|
|
Autor |
Nachricht |
novalee.white Leseratte
N Alter: 35 Beiträge: 114
|
|
Nach oben |
|
|
Lady Joana Wortedrechsler
L Alter: 63 Beiträge: 78 Wohnort: Bad Waldsee
|
|
Nach oben |
|
|
Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2837
|
R 09.01.2017 11:00
von Rübenach
|
|
|
Auf die Schnelle habe ich nur die Regelung für Bundesbeamte gefunden. Für Angestellte und Landesbeamte kann es abweichende Vorschriften geben.
Zitat: | Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten
Einige Nebentätigkeiten sind von der generellen Genehmigungspflicht des § 99 BBG ausgenommen. Diese genehmigungsfreien Nebentätigkeiten sind in § 100 Abs. 1 BBG geregelt und dort abschließend aufgeführt. Hierzu gehören:
- die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung des Beamten unterliegenden Vermögens (§ 100 Abs. 1 Nr. 1 BBG),
- eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit von Beamtinnen und Beamten (§ 100 Abs. 1 Nr. 2 BBG),
- die mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbstständige Gutachtertätigkeit von Lehrern an öffentlichen Hochschulen und Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten (§ 100 Abs. 1 Nr. 3 BBG),
- die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten (§ 100 Abs. 1 Nr. 4 BBG).
Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten
Einige genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind allerdings gemäß § 100 Abs. 2 S. 1 BBG anzeigepflichtig, sobald für die Nebentätigkeit ein Entgelt oder geldwerter Vorteil geleistet wird oder werden soll. Dies gilt für
- schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten
- selbständige Gutachtertätigkeit sowie
- Tätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten.
Die Mitteilung über die Nebentätigkeit muss schriftlich erfolgen. Die Anzeige ist dem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme der Nebentätigkeit zuzuleiten. |
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/ratgeber_rund_ums_geld_im_oeffentlichen_sektor_2014_k_7
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
|
Nach oben |
|
|
dinitiv Gänsefüßchen
Beiträge: 32 NaNoWriMo: 13781
|
09.01.2017 11:58
von dinitiv
|
|
|
Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und hab mir vor einiger Zeit die gleiche Frage gestellt. Laut unserer Personalabteilung fällt schriftstellerische Tätigkeit nicht in den Bereich der Nebentätigkeit und bedarf somit auch keiner Meldung an den Dienstgeber.
Allerdings lebe ich in Österreich, kann sein, dass das in Deutschland anders geregelt ist...
_________________ -OUT OF MY MIND-
...back in five minutes |
|
Nach oben |
|
|
Airmed Leseratte
Beiträge: 156 NaNoWriMo: 76742
|
09.01.2017 12:13
von Airmed
|
|
|
Wie der Gesetzestext deutlich sagt: Die schriftstellerische Tätigkeit ist nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig. Das heißt, du musst die Tätigkeit melden.
Würde ich an deiner Stelle machen. Es gibt immer Kollegen, die dahinterkommen, und dann nur zu gerne "petzen". Da ist es angenehm, wenn man achselzuckend darüber hinweggehen kann, weil der Dienstherr sowieso schon Bescheid weiß. Meine Nebentätigkeit habe ich angezeigt, und die Personalabteilung hat mir gratuliert und fand es interessant.
|
|
Nach oben |
|
|
medizynicus Eselsohr
Beiträge: 478 Wohnort: Bad Dingenskirchen
|
09.01.2017 22:50
von medizynicus
|
|
|
Moin!
Ich würde die Nebentätigkeit auf jeden Fall anmelden - dann bist Du auch davor gewappnet, dass z.B. Deinem Arbeitgeber der Inhalt Deiner Werke nicht gefällt und sie Dir daraus einen Strick drehen können.
Geht in der Regel absolut problemlos. Sag einfach, dass Du ab und zu mal für verschiedene Medien etwas schreibst und ein paar Euro fuffzich dafür bekommst (ohne konkreter zu werden, das brauchst Du nicht) und das Dir als Nebentätigkeit genehmigen lassen willst. Dann wirst Du offiziell darüber belehrt, dass Deine maximale Arbeitszeit pro Woche und pro Tag nicht höher als soundso viel sein darf und Du Deine Freizeit und Deinen Erholungsurlaub auch zur Erholung verwenden musst - oder so ähnlich.
Tut gar nicht weh!
|
|
Nach oben |
|
|
BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 651 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
|
10.01.2017 11:20
von BirgitJ
|
|
|
Moin,
medizynicus hat Folgendes geschrieben: | Moin!
Ich würde die Nebentätigkeit auf jeden Fall anmelden - dann bist Du auch davor gewappnet, dass z.B. Deinem Arbeitgeber der Inhalt Deiner Werke nicht gefällt und sie Dir daraus einen Strick drehen können. |
das Eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Auch mit angemeldeter Nebentätigkeit kann dem Arbeitgeber der Inhalt der schriftstellerischen Arbeit nicht gefallen und er kann versuchen, dem Autor daraus einen Strick zu drehen.
Oder mal auf die Porfessionalität von Arbeitgebern vertrauen. Manch einem Arbeitgeber gefällt vielleicht auch nicht, wenn seine Mitarbeiter Fußball spielen und dauernd verletzt sind ... Manche Arbeitgeber sind aber auch mal stolz auf das, was ihre Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen. So war es bei mir - es konnte sie nie einer vorstellen, wie man Geschichten schreiben kann, oder gar ein ganzes Buch. Wobei ich auch nie eine Nebentätigkeit angemeldet hatte.
Besten Gruß von BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
|
Nach oben |
|
|
hexsaa Reißwolf
Alter: 56 Beiträge: 1826 Wohnort: im Schneckenhaus
|
10.01.2017 12:50
von hexsaa
|
|
|
Schreiben ist, wenn man es nicht hauptberuflich betreibt, eher ein Hobby für das du zufällig ein wenig Geld bekommst. Du Verletzungsgefahr ist quasi nicht vorhanden, du kannst die Tätigkeit jederzeit abbrechen, hast keine festen Arbeitszeiten und es ist längst nicht so anstrengend als würdest du z.B. bei McDonalds jobben. Niemand zwingt dich, x Seiten pro Tag zu schreiben. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es meldepflichtig ist oder einen Arbeitgeber stören könnte.
Sobald eine Vö ansteht, würde ich es aber dennoch melden, bevor es dem Arbeitgeber jemand erzählt oder er plötzlich deinen Roman irgendwo entdeckt.
_________________ Ich lebe in meiner eigenen Welt.
Das ist okay, man kennt mich dort. |
|
Nach oben |
|
|
BiancaW. Motivationsschubse
Beiträge: 824 NaNoWriMo: 68946
|
10.01.2017 13:19
von BiancaW.
|
|
|
Ich weiß von einer Bekannten, die im Personalwesen arbeitet, dass der Arbeitgeber bei Mitarbeitern mit Nebentätigkeiten besonders auf die Fehlzeiten achtet. Falls sich diese häufen, kann er die Nebentätigkeit untersagen.
Sich also mal krank melden, um den Abgabetermin einzuhalten, sollte man besser bleiben lassen.
Nur mal so als kleiner Tipp
_________________ Lia Harding:
Rescue Heroes Reihe (Bastei Lübbe)
Romina Gold:
Trügerische Sicherheit (Count on Me 1)
Tödliche Zuflucht (Count on Me 2)
Riskante Entscheidung (Count on Me 3)
East End Phoenix - Der Traum vom Rockstar
Riskante Gefühle (Bastei Lübbe)
Dangerous Hearts Reihe (Bastei Lübbe)
Louisiana Kisses (Romance Edition)
Das Haus der Sehnsucht
Kurzromanserie: Island Hearts |
|
Nach oben |
|
|
novalee.white Leseratte
N Alter: 35 Beiträge: 114
|
|
Nach oben |
|
|
Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3180 Wohnort: Frankenberg/Eder
|
10.01.2017 17:53
von Taranisa
|
|
|
Ich denke, solange die "Nebentätigkeit" keine negativen Einflüsse auf den Brotjob hat, dürfte das alles kein Problem sein.
Zumal hierbei nicht der Fall eintritt, dass du nebenher mit etwas Geld verdienst, was du auch hauptberuflich machst (wie z.B. Schwarzarbeit bei Handwerkern oder im Steuerbüro arbeiten und für andere nebenher entgeltlich die Steuererklärung machen).
|
|
Nach oben |
|
|
tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
|
|
Nach oben |
|
|
SannyB Leseratte
S
Beiträge: 174 Wohnort: BaWü
|
S 16.09.2018 19:18
von SannyB
|
|
|
Das ist ein interessantes Thema.
tanja47 hat Folgendes geschrieben: | Es reicht doch, wenn ich ihm mitteile, daß ich ein Buch geschrieben und einen Verlag für die Veröffentlichung gefunden habe. Oder? |
Ich würde genau das so tun, am besten schriftlich, wie hier im Thread bereits geschrieben wurde. Gerade auch für den Fall, dass man für Lesungen u.s.w. kurzfristig mal freinehmen möchte. Aber da bei mir Schreiben bislang noch ein reines Hobby ist, weiß ich es nicht mit Sicherheit und schließe mich der Frage an.
|
|
Nach oben |
|
|
tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
|
T 16.09.2018 19:48
von tanja47
|
|
|
SannyB hat Folgendes geschrieben: | ... für Lesungen ... |
Dafür müßte ich mir erstmal eine "angucken".
In meinem Heimat-Kuh-Dorf gab es bisher keine professionellen Lesungen, auch im Umkreis von 20 km nicht.
Ich habe quasi null Vorstellung davon.
Heute wollte ich eine Bilderausstellung (von Hobbymalern ca. 30 km entfernt) hier im Dorf angucken. Der einzige für mich mögliche Tag ist der Sonntag, weil die anderen Öffnungszeiten nicht zu meinem Arbeitstag passen. Und? Keiner da! Zu! Geschlossen! Nicht mal ein Hinweis!
Ich war so sauer ... aber das ist ein anderes Thema.
|
|
Nach oben |
|
|
BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 651 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
|
17.09.2018 09:42
von BirgitJ
|
|
|
tanja47 hat Folgendes geschrieben: | Durch diesen alten Thread inspiriert, habe ich mal meinen Arbeitsvertrag (Wirtschaft/Industrie) rausgesucht.
Da steht drin, daß ich sogar unentgeltliche Nebentätigkeiten von der Geschäftsführung schriftlich genehmigen lassen muß. D. h. jedes Ehrenamt, ob Sportverein, Feuerwehr, Kirchengemeinde muß ich mir absegnen lassen?
Ist das überhaupt zulässig?
Aber das ist gar nicht mein Aufhänger!
Hier geht es um entgeltliche Nebentätigkeiten.
D. h. vor Vertragsabschluß mit einem Verlag muß mein AG diese Tätigkeit genehmigen. (Vorher ist es ja Hobby.) Es reicht doch, wenn ich ihm mitteile, daß ich ein Buch geschrieben und einen Verlag für die Veröffentlichung gefunden habe. Oder?
Gruß
tanja47 |
Moin,
bevor du deinem Arbeitgeber vielleicht was mitteilst, was ihn nichts angeht, lies erstmal das Folgende: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nebentaetigkeit-im-arbeitsverhaeltnis_012206.html
Grüße von BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
|
Nach oben |
|
|
tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
|
|
Nach oben |
|
|
Herdis Leseratte
Beiträge: 134 Wohnort: Nordhessen
|
03.02.2019 17:49
von Herdis
|
|
|
Hallo,
diesen etwas älteren thread habe ich mit großem Interesse gelesen. Bei mir stellt sich die Frage zwar leider noch nicht, aber trotzdem habe ich schon den ein oder anderen Gedanken daran verloren. Ich arbeite in der freien Wirtschaft und bei uns gibt es ein Formblatt betreffend Anmeldung zur Nebentätigkeit. Da müssten dann auch Angaben betreffend dem Arbeitgeber, Zeiten und Einkommen gemacht werden. Das fände ich aber das Schreiben betreffend sehr schwierig anzugeben, wenn ich ehrlich bin. Müsste dann jeder Verlagsvertrag einzeln angegeben werden oder würde eine einmalige Anmeldung reichen (aber mit welchen Vorgaben?)? Und betreffend der gesetztlichen Arebeitszeitgrenze...ich hab nen 40 Wochenstunden- Job (++ Überstunden hart bis an und über der Grenze). Da bliebe ja dann rein rechtlich gar keine Zeit mehr für das gesetz dem Fall nicht mehr reinem Hobby. Wann ist Hobby ein Hobby und wann nicht mehr? Kreativität kann man nicht erzwingen, es aber auch nicht eindämmen, wenn sie aufflammt. Ich finde das ein super schwieriges Thema für so einen Wisch. Und was ist, wenn der AG es untersagt? Darf man dann das Hobby nicht mehr ausüben?
Vielleicht ist unser Formblatt auch nicht an so ein Thema angepasst, aber... ich hab da mehr als ein ? über dem Kopf kreisen.
LG,
Herdis
_________________ "Wenn ich nicht schreibe, fühle ich, wie meine Welt schrumpft. Ich empfinde, wie ich mein Feuer und meine Farben verliere." Anais Nin
Online frei erhältlich:
Herbsttag (Zwischendurchgeschichten, WIRmachenDRUCK.de, 978-3-9817672-9-2) |
|
Nach oben |
|
|
Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3180 Wohnort: Frankenberg/Eder
|
03.02.2019 19:16
von Taranisa
|
|
|
Huhu Herdis,
ich habe gerade mal im Internet geschaut:
Bis 410 Euro im Jahr Nebeneinkünfte gilt es als Hobby und braucht nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Bis 820 Euro wird es in der Steuererklärung angegeben, jedoch nicht mit dem vollen Satz versteuert, darüber wird es voll versteuert.
Ich lasse mich überraschen, was bei meinem ersten Roman (bei den Anthologien lag ich locker im Freibetrag) herauskommt, und verfahre entsprechend. Da unsereins eh eine Lohnsteuererklärung machen muss, fällt es hier unter Nebeneinkünfte / Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Ein Arbeitgeber dürfe gegen eine Autorin im Betrieb nichts haben, solange es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Anders verhält es sich bei Nebenjobs, die sich mit den Tätigkeiten des Betriebs nicht vertragen, z.B. eine Modehaus-Angestellte, die nebenberuflich Kleidung näht.
Ich würde an deiner Stelle bei deinem Chef erwähnen, dass du kreativ schreibst, sobald du etwas den Verlagen anbietest. Beim Schreiben weiß man nie, wie viel man verdient und wie viel Arbeit / Zeit dahintersteckt.
Liebe Grüße
Taranisa
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22 |
|
Nach oben |
|
|
Herdis Leseratte
Beiträge: 134 Wohnort: Nordhessen
|
03.02.2019 19:21
von Herdis
|
|
|
Hi Taranisa,
vielen lieben Dank.
Ich bin ja fast versucht, das Formblatt "Probehalber" einfach mal auszufüllen um zu sehen, was passiert. Das ist wie gesagt ganz und gar nicht auf so etwas ausgelegt.
Wissen tun sie das (inoffiziell). Mein Chef hat mir sogar "angeboten", die nächste Chronik zu verfassen.
Freue mich schon auf Mai.
LG,
Herdis
_________________ "Wenn ich nicht schreibe, fühle ich, wie meine Welt schrumpft. Ich empfinde, wie ich mein Feuer und meine Farben verliere." Anais Nin
Online frei erhältlich:
Herbsttag (Zwischendurchgeschichten, WIRmachenDRUCK.de, 978-3-9817672-9-2) |
|
Nach oben |
|
|
Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3180 Wohnort: Frankenberg/Eder
|
03.02.2019 19:22
von Taranisa
|
|
|
Huhu Herdis,
mach dir keinen Kopf, wie man so sagt.
Ich freue mich auch schon auf unsere Schreibwerkstatt
LG
Taranisa
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22 |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Seite 1 von 1 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen. In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Ähnliche Beiträge |
Thema |
Autor |
Forum |
Antworten |
Verfasst am |
|
Kurse, Weiterbildung / Literatur, Links Liste mit Youtube Kanäle zum Thema S... von TheRabbit95 |
TheRabbit95 |
Kurse, Weiterbildung / Literatur, Links |
3 |
26.03.2024 23:47 |
|
Profession Schriftsteller (Leid und Lust) Aphantasie und das Schreiben von sleepless_lives |
sleepless_lives |
Profession Schriftsteller (Leid und Lust) |
1 |
27.02.2024 12:43 |
|
Kurse, Weiterbildung / Literatur, Links Cooler Podcast zum Krimi-Hörspiel-Sc... von Marion1771 |
Marion1771 |
Kurse, Weiterbildung / Literatur, Links |
0 |
17.02.2024 16:35 |
|
Eure Gewohnheiten, Schreibhemmung, Verwirrung Was habt ihr durch das Schreiben übe... von Irschle |
Irschle |
Eure Gewohnheiten, Schreibhemmung, Verwirrung |
13 |
25.01.2024 01:15 |
|
Roter Teppich & Check-In na dann....muss ich mal schreiben von Charlie Brokenwood |
Charlie Brokenwood |
Roter Teppich & Check-In |
10 |
18.01.2024 12:50 |
Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Buch | Empfehlung | Buch | Empfehlung | Buch | Buch | Empfehlung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|