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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Antworten auf Kritik an der EU Urheberrechtsreform

 
 
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Pütchen
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Beitrag15.03.2019 17:23
Antworten auf Kritik an der EU Urheberrechtsreform
von Pütchen
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Wem die EU Urheberrechtsreform immer noch ein Buch mit sieben Siegeln ist. In diesem Artikel gibt es Antworten auf viele der Fragen:

*klick*


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V.K.B.
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Beitrag15.03.2019 22:13

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Sorry, ich habe nach ein paar Seiten aufgehört, diese Lobby-Propaganda der Content Industry zu lesen.  

Es läuft doch immer wieder auf das gleiche hinaus: "Wir erwarten, dass Sie innerhalb von 10 Stunden von Paris nach New York kommen, oder ein Heer von staatlich legitimierten Banditen wird Sie mit Abmahnungen bombadieren. Nein, es zwingt Sie niemand, ein Flugzeug zu nehmen, Sie verstehen das falsch."


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agu
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Beitrag16.03.2019 01:34

von agu
Antworten mit Zitat

Danke für den Link, Ute - ich finde das Traktat - auch wenn es in Teilen etwas sperrig zu lesen ist, trotzdem sehr informativ. Diese Diskussion wird in Teilen der Online-Öffentlichkeit mittlerweile so hysterisch geführt, dass es ganz schön ist, mal eine solche eher sachliche und auch ziemlich detaillierte Abhandlung zu lesen.


@V.K.B. - ich glaube, für Lobby-Propaganda ist dieses Dokument schon deshalb ungeeignet, weil es eine Aufmerksamkeitsspanne von mehr als 5 Minuten für's Lesen erfordert. Geschweige denn (wie auch immer geartete) Kernbotschaften in kurze Memes verpackt publikumswirksam aufbereitet Wink


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Rübenach
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Beitrag16.03.2019 09:50
Re: Antworten auf Kritik an der EU Urheberrechtsreform
von Rübenach
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*Hier* mal einige Gegenargumente, vor allem zum Thema Uploadfilter.

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Rübenach
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Beitrag16.03.2019 10:10
Re: Antworten auf Kritik an der EU Urheberrechtsreform
von Rübenach
Antworten mit Zitat

Und *hier* ein interessantes Video, in dem ein RA für Medienrecht die praktischen Probleme des Artikels 13 beschreibt.

Man sollte vielleicht mal prüfen, inwieweit das dsfo in seiner jetzigen Form noch existieren kann, wenn die Reform kommt.


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Arcularius
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Beitrag16.03.2019 10:36

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Habe den Text abgebrochen: Er geht zwar vordergründig auf einzelne Themenbereiche ein, lässt aber mit Blick auf die praktische Umsetzung in der Realität zahlreiche Fragen offen. Auch wenn alles über Lizensierung laufen würde statt über Upload-Filter, wie es der neueste Unions-Vorschlag vorsieht, sollte man den Blick z.B. konkret hier ins Forum werfen: Wie liefe das mit einer Lizensierung, wenn ich selbsterstellte Avatare oder eigene Texte hier einstelle? Laut der Argumentation des Einleitungstextes müssten wir die Verwendung auch eigener Werke bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden, wie es heute Musiker*innen tun müssen. Das wäre nicht praktikabel, lässt die bereits bestehende Kritik an VGs wie die GEMA außen vor und wer übernimmt z.B. die Verwertung vom Quellcode meiner Programme (die selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt sind)?
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fabian
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Beiträge: 606



Beitrag17.03.2019 15:14
Und noch eine informative und differenzierte Stellungnahme
von fabian
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Und noch eine informative und differenzierte Stellungnahme vom Justitiar (?) des Heise-Verlags. > Video im Artikel
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Pütchen
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Beitrag17.03.2019 17:27

von Pütchen
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Was mich beruhigt ist die Tatsache, dass an dem Gesetzesentwurf Autorenverbände Mitinitiatoren waren. Nina George war unter anderem sehr aktiv mit dabei, die sich ja mit Leib und Seele für das Urheberrecht und den Schutz von uns AutorInnen einsetzt.

Warum so viel Panikmache dagegen ist, kann ich deshalb in vielen Punkten nicht nachvollziehen, weil ich eben von Anfang an diese Seite kenne.
Und ich bin eigentlich ganz froh, dass ich die Angelegenheit in solch kompetenten Händen weiß Very Happy


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agu
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Beitrag17.03.2019 17:33

von agu
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Arcularius hat Folgendes geschrieben:
Wie liefe das mit einer Lizensierung, wenn ich selbsterstellte Avatare oder eigene Texte hier einstelle? Laut der Argumentation des Einleitungstextes müssten wir die Verwendung auch eigener Werke bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden, wie es heute Musiker*innen tun müssen.


Zum Thema 'Lizensierung' kann ich vielleicht ein paar praktische Stichworte beistellen, weil ich selbst damit nahezu täglich zu tun habe.
Als Beispiel nehme ich mal Bild- und Video-Stockportale wie Shutterstock, iStock Photo, Fotolia (bzw. jetzt Adobe Stock) oder Pond5. Das sind Agenturen, die user-generated Content verkaufen - was bedeutet, dass sie schon immer den Regeln folgen, die der EU-Gesetzentwurf nun für alle Portale durchzusetzen versucht, um ihr Geschäftsmodell nicht zu gefährden.

In der Praxis funktioniert das wie folgt:

    Der Autor des Contents versichert schriftlich, dass er alle Rechte am eingestellten Content besitzt. Damit hat die Agentur eine Handhabe, im Falle einer Urheberrechtsklage das Problem an den Autor weiterzureichen.
    Einige Agenturen begnügen sich mit einer Pauschalerklärung, die für alle eingestellten Werke gilt. Andere Agenturen verlangen für bestimmte Arten von Bildcontent - also z.B. Fotos oder Videos, auf denen Personen zu sehen sind - ein Model Release, d.h. eine Einverständniserklärung der entsprechenden Person.
    Diese Erklärung ist nicht nötig, wenn der Content als "Editorial" deklariert wird, d.h. das Material vom Käufer nur für journalistische Artikel mit direktem Bezug zum Fotomotiv verwendet werden darf.

    Zusätzlich prüfen die Agenturen das eingereichte Material - natürlich unter qualitativen Aspekten, aber auch, um offensichtliche Urheber- und Markenrechtsverletzungen noch vor Live-Schaltung zurückzuweisen.

    Wenn ein Autor gegen die Regeln verstößt, wird das graduell geahndet - es startet mit temporären Upload- und Zugriffssperren und endet mit Rausschmiss. Diese Praxis hat erstaunlich disziplinierende Wirkung.


Alles in allem ziemlich unkompliziert. Wenn ich medialen Content produziere - Filme oder Bilder - verlangen meine Kunden oft ein Lizenzdokument, das ich dann einfach mit ausstelle. Erwerbe ich selbst Content, um ihn in einem Projekt zu verwenden - Schriften, Bilder, Video oder Musik - bekomme ich immer ein Lizenzdokument dazu. Auch auf Portalen, die freie Assets für die nichtkommerzielle Verwendung zur Verfügung stellen, liegt dem Content eigentlich immer eine entsprechende Lizenz bei. Einmal etabliert ist das ein sehr kleiner Extraaufwand, der eigentlich niemanden stört und im Gegenteil sogar Rechtssicherheit bietet.
Denn rechtlich erlaubt ist das unbekümmerte Verwenden von Drittcontent ohne Einwilligung des Inhabers auch jetzt nicht. Es wird nur mangels Rechtsgrundlage seltener verfolgt.


Für ein Forum wie dieses dürfte es - meiner Meinung nach - wohl ausreichen, dass Mitglieder einmalig eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, dass sie nur Inhalte posten, für die sie auch die Rechte haben (das schließt automatisch auch Zitat-Recht mit ein). Damit hat der Forenbetreiber die Absicherung, dass er nicht auf einem rechtlichen Problem sitzen bleibt, sondern den Verfasser des strittigen Posts in die Pflicht nehmen kann.
Immer vorausgesetzt, dass 1) überhaupt jemand eine Urheberrechtsverletzung angezeigt hat, 2) der Forenbetreiber darauf nicht reagiert, sondern das Ding einfach stehen lässt und deshalb 3) der Geschädigte rechtliche Schritte einleitet.

Ich bin mir aber recht sicher, dass die Forenleitung auch jetzt schon reagieren würde, wenn ihr ein Hinweis wegen Rechteverletzung ins Postfach flattert. Das wird hier sehr sorgfältig gehandhabt.
Und deshalb glaube ich nicht, dass das Thema so heiß gegessen wir gekocht wird. Die Heerscharen der Abmahnanwälte, die ja das Bedrohungsszenario darstellen, haben auch nur endliche Kapazitäten Wink ... und ich vermute, die werden sich lieber auf die offensichtlichen Schmuddelkinder stürzen, also Portale wie Pinterest, die ganze Musik-Sharing-Community, die es ja immer noch gibt, eBook-"Sharing"-Portale usw. usw.


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Arcularius
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Beitrag17.03.2019 18:07

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Wie du richtig sagst, haben wir bereits jetzt die Vorgaben, dass Plattformen Content löschen müssen, wenn sie auf eine Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Mit der neuen Regelung haben sie aber die Verantwortung, dass entsprechender Content gar nicht erst hochgeladen wird. Wäre es so einfach, mit einer kleinen AGB-Regelung die Haftung weiterzuschieben, würde sich niemand beschweren. Im Klagefall ist so aber erstmal die Plattform dran und müsste im zweiten Schritt die Person juristisch angehen, die den Upload zu verantworten hat. Ob man sich dieses finanzielle und rechtliche Risiko als kleiner Plattformbetreiber (Forum, Blog mit Kommentarfunktion usw.) aufbürden möchte?

Das Verwenden von Drittcontent ohne Erlaubnis wird im Moment explizit durch das Urheberrecht eingeräumt, z.B. durch das Zitatrecht. Aber wie wird geprüft, ob es ein Urheberechtsverstoß, ein Zitat oder Satire ist?

Wer gegen den unerlaubten Gebrauch seiner urheberrechtlich geschützten Werke vorgehen möchte, hat bereits jetzt eine sehr solide Rechtsgrundlage: Eben das Urheberrecht. Nur das jetzt der Uploader (= der, der ggf. Mist baut) verantwortlich ist und die Plattform erst, wenn sie von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt wird und anschließend nicht handelt. Das halte ich für fairste Lösung. Denn sonst halten erstmal die Forenbetrieber des DSFO den Kopf hin, wenn beispielsweise jemand eine Kurzgeschichte eines bekannten Autors als eigene hier reinstellt.

Zudem erkennt man in den Regelungen deutlich die Handschrift bestimmter Lobbygruppen, siehe Artikel 12 mit der Verlegerbeteiligung. Die Zahlungen z.B. der VG Wort stehen aus meiner Sicht den Autor*innen in voller Höhe zu, außer sie verzichten freiwillig darauf. Letztlich bedeutet das also sogar noch weniger Geld für die Urheber*innen, entgegen der Versicherungen, jetzt würde das große Geld fließen. Profitieren werden aus meiner Sicht hauptsächlich die Contentverwerter wie Verlage, GEMA und Co.
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Rübenach
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Beitrag18.03.2019 20:09

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Hier ein Gutachten eines Gegners des Artikel 13: https://www.dropbox.com/s/ertaaip5h8tlsof/Artikel%2013%20Analyse%20WILDE%20BEUGER%20SOLMECKE%20Rechtsanw%C3%A4te.pdf?dl=0

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agu
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Beitrag19.03.2019 00:33

von agu
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:
Hier ein Gutachten eines Gegners des Artikel 13: https://www.dropbox.com/s/ertaaip5h8tlsof/Artikel%2013%20Analyse%20WILDE%20BEUGER%20SOLMECKE%20Rechtsanw%C3%A4te.pdf?dl=0


Danke für den Link, der schließt noch mal einige Lücken.

Ganz zu Beginn weisen sie hierauf hin:
Zitat:
Der Entwurf der Richtlinie erfasst nach Artikel 2 Abs. 5 konkret alle „Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke (...), die von seinen Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.“

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der in der Diskussion viel zu selten berührt wird. Nach dieser Definition fallen für mein Verständnis Plattformen wie dieses Forum überhaupt nicht unter die neuen Restriktionen.
Sondern der Fokus wird sehr klar auf Content Sharing Plattformen gelegt. Darunter fallen keine Blogs, keine Foren, keine Webseiten mit Kommentarfunktion.
Darunter fallen allerdings die Megaplattformen - Youtube, Facebook und vergleichbare Dienste. Also die, bei denen es a) keine Armen trifft, wenn sie für die Umsetzung von Inhaltskontrollen tiefer in die Tasche greifen müssen und b) wo ich es offen gestanden gar nicht schlecht finde, wenn den Jungs mal ein paar Stöcke und Steine in den Weg fallen. Vielleicht hilft es ein klitzekleines bisschen, dass sich der Großteil aller Internet-Aktivitäten dann nicht mehr nur auf drei große Konzernseiten konzentriert, sondern sich vielleicht wieder etwas vielfältiger über mehr und kleinere Seiten verteilt.

In dem oben benannten Gutachten ist einer der Hauptdiskussionspunkte, wie die Definition der betroffenen Plattformen zu lesen sei - also ob z.B. Blogs, Foren usw. eingeschlossen sind, oder nicht.  An dieser Stelle finde ich die Auslegung des Verfassers (und sein Angler-Foren-Beispiel) etwas weit hergeholt. Aber gut, ich bin kein Jurist...


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V.K.B.
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Beitrag19.03.2019 09:09

von V.K.B.
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Zitat:
Nach dieser Definition fallen für mein Verständnis Plattformen wie dieses Forum überhaupt nicht unter die neuen Restriktionen.

Wie kommst du darauf?
Hauptzweck: Unsere Texte anderen zum Lesen zur Verfügung stellen.
Profit: z.B. über die Kooperation mit Amazon und Fressnapf und deren Banner/Einkaufslinks

Das könnte man jetzt auslegen wie man will. Bedeutet im Klartext: finanzielles Russisches Roulette spielen, denn wenn es vor Gericht geht, muss man schon gewinnen, oder bleibt selbst an allen Kosten hängen. Und die Anwaltskosten dafür muss man eh erst einmal selbst vorstrecken. Der Ausgang ist wie gesagt ungewiss. Welcher Forenbetreiber kann und will sich darauf einlassen?

Sinnvoll wäre vielleicht eine Flucht aus der EU, zum Beispiel das Forum aus der Schweiz zu hosten. Oder vielleicht bald England. Oh, the irony!


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agu
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Beitrag19.03.2019 11:53

von agu
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Das könnte man jetzt auslegen wie man will.

Ja richtig. Auslegungssache. Und zwar sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Wenn man sich mit Einzelwortauslegung befasst, könnte man aber beispielsweise auch das Wörtchen "hochladen" betrachten - darunter fällt nach allgemeinem Sprachgebrauch das Überführen von Bildern, Filmen oder sonstigen Dateien auf einen Server via Internet-Verbindung. Text eher nicht.


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Arcularius
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Beitrag19.03.2019 13:27

von Arcularius
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Das Problem an Gesetzestexten ist, dass sie meist sehr weit weg sind vom allgemeinen Sprachgebrauch. Smile

Unterschiedliche Auslegungen zeigen aber auch wieder eines: Wie schon bei der DSGVO ist die Grundintention gut, aber sowohl Umsetzung wie auch die Kommunikation sehr mangelhaft. Liegt aus meiner Sicht daran, dass Verantwortliche sehr oft mangelndes technisches Verständnis mitbringen, grade was die Umsetzung in der Praxis angeht.
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agu
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Beitrag19.03.2019 15:15

von agu
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Arcularius hat Folgendes geschrieben:
Unterschiedliche Auslegungen zeigen aber auch wieder eines: Wie schon bei der DSGVO ist die Grundintention gut, aber sowohl Umsetzung wie auch die Kommunikation sehr mangelhaft. Liegt aus meiner Sicht daran, dass Verantwortliche sehr oft mangelndes technisches Verständnis mitbringen, grade was die Umsetzung in der Praxis angeht.

Dem würde ich beipflichten.


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Merlinor
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Beitrag20.03.2019 15:06

von Merlinor
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Hallo Leute

Vielen Dank für diese interessante Diskussion.

Hierbei gilt mein besonderer Dank Pütchen für die Einstellung des Textes von Dozent ass. Jur. Markus Hassold: *Die Kritik am Entwurf einer neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in der Kritik* und Rübenach für die Einstellung des Textes der Rechtsanwälte Christian Solmecke, LL.M. und Anne-Christine Herr: *Artikel 13 – ein umfassender Überblick über die Hintergründe und Alternativen*.

Diese beiden Texte geben einen lesenswerten Eindruck über Art und Umfang der derzeitigen Diskussion. Es lohnt sich, sie gründlich durchzulesen, auch wenn dies eine gewisse Ausdauer erfordert.

Ich gehe davon aus, dass die EU-Urheberrichtlinie trotz aller begleitenden Proteste von den europäischen Institutionen demnächst in der vorgestellten Form angenommen werden wird.
Eine „ideale“ Lösung für die von ihr eingerahmten Problemstellungen kann es meiner Meinung nach nicht geben. Jede der in der Diskussion von Befürwortern und Gegnern ins Rennen geworfenen Ansätze hat ihre Stärken und Schwächen und jede nur denkbare Version muss zwangsläufig auf Kompromisse setzen.

Die nun vorliegende „finale Version“ ist Ergebnis zäher Verhandlungen der Unterhändler des Ministerrats, der EU-Kommission und des EU-Parlaments. Sie ist selbstredend ebenfalls ein Kompromiss, in meinen Augen aber nicht der schlechteste, wenn ich das vorliegende Material betrachte und die in der Diskussion vorgebrachten Argumente gegeneinander stelle.

Allerdings halte ich es für essentiell, dass die kritischen Augen der Öffentlichkeit auch weiterhin argwöhnisch auf ihr ruhen, denn in den nächsten zwei Jahren muss die Richtlinie dann in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn sich hier keine unangenehmen Überraschungen einschleichen sollen, ist die stete Begleitung durch ein aufmerksames Publikum dringend erforderlich.

Dann aber glaube ich, dass in ihren Grenzen am Ende durchaus gangbare Lösungen gefunden werden können, die das Urheberrecht in geordnete Bahnen lenken werden, ohne den freien Austausch von Informationen im Netz allzu sehr einzuschränken und ohne die Handlungsmöglichkeiten der kleinen Netzteilnehmer in unzumutbarem Maß zu beschneiden.

Allerdings werde auch ich die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit in den nächsten Jahren mit großer Spannung und leider auch einem gewissen Argwohn aufmerksam verfolgen.
 
LG Merlinor


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Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
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Beitrag21.03.2019 02:33

von V.K.B.
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Wikipedia hat sich aus Protest gerade für einen Tag abgeschaltet. Ich hoffe, es werden noch mehr große Webseiten ähnliche Aktionen durchführen.

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Beitrag21.03.2019 05:43

von Merlinor
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Wikipedia hat sich aus Protest gerade für einen Tag abgeschaltet. Ich hoffe, es werden noch mehr große Webseiten ähnliche Aktionen durchführen.


Hm ...

Nur die deutschsprachige Wikipedia hat sich aus Protest abgeschaltet.
Man bittet dort die Leser, ihre jeweiligen "Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu kontaktieren und sie über Ihre Haltung zur geplanten Reform zu informieren."

Aha ...

In Englisch, Französisch, Spanisch und vielen weiteren Sprachen kann man die dortigen Ausgaben der Wikipedia allerdings weiterhin lesen.

In meinen Augen ist das eine ausgesprochen überzogene Aktion, die der deutschen Wikipedia nicht wirklich gut ansteht. Ich denke nämlich nicht, dass die wikipedia.de als einzige Teilorganisation der Wikipedia.org sich auf solche Art politisch positionieren sollte.
Die Wikipedia.en, wikipedia.fr, wikipedia.es, Wikipedia.pl, Wikipedia.pt oder wikipedia.it haben jedenfalls bislang darauf verzichtet, obwohl einige von ihnen ebenfalls in der europäischen Union angesiedelt sind. Aber wer weiß: Vielleicht werden einige dieser Teilorganisationen ja demnächst mit ähnlichen Maßnahmen folgen.

Ich frage mich allerdings schon, ob man auf deutscher Seite die österreichischen und die schweizerischen Mitgestalter der Wikipedia ebenfalls gefragt hat, ob sie die deutschsprachige Wikipedia auch abschalten möchten. Von den Lesern ganz zu schweigen.
Besonders die Bürger in der Schweiz werden sicher sehr daran interessiert sein, ihren ... wen? ... "Abgeordneten des Europäischen Parlaments" ... ? ...zu kontaktieren um ... äh ... was zu tun? Genauso, wie die Leser der deutschsprachigen Wikipedia in Übersee.

Tja ...

LG Merlinor


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Beitrag21.03.2019 09:15

von BlueNote
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Bedauerlich finde ich es, dass sich die EU mit ihren Richtlinien hauptsächlich auf die Seite derjenigen schlägt, die das Internet als Möglichkeit sehen, ihre persönlichen kommerziellen Interessen durchzusetzen. Das WWW sollte aber nicht nur ein Marktplatz der Geldmacher sein, sondern erfüllt Aufgaben, die viel weitreichender und gesellschaftsrelevanter sind. Der EU stünde es besser an, die Freiheit des Internets zu verteidigen oder es zumindest mal von allem Werbemüll zu befreien. Das wäre endlich "Verbraucherschutz" und nicht Lobbyschutz, den die EU ansonsten betreibt.
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nebenfluss
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Beitrag21.03.2019 15:55

von nebenfluss
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BlueNote hat Folgendes geschrieben:
Der EU stünde es besser an, die Freiheit des Internets zu verteidigen oder es zumindest mal von allem Werbemüll zu befreien.

Na, du bist lustig. Wer soll denn entscheiden, was Werbemüll ist und was nicht? Fast alles im Internet ist in irgendeiner Weise Werbung, da gibt es gewaltige Unschärfen, und die weitgehende Anonymität vieler Akteure verhindert auch eine Überprüfung eventueller finanzieller Interessen.  Kommerzielle Werbung wird zunehmend nicht mehr wirklich als solche kenntlich macht, weil z. B. Jugendliche gerne glauben sollen, dass die schicke Youtuberin, die Kosmetikprodukte in die Kamera hält, dies einzig aus persönlicher Begeisterung tut.
Achtung, Sarkasmus:
Ich weiß nicht, ob Boro sich wegen der Richtlinie irgendwelche Sorgen macht, aber wenn er ABSOLUT sicher gehen will, dass das dsfo nicht als eine "auf Gewinn ausgerichtete" Plattform verstanden werden kann, dann entfernt er noch diese Mini-Anzeigen hier links unten und beendet die Kooperation mit Amazon. Vielleicht sind ja dsfoler bereit, die Serverkosten künftig durch mehr Spenden zu finanzieren.
Dann wäre das dsfo endlich frei von diesem furchtbaren Werbemüll.


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Arcularius
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Beitrag21.03.2019 16:58

von Arcularius
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Bin noch auf ein lesenswertes Interview mit einem Rechtswissenschaftler gestoßen: https://irights.info/artikel/martin-kretschmer-die-eu-wuerde-wenig-verlieren-wenn-sie-die-richtlinie-einfach-ablehnt/29434

Einen sehr guten Punkt spricht er meiner Meinung nach ganz am Schluss an: Wenn man Plattformen wie Youtube finanziell in die Verantwortung nehmen möchte, solle das nicht über das Urheberrecht inkl. Lizensierung, sondern das Steuerrecht laufen.
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