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Bea H2O Leseratte
Beiträge: 180
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20.02.2019 01:15
von Bea H2O
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Danke Schluri,
Ja, in so einem Fall macht das natürlich Sinn. Ich denke aber, dass es in den meisten Fällen noch andere Gründe gibt?
Im Moment tendiere ich dazu, unter Klarnamen zu veröffentlichen, ich würde aber gerne noch weitere Beweggründe/Anmerkungen erfahren. Möglicherweise übersehe ich Gründe, die gegen einen Klarnamen sprechen?
Viele Grüße,
Bea
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Kiara Reißwolf
Alter: 44 Beiträge: 1403 Wohnort: bayerisch-Schwaben
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20.02.2019 08:47
von Kiara
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Gegen einen Klarnamen kann auch sprechen, dass Kinder vorhanden sind. Natürlich nur, wenn man dementsprechend erfolgreich und bekannt ist.
Beispiel: Wenn bspw. Fitzek eine Tochter hätte, würde man sie immer als die Tochter von dem bekannten Schriftsteller sehen. Das mag zuerst kein Problem erscheinen, doch wenn ein(e) Jugendliche(r) sich frei entwickeln möchte, können in der Schule Sätze wie "Ey, bist du die Tochter von dem Fitzek?" oder "Ahh, die Schriftstellertochter wieder" nerven. Diese Sätze müssen nicht einmal negativ gemeint sein, alleine die ständige Verbindung und der Vergleich können störend sein.
Da wäre ein Pseudonym mMn schöner, den es überlässt dem Kind die Entscheidung, wann es mit den Eltern in Verbindung gebracht werden will und wann nicht.
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Bea H2O Leseratte
Beiträge: 180
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20.02.2019 23:53
von Bea H2O
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Ok, danke auch für diese Antwort.
Jetzt noch einmal andersherum gefragt: Was glaubt ihr können Nachteile an einem Pseudonym sein? Oder gibt es da eurer Meinung nach keine?
Viele Grüße,
Bea
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Gast
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21.02.2019 21:25 emr von Gast
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Bea H2O hat Folgendes geschrieben: | Was glaubt ihr können Nachteile an einem Pseudonym sein? |
Kann zu Verwirrung führen, wenn du nach und nach andere Autoren kennenlernst. Sie sprechen dich dann mit dem Peudonym an, andere mit deinem Klarnamen, wenn ihr schon Kontakt hattet, oder mit deinem Spitznamen, wenn ihr euch schon länger kennt. Ging mir so, insgesamt harmlos. Damals hörte ich am liebsten den Spitznamen, damit durchzudringen war mühsam.
Ein Pseudonym hatte ich mir zugelegt, weil ich mich als Autorin von Kurzgeschichten ausprobieren wollte. Funfact: Ich mag keine Kurzgeschichten. Der bürgerliche Name sollte für den Roman reserviert bleiben, im Übrigen ist er außerhalb der Region unhandlich, wird sofort vergessen, verdreht, falsch geschrieben. Tendiere daher zu den Initialen, sollte ich je ...
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Bea H2O Leseratte
Beiträge: 180
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24.02.2019 09:58
von Bea H2O
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ok, das wären Nachteile, die ich in Kauf nehmen könnte. Eventuell wird es dann doch ein Pseudonym bei mir.
Ich habe mir noch einmal Gedanken gemacht und überlegt, dass es auch für das normale Berufsleben ein Nachteil sein könnte, den Klarnamen für eine Buchveröffentlichung zu verwenden.
...ich bin trotzdem immer noch gespannt auf weitere Meinungen. Dazu an dieser Stelle eine kleine Frage: Hätte ich für die Frage lieber ein neues Thema eröffnen sollen? (Gerade als Neuling wollte ich hier nichts falsch machen und mir nicht vorwerfen lassen, ich hätte die Suchfunktion nicht genutzt, aber gerade habe ich das Gefühl, dass meine Frage bei der Überschrift doch untergeht. Sollte ich jetzt doch noch ein neues Thema eröffnen?)
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Kiara Reißwolf
Alter: 44 Beiträge: 1403 Wohnort: bayerisch-Schwaben
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24.02.2019 10:35
von Kiara
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das passt doch ganz gut hier, mMn. Ich glaube nicht, dass in einem neuen Faden mehr passende Antworten zu finden wären.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5443 Wohnort: OWL
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24.02.2019 12:50
von Willebroer
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Wenn man sich in der Realität umsieht, dann findet man jede Menge Pseudonyme - auch aus jeder Menge von Gründen. Es scheint also zumindest handfeste Gründe zu geben. Nicht nur für die Herausgeber von Pseudonymlexika.
Je mehr man sich Gedanken darüber macht, desto wichtig dürfte es für einen sein. Aber der wichtigste Grund - meiner Einschätzung nach: Keine Geheimhaltung oder Genereprobleme, sondern wenn einem der eigene Name nicht gefällt. Dann braucht man einen besseren, und das gelingt nicht immer. Oder umgekehrt: Plötzlich fällt einem ein prima Pseudonym ein - und das nimmt man dann.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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21.10.2019 10:42
von Maunzilla
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Wenn man einen Verlag gründet, braucht man keine Adresse anzugeben, schon gar nicht die des Verfassers.
(Einfach mal ein beliebiges Buch aus dem Regal ziehen und nachschauen. Steht da die Postanschrift und Telefonnummer von Rowohlt, Ramdom House oder dem Springer Verlag drin? Nein? Dann ist es wohl keine Pflicht, denn die großen verlage werden durch ihre Anwält wohl gut beraten sein, was sie müssen und was nicht.)
Eine andere Sache ist die praktische Umsetzung. Theoretisch könnte euch jemand abmahnen, aber das müßte ein anderer Autor (=Mitbewerber) sein. Hinzu kommt, um euch abmahnen zu können müssen sie euren richtigen Namen und eure Adresse herausfinden. Die gibt Amazon aber nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses heraus. Amazon hat seinen Europa-Sitz in Luxemburg. Also müßte jemand in Luxemburg gegen Amazon klagen, um an euren Namen zu kommen und danach euch abzumahnen zu können. Aber auch nur dann, wenn ihr in Deutschland wohnt. Denn im Ausland gelten wiederum andere Regeln (in der Schweiz z.B. gibt es keine kostenpflichtige Abmahnungen, in den USA keine Impressumspflicht.) Kurz: der Aufwand wäre viel zu hoch und das Risiko zu groß, als daß jemand sich die Mühe macht, so lange ihr nicht etwas macht, wofür es sich zu prozessieren lohnt.
Ihr könnt natürlich auch ganz frech einen falschen Namen und eine falsche Adresse (am besten im Ausland) angeben. Das ist streng genommen rechtswidrig, wird in der Praxis aber keine Konsequenzen haben, da es weder verboten ist, in Mexiko oder Usbekistan deutsprachige Bücher zu verlegen, noch seinen Wohnsitz zu ändern. Sprich: wenn ihr umzieht, stimmt die Anschrift im Impressum ohnehin nicht mehr. Und kein Mensch wird auf gut Glück in Mexiko Nachforschungen anstellen um zu überprüfen, ob die angegebene Adresse stimmt, und ob es in dem Bürohochhaus in Tokio einen Briefkasten mit eurem Namen dran gibt.
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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22.10.2019 10:00
von BirgitJ
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Zitat: | Ihr könnt natürlich auch ganz frech einen falschen Namen und eine falsche Adresse (am besten im Ausland) angeben. Das ist streng genommen rechtswidrig, wird in der Praxis aber keine Konsequenzen haben, da es weder verboten ist, in Mexiko oder Usbekistan deutsprachige Bücher zu verlegen, noch seinen Wohnsitz zu ändern. Sprich: wenn ihr umzieht, stimmt die Anschrift im Impressum ohnehin nicht mehr. Und kein Mensch wird auf gut Glück in Mexiko Nachforschungen anstellen um zu überprüfen, ob die angegebene Adresse stimmt, und ob es in dem Bürohochhaus in Tokio einen Briefkasten mit eurem Namen dran gibt. |
Das kann man machen, aber damit nie erwischt zu werden, darauf sollte man sich nicht verlassen. Ich erinnere mich an ein Beispiel eines Kleinverlages, dessen disbezügliches Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammengestürzt. Das ist 15 Jahre her und die Welt ist seitdem globaler geworden. Von Abmahnungen wüsste ich damals nicht, aber den Verlag gab es nicht mehr allzulange.
Ansonsten ist das wieder schöne Satire mit Amazon und Luxenburg ...
Grüße Birgit
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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