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Stormtrooper Erklärbär
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Beiträge: 1 Wohnort: Asgard
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2837
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R 09.02.2019 15:38 Re: Wie das Copyright von alten Autoren herausfinden? von Rübenach
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Stormtrooper hat Folgendes geschrieben: | Guten Tag,
wie wäre es mir möglich das Copyright von Werken alter, 50- 150 Jahren, Autoren ausfindig zu machen, gibt es da eine Datenbank oder ähnliches?
Falls sagen wir einmal ein Verlag ein Werk eines Autoren aus den 1920er aus dem fränzösichen ins englische übersetzt hat,
darf ich dann trotzallem das Werk aus dem französischen ins deutsche übersetzen ohne Rechtsbrüche?
Kommt darauf an. Das Werk wird gemeinfrei, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. Hier ist das französische Urheberrecht genauso wie das deutsche.
Was hindert mich Beispielsweise daran Tacitus Germania aufzulegen?
keine Ahnung, was dich daran hindert. Keine Zeit, kein Interesse, keine Lateinkenntniss? Rein rechtlich würdest du es dürfen.
Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar, als Zeichen meiner Wertschätzung gibts hier schon einmal ein schönes Bild für euch.
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_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Stormtrooper Erklärbär
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Beiträge: 1 Wohnort: Asgard
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 700
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11.02.2019 20:28
von BrianG
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Disclaimer: ich bin kein Anwalt oder Jurist, und alles, was ich in Folge schreibe, ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine höchsteigene und subjektive Meinung.
Was das Copyright angeht: schau mal auf gutenberg.org. Wenn du deinen Autor dort findest, stehen deine Chancen gut, dass seine Werke tatsächlich gemeinfrei sind. Soweit ich allerdings weiß (Achtung, keine Rechtsberatung!) ist der hiesige Begriff der Gemeinfreiheit nicht 100%ig deckungsgleich mit dem, was die Amis etwa als "public domain" bezeichnen.
Was Übersetzungen angeht (Achung, keine Rechtsberatung), so sind diese als eigenständige Werke zu betrachten. Das heißt, eine existierende englische Übersetzung eines französischen Buches kann dir im Grunde genommen völlig wurscht sein. Es ist sogar so (Achtung, keine - na, du weißt schon), dass bei einer Übersetzung, die du vornimmst, das Urheberrecht dafür - und nur dafür - neu zu laufen beginnt. D.h. das französische Original mag zwar gemeinfrei sein, deine Übersetzung ist es aber nicht. Bei der wäre das erst 70 Jahre nach deinem Hechtsprung über den Jordan der Fall.
Bei Werken, die noch nicht gemeinfrei sind, brauchst du aber für eine Übersetzung auf jeden Fall die Einwilligung des Urhebers oder der Erben.
Eine Berücksichtigung meiner Ausführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Ich rate dir, eine kompetente Rechtsberatung bei einem Anwalt, der sich in der Materie auskennt, in Anspruch zu nehmen.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2267 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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16.02.2019 16:07
von Pickman
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Hi Stormtrooper,
Deine Fragen werfen Fragen auf. Bist Du hier als Übersetzer oder als Verleger unterwegs oder als Schriftsteller?
Cheers
Pickman
_________________ Tempus fugit. |
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