1500
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15.12.2016 14:46
von Fjodor
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Ich kann mir keine Anthologie vorstellen, die soviel abwirft, dass man damit die relevanten Grenzen überschreitet.
Das Finanzamt hat da wenig Interesse, weil es sonst neben den geringen Einkünften auch den Aufwand berücksichtigen müsste.
Ich weiß, man ist nicht gerne "Hobby"-Schreiber.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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15.12.2016 14:48
von Willebroer
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Versteuern muß man grundsätzlich jedes Einkommen. Auch wenn es nur einmal 20 Euro im Jahr sind. Dafür kann man die entsprechenden Aufwendungen abziehen.
Die Frage der Liebhaberei (bzw. fehlende Gewinnerzielungsabsicht) spielt dann eine Rolle, wenn man weitere Verluste geltend machen will.
Einkommenssteuer gilt für jeden, aber andere Steuerarten (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) unterliegen besonderen Regeln.
Vielleicht hilft das hier weiter:
https://www.steuertipps.de/lexikon/e/einkuenfte-aus-selbststaendiger-arbeit
Da braucht man sich wegen einer Kurzgeschichte keine Sorgen zu machen.
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1500
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15.12.2016 14:54
von Fjodor
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Ja, angeben muss man es pflichtgemäß aber für schriftstellerische Honorare gibt es ein gewisse eigene Freigrenze. Es ändert also zunächst nicht unbedingt was an der Höhe der EK-Steuer, wenn man z.B. einen dreistelligen Betrag einnimmt.
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2701 Wohnort: in der Diaspora
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16.12.2016 12:55
von Lapidar
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Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind Schrifsteller Freiberufler. Also nichts Gewerbeanmeldung mit MwSt.
Ruf doch einfach im Finanzamt an und erklär und frag und die sagen dir schon, wie du vorgehen solltest.
Bei mir ist es so, dass ich Einkünfte und Ausgaben aus den Büchern -Mann! klingt das toll - separat aufführe in meiner Steuererklärung.
Mir wurde jetzt vom Finanzamt eine separate Projektnummer zugeordnet, die ich bei zukünftigen Steuererklärungen angeben soll.
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
If you can't say something nice... don't say anything at all. Anonym. |
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2836
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R 16.12.2016 13:21
von Rübenach
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vielleicht sollte ich doch endlich meinen steuerratgeber für (abgehende) schriftsteller schreiben.
die angabe deines voraussichtlichen einkommens im fragebogen zur steuerlichen erfassung dient einzig und allein der festsetzung der einkommensteuervorauszahlungen. wenn du dort also einen mittelhohen positiven betrag angibtst, dann wird das finanzamt (bei sonstigen steuerpflichtigen einnahmen) von dir vierteljährliche vorauszahlungen festsetzen. die bekommst du zwar im zweifel wieder zurück, aber zunächst mal sind sie weg.
allerdings würde ich mir das ganze trara wohl schenken. mehr als ein paar € (die hier genannten 20 sind schon sehr ambitioniert) werden bei solch einer anthologie wohl nicht herauskommen. die gibst du einfach im der steuererklärung des jahres an, in dem sie bei dir zufließen. solltest du sonst ausschließlich einkommen als arbeitnehmer erhalten, dann bleiben sie sogar komplett steuerfrei.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Uwe Helmut Grave Opa Schlumpf
Alter: 69 Beiträge: 1016 Wohnort: Wolfenbüttel
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16.12.2016 19:08
von Uwe Helmut Grave
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | ...allerdings würde ich mir das ganze trara wohl schenken. |
Womit alles gesagt wäre - es sei denn, du erwartest hohe regelmäßige Einnahmen und ergreifst dauerhaft den Beruf des freiberuflichen (!) Schriftstellers. Ein Gewerbe müsstest du trotzdem nicht anmelden, und du würdest auch keine Gewerbesteuer zahlen (so wie Anwälte und Ärzte ebenfalls keine zahlen), lediglich Einkommenssteuer und, falls du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, natürlich auch Umsatzsteuer. Ach ja, und Krankenkassen- und Rentenbeiträge zahlst du dann natürlich auch, Stichwort Künstlersozialkasse.
So viel Aufwand für eine einzige Geschichte in einer Anthologie? Vergiss es, für die zwei Cent tritt dir die Steuerfahndung nicht die Tür ein, deren Schuhsohlen kosten mehr.
nothingisreal hat Folgendes geschrieben: | Man verdient bei Anthologien etwas? |
Auch damit wäre alles gesagt.
_________________ U.H.G. - Freude am Lesen
"Wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich!" - "Aber er hat ja gar nichts an!" (Hans Christian Andersen) - Die Welt ist anders(en) als sie es dir erzählen. |
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Flar Eselsohr
Alter: 56 Beiträge: 406 Wohnort: Bei Halle, Sachsen-Anhalt
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16.12.2016 21:33
von Flar
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Hat Dich das Finanzamt aufgefordert? Wenn ja, dann kannst Du m.E. die 20 Euro (sofern nicht realistisch mehr zu erwarten ist) angeben, das führt höchstwahrscheinlich zu keiner Vorauszahlung.
Wenn nein: Entspannen.
Dann kannst Du immer noch im auf die Einnahmen folgenden Jahr diese in der Einkommensteuererklärung rückwirkend angeben. Dann hättest Du tatsächliche Einnahmen.
Wenn Du nachweisbare Ausgaben hattest: vergiss das Gegenrechnen nicht.
Vielleicht brauchst Du dann nix angeben. Dauerhaft Negativeinkommen daraus wird Dir das FA nicht durchgehen lassen, siehe Stichwort Liebhaberei.
Ggf. noch an VG Wort denken, frag dazu mal Autorenfreunde.
Viel Erfolg!
_________________ "Leute fragen mich, warum ich so grausame Sachen schreibe. Ich erkläre ihnen dann gerne, dass ich das Herz eines kleinen Jungen habe… und es in einem Einmachglas auf meinem Schreibtisch steht."
(King of Horror Stephen King) |
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Nr. 5 Lachfaltensammler
Alter: 42 Beiträge: 1162 Wohnort: in meiner eigenen Welt
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16.12.2016 22:12
von Nr. 5
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Ich würde eine dicke fette 0 als Gewinn für das erste Jahr angeben, mit dem Vermerk, die tatsächlichen Zahlen am Ende nachzureichen.
Das sollte dem Finanzamt reichen, da man davon ausgehen kann, dass der Aufwand größer ist.
Als ich mein erstes Gewerbe angemeldet habe (nein, keine schriftstellerische Tätigkeit, sondern Vertrieb) habe ich zwar Gewinne erstrebt, aber sah es als dreist an, dass das Finanzamt aufgrund von fiktiven Zahlen schonmal eine Vorabzahlung fordert. Also auch da eine dicke 0 angegeben und alles nach einem Jahr geregelt.
_________________ "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende." Oscar Wilde
"Gilt übrigens auch für Überarbeitungen." Die Fünf |
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pamesane Schneckenpost
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Beiträge: 5
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Nr. 5 Lachfaltensammler
Alter: 42 Beiträge: 1162 Wohnort: in meiner eigenen Welt
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17.12.2016 02:04
von Nr. 5
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Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben: | Vergiss es, für die zwei Cent tritt dir die Steuerfahndung nicht die Tür ein, deren Schuhsohlen kosten mehr.
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Oh, da würdest du dich wundern. Ich bekam mal eine Zahlungsaufforderung für genau 2 Cent wegen Rundungsfehlern.
_________________ "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende." Oscar Wilde
"Gilt übrigens auch für Überarbeitungen." Die Fünf |
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Uwe Helmut Grave Opa Schlumpf
Alter: 69 Beiträge: 1016 Wohnort: Wolfenbüttel
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17.12.2016 09:46
von Uwe Helmut Grave
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Liebe/r Anonyme/r (mit dem lustigen Hobelkäsenamen), meine Anmerkung zur Künstlersozialkasse bezog sich darauf:
Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben: | - es sei denn, du erwartest hohe regelmäßige Einnahmen und ergreifst dauerhaft den Beruf des freiberuflichen (!) Schriftstellers. |
Ich war 33 Jahre Mitglied in der KSK, weil der Freiberuflerstatus auf mich zutraf (wobei die "hohen regelmäßigen Einnahmen" Ansichtssache sind ). Habe ich zwischendrin mal einen Nebenjob (sogenannter Mini-Job) angenommen, fielen deshalb nicht schlagartig meine KSK-Beiträge weg - bis auf eine Ausnahme, da zahlte die Jobfirma über mehrere Monate hinweg Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge, woraufhin ich zwar für eine Weile keine Krankenkassenbeiträge mehr an die KSK zahlen musste, aber weiterhin die Rentenbeiträge (in Höhe meiner freiberuflichen Einnahmen), weil ich ja trotz des Jobs weitergeschrieben habe.
Ansonsten gilt, insbesondere für den Startbeginn in der Schriftstellerbranche, dass die Beiträge in erster Linie von denen bezahlt werden, die deinen Lebensunterhalt sichern - wenn du also irgendwo fest angestellt bist und nebenher schreibmäßig ein bisschen was verdienst, kannst du die KSK vorerst getrost außer Acht lassen.
Ob das Finanzamt anzurufen eine gute Idee war? Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht zu wecken.
Andererseits habe ich festgestellt, dass die Beamten besser als ihr Ruf sind. Mehr als einmal habe ich das persönliche Gespräch gesucht und gefunden.
Zugegeben, es gibt auch "scharfe Hunde" darunter, und so manches Mal hörte ich laut den Amtsschimmel wiehern - siehe dazu auch die 2-Cent-Anmerkung von Nr. 5 (derlei Zahlungsaufforderungen kosten den Steuerzahler mehr als sie dem Staat einbringen) -, doch im Großen und Ganzen ist die Finanzamtwelt nicht besser oder schlechter als andere Berufswelten.
_________________ U.H.G. - Freude am Lesen
"Wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich!" - "Aber er hat ja gar nichts an!" (Hans Christian Andersen) - Die Welt ist anders(en) als sie es dir erzählen. |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2836
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R 17.12.2016 09:57
von Rübenach
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Zitat: | Für die Entrichtung von Kleinbeträgen gelten ab dem Kalenderjahr 2002 die Regelungen des BMF-Schreibens vom 22.3.2001 (BStBl I 2001, 242). Ergibt die Abrechnung eines Bescheides Forderungen von insgesamt weniger als 3 €, so ist dem Stpfl. durch folgenden Hinweis zu gestatten, diese Kleinbeträge unabhängig von ihrer Fälligkeit erst dann zu entrichten, wenn unter derselben Steuernummer Ansprüche von insgesamt mindestens 3 € fällig werden:
»Wenn dem Finanzamt unter dieser Steuernummer fällige Beträge von insgesamt weniger als 3 € geschuldet werden, können diese Beträge zusammen mit der nächsten Zahlung an die Finanzkasse entrichtet werden. Geben Sie dann aber bitte auch die Steuernummer und den Verwendungszweck für diese Beträge an.« |
nur mal so zur info
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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17.12.2016 11:04
von Nicki
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pamesane @ Zitat: | ich werde nächstes Jahr meine erste Kurzgeschichte in einer Anthologie veröffentlichen |
Ist das die Kurzgeschichte über den Mord in Paris? Oder handelt es sich um eine andere Geschichte, für die du bereits einen Vertrag unterschrieben hast?
_________________ MfG
Nicki
"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." Henry Ford
"Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." A.Einstein
*Sommerblues* September 2017 Eisermann Verlag
*Trommelfeuer* November 2017 Eisermann Verlag
*Silvesterliebe* 30. November 2018 Eisermann Verlag
*Gestohlene Jahre* Work in Progress |
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Nr. 5 Lachfaltensammler
Alter: 42 Beiträge: 1162 Wohnort: in meiner eigenen Welt
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17.12.2016 12:32
von Nr. 5
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@Rübenach: Das muss 2003 gewesen sein und hatte sich wohl in der Provinz noch nicht rumgesprochen.
_________________ "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende." Oscar Wilde
"Gilt übrigens auch für Überarbeitungen." Die Fünf |
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pamesane Schneckenpost
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Beiträge: 5
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Aqua Wortedrechsler
Beiträge: 73 Wohnort: Berlin
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17.08.2018 15:21 Re: Voraussichtliche Einkünfte von Aqua
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pamesane hat Folgendes geschrieben: | ich werde nächstes Jahr meine erste Kurzgeschichte in einer Anthologie veröffentlichen und bin gerade dabei, das Formular für das Finanzamt auszufüllen. Mir ist ganz klar, dass ich nicht viel verdienen werde, aber ich würde doch gerne einigermaßen an der Realität dran bleiben. |
Schreib eine "0" rein
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Der_Meister Gänsefüßchen
D Alter: 40 Beiträge: 24 Wohnort: The big city
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D 15.05.2019 10:29
von Der_Meister
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Als jemand, der ein Buch auf Amazon und Createspace auf Englisch veröffentlicht hat und in den Amazon-Verkaufszahlen bisher den 40 000. Rang am besten Tag erreicht hat, kann ich die nüchterne Erkenntnis liefern, dass als Self-publisher für ein mäßig erfolgreiches Buch im internationalen Markt für Kindle- als auch als print im Schnitt etwa 30 US Dollar im Monat bleiben.
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