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Voraussichtliche Einkünfte

 
 
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pamesane
Schneckenpost
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Beiträge: 5



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Beitrag15.12.2016 13:24
Voraussichtliche Einkünfte
von pamesane
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich werde nächstes Jahr meine erste Kurzgeschichte in einer Anthologie veröffentlichen und bin gerade dabei, das Formular für das Finanzamt auszufüllen. Ich muss mich ja als Selbständige mit Kleinunternehmerregelung anmelden und dabei gibt es auch den Punkt voraussichtliche Einkünfte. Mir ist ganz klar, dass ich nicht viel verdienen werde, aber ich würde doch gerne einigermaßen an der Realität dran bleiben.

Es wäre toll, wenn ihr mir ein paar Zahlen geben könntet, die ich verwenden kann, als ganz groben Wert.

Vielen Dank!
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wabe
Geschlecht:männlichLeseratte
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Beiträge: 149



W
Beitrag15.12.2016 13:25

von wabe
Antworten mit Zitat

1 Kurzgeschichte in einer Anthologie, wenn da 20 Euro übrig bleiben, dann würde sich die Anthologie besser verkaufen als die meisten anderen.
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Eris Ado
Klammeraffe


Beiträge: 745



Beitrag15.12.2016 13:32

von Eris Ado
Antworten mit Zitat

Das sind zu wenig Angaben.
Bei welchem Verlag erscheint die Anthologie?
Wie viel der Einnahmen fließen in deine Tasche?
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag15.12.2016 13:58

von nothingisreal
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Man verdient bei Anthologien etwas? Verstecken

_________________
"Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten." - William Somerset Maugham
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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag15.12.2016 14:17

von BirgitJ
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Moin,
man darf mit seinem Hobby kleines Geld verdienen. Das ist eine Liebhaberei und interessiert das Finanzamt nicht. Weder Gewinne noch Verluste spielen für die Steuer eine Rolle. Erst wenn das Ganze gewerblich wird, ändert sich das, eine gewisse Regelmäßigkeit und eine Gewinnerzielungsabsicht müssen hinzukommen.
Besten Gruß von BirgitJ


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"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
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"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017
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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1500



Beitrag15.12.2016 14:46

von Fjodor
Antworten mit Zitat

Ich kann mir keine Anthologie vorstellen, die soviel abwirft, dass man damit die relevanten Grenzen überschreitet.
Das Finanzamt hat da wenig Interesse, weil es sonst neben den geringen Einkünften auch den Aufwand berücksichtigen müsste.

Ich weiß, man ist nicht gerne "Hobby"-Schreiber. Laughing
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag15.12.2016 14:48

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Versteuern muß man grundsätzlich jedes Einkommen. Auch wenn es nur einmal 20 Euro im Jahr sind. Dafür kann man die entsprechenden Aufwendungen abziehen.

Die Frage der Liebhaberei (bzw. fehlende Gewinnerzielungsabsicht) spielt dann eine Rolle, wenn man weitere Verluste geltend machen will.

Einkommenssteuer gilt für jeden, aber andere Steuerarten (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) unterliegen besonderen Regeln.

Vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.steuertipps.de/lexikon/e/einkuenfte-aus-selbststaendiger-arbeit

Da braucht man sich wegen einer Kurzgeschichte keine Sorgen zu machen. Cool
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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1500



Beitrag15.12.2016 14:54

von Fjodor
Antworten mit Zitat

Ja, angeben muss man es pflichtgemäß aber für schriftstellerische Honorare gibt es ein gewisse eigene Freigrenze. Es ändert also zunächst nicht unbedingt was an der Höhe der EK-Steuer, wenn man z.B. einen dreistelligen Betrag einnimmt.
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Lapidar
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 61
Beiträge: 2701
Wohnort: in der Diaspora


Beitrag16.12.2016 12:55

von Lapidar
Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind Schrifsteller Freiberufler. Also nichts Gewerbeanmeldung mit MwSt.
Ruf doch einfach im Finanzamt an und erklär und frag und die sagen dir schon, wie du vorgehen solltest.

Bei mir ist es so, dass ich Einkünfte und Ausgaben aus den Büchern -Mann! klingt das toll wink - separat aufführe in meiner Steuererklärung.
Mir wurde jetzt vom Finanzamt eine separate Projektnummer zugeordnet, die ich bei zukünftigen Steuererklärungen angeben soll.


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"Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2836



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Beitrag16.12.2016 13:21

von Rübenach
Antworten mit Zitat

vielleicht sollte ich doch endlich meinen steuerratgeber für (abgehende) schriftsteller schreiben.

die angabe deines voraussichtlichen einkommens im fragebogen zur steuerlichen erfassung dient einzig und allein der festsetzung der einkommensteuervorauszahlungen. wenn du dort also einen mittelhohen positiven betrag angibtst, dann wird das finanzamt (bei sonstigen steuerpflichtigen einnahmen) von dir vierteljährliche vorauszahlungen festsetzen. die bekommst du zwar im zweifel wieder zurück, aber zunächst mal sind sie weg.

allerdings würde ich mir das ganze trara wohl schenken. mehr als ein paar € (die hier genannten 20 sind schon sehr ambitioniert) werden bei solch einer anthologie wohl nicht herauskommen. die gibst du einfach im der steuererklärung des jahres an, in dem sie bei dir zufließen. solltest du sonst ausschließlich einkommen als arbeitnehmer erhalten, dann bleiben sie sogar komplett steuerfrei.


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Uwe Helmut Grave
Geschlecht:männlichOpa Schlumpf

Alter: 69
Beiträge: 1016
Wohnort: Wolfenbüttel


Beitrag16.12.2016 19:08

von Uwe Helmut Grave
Antworten mit Zitat

Rübenach hat Folgendes geschrieben:
...allerdings würde ich mir das ganze trara wohl schenken.

Womit alles gesagt wäre - es sei denn, du erwartest hohe regelmäßige Einnahmen und ergreifst dauerhaft den Beruf des freiberuflichen (!) Schriftstellers. Ein Gewerbe müsstest du trotzdem nicht anmelden, und du würdest auch keine Gewerbesteuer zahlen (so wie Anwälte und Ärzte ebenfalls keine zahlen), lediglich Einkommenssteuer und, falls du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, natürlich auch Umsatzsteuer. Ach ja, und Krankenkassen- und Rentenbeiträge zahlst du dann natürlich auch, Stichwort Künstlersozialkasse.
So viel Aufwand für eine einzige Geschichte in einer Anthologie? Vergiss es, für die zwei Cent tritt dir die Steuerfahndung nicht die Tür ein, deren Schuhsohlen kosten mehr.

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
Man verdient bei Anthologien etwas? Verstecken

Auch damit wäre alles gesagt. Sich kaputt lachen


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Flar
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Beitrag16.12.2016 21:33

von Flar
Antworten mit Zitat

Hat Dich das Finanzamt aufgefordert? Wenn ja, dann kannst Du m.E. die 20 Euro (sofern nicht realistisch mehr zu erwarten ist) angeben, das führt höchstwahrscheinlich zu keiner Vorauszahlung.


Wenn nein: Entspannen.
Dann kannst Du immer noch im auf die Einnahmen folgenden Jahr diese in der Einkommensteuererklärung rückwirkend angeben. Dann hättest Du tatsächliche Einnahmen.

Wenn Du nachweisbare Ausgaben hattest: vergiss das Gegenrechnen nicht.
Vielleicht brauchst Du dann nix angeben. Dauerhaft Negativeinkommen daraus wird Dir das FA nicht durchgehen lassen, siehe Stichwort Liebhaberei.
Ggf. noch an VG Wort denken, frag dazu mal Autorenfreunde.
Viel Erfolg!


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Nr. 5
Geschlecht:weiblichLachfaltensammler

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Beitrag16.12.2016 22:12

von Nr. 5
Antworten mit Zitat

Ich würde eine dicke fette 0 als Gewinn für das erste Jahr angeben, mit dem Vermerk, die tatsächlichen Zahlen am Ende nachzureichen.
Das sollte dem Finanzamt reichen, da man davon ausgehen kann, dass der Aufwand größer ist.
Als ich mein erstes Gewerbe angemeldet habe (nein, keine schriftstellerische Tätigkeit, sondern Vertrieb) habe ich zwar Gewinne erstrebt, aber sah es als dreist an, dass das Finanzamt aufgrund von fiktiven Zahlen schonmal eine Vorabzahlung fordert. Also auch da eine dicke 0 angegeben und alles nach einem Jahr geregelt.


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pamesane
Schneckenpost
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Beiträge: 5



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Beitrag17.12.2016 01:56

von pamesane
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Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe bereits mit dem Finanzamt telefoniert, da ich von diesen Dingen wenig Ahnung habe und ungern etwas falsch machen möchte.

Mir wurde erklärt, dass ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer ... selbständigen ... Tätigkeit ...) ausfüllen soll und dort den Punkt mit der Kleinunternehmerregelung anhaken soll.
Grundsätzlich rechne ich auch nicht wirklich mit Gewinn, da schon eine Buchmesse geplant ist und das ja schon Ausgaben sind. Ich gehe trotzdem lieber auf Nummer sicher und melde alles, so wie es sein soll.

@Nr.5
Der Vorschlag klingt gut und in diesem Fall auch sehr plausibel. Ich denke, dass ich es so angeben werde.

@Uwe Helmut Grave
Ich hatte gedacht, dass, wenn ich Hauptberuflich angestellt bin, die Künstlersozialkasse so oder so für mich wegfällt oder?
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Nr. 5
Geschlecht:weiblichLachfaltensammler

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Beitrag17.12.2016 02:04

von Nr. 5
Antworten mit Zitat

Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben:
Vergiss es, für die zwei Cent tritt dir die Steuerfahndung nicht die Tür ein, deren Schuhsohlen kosten mehr.

Oh, da würdest du dich wundern. Ich bekam mal eine Zahlungsaufforderung für genau 2 Cent wegen Rundungsfehlern.
 Rolling Eyes


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Uwe Helmut Grave
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Beitrag17.12.2016 09:46

von Uwe Helmut Grave
Antworten mit Zitat

Liebe/r Anonyme/r (mit dem lustigen Hobelkäsenamen), meine Anmerkung zur Künstlersozialkasse bezog sich darauf:
Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben:
- es sei denn, du erwartest hohe regelmäßige Einnahmen und ergreifst dauerhaft den Beruf des freiberuflichen (!) Schriftstellers.

Ich war 33 Jahre Mitglied in der KSK, weil der Freiberuflerstatus auf mich zutraf (wobei die "hohen regelmäßigen Einnahmen" Ansichtssache sind Cool ). Habe ich zwischendrin mal einen Nebenjob (sogenannter Mini-Job) angenommen, fielen deshalb nicht schlagartig meine KSK-Beiträge weg - bis auf eine Ausnahme, da zahlte die Jobfirma über mehrere Monate hinweg Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge, woraufhin ich zwar für eine Weile keine Krankenkassenbeiträge mehr an die KSK zahlen musste, aber weiterhin die Rentenbeiträge (in Höhe meiner freiberuflichen Einnahmen), weil ich ja trotz des Jobs weitergeschrieben habe.
Ansonsten gilt, insbesondere für den Startbeginn in der Schriftstellerbranche, dass die Beiträge in erster Linie von denen bezahlt werden, die deinen Lebensunterhalt sichern - wenn du also irgendwo fest angestellt bist und nebenher schreibmäßig ein bisschen was verdienst, kannst du die KSK vorerst getrost außer Acht lassen.
Ob das Finanzamt anzurufen eine gute Idee war? Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht zu wecken.
Andererseits habe ich festgestellt, dass die Beamten besser als ihr Ruf sind. Mehr als einmal habe ich das persönliche Gespräch gesucht und gefunden.
Zugegeben, es gibt auch "scharfe Hunde" darunter, und so manches Mal hörte ich laut den Amtsschimmel wiehern - siehe dazu auch die 2-Cent-Anmerkung von Nr. 5 (derlei Zahlungsaufforderungen kosten den Steuerzahler mehr als sie dem Staat einbringen) -, doch im Großen und Ganzen ist die Finanzamtwelt nicht besser oder schlechter als andere Berufswelten.


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Rübenach
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Beiträge: 2836



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Beitrag17.12.2016 09:57

von Rübenach
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Zitat:
Für die Entrichtung von Kleinbeträgen gelten ab dem Kalenderjahr 2002 die Regelungen des BMF-Schreibens vom 22.3.2001 (BStBl I 2001, 242). Ergibt die Abrechnung eines Bescheides Forderungen von insgesamt weniger als 3 €, so ist dem Stpfl. durch folgenden Hinweis zu gestatten, diese Kleinbeträge unabhängig von ihrer Fälligkeit erst dann zu entrichten, wenn unter derselben Steuernummer Ansprüche von insgesamt mindestens 3 € fällig werden:

»Wenn dem Finanzamt unter dieser Steuernummer fällige Beträge von insgesamt weniger als 3 € geschuldet werden, können diese Beträge zusammen mit der nächsten Zahlung an die Finanzkasse entrichtet werden. Geben Sie dann aber bitte auch die Steuernummer und den Verwendungszweck für diese Beträge an.«


nur mal so zur info


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Nicki
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Ei 10


Beitrag17.12.2016 11:04

von Nicki
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pamesane @
Zitat:
ich werde nächstes Jahr meine erste Kurzgeschichte in einer Anthologie veröffentlichen

Ist das die Kurzgeschichte über den Mord in Paris? Oder handelt es sich um eine andere Geschichte, für die du bereits einen Vertrag unterschrieben hast?


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MfG
Nicki

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*Trommelfeuer* November 2017 Eisermann Verlag
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Nr. 5
Geschlecht:weiblichLachfaltensammler

Alter: 42
Beiträge: 1162
Wohnort: in meiner eigenen Welt


Beitrag17.12.2016 12:32

von Nr. 5
Antworten mit Zitat

@Rübenach: Das muss 2003 gewesen sein und hatte sich wohl in der Provinz noch nicht rumgesprochen.

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pamesane
Schneckenpost
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Beiträge: 5



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Beitrag18.12.2016 01:35

von pamesane
pdf-Datei Antworten mit Zitat

@Uwe Helmut Grave
Der Reibekäse bedankt sich für die ausführliche Antwort. Das dauert wohl noch eine Weile, bis ich dann etwas in die KSK einzahlen muss wink

@Nicki
Nein, die Geschichte steckt noch in den Anfängen, das war eine andere Geschichte, die es geschafft hat.
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Aqua
Geschlecht:männlichWortedrechsler


Beiträge: 73
Wohnort: Berlin


Beitrag17.08.2018 15:21
Re: Voraussichtliche Einkünfte
von Aqua
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pamesane hat Folgendes geschrieben:
ich werde nächstes Jahr meine erste Kurzgeschichte in einer Anthologie veröffentlichen und bin gerade dabei, das Formular für das Finanzamt auszufüllen. Mir ist ganz klar, dass ich nicht viel verdienen werde, aber ich würde doch gerne einigermaßen an der Realität dran bleiben.



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Der_Meister
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 40
Beiträge: 24
Wohnort: The big city


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Beitrag15.05.2019 10:29

von Der_Meister
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Als jemand, der ein Buch auf Amazon und Createspace auf Englisch veröffentlicht hat und in den Amazon-Verkaufszahlen bisher den 40 000. Rang am besten Tag erreicht hat, kann ich die nüchterne Erkenntnis liefern, dass als Self-publisher für ein mäßig erfolgreiches Buch im internationalen Markt für Kindle- als auch als print im Schnitt etwa 30 US Dollar im Monat bleiben.
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