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newdog Erklärbär
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Beiträge: 3 Wohnort: München
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 708
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11.02.2019 21:41
von BrianG
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Sorry, dass ich da jetzt unke, aber ...
Ganz schlechte Idee.
Dass du diese Frage stellt, zeigt schon, dass du dir deiner Sache nicht sicher bist. Mein Rat: hör auf dein Bauchgefühl. Mit zickigen Menschen so etwas auf die Beine zu stellen, ohne einen Vertrag abzuschließen, klingt nach etwas, bei dem Streit vorprogrammiert ist.
Es gibt einen sehr weisen Spruch: Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Was bedeutet es, die anderen Autoren einzuladen? Dass sie ihre Story gratis hergeben sollen? Oder werden die Tantiemen aufgeteilt? Wie werden sie aufgeteilt? Du schreibst, 10 Prozent des E-Books wären von dir/euch. Heißt das, dass dir/euch auch 10 Prozent der Tantiemen zustehen? Wie hast du die 10 Prozent ermittelt? Normseiten? Wortanzahl? Arbeitszeit?
Und wie sieht es mit der Ausgaben-Seite aus? Macht ihr Werbung? Wer übernimmt die Kosten dafür? Werden die mit den Einnahmen verrechnet und erst, wenn die dicke fette Null erreicht ist, gibt es eine "Ausschüttung"? Oder sollen die Autoren sich beteiligen? Zu welchen Konditionen?
Was ist, wenn ein Autor später abspringt, weil seine Story dann doch anderswo publiziert werden soll?
All das sind Streitfragen, die jene Personen reich machen, deren Beruf mit A anfängt - und ich meine nicht die Autoren, sondern Anwälte.
Macht einen Vertrag und schlaft besser.
My 2 Cents.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Nagini Leseratte
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Beiträge: 165
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N 12.02.2019 16:39
von Nagini
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Sowas nennt man Anthologie. Die Autoren müssen Euch das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung ihrer Texte einräumen. Hier einiges dazu, was hierbei üblich ist: https://montsegur.de/ipb-forum/index.php/topic/18871-vertrag-f%C3%BCr-anthologie/
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newdog Erklärbär
N
Beiträge: 3 Wohnort: München
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alexa68 Gänsefüßchen
Alter: 56 Beiträge: 39 Wohnort: Mittelfranken
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14.02.2019 09:22
von alexa68
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Habe da zwar keine Erfahrung, jedoch würde ich bezweifeln, das im Zeitalter der digitalen Manipulation, ein Foto rechtlich bindend ist.
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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14.02.2019 10:19
von Ruby Smith
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newdog hat Folgendes geschrieben: | super dank für die Antworten - hat uns schon etwas geholfen wir werden jetzt auf jeden Fall einen Vertrag erstellen lassen...
Kleine Zusatzfrage:
Wenn die Autoren den Vertrag unterschreiben, würde es ja reichen wenn Sie uns den unterschriebenen Vertrag per Fax zukommen lassen bzw. vlt. gehts ja noch einfacher das die Autoren uns den unterschriebenen Vertrag abfotografieren und uns das Foto per Email/Whatsapp zusenden ?!?!
Danke |
So einfach ist das leider nicht, Newdog.
Jeder beteiligte (also ihr und eure Vertragspartner -> Mitautoren) müsst ein Exemplar des Vertrages besitzen. Heißt: Ihr müsst zwei Ausdrucke erstellen und beide Parteien müssen beide Exemplare unterschreiben, damit jeder eines bekommt. Ansonsten ist das rechtlich nicht gültig.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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newdog Erklärbär
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Beiträge: 3 Wohnort: München
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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14.02.2019 10:47
von Ruby Smith
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newdog hat Folgendes geschrieben: | mmmhh... dachte ich mir schon -> Danke
Soweit ich jetzt gelesen habe, ist Fax aber rechtlich gültig
oder !? |
Nicht, dass ich wüsste. Ich kenne Vertragsabschlüsse bisher nur mit zwei Exemplaren von denen der Autor seines unterschrieben per Post an den Vertragspartner zurücksenden muss und sein Vertragsexemplar (mit der Unterschrift des Vertragspartners) zuhause behält.
Aber ich bin kein Jurist. Deswegen würde ich dir raten einen Anwalt zu konsultieren (was ihr ja wahrscheinlich für das Aufsetzen des Vertrags eh machen werdet).
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 427 Wohnort: Sachsen
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14.02.2019 15:16
von Jana2
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Bei meiner Anthologie habe ich es so gemacht, dass ich die unterzeichneten Vereinbarungen tw. auch per Scan akzeptiert habe, insb. von den Leuten aus dem Ausland.
Letzten Endes will und würde ich sowieso keine gerichtliche Auseinandersetzung anstrengend, es soll einfach eine Verbindlichkeit und "du hast zugestimmt" ausdrücken. Aber ich habe auch auf Realname und Adresse im Vertrag bestanden.
Hat bei zwei Anthologien bisher gut funktioniert. Aber ich würde auch nicht mit zickigen Leuten zusammenarbeiten
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