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Namen von Orten und Städten

 
 
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Leonard Rhime
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 46
Beiträge: 38



Beitrag18.12.2018 18:27
Namen von Orten und Städten
von Leonard Rhime
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ahoi!

Wie viele Geschichten mögen in New York spielen? Gibt es überhaupt eine Stadt, die häufiger als Handlungsort für Krimis, Mordfälle, Weltuntergang, Liebschaften und Schnulzen herhalten musste? Und hat sich je ein New Yorker beschwert?

Schon bin ich bei meiner ersten Frage im Forum - darf ich einfach so einen beliebigen Ort zum Handlungsort einer durchaus horrorlastigen Geschichte machen? Also z.B. die Insel Sylt, den Ort Kaltenborn oder einen Stadtteil wie Hamburg-Wilhelmsburg? Könnten sich Anwohner, Bewohner etc. dagegen wehren, oder sogar die Stadt selber?

Konkret geht es um den Ort, der als Handlungsort meines Horror Roman Manuskriptes dient, denn der ist relativ klein, wird jedoch im Buch auch verändert dargestellt.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee.

Beste Grüße
Leo


_________________
The fog of eternity, the salvation of madness

No way to go, no exit near, the evil attic, the mad basement, the gloomy gallery, the grizzly grotto - all those places haunt me in my very night.
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Kiara
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 44
Beiträge: 1404
Wohnort: bayerisch-Schwaben


Beitrag18.12.2018 18:39

von Kiara
Antworten mit Zitat

Ein Ort ist "öffentlich", daher kann dir im Normalfall niemand etwas.

Wenn du in deinem Roman allerdings die Behauptung aufstellst, alle Menschen aus Hamburg-Wilhelmsburg sind Neonazis und Kinderschänder, dann könnte das anders aussehen.

Es kommt immer darauf an, ob du "einer juristischen Person oder Gruppe" ans Bein pieselst. Verunglimpfe niemanden direkt und es sollte kein Problem geben. Und wenn sich tatsächlich der Bürgermeister meldet, ist dein Erfolg wenigstens messbar smile
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Leonard Rhime
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 46
Beiträge: 38



Beitrag18.12.2018 21:22

von Leonard Rhime
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Kiara hat Folgendes geschrieben:
Ein Ort ist "öffentlich", daher kann dir im Normalfall niemand etwas.

Wenn du in deinem Roman allerdings die Behauptung aufstellst, alle Menschen aus Hamburg-Wilhelmsburg sind Neonazis und Kinderschänder, dann könnte das anders aussehen.

Es kommt immer darauf an, ob du "einer juristischen Person oder Gruppe" ans Bein pieselst. Verunglimpfe niemanden direkt und es sollte kein Problem geben. Und wenn sich tatsächlich der Bürgermeister meldet, ist dein Erfolg wenigstens messbar smile


Hallo Kiara,

danke für Deine Antwort. Ne, ich habe auf keinen Fall vor, irgendjemanden zu beleidigen, im Gegenteil ist mir der Ort sogar sehr bedeutsam. Zumal auch sämtliche Personen frei erfunden sind, also nicht nur offiziell, sondern tatsächlich sind alle Charaktere in meinem Kopf entstanden.

Wobei "Verunglimpfen" ja auch so eine Sache ist. Konkret wird niemand als Verbrecher, Mörder, etc hingestellt, es gibt allerdings eine Szene wo bedingt durch einige aggressive Jugendliche, die eine Nebenrolle spielen, auch die Bürger genannt werden, die sich nicht wirklich wehren. Mag noch recht allgemein sein, aber selbst das habe ich schon so entschärft wie möglich formuliert, damit nicht nachher jemand kommt, ich hätte die als feige hingestellt.

Die Schere im Kopf aus Sorge vor möglichen Anzeigen ist nicht gerade angenehm...


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fkneyer
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 63
Beiträge: 87
Wohnort: Im Filstal


Beitrag31.12.2018 10:43

von fkneyer
Antworten mit Zitat

Guten Morgen

dann will ich mich mal anhängen. Reale Ortsnamen dürfen also verwendet werden, das scheint in Ordnung zu sein.
Aber wie sieht es mit Lokationen in diesem realen Ort aus, z. B. Gastronomie, wenn der echte Name verändert wurde, aber anhand der Beschreibung leicht erkennbar, um welche Lokation es wirklich geht (fragliche Lokation wird durchweg positiv besetzt)?
Wie ist es mit allgemeinen Beschreibungen, wie z.B. "Firma, die sich mit Brandschutz befasst", "großes Sägewerk" usw., bei denen Ortskundige wissen, worum es geht?

Danke


_________________
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Kiara
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 44
Beiträge: 1404
Wohnort: bayerisch-Schwaben


Beitrag31.12.2018 18:16

von Kiara
Antworten mit Zitat

Meines Erachtens besteht immer die Möglichkeit, dass sich jemand über etwas aufregt und dagegen vorgeht, sogar bei gut gemeinten Beschreibungen.
Daher ist es am Sichersten, wenn du dir die schriftliche Erlaubnis einholst.

Doch dürften sich Kneipenbesitzer oder Sägewerk usw. nicht aufregen, wenn du sie positiv erwähnst - eher erfreut sein, dass sie Teil einer Geschichte sind.
Im Normalfall.
Falls es jemandem doch nicht passt, kann es sein, dass es rechtliche Folgen hat. Unterlassungserklärung, Schadensersatzklage usw. - im schlimmsten Fall allerdings.
Sicher ist es nur, wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers hast.
Bei einem öffentlichen Ort ist es, wie oben beschrieben, wieder lockerer, außer du verunglimpfst ihn (was du ja eh nicht vor hast).
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